Der Einkauf im nächstgelegenen Supermarkt, ein Besuch bei Verwandten, ein Ausflug mit dem "Schönen Wochenendticket" der Bundesbahn oder ein Fußballspiel auf dem Platz der gegenüberliegenden Straßenseite alltägliche Tätigkeiten können für Flüchtlinge zum Verhängnis werden.
Seit 1982 unterliegen Asylsuchende, deren Anträge noch bearbeitet werden, einer Aufenthaltsbeschränkung nach dem Asylverfahrensgesetz §56- die sogenannte Residenzpflicht. Sie dürfen den Bezirk der Ausländerbehörde, in dem sie gemeldet sind, nicht verlassen. Da sich ein Asylverfahren unter Umständen über einen sehr langen Zeitraum erstrecken kann, führt diese Regelung im Extremfall dazu, dass ein Flüchtling bis zu zehn Jahren an dieses Gesetz gebunden bleibt. Eine Genehmigung für eine kleine Reise zu erhalten ist äußerst schwierig. Zuweilen müssen Asylsuchende für ihre Spazierfahrt oder den Arztbesuch auch noch bezahlen: zwischen 15 und 20 Mark kostet eine Erlaubnis.
Noch teurer wird es, wenn sie ohne Genehmigung außerhalb des Landkreises von der Polizei kontrolliert werden. Und das passiert schnell, da die Sondergesetze für Flüchtlinge der Polizei genügend Anlass geben, ausländisch aussehende Menschen auf Bahnhöfen oder Raststätten herauszupicken und zu kontrollieren. Auch Polizeirazzien in Asylunterkünften sind an der Tagesordnung.
Neben der Polizei machen auch BürokratInnen in den zuständigen Behörden den Flüchtlingen das Leben schwer: Sie befehligen, wo sich ein Flüchtling aufzuhalten hat und wo nicht. Sie entscheiden - oft von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich - wohin ein Asylsuchender reisen darf, wie oft er einen Freund besuchen darf, wann er Verwandte sehen kann und ob er auf ein politisches Treffen fahren darf.
Die offizielle Begründung für die Residenzpflicht: Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, bessere Verteilung der öffentlichen Lasten und schnellere Erreichbarkeit im Asylverfahren.
WAS BEDEUTET RESIDENZPFLICHT?
Die Einschränkung der Reisefreiheit für Asylsuchende hat neue unsichtbare Grenzen in Deutschland geschaffen. Politisch gezogene "innerdeutsche Grenzen" tasten die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Asylbewerber in ihrem Wesensgehalt an. Mit der Residenzpflicht wird die Versammlungs- und Meinungsfreiheit für Asylsuchende eingeschränkt. Möglichkeiten, soziale Kontakte zu pflegen, werden behindert. Flüchtlingskinder können mit anderen Kindern in der nah gelegenen Stadt nicht zusammentreffen. Auch die Religionsfreiheit wird beschnitten, wenn Asylsuchenden die Fahrt zur Moschee oder zum Gemeindetreffen verwehrt wird. Das Recht auf Information können viele Flüchtlinge nur in weiter entfernten Städten wahrnehmen, weil in den Gegenden, in denen sie zwangsweise untergebracht sind, oft kulturelle und politische Leere herrscht.
Die Residenzpflicht schränkt nicht nur Freiheitsrechte von Flüchtlingen ein und demütigt sie, wenn sie bei Behörden um Erlaubnis betteln müssen oder wenn sie kontrolliert werden. Residenzpflicht kann auch lebensgefährlich sein. Folge sind oft verzweifelte Fluchtversuche, die bis hin zu Verletzungen oder zum Tod der Flüchtenden führen können. Aus Angst wegen eines Verstoßes gegen die Residenzpflicht sprangen am Abend des 7. Oktobers 2000 zwei Vorstandsmitglieder der African Refugees Association aus dem 4. Stock eines privaten Wohnhauses in Hamburg. Die zwei Frauen waren alleine in dieser Wohnung, als die Polizei klingelte.
Als Asylsuchende aus Togo besaßen sie gültige Aufenthaltspapiere für die Bundesrepublik Deutschland, waren allerdings in einem anderen Bundesland als Flüchtlinge registriert. Durch den Sprung aus dem Fenster hat eine der Frauen hat mehrere Wirbelbrüche erlitten, die zweite Frau hat eine Fraktur der Wirbelsäule davongetragen und muss davon ausgehen, ihr Leben im Rollstuhl zu verbringen.
Bei mehrmaligen Verstößen gegen die Residenzpflicht droht eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr, eine Geldstrafe bis zu 5000 Mark oder der Ausweisungsbescheid. Nach Ansicht des Landratsamts Wartburgkreis beeinträchtigen unerlaubte Reisen "die öffentliche Sicherheit und Ordnung maßgeblich" und verletzen die Interessen der Bundesrepublik erheblich. Deshalb soll ein mehrmaliger Verstoß gegen die Residenzpflicht zur Ausweisung des Asylsuchenden führen. Dabei wird nicht erklärt, welche Rechtsgüter wegen ungenehmigter Reisen in Gefahr stehen. Vielmehr argumentiert die Behörde generalpräventiv: Andere Ausländer sollen abgeschreckt und "veranlasst werden, sich in der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß zu verhalten". Insbesondere in Kombination mit der Zwangsunterbringung in sogenannten
Sammelunterkünften in oft abgelegenen Gebieten gehört die Residenzpflicht zum asylrechtlichen Instrumentarium deutscher Abschreckungspolitik.
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. veruteilt die strafrechtliche Sanktionierung von Flüchtlingen wegen des bloßen Übertretens von Landkreisgrenzen: "Allein die Abschaffung diskriminierender, grundrechtseinschränkender Sondergesetze gegen Asylsuchende wäre ein angemessener Beitrag der politischen Klasse im vielbeschworenen `Ruck gegen Rechts´," so das Komitee im Oktober 2000.
Eine Landkarte, welche die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen abzubilden versuchte, sähe aus wie eine Karte der deutschen Kleinstaaten im 18. Jahrhundert, so Bernd Mesovic von Pro Asyl im April 2001. Und: "Dahin, nämlich ins 18. Jahrhundert, gehört auch das Wort Residenz. Flüchtlinge aber residieren nicht, sie hausen unter provisorischen Lebensumständen, wie ihnen die Rechtssprechung beim Thema Mindestanforderungen an Gemeinschaftsunterkünfte ins Stammbuch geschrieben hat. Damit soll ihnen selbst und anderen vor Augen geführt werden, dass ihr Aufenthalt nur ein provisorischer ist (auch wenn er jahrelang dauert)." Auch der UNHCR, das
Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, kritisiert seit den 80er Jahren die "einzigartigen Abschreckungsmaßnahmen gegen Asylbewerber".
Die Flüchtlingsorganisationen The Voice und die Brandenburger Flüchtlingsinitiative vergleichen die Residenzpflicht mit den Passgesetzen des südafrikanischen Apartheidsystems: "Flüchtlinge in Deutschland sind das Opfer des Residenzpflichtgesetzes, eines Systems von Aufenthaltszuweisungen und beschränkungen, vergleichbar mit der Ära der rassistischen Apartheid in Südafrika. Auch Deutschland hat seine `Passgesetze´. Es ist Flüchtlingen verboten, sich in Deutschland frei zu bewegen. Sie dürfen den ihnen als Wohnort zugewiesenen Landkreis nicht verlassen und sind verpflichtet, in einer ihnen zugewiesenen Flüchtlingsunterkunft (oft abgelegen oder mitten im Wald) zu wohnen."
Viele Flüchtlinge weisen auch darauf hin, dass die Residenzpflicht (neben zahlreichen anderen Gesetzen wie zum Beispiel das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz) Asylsuchende nicht nur in ihren Rechten beschränkt, sondern sie auch gegenüber den Deutschen als "nicht gleichwertig", als "anders", "weniger wichtig" und "schwach" markiert. So Cornelius Yufanyi von The Voice: "Die Gesetze machen uns Flüchtlinge schwach und so sehen uns auch die Deutschen. Diese Gesetze sind der Nährboden für rechte Gewalt." Und Christopher Nsoh von der Brandenburger Flüchtlingsinitiative: "Die deutschen Gesetze haben `minderwertige´ Menschen entstehen lassen."
[1] Warum Bewegungsfreiheit?
Aktionen und Projekte vor, die sich mit der sogenannten Residenzpflicht auseinandersetzen und dabei Methoden der medialen Vermittlung und Vernetzung erproben.
Die gesetzliche Residenzpflicht schränkt Asylbewerber in ihrem Recht auf Freizügigkeit eklatant ein. Solange sie sich im Asylverfahren befinden,das oft monate- manchmal auch jahrelang dauert, dürfen sie die Grenzen
des Landkreises jeweils nur mit einer Ausnahmegenehmigung verlassen.Aktuelle Pläne schlagen die Ausweitung der Residenzpflicht auf weitere Bevölkerungsgruppen wie Bürgerkriegsflüchtlinge und Menschen, die aus
humanitären Gründen nicht abgeschoben werden, vor. Gleichzeitig haben immer mehr Selbstorganisationen von Flüchtlingen und Jugendgruppen im Laufe dieses Jahres Aktivitäten gestartet, die sich mit der Residenzpflicht in vielfältiger Art und Weise auseinandersetzen und dabei auch die Möglichkeiten des Internets nutzen.
Einige dieser Aktivitäten werden in diesem Dossier in der Rubrik D-A-S-H notes vorgestellt. Darüber hinaus hat die junge Journalistin Anke Schwarzer (freie Mitarbeiterin u.a. für die Frankfurter Rundschau)eine Einführung in die Thematik, einen Überblick über bisherige Aktivitäten und einen Ausblick auf die gegenwärtigen, gesetzgeberischen Planungen beigesteuert.
[4] Geschichte und Perspektiven des Widerstandes gegen die Residenzpflicht
von Anke Schwarzer
Bereits seit der Einführung der sogenannten Residenzpflicht für Flüchtlinge im Jahr 1982, versuchen die betroffenen Asylsuchenden sich gegen die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit zu wehren. Das blieb lange Zeit auf individuelle Vorgehensweisen beschränkt: Manche fragten einfach nicht um Erlaubnis, andere erstritten auf gerichtlichem Wege eine Genehmigung. Zahlreiche wurden aber auch wegen der Residenzpflicht "straffällig", weil sie bei Polizeikontrollen erwischt wurden. Nur wenige RichterInnen wehrten sich dagegen, einen Menschen allein dafür zu bestrafen, weil er unsichtbare, innerdeutsche Grenzen überquert hat. Einzelne von ihnen bereiteten eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor.
Auf den Vorlagenbeschluss des Amtsgerichts Kirchhain/Hessen befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit der Residenzpflicht. 1997 erging dazu ein Urteil. Das oberste deutsche Gericht entschied darin, dass sowohl die Pflicht, sich grundsätzlich im zugewiesenen Bezirk aufhalten zu müssen, als auch die Tatsache, dass der Verstoß gegen diese Verpflichtung strafrechtlich sanktioniert ist, nicht gegen die Grundrechte des Grundgesetzes verstoßen.
Spätestens seit dem Flüchtlingskongress "Gemeinsam gegen Abschiebung und soziale Ausgrenzung" in Jena im Frühjahr 2000 wandelte sich der individuelle Protest in eine politische Kampagne. Bereits im Vorfeld des Kongresses war deutlich geworden, wie stark einzelne Behörden daran interessiert waren, Asylsuchende nicht zu diesem politischen Treffen fahren zu lassen. Cornelius Yufanyi von der Flüchtlingsorganisation The Voice, einer der Veranstalter des Kongresses, schätzte damals, dass die Hälfte der Asylsuchenden, die nach Jena kommen wollten, an ihrer Reise gehindert wurde. Das Innenministerium Brandenburg hatte die Ausländerbehörden im Land aufgefordert, die Reisen nicht zu gestatten. "Die Teilnahme liegt weder in einem dringenden öffentlichen Interesse noch stellt die Versagung der Erlaubnis eine unbillige Härte dar," hieß es dort. Auch in anderen Bundesländern wurde Asylsuchenden die Teilnahme verweigert. Grundlage für das Verbot war die Residenzpflicht.
Nach dem Kongress intensivierten bereits engagierte Flüchtlinge ihre Bemühungen, andere Asylsuchende zu informieren und sich zu organisieren.
Unterschriftenlisten und Petitionen wurden auf den Weg gebracht, Demonstrationen, beispielsweise am 3. Oktober 2000 in Hannover, durchgeführt.
Die Flüchtlingsorganisationen setzen auf zivilen Ungehorsam: Niemand soll um Erlaubnis betteln müssen, niemand soll auch nur einen Pfennig an Strafe zahlen. Insbesondere mit dem Prozess gegen Cornelius Yufanyi gelang es der Kampagne, das Thema Residenzpflicht in die Öffentlichkeit zu bringen. Der Asylsuchende aus Kamerun hatte sich mehrmals geweigert, Geld für seine Bewegungsfreiheit zu zahlen. Geplant war, seinen Fall bis vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen und dort die Praxis der deutschen Residenzpflicht gerichtlich überprüfen zu lassen - mit der begründeten Hoffnung, dass sie dort zu Fall gebracht würde.
Nach Einschätzung seiner Anwälte ist aber Yufanyis Prozess dazu nicht geeignet. Um bis vor den Europäischen Gerichtshof zu gehen, wäre ein Fall nötig, der von Anfang an über den Rechtsweg verfolgt wurde. Sobald aber Flüchtlinge eine Reiseverweigerung der Behörden gerichtlich überprüfen lassen, erhalten sie in der Regel auch die Genehmigung. In diesem Zusammenhang wies der Asylrechtsreferent der Beauftragten der
Bundesregierung für Ausländerfragen, Michael Meier-Borst, darauf hin,dass das Gesetz von den Behörden nur "unnötig restriktiv gehandhabt" werde.
Doch auch wenn Flüchtlinge jederzeit die Möglichkeit haben, eine Reiseverweigerung gerichtlich überprüfen zu lassen - es ändert nichts an der demütigenden Praxis, die Flüchtlingen einen nervenaufreibenden
Alltag beschert. Die Kampagne ruft deshalb weiterhin zu weniger schikanösen und teuren Maßnahmen auf, damit Asylsuchende ihren Freund in einer anderen Stadt besuchen oder an einem politischen Treffen teilnehmen können: Sie sollen sich weigern, nach einer Reiseerlaubnis zu fragen und Bußgelder zu bezahlen. Die Gesetzesverletzungen sollen offensiv in die Öffentlichkeit - beispielsweise durch Selbstanzeigen bei der Polizei - getragen werden.
Mittlerweile hat Cornelius Yufanyi vom Amtsgericht Worbis Post bekommen:
Die Richterin will das Verfahren gegen ihn wegen geringer Schuld einstellen. Die Kosten hätte er in diesem Falle selbst zu tragen. Die Einstellung erfordert Yufanyis Zustimmung, die er aber verweigert, da
das Ziel nicht ein individueller Freispruch ist, sondern die Abschaffung der Residenzpflicht. Wenn das Verfahren weitergeführt wird, droht dem Asylsuchenden aus Kamerun eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr.
Neben Cornelius Yufanyi sind auch andere Flüchtlinge bereit, ihren Protest gegen die Residenzpflicht vor Gericht zu bringen: Am 6. Februar stand Sunny Omwenyke aus Nigeria, einer der Organisatoren des Flüchtlingskongresses in Jena und Aktivist von The Voice, wegen der Verletzung der Residenzpflicht vor Gericht. Auch er weigert sich, eine Strafe oder Bußgelder für das Recht auf Bewegungsfreiheit zu akzeptieren. Ebenso ein Asylsuchender aus Kamerun, der zur Zeit in Edewecht bei Oldenburg lebt.
Die Prozesse werden nicht allein deshalb offensiv geführt, um Öffentlichkeit herzustellen. Auch andere Flüchtlinge sollen darin bestärkt werden, sich gegen dieses diskriminierende Gesetz zu wehren.
Neben den öffentlichkeitswirksamen Prozessen trugen auch die Aktionstage in Berlin vom 17. bis 19. Mai dazu bei, Aufmerksamkeit zu erregen - wenn auch das Medienecho klein war. Nach einer Reiseerlaubnis haben sie an jenem Wochenende nicht gefragt: Rund 300 Flüchtlinge haben sich in Berlin getroffen, um an den "bundesweiten Aktionstagen gegen die Residenzpflicht" teilzunehmen. Zur Demonstration am 19. Mai kamen neben den 1.000 UnterstützerInnen weitere 1.200 AsylbewerberInnen - die meisten aus afrikanischen Staaten - mit Bussen u.a. aus Suhl, München, Meiningen, Mühlhausen, Rathenow, Hamburg, Karlsruhe und Magdeburg.
Viele Flüchtlinge sahen es als "Akt des zivilen Ungehorsams" an, für die
Aktionstage keinen "Urlaubsschein" bei den Ausländerbehörden zu beantragen und dafür zu bezahlen. Auf dem zentral gelegenen Schlossplatz in Berlin campierten sie in Zelten (soweit dies die Polizei zuließ) und machten mit Ausstellungen und Flugblättern auf ihre Situation aufmerksam. Am ersten Tag der Aktionstage überreichte eine sechsköpfige Delegation der Bundestagsabgeordneten Annelie Buntenbach (Bündnis 90/Die Grünen) ein "Memorandum der Flüchtlinge in Deutschland", das 250 Organisationen, darunter Pro Asyl und mehrere Flüchtlingsräte, unterzeichnet haben. "Die deutsche Regierung kann nicht vorgeben, Rassismus zu bekämpfen, während gleichzeitig rassistische Gesetze den Hass schüren," heißt es in dem Memorandum.
Die Initiatoren The Voice und die Brandenburger Flüchtlingsinitiative werteten die Aktionen als Erfolg: Trotz Einschüchterung durch die Ausländerbehörden im Vorfeld und der Polizeirepression (u.a. in Jena
wurde ein Bus gestoppt, weil die Polizei die Namen der AsylbewerberInnen haben wollte) gelang es, zahlreiche Flüchtlinge zu dem Treffen zusammenzubringen. Enttäuscht waren die VeranstalterInnen aber über das
geringe Interesse der Medien. Auch die permanente Präsenz von Polizei und deren Schikanen (u.a. Körperabtastungen, versuchte Festnahmen, Schlafverbot auf dem Platz) hätten ein bedrohliches Klima geschaffen und Diskussionen unter den Flüchtlingen gehemmt, so Cornelius Yufanyi von The Voice.
Er kritisierte auch Teile der deutschen AntirassistInnen: "Viele warten nur auf uns, weil sie nicht wissen was sie selbst machen können." Es sei notwendig, dass auch, diejenigen, die nicht unmittelbar betroffen sind,
eigene Widerstandsformen und Positionen zum Thema Residenzpflicht entwickeln müssten. Cornelius Yufanyi befürchtet, dass die Mobilisierungsfähigkeit der Flüchtlinge überschätzt wird. Für sie sei es immer noch eine enorme Kraftanstrengung, den Einschüchterungsversuchen standzuhalten und das Risiko, beim Übertreten der Residenzpflicht erwischt zu werden, auf sich zu nehmen.
Viele AktivistInnen sind erschöpft, wollen aber auf jeden Fall weitermachen. Über die weiteren Schritte wird noch diskutiert. Für die meisten ist aber klar, dass man mit Unterschriftenlisten, Petitionen und Memorandum nicht mehr weiter kommt. "Wir werden nichts verändern, wenn wir nicht radikaler werden", so ein Flüchtling. Das Bündnis gegen Residenzpflicht, dem The Voice, die Brandenburger Flüchtlingsinitiative, die Antirassistische Initiative Berlin, die Hamburger African Refugee Association, die Karawane und weitere Initiativen und Einzelpersonen angehören, hat für das nächste Jahr wieder einen zentralen Aktionstag in Berlin anvisiert. Einige AktivistInnen möchten diesmal gerne noch offensiver auftreten, um ernst genommen zu werden und um wenigstens kleine Teilziele sofort durchsetzen zu können.
Die Resignation unter den Flüchtlingen, die sich engagieren, sei manchmal sehr groß, sagt einer der AktivistInnen: "Seit wir angefangen haben, ist die Situation immer schlimmer geworden." Neben dem chronischen Geldproblem machen (drohende) Abschiebungen von MitstreiterInnen den Flüchtlingsorganisationen das Leben schwer. Manche von ihnen werden in andere Heime verlegt, kommen in Abschiebehaft oder müssen in die Illegalität abtauchen. "Wir kommen einen Schritt vorwärts, aber der Staat zieht uns wieder 20 Schritte zurück", so ein Mitglied von The Voice. Sicher sei die Residenzpflicht nicht das einzige oder das größte Problem, doch bei allen Aktionen, Versammlungen und Demonstrationen seien Asylsuchende auf das Problem der Bewegungseinschränkung und der damit verbundenen Repression zurückgeworfen.
"Wenn wir die Residenzpflicht abschaffen, können wir auch besser gegen Abschiebungen kämpfen," sagt der Aktivist von The Voice. Im Vordergrund steht für Flüchtlingsorganisationen nach wie vor die Kontaktaufnahme und Vernetzung von Asylsuchenden und Besuch von Asylheimen, auch wenn sie nicht ausschließlich Flüchtlinge mobilisieren möchten. Ziel ist es, einNetz von möglichst verbindlichen Regionalgruppen aufzubauen.
In verschiedenen Städten und Regionen werden dezentrale Aktionen zum Thema Residenzpflicht stattfinden. Und die Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen soll 2002 wieder durch Deutschland touren.
Dabei wird auch die Residenzpflicht Teil der Aktionen sein.
[5] Keine Änderung in Sicht: Die Residenzpflicht soll nicht abgeschafft, sondern ausgeweitet werden.
von Anke Schwarzer
Der Widerstand von Flüchtlingen gegen die Residenzpflicht lässt die Politik kalt. Innenminister Otto Schily setzt sich bei den Verhandlungen über Mindestnormen der Europäischen Union für die Aufnahme von AsylbewerberInnen vehement dafür ein, dass Deutschland auch weiterhin an der Beschränkung der Bewegungsfreiheit festhalten kann.
Die Residenzpflicht soll aber nicht nur weiter bestehen bleiben, sie soll auch auf weitere Flüchtlingsgruppen ausgedehnt werden: Im Frühjahr 2001 legten die rot-grün regierten Bundesländer Hamburg und Nordrhein-Westfalen dem Bundesrat einen Gesetzentwurf vor. Dieser besagt, dass Menschen, die unerlaubt eingereist sind und nicht abgeschoben werden können und deshalb eine Duldung besitzen, ihren Aufenthaltsort nicht frei wählen dürfen. Sie sollen nach Quoten auf die Länder und Kommunen verteilt werden.
Eine bundesweite - länderübergreifende und anschließende landesinterne Verteilungsregelung zur Zuweisung eines Landkreises oder einer Kommune und der damit verbundenen Wohnsitz- und Residenzpflichtauflage gilt bislang nur für AsylbewerberInnen. Geduldete AusländerInnen unterliegen zwar auch einer Residenzpflicht. Diese bezieht sich aber in der Regel nur auf das Bundesland, in dem sie wohnen, und seltener auf den Landkreis oder einzelne Kommunen. Geduldete AusländerInnen, etwa Kriegsflüchtlinge aus Bosnien oder Afghanistan, können bislang - im Gegensatz zu AsylbewerberInnen - den Ort ihres Duldungsantrags und damit auch ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands frei wählen. Damit wirkt sich die Residenzpflicht im Alltag weniger hart aus als für Asylsuchende.
Sollte der neue Gesetzesentwurf in Kraft treten, würde sich die Bewegungsfreiheit für geduldete Flüchtlinge stark einschränken. Der Gesetzentwurf sieht vor, Geduldete auf das Bundesgebiet entsprechend dem für Asylbewerber geltenden Schlüssel zu verteilen. Begründet wird die geplante Maßnahme mit einer ungerechten Finanzbelastung der Bundesländer: "Die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs ergibt sich aus dem bundesweit erheblichen Finanzvolumen. Ein Verzicht auf eine Verteilungsregelung kann zu deutlich spürbaren Lastenverschiebungen zwischen den Ländern führen." In der Begründung des neuenm Gesetzentwurfes heißt es: "Wie Asylbewerber und Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge haben auch unerlaubt einreisende Ausländer keinen Anspruch darauf, sich in einem bestimmten Land oder an einem bestimmten Ort aufzuhalten."
Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin weist darauf hin, dass Behörden bereits in den vergangenen Jahren versucht hätten, geduldete AusländerInnen umzuverteilen, indem den Flüchtlingen an ihrem Aufenthaltsort rechtswidrig Anmeldung, Duldung und Sozialhilfe verweigert worden sei. Zudem seien sie rechtsmissbräuchlich auf das, für Kriegsflüchtlinge gerade nicht vorgesehene, Asylverfahren verwiesen worden.
Noch ist das neue Gesetz auf Eis gelegt. Zwar unterstützt die Bundesregierung grundsätzlich das Anliegen einer "gerechteren Verteilung der Lasten", die den Ländern entstehen. Sie bemängelt aber zahlreiche unausgegorene Punkte, die zuvor geklärt werden müssten. So seien noch Fragen der technischen Durchführbarkeit und der Finanzierung offen. Auch mögliche Ausnahmefälle, die Regelung der erkennungsdienstlichen Behandlung sowie der Rechtsbehelfe seien überarbeitungsbedürftig.
Die Grünen/Bündnis90 können sich eine Zustimmung zum neuen Gesetzentwurf prinzipiell vorstellen. Ihre Zustimmung könne erfolgen, wenn der Innenminister verbindlich die Vorbehaltserklärungen zur UN-Kinderkonvention zurücknehme und dies auch öffentlich verlautbare, heißt es in dem Papier "Änderungsbedarf aus grüner Sicht". Zudem führen die Grünen/Bündnis90 verschiedene Punkte an, in denen das geplante Gesetz abgeschwächt werden soll. Sie plädieren dafür, "humanitäre Härten" zu berücksichtigen, den Personenkreis klarer zu definieren und die neuen Bundesländer nicht zusätzlich zu belasten. Statt einer Residenzpflicht schwebt ihnen eine Regelung vor, die vergleichbar ist mit dem Wohnortzuweisungsgesetz für Spätaussiedler. Die Genehmigungspflicht zum Verlassen des Bezirks der Ausländerbehörde wäre dann überflüssig.
Die PDS lehnt den Vorstoß der beiden Bundesländer ab: "Statt Menschen hin und her zu schieben wie Schachfiguren, können die Kosten für Unterbringung und Versorgung bundesweit ausgeglichen werden", so die innenpolitische Sprecherin der PDS-Fraktion im Bundestag, Ulla Jelpke. Nach Auffassung der PDS gehört die Residenzpflicht abgeschafft. Um dies zu erreichen hat sie bereits einen Gesetzentwurf eingebracht der vorsieht, die aufenthaltsbeschränkenden Maßnahmen, insbesondere die sogenannte Landkreisregelung, im Asylverfahrensgesetz zu streichen. Die PDS verzichtete aber von vornhereindrauf, Flüchtlingen freie Wohnortwahl zu gewähren. Dazu heißt es: "Die räumliche Beschränkung des Aufenthalts ist zur Lastenverteilung unter den Kommunen nicht notwendig. Auch nach ihrem Fortfall bleiben die Bestimmungen bestehen, nach denen Asylsuchenden ein Wohnort zugewiesen wird."
Auch wenn das Gesetz noch nicht auf der großen Tagesordnung steht, so ist immerhin öffentlich geworden, dass ein solches diskriminierendes Gesetz in Deutschland existiert. Noch vor einem Jahr wussten selbst viele PolitikerInnen nicht, dass es eine Residenzpflicht für Flüchtlinge gibt und was sie bedeutet. Dass diese Aufmerksamkeit erreicht wurde, ist Verdienst der Kampagne gegen die Residenzpflicht, die von der Flüchtlingsinitiative The Voice ins Leben gerufen wurde und von der Brandenburger Flüchtlingsinitiative sowie einem Bündnis verschiedener Initiativen mitgetragen wird.