ZIVILCOURAGE gegen NO GO Areas!
Der diesjährige Preis für Zivilcourage der Stadt Jena wurde geteilt – ein Teil ging an Katharina König c/o JG Stadtmitte für deren erfolgreiches Engagement gegen das letztjährige „Fest der Völker“ … der andere an Bensaid Lahouari und Ahmed Sameer vom The VOICE Refugee Forum Jena für Ihren „widerrechtlichen“ Einstand gegen das ‚so-genannte’ (und ausschließlich in Deutschland rechtskräftige) „Residenzpflicht-Gesetz“!
Daß sich die Jury zur „Halbierung“ des Preises entschloß, mag im einfachsten aller Fälle darin motiviert gewesen sein, dass eine Wichtung der vorgeschlagenen Widerstandsqualitäten letztlich nur schwer möglich erscheint -- die berühmt-berüchtigten 2 Seiten einer-ansonsten-selben Medaille.... ?
Stellt sich die Frage nach der Verbindung der ‚beiden’ Themen über die Preisklammer „Zivilcourage in Jena“ hinaus ? ........
https://thevoiceforum.org/no-go-area
Ist der zivilcouragierte, basisdemokratisierte Aufschrei gegen öffentliche (noch dazu europaweit propagierte!) Naziauftritte Widerstand gegen im allgemeinen geschichtlich prominente Holocaust-Erfahrungen, so ist der zivile Ungehorsam der NICHT-Bürger (Asylbewerber, Flüchtlinge, Migranten...) gegen das nur ihnen gegenüber aktiv angewandte deutsche Asylrecht ein Akt von illegalisiertem demokratischem Widerstand gegen die „legalisierte“ Einschränkung der Bewegungsfreiheit!
Die Zivilcourage der Strassen und Plätze in der Auseinandersetzung mit nazoider Gesinnung ist primär eine physische (Gegen)Präsenz - darüber hinaus werden alle Möglichkeiten rechtsstaatliche Interpretationen bestehender ‚bürgerlicher’ Rechtsgüter unter (Aus)Nutzung anwendbarer Rechtsmittel zu hinterfragen genutzt...!
Probleme mit der exekutierenden Polizei- und Justizgewalt entstehen einerseits durch Bürger, welche unter Antifaschismus auch das konsequente Vorgehen gegen die `Beschützer´ öffentlicher Naziauftritte verstehen sowie andererseits durch direkte Aktionen der Polizei selbst, welche die gerichtlich legalisierten Veranstaltungen mittels physischer Gewalt zu ermöglichen versucht...anders gesagt: die Exekutive reagiert!
Der zivile Ungehorsam gegenüber geltendem deutschen (Asyl)Recht gegen NICHT-Bürger ist eine Angelegenheit, deren persönliche Konsequenzen weit unter ein bürgerlich vertret- bzw. real nachvollziehbares Rechts-Empfinden hinabreicht! Die real betroffenen Personen haben nämlich keine vorschriftsmäßig verbrieften Bürgerrechte! Der physische Widerstand ist hier nicht mehr eine Frage der Art und Weise, sondern gesetzmäßig illegalisiert. Die Exekutive nutzt hier aktiv unterscheidende (diskriminierende) Kontrollmechanismen zur Durchsetzung der (selbst)auferlegten Doktrin...anders gesagt: die Exekutive agiert!
Die Le(e)hrfragen:
- ob oder in wie weit der hiesig praktizierte rechtlich untermauerte Umgang mit NICHT-Bürgern etwas mit den gleichen Gründen zu tun hat, welche ‚Ausländer’ zu Migranten, Flüchtlingen oder gar nachhaltig begründeten Asylbewerbern aus ihren ehemaligen Heimatländern macht ?
- ... oder...
- ob das hier fragliche deutsche, „residenzpflichtige“ Asylrecht überhaupt mit international ratifizierten oder erstrangig (§ 1 GG) national verfassungsrechtlich signifizierten Menschen(Würde)Rechten vereinbar ist? …
...müssen für alle interessierten Beteiligten auch leider weiterhin offen bleiben … -
In diesem Zusammenhang ist die in Diskussionen von recht.. konservativen Berufspolitikern aufgrund internationaler Völkerballspiele [= Fußball-WM] gern vehement negierte „NO-GO-Area“ (früher übrigens auch schon mal als „national befreite Zone“ unerkannt!) ein Phänomen, über welches sich ein Ausländer ohne bürgerlichen Rechtsstatus vordergründig nicht wirklich Gedanken machen muß … - für sie oder ihn bleibt das ganze ‚Rest’-Deutschland, was nicht zu seinem oder ihrem „Landkreis“ gehört eine von Recht(s) wegen behördlich genehmigungspflichtige „NO-GO-Area“!
Der Unterschied im menschlichen Umgang mit zahlungsfähigen und wiederausreisewilligen Gästen (gerade der internationalen Ballfestwochen) und der behördlich reglementierten ‚Gewährung’ von systematisch abschiebenden Asylverfahren(sweisen) offenbart auch nahe liegendere Motivationen in der offiziell gewünschten Betrachtungsweise!
Wenn zahlungskräftige ausländische Freundesgäste aufgrund langständig vernachlässigter „national befreiter Zonen“ einschlägige Verhaltens- bzw. Meidregeln wie z.B. NO-GO-Areas von verschiedenen Seiten her ( … ausländische Reiseführer aus Ländern mit kolonial bedingt signifikanter Anzahl von Staatsbürgern im phänomenologisch eher undeutschen Farbenspektrum … deutscher Verfassungsschutz … zuletzt auch ´linke` Berufspolitiker) anempfohlen bekommen, verleitet der damit befürchtungsgemäß leidende Image- und touristische Zahlungsverlust offensichtlich viel eher zu deutlichen protestorischen Übersprungshandlungen, als es den erwähnten „national befreiten Zonen“ jemals gelungen ist!
Dem hier zu Tage tretenden, offensichtlich einseitig fokussierten Kritizismus am vermeintlich linken Auge der Bewertung einer gegebenen Situation (NO GO) steht ein auffällig blindes (rechtes?) Auge („national befreite Zone“) argumentativ bemäntelnd zur (tatenlosen?) Seite!
Zusammenfassend ausgedrückt könnte man auch versuchen behaupten zu wollen, dass rechte Bürger unter dem Fähnlein des Minderheitenschutzes über offensichtlich mehr (rechte?) Rechte verfügen dürfen (- welche trotz geschichtlich negativer Erfahrung immer noch polizeilich geschützt werden! -) als einem Menschen NICHT-bürgerlicher Existenz in Deutschland - legislativ illegalisiert und nationalistisch diskriminiert - zugestanden wird!
Es ist eben auch diese Vernachlässigung der eigenen nationalen wie internationalen Geschichte und Begrifflichkeiten innerhalb des praktizierten Parlamentarismus, welche sowohl zivile Courage, wie auch den zivilen Ungehorsam gegen weiterhin bestehende, systematische Missstände notwendig bleiben läßt!
In diesem Sinne auch dieses und alle weiteren Jahre:
IMMER FESTE (be)VÖLKERN WAS IMMER NOCH VÖLKISCH FEST IST!!!
GEGEN NAZIONALISMUS UND NATIONAL REPRESSIVES ASYLRECHT IN DEUTSCHLAND UND
DEM REST DER WELT!!!
Thomas M. Ndindah ... Jena/Thüringen
(anlässlich des 2. „Fest(es) der Völker“ – angemeldet zum 10.06.2006 in Jena)