Demo in Gedenken an OURY JALLOH, LAYE KONDE und alle anderen Opfer rassistischer Polizeibrutalität
* Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vom 19. Dezember 2008
Rubrik: Oury Jalloh [12. Dec 2008] no-racism.net
Systematisch: Keine Aufklärung des Todes von Oury Jalloh
Bundesärztekammer zum Freispruch in Laye Kondes Fall
"Grausam, unmenschlich"
Das war’s dann - Die Prozesse zum Tod von Laya Condé in Bremen und Oury Jalloh in Dessau
Vier Jahre nach dem Brechmitteltod eines Afrikaners spricht das Bremer Landgericht einen Polizeiarzt vom Tötungsvorwurf frei - und gerät in die Kritik. VON CHRISTIAN JAKOB
http://www.taz.de/1/politik
05.12.2008
Tod nach Brechmittel-Einsatz - Freispruch für den Polizeiarzt
Mit einem Freispruch endete am Donnerstag in Bremen der Prozess um den Brechmitteltod des Sierra-Leoners Laya Alama Condé. Das Landgericht war der Ansicht, dass dem Angeklagten Polizeiarzt Igor V. der Vorwurf der fahrlässigen Tötung nicht nachzuweisen ist. V. hatte dem Afrikaner im Dezember 2004 Brechmittel eingeflößt, weil Polizisten ihn verdächtigten, Kokainkügelchen verschluckt zu haben. Der 35-Jährige fiel ins Koma und starb wenige Tage später.
Rund 70 AntirassistInnen hatten sich zur Urteilsverkündung im Gerichtsgebäude versammelt. Als der Kammervorsitzende Bernd Asbrock das Urteil verkündete, entrollten sie ein Transparent mit der Aufschrift "Das war Mord" und riefen: "Afrikaner haben vor deutschen Gerichten selbst dann Unrecht, wenn sie von weißen Polizisten getötet werden." Eine bereitstehende Polizeieinheit räumte die Protestler aus dem Gerichtssaal.
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In seiner Urteilsbegründung sagte der Kammervorsitzende Bernd Asbrock, der Angeklagte habe "objektiv gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen", etwa bei der Erstuntersuchung Condés. Auch hätten weder V. noch die Polizisten vor der Maßnahme einen Dolmetscher oder einen Richter gerufen. Vor allem aber hätte V. seine erste erzwungene Brechmittelvergabe viel früher beenden müssen. Condés Zustand war während der rund zweistündigen Maßnahme so kritisch geworden, dass ein Notarzt hinzugerufen werden musste. Doch nachdem das Rettungsteam Condé wieder stabilisiert hatte, flößte V. ihm weiter Wasser ein, damit er seinen Mageninhalt restlos hervorwürgte. "Wäre hier abgebrochen worden, hätte sich der Tod vermeiden lassen", sagte Asbrock.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Anklage gegen V. auf das Gutachter zweier Sachverständiger gegründet. Ihnen nach war Condé "still ertrunken", weil das Wasser, das ihm V. per Nasensonde eingeflößt hatte, in die Lunge gelaufen war. Zwei weitere Gutachter hatten im Laufe des Prozesses diese Diagnose bestätigt.
Im Herbst dieses Jahres hatte die Verteidigung allerdings vier weitere Sachverständige in den Prozess eingebracht, die einen "toxischen Herzmuskelschaden" als Todesursache ausmachten. Ihnen nach sollte eine krankhaft verdickte Herzwand der Grund für das bei Condé festgestellte Lungenödem sein - und nicht etwa das durch den Brechmitteleinsatz hineingelaufene Wasser. Diese Ansicht wurde unter anderem von den gleichen Medizinern vertreten, die im Fall des bundesweit ersten Brechmitteltoten, des Nigerianers Achidi John in Hamburg, mit dem gleichen Argument - einem Herzfehler - eine Ärztin aus der Schusslinie der Staatsanwaltschaft brachten.
Sowohl der Verteidiger V.s als auch die Staatsanwältin hatten nach dem Gutachterstreit einen Freispruch gefordert. Lediglich die Anwältin der als Nebenklägerin vertretenen Familie des Toten plädierte für eine Verurteilung.
Für die Verurteilung war die eigentliche Todesursache jedoch nicht ausschlaggebend. Zwar habe sich V. "mehrerer objektiver Pflichtverletzungen" schuldig gemacht, die ursächlich für den Tod waren, so die Richter. Weil er dies aber wegen "mangelnder Ausbildung und Erfahrung mit Brechmittelvergaben subjektiv nicht erkennen" konnte, folgte die Kammer dem Antrag der Anklagebehörde.
Der Bruder des Toten, Namantjan Condé, war aus Guinea nach Bremen gereist. "Der Prozess hat gezeigt, dass man meinen Bruder misshandelt hat und er daran gestorben ist. Das war kein natürlicher Tod. Und deswegen trägt auch jemand die Verantwortung. Sie wollen aber keinem die Schuld geben", sagte er nach der Urteilsverkündung.
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/freispruch-fuer-den-p…
Freispruch im Prozess um Tod nach Brechmittel-Einsatz
Donnerstag, 4. Dezember 2008, 17:49 Uhr
Bremen, 04. Dez. (Reuters) - Im Prozess um einen tödlich verlaufenden Brechmittel-Einsatz gegen einen mutmaßlichen Drogenhändler in Bremen ist der angeklagte Arzt freigesprochen worden.
Dem 44-Jährigen, der im Auftrag der Polizei dem Verdächtigen das Brechmittel eingeflößt hatte, sei keine fahrlässige Tötung nachzuweisen, urteilte am Donnerstag der Vorsitzende Richter am Landgericht Bremen, Bernd Asbrock. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft hatten auf Freispruch plädiert. Die Angehörigen des toten Afrikaners hatten als Nebenkläger eine Verurteilung gefordert. Sie erwägen, Revision einzulegen.
Der Arzt hatte 2004 dem mutmaßlichen Kokainstraßenhändler Brechsirup und Wasser über eine Sonde in den Magen geleitet, um verschluckte Kokainbehälter als Beweismittel sicherzustellen. Der 35-Jährige fiel dabei ins Koma. Elf Tage später wurde sein Tod festgestellt.
Das Gericht warf dem Gerichtsmediziner zwar eine Reihe von "objektiven Pflichtverletzungen" vor. Da er aber mangels Ausbildung und Erfahrung überfordert gewesen sei, habe er das Todesrisiko nicht erkannt. Daher könne ihm eine subjektive Schuld nicht nachgewiesen werden.
Ein erfahrener Arzt hätte nach Ansicht des Gerichts den Einsatz abgebrochen, nachdem der 35-Jährige nicht mehr ansprechbar gewesen war. Doch der Angeklagte "war weit entfernt von dem Leitbild eines erfahrenen Facharztes", sagte Richter Asbrock. Es sei ein organisatorischer Mangel, dass Bremen diesem Arzt eine solche Aufgabe übertragen habe.
Im Gerichtssaal protestierten Demonstranten mit Sprechchören und einem Transparent gegen den Freispruch. Polizisten drängten sie aus dem Raum. Seit dem Todesfall verzichtet die Hansestadt auf den Zwangseinsatz von Brechmitteln. Der Kammervorsitzende erinnerte auch an einen früheren Todesfall in Hamburg und an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der den Zwangseinsatz von Brechmitteln 2006 als menschenrechtswidrige Folter gebrandmarkt habe.
Reuters 2007. Alle Rechte vorbehalten. Jede weitere Veröffentlichung oder Verbreitung von Reuters-Daten, etwa durch Framing oder ähnliche Methoden, ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Reuters ausdrücklich verboten. Reuters und das Reuters-Logo mit der Sphäre sind eingetragene Warenzeichen oder Warenzeichen der Reuters Group of Companies weltweit.
http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE4B30L320
081204
Freispruch nach Brechmittel-Tod
Einsatz gegen Bremer Drogenhändler bleibt unbestraft / „Arzt überfordert“
Eckhard Stengel
5.12.2008 0:00 Uhr
Bremen - Der tödliche Brechmittel-Einsatz gegen einen mutmaßlichen Kokainhändler in Bremen bleibt unbestraft: Das Landgericht Bremen hat am Donnerstag den verantwortlichen Auftragsarzt der Polizei vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
Der 44-Jährige habe zwar „eine Reihe von objektiven Pflichtverletzungen“ begangen, doch sei ihm subjektiv keine Schuld nachzuweisen, da er unerfahren und überfordert gewesen sei. Neben dem Verteidiger hatte am Ende des fast achtmonatigen Prozesses auch die Staatsanwältin auf Freispruch plädiert. Die aus Afrika angereisten Angehörigen hatten dagegen als Nebenkläger eine Verurteilung gefordert. Sie können jetzt Revision einlegen. Der Arzt hatte Ende 2004 dem mutmaßlichen Drogenhändler Brechsirup und literweise Wasser per Schlauch in den Magen gepumpt, um verschluckte Kokainkügelchen als Beweismittel sicherzustellen. Dabei geriet Wasser in die Lunge. Der 35-Jährige, der einen zunächst unerkannten Herzfehler hatte, fiel ins Koma und starb dann elf Tage später.
Nach Ansicht der Kammer war der Einsatz nach damals gültiger Rechtslage grundsätzlich legal. Allerdings hätte ein erfahrener Arzt ihn abgebrochen, nachdem das Opfer nicht mehr ansprechbar gewesen und aus Mund und Nase weißer Schaum gequollen sei. Durch einen Abbruch hätte sich „der Tod vermeiden lassen“, meinte das Gericht.
Der angeklagte Gerichtsmediziner habe aber offenbar nicht das Risiko erkannt – erstmals war er für einen solchen Einsatz verantwortlich und damit überfordert gewesen. Außerdem habe er sich auf einen zwischendurch hinzugezogenen Notarzt verlassen, gegen den ein Ermittlungsverfahren inzwischen eingestellt wurde. Nach Ansicht des Kammervorsitzenden Bernd Asbrock hatte eine „Vielzahl von Versäumnissen, individuellen Fehlern und strukturellen Missständen“ zu dem Todesfall beigetragen. „Auch für Bremen hätte sich aufdrängen können und müssen“, so Asbrock, dass einem solchen Arzt nicht eine solche Aufgabe übertragen werden dürfe. Der Mediziner war bei einem privat geführten Beweissicherungsdienst angestellt.
Bereits Ende 2001 war in Hamburg ein 19-Jähriger nach einem Brechmitteleinsatz gestorben, ohne dass die Verantwortlichen dafür bestraft worden wären. Erst nach dem Bremer Todesfall wurde an der Weser 2005 die Zwangsvergabe von Brechmitteln gestoppt. 2006 stufte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Zwangsvergabe von Brechmitteln allgemein als unmenschlich und erniedrigend ein – „zu Recht, wie dieser Prozess deutlich gemacht hat“, sagte Asbrock.
Während der nicht vorbestrafte Kokain-Kleinhändler bereits im Koma lag, hatte der damalige Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) die Brechmittelvergabe zunächst mit den Worten verteidigt, „Schwerstkriminelle“ müssten nun mal „mit körperlichen Nachteilen“ rechnen. Die Grünen brachten daraufhin erfolglos einen Misstrauensantrag gegen ihn ein.
Zu Beginn des Prozesses im vergangenen April hatte der angeklagte Arzt über seinen Anwalt erklären lassen, er bedauere „zutiefst“, dass der junge Mann ums Leben gekommen sei. Zum Tatvorwurf wollte er sich aber nicht äußern. Die Mutter des Toten hat inzwischen 10 000 Euro Schmerzensgeld vom Land Bremen erhalten. Sie und der Bruder des Getöteten traten in dem Strafprozess als Nebenkläger auf. Ihre Anwältin forderte im Schlussplädoyer als Einzige eine Bestrafung des Angeklagten. Sie will jetzt prüfen, ob sie Revision beim Bundesgerichtshof einlegt. Eckhard Stengel
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 05.12.2008)
http://www.tagesspiegel.de/politik/;art771,2677063
Gericht sowohl der Forderung der Verteidigung als auch der Staatsanwaltschaft
Polizeiarzt im Brechmittel-Prozess freigesprochen
Polizeiarzt im Brechmittel-Prozess freigesprochen
Polizeiarzt im Brechmittel-Prozess freigesprochen ©ddp
(PR-inside.com 04.12.2008 15:24:01) - Knapp vier Jahre nach dem tödlichen Einsatz von Brechmittel im Bremer Polizeigewahrsam ist ein Arzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Der Vorwurf sei nicht nachzuweisen gewesen, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Bremen am Donnerstag zur Begründung.
Bremen (ddp-nrd). Knapp vier Jahre nach dem tödlichen Einsatz von Brechmittel im Bremer Polizeigewahrsam ist ein Arzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Der Vorwurf sei nicht nachzuweisen gewesen, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Bremen am Donnerstag zur Begründung. Die Kammer war nach eigenen Angaben der Ansicht, dass der Sachverhalt weitgehend geklärt werden konnte. Die Wahrheitsfindung sei allerdings durch Erinnerungslücken der Zeugen erschwert worden, hieß es. Mit dem Urteil folgte das Gericht sowohl der Forderung der Verteidigung als auch der Staatsanwaltschaft. Die Nebenklage hatte kein konkretes Strafmaß verlangt. Der Mediziner des ärztlichen Beweissicherungsdienstes musste sich seit April vor dem Landgericht verantworten. Er hatte dem mutmaßlichen Drogenhändler aus Sierra Leone im Dezember 2004 im Auftrag der Polizei zwangsweise Brechmittel sowie einige Liter Wasser eingeflößt. So sollte an die verschluckten Drogen gelangt werden. In der Folge war der Afrikaner ins Koma gefallen und einige Tage später gestorben. Acht Gutachter hatten sich während des Prozesses nicht auf eine Todesursache einigen können. Seit dem Todesfall wird im Land Bremen auf die zwangsweise Brechmittelgabe verzichtet, auf die natürliche Ausscheidung gewartet und eine Drogentoilette benutzt. (ddp)
http://www.pr-inside.com/de/polizeiarzt-im-brechmittel-prozess-freigesp…
04.12.08, 17:20
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Verbrechen
Arzt nach Brechmitteleinsatz mit Todesfolge freigesprochen
Nach dem Tod eines mutmaßlichen Drogendealers, der durch einen erzwungenen Einsatz von Brechmitteln zu Tode kam, ist der verantwortliche Arzt vom Bremer Landgericht freigesprochen worden.
Vier Jahre nach dem Tod eines mutmaßlichen Drogendealers bei einem erzwungenen Brechmitteleinsatz ist der verantwortliche Arzt freigesprochen worden. Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen, urteilte das Bremer Landgericht am Donnerstag.
Der 44-Jährige habe sich zwar vieler Pflichtversäumnisse schuldig gemacht, aber mangels Qualifikation nicht vorhersehen und erkennen können, dass sich der Gesundheitszustand des betroffenen Afrikaners lebensbedrohlich verschlechterte.
„Wenn dieser Freispruch in weiten Teilen wie ein Schuldspruch klingt, hat das seine Begründung“, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Asbrock. Auch ohne die Feststellung strafrechtlicher Verantwortung hätten eine Vielzahl von Versäumnissen, individuellen Fehlern und strukturellen Missständen dazu beigetragen, dass der mutmaßliche Dealer in staatlichem Gewahrsam zu Tode gekommen sei.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe im Sommer 2006 Brechmitteleinsätze als menschenrechtswidrig und als Folter gebrandmarkt. „Zu Recht, wie dieser Prozess hat deutlich werden lassen“, sagte Asbrock. Deshalb würden Brechmitteleinsätze hoffentlich nie wieder angewendet.
Angeklagter laut Gericht kein erfahrener Facharzt
Am 27. Dezember 2004 war der aus Sierra Leone stammende Mann in Bremen festgenommen worden, nachdem Polizisten ihn beim Verschlucken von kleinen Kügelchen beobachtet hatten. Auf der Wache flößte der angeklagte Mitarbeiter des ärztlichen Beweissicherungsdienstes dem 35-Jährigen mit Hilfe einer Magensonde zwangsweise große Mengen Brechmittel und Wasser ein – obwohl er laut Gericht weit entfernt von einem in diesen Dingen erfahrenen Facharzt gewesen sei.
Inhaftierten verschlechterte sich demnach zeitweilig so, dass der Angeklagte den Notarzt holte. Als sich der Afrikaner erholte, habe der Mediziner in Anwesenheit des Notarztes und mit Hilfe von Rettungssanitätern weitergemacht, bis sich der Zustand des Mannes deutlich verschlecht habe. Der Notarzt habe Wiederbelebungsmaßnahmen unternommen, im Koma liegend sei der Mann ins Krankenhaus gebracht worden.
Letztlich führte nach Überzeugung des Gerichts der Sauerstoffmangel zunächst zu dem Koma und am 7. Januar zum Tod des Mannes. Dabei habe eine vorher nicht erkennbare Herzschädigung die Phase zwischen Leben und Tod auf nur etwa zwei Minuten verringert. Danach seien lebensrettende Maßnahmen zu spät gekommen.
Demonstranten sahen darin Mord
Die acht im Prozess gehörten Sachverständigen hielten unterschiedliche Todesursachen für möglich. Die Staatsanwaltschaft forderte deshalb wie die Verteidigung Freispruch. Nur die Nebenklage verlangte eine Bestrafung, ohne jedoch ein konkretes Strafmaß zu fordern.
Eine Gruppe Zuhörer entrollte nach dem Freispruch ein Transparent und skandierte: „Das war Mord. Und ihr macht mit.“ Rund ein Dutzend Demonstranten wurde von Polizisten aus dem Saal gedrängt, weitere Zuhörer gingen aus Protest ebenfalls.
Der Fall hatte seinerzeit in Bremen für ein politisches Beben gesorgt. Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) musste sich einem Misstrauensvotum stellen, das mit den Stimmen der früheren rot-schwarzen Koalition zurückgewiesen wurde.
http://www.focus.de/panorama/welt/verbrechen-arzt-nach-brechmitteleinsa…
Arzt im Bremer Brechmittel-Prozess freigesprochen
5. Dezember 2008, 02:32 Uhr
Bremen - Vier Jahre nach dem Tod eines mutmaßlichen Drogendealers bei einem erzwungenen Brechmitteleinsatz ist der beteiligte Arzt freigesprochen worden. Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung sei nicht nachzuweisen, urteilte das Bremer Landgericht am Donnerstag. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten zuvor Freispruch gefordert. Am 27. Dezember 2004 wurde der aus Sierra Leone stammende mutmaßliche Dealer in Bremen festgenommen, nachdem Polizisten ihn beim Verschlucken von kleinen Kügelchen beobachtet hatten. Auf der Wache flößte der angeklagte Arzt dem 35-Jährigen Brechmittel und Wasser ein. Das habe zu einem tödlichen Sauerstoffmangel geführt, argumentierte die Staatsanwaltschaft ursprünglich. Die acht im Prozess gehörten Sachverständigen hielten indes unterschiedliche Todesursachen für möglich. AP
Freispruch im Bremer "Brechmittelprozess"
Vor 2 Tagen
Bremen (AFP) — Im so genannten Bremer Brechmittelprozess um den Tod eines mutmaßlichen Drogendealers hat das Landgericht der Hansestadt einen angeklagten Mediziner freigesprochen, obwohl es dessen Fehler als ursächlich für den Todesfall wertete. Der Einsatz des Brechmittels durch den Mediziner war nach Ansicht der Kammer objektiv Auslöser für den Tod des Mannes im Jahr 2004, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Subjektiv seien die Folgen für den wegen fahrlässiger Tötung angeklagten 44-Jährigen aber nicht vorhersehbar gewesen. Der Mann sei schlicht zu schlecht ausgebildet und unerfahren gewesen, um die Folgen seines Handelns abzusehen, urteilte das Gericht.
Der Arzt hatte im Dezember 2004 dem mutmaßlichen Kokaindealer Brechmittel und Wasser eingeflößt, um an von dem 35-Jährigen verschluckte Drogenportionen zu kommen. Daraufhin fiel der Mann ins Koma und starb knapp zwei Wochen später im Krankenhaus. Mit dem Freispruch folgte das Gericht den Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Allerdings hatten diese argumentiert, dass nicht klar sei, ob die Fehler des Arztes für den Tod verantwortlich waren, weshalb er freizusprechen sei. Die Nebenklage hatte dagegen eine Verurteilung gefordert. Nach dem Freispruch kam es im Gerichtssaal zu Protesten einiger Zuschauer und kurzen Tumulten. Die Protestierenden wurden daraufhin von Polizisten aus dem Saal gebracht.
http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5i7yc9CbskcZpCLn99zKu…
http://www.welt.de/welt_print/article2830638/Arzt-im-Bremer-Brechmittel…
Urteil
Polizeiarzt im Brechmittel-Prozess freigesprochen
(6)
4. Dezember 2008, 14:27 Uhr
Knapp vier Jahre nach dem tödlichen Einsatz von Brechmittel im Bremer Polizeigewahrsam ist ein Arzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Der Vorwurf sei nicht nachzuweisen gewesen, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Bremen zur Begründung.
Weiterführende Links
* Dealer stirbt durch Brechmittel - Polizeiarzt vor Gericht
Die Kammer war nach eigenen Angaben der Ansicht, dass der Sachverhalt weitgehend geklärt werden konnte. Die Wahrheitsfindung sei allerdings durch Erinnerungslücken der Zeugen erschwert worden, hieß es. Mit dem Urteil folgte das Gericht sowohl der Forderung der Verteidigung als auch der Staatsanwaltschaft. Die Nebenklage hatte kein konkretes Strafmaß verlangt.
Der Mediziner des ärztlichen Beweissicherungsdienstes musste sich seit April vor dem Landgericht verantworten. Er hatte dem mutmaßlichen Drogenhändler aus Sierra Leone im Dezember 2004 im Auftrag der Polizei zwangsweise Brechmittel sowie einige Liter Wasser eingeflößt, um an die verschluckten Drogen zu gelangen.
In der Folge war der Afrikaner ins Koma gefallen und einige Tage später gestorben. Acht Gutachter hatten sich während des Prozesses nicht auf eine Todesursache einigen können. Seit dem Todesfall wird im Land Bremen auf die zwangsweise Brechmittelgabe verzichtet und auf die natürliche Ausscheidung gewartet.
ddp/cor
http://www.welt.de/vermischtes/article2827602/Polizeiarzt-im-Brechmitte…
Freispruch im Brechmittel-Prozess
JUSTIZ Nachlässige Tötung ist Angeklagtem nicht nachzuweisen –Aufruhr im Gerichtssaal
Bild
Der Bruder des 2004 verstorbenen Laya C. und Nebenkläger im sogenannten Brechmittel-Prozess, Namanjan C. (M.), hält Bild vergrößern
EINE HERZSCHÄDIGUNG WIRD ALS TODESURSACHE VERMUTET. DER POLIZEIARZT HABE „EINFACHSTE NOTFALLMAßNAHMEN“ UNTERLASSEN.
VON JÖRG ESSER
BREMEN - Mit einem Freispruch endete am Donnerstag vor dem Bremer Landgericht der Prozess um einen tödlichen Brechmitteleinsatz in Bremer Polizeigewahrsam. Dem angeklagten Polizeiarzt könne der Vorwurf der fahrlässigen Tötung nicht nachgewiesen werden, so der Vorsitzende Richter Bernd Asbrock in seiner Urteilsbegründung.
Der Prozess begann im April dieses Jahres, über drei Jahre nach dem Tod eines 35-jährigen mutmaßlichen Drogendealers. Der Mann aus Sierra Leone war Ende Dezember 2004 nach einer zwangsweisen Verabreichung von Brechsirup ins Koma gefallen und elf Tage später im Krankenhaus gestorben.
Der damalige Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) hatte die Zwangsmaßnahme mit dem Argument gerechtfertigt, niemand sei gezwungen, Drogen zu schlucken. Ein Misstrauensantrag im Parlament gegen ihn scheiterte. An 23 Verhandlungstagen hörte die Siebte Strafkammer acht Gutachter. Doch die Ursache für den Tod des mutmaßlichen Drogendealers konnte nicht geklärt werden.
Vier Mediziner hatten die These von einem so genannten „stillen Ertrinken“ gestützt, die anderen schlossen eine Herzschädigung des Afrikaners als Todesursache nicht aus. Deshalb plädierten Staatsanwaltschaft und die Verteidigung auf Freispruch. Lediglich die Vertreterin der Nebenklage forderte einen Schuldspruch.
Dafür fehlten Richter Asbrock jedoch „die subjektiven Voraussetzungen“. Der heute 44-jährige Angeklagte habe die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln als rechtsmäßig angesehen „und durfte davon ausgehen, zur Mitwirkung verpflichtet zu sein“. Doch Asbrock warf dem Mediziner eine Reihe objektiver Pflichtverstöße vor.
Er sei mit seiner Aufgabe überfordert gewesen. So habe er, als sich der Zustand des Opfers zunehmend verschlechterte, einfachste Notfallmaßnahmen unterlassen und „panisch reagiert“. Vor allem hätte der Polizeiarzt die Brechmittelvergabe, nachdem der Afrikaner sich wieder etwas erholt hatte, nicht fortsetzen dürfen. Asbrock: „Wäre die Maßnahme abgebrochen worden, hätte sich der Tod vermeiden lassen.“
Nach dem Urteilsspruch gab es Tumulte im Gerichtssaal. Zuhörer entrollten ein Transparent und warfen dem Gericht in Sprechchören Rassismus vor. Polizeikräfte entfernten rund 20 Protestler aus dem Saal. Ein Mann sei im Polizeigewahrsam gestorben, „ohne dass dafür jemand zur Verantwortung gezogen wird“, kommentierte der Fraktionschef der Grünen, Matthias Güldner, das Urteil.
Region, S. 13
http://www.nwzonline.de/index_regionalausgaben_stadt_bremen_artikel.php…
Aufruhr im Gerichtssaal: Freispruch im Bremer Brechmittel-Prozess
Als der Richter im Bremer Brechmittel-Prozess den Freispruch verkündet, gibt es lauten Protest im Gerichtssaal. „Das ist Mord“, brüllen einige Zuschauer und entrollen ein Plakat. Dem angeklagten Polizeiarzt könne die fahrlässige Tötung nicht nachgewiesen werden.
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Der Bruder des 2004 verstorbenen Laya C. kann das Urteil nicht nachvollziehen. Foto: David Hecker/ddp
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So urteilt die Kammer des Landgerichts am Donnerstag.
Zuvor forderten auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung einen Freispruch für den Mediziner. Der 44-Jährige hatte am 27. Dezember 2004 einem mutmaßlichen Drogendealer Brechmittel über eine Sonde eingeflößt. Der 35-Jährige aus Sierra Leone fiel ins Koma und starb wenige Tage später.
Bevor der Vorsitzende Richter Bernd Asbrock den Freispruch begründet, wirft die Polizei ein Dutzend Störenfriede aus dem Gerichtssaal, die mit Sprechchören gegen das Urteil protestieren. Daraufhin verlassen weitere Zuschauer freiwillig den Raum. Nach Ansicht der Kammer ist der Polizeiarzt strafrechtlich nicht schuldig, weil er mit der Situation völlig überfordert war. „Der Angeklagte verfügte praktisch über keine klinische Erfahrung“, betont Asbrock. Der aus Kasachstan stammende Mediziner arbeitete seit 1997 am rechtsmedizinischen Institut in Bremen. Außerdem war er als freier Mitarbeiter für die Polizei tätig, erstellte unter anderem Gutachten über Körperverletzungen, machte Abstriche und verabreichte Brechmittel.
Der Angeklagte schwieg während der 23 Verhandlungstage hartnäckig zu den Vorwürfen. Dennoch geht das Gericht davon aus, dass er in der verhängnisvollen Nacht zum ersten Mal einem Verdächtigen Brechmittel über eine Sonde einflößte. Nach der Aussage von Zeugen wurde der mutmaßliche Drogendealer im Laufe der Behandlung immer apathischer, weißer Schaum trat aus Mund und Nase. Nachdem sich seine Werte wieder stabilisiert hatten, setzte der Mediziner die Magenspülung fort. Irgendwann wurden jedoch Herzschlag und Atmung schwächer und setzten dann vollständig aus. Zwar konnten Sanitäter den Mann wiederbeleben, er starb aber Tage später im Krankenhaus.
Der Polizeiarzt habe sich „zahlreiche Unsicherheiten, Versäumnisse und Fehler“ zuschulden kommen lassen, sagt Asbrock. Dennoch habe sich der kritische Zustand des Opfers schleichend entwickelt und sei schwer erkennbar gewesen. „Als der Zustand äußerlich sichtbar war, kamen die lebensrettenden Maßnahmen praktisch zu spät.“
Nach dem Tod des Mannes geriet der Einsatz von Brechmittel nicht nur in Bremen, sondern auch in Hamburg und Niedersachsen in die Kritik. 2002 war bereits ein Verdächtiger in Hamburg daran gestorben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilte Deutschland 2006 für diese Praxis, die dann aufgegeben wurde. „Leider hat erst dieser zweite Todesfall bei den Verantwortlichen zu einem Überdenken dieser Maßnahme geführt“, kritisiert Asbrock am Ende der Urteilsverkündung.
""
http://www.haz.de/newsroom/weltimspiegel/zentral/weltimspiegel/art699,7…
DDP-Meldung vom 04.12.2008, 04:15 Uhr
Urteil im Brechmittel-Prozess erwartet
Bremen (ddp-nrd). Im Prozess um den Tod eines mutmaßlichen Drogendealers nach einem Brechmitteleinsatz im Bremer Polizeigewahrsam soll heute das Urteil verkündet werden. Sowohl die Verteidigung des angeklagten Polizeiarztes als auch die Staatsanwaltschaft hatten auf Freispruch plädiert. Die Nebenklage forderte eine Verurteilung, nannte aber kein konkretes Strafmaß.
Der Angeklagte muss sich seit April wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht Bremen verantworten. Der Mediziner des ärztlichen Beweissicherungsdienstes hatte dem Mann aus Sierra Leone im Dezember 2004 im Auftrag der Polizei zwangsweise Brechmittel sowie einige Liter Wasser eingeflößt. So sollte an die verschluckten Drogen gelangt werden. In der Folge war der Afrikaner ins Koma gefallen und einige Tage später gestorben. Acht Gutachter hatten sich während des Prozesses nicht auf eine Todesursache einigen können.
(ddp)
© ddp Deutscher Depeschendienst GmbH
Direkt-Link: http://www.derNewsticker.de/news.php?id=66700
Bremen
Freispruch nach tödlichem Brechmittel-Einsatz
VON ECKHARD STENGEL
Bremen. Der tödliche Brechmittel-Einsatz gegen einen mutmaßlichen Kokainhändler in Bremen bleibt unbestraft: Das Landgericht Bremen hat am Donnerstag den verantwortlichen Auftragsarzt der Polizei vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Der 44-Jährige habe zwar objektiv Pflichten verletzt, doch sei ihm subjektiv keine Schuld nachzuweisen, da er unerfahren und überfordert gewesen sei.
Der Gerichtsmediziner hatte Ende 2004 einem mutmaßlichen Drogenhändler Brechsirup und literweise Wasser per Schlauch eingeflößt, um verschluckte Kokainkügelchen als Beweismittel sicherzustellen. Dabei geriet Wasser in die Lunge. Der 35-Jährige, der einen unerkannten Herzfehler hatte, fiel zunächst ins Koma und starb elf Tage später.
Laut Urteil war der Einsatz nach der damaligen Rechtslage grundsätzlich legal. Allerdings hätte ein erfahrener Arzt ihn abgebrochen, nachdem das Opfer nicht mehr ansprechbar gewesen und aus Mund und Nase weißer Schaum gequollen sei. So hätte sich der Tod vermeiden lassen.
Der Arzt habe aber das Risiko nicht erkannt, denn er sei bei senem ersten derartigen Einsatz überfordert gewesen. Der Kammervorsitzende Bernd Asbrock sagte, man habe diesem Arzt nicht diese Aufgabe übertragen dürfen.
Bereits Ende 2001 war in Hamburg ein 19-Jähriger nach einem Brechmitteleinsatz gestorben, ohne dass die Verantwortlichen dafür bestraft worden wären. Erst nach dem Bremer Todesfall wurde an der Weser 2005 die Zwangsvergabe von Brechmitteln gestoppt. 2006 stufte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Methode allgemein als unmenschlich und erniedrigend ein.
Neben dem Verteidiger hatte am Ende des fast achtmonatigen Prozesses auch die Staatsanwältin auf Freispruch plädiert. Die aus Afrika angereisten Angehörigen - Mutter und Bruder - des Getöteten hatten als Nebenkläger eine Verurteilung gefordert. Sie können jetzt Revision einlegen. Ihre Anwältin nannte den Freispruch "enttäuschend". Nach der Urteilsverkündung riefen Demonstranten im Gerichtssaal Sprechchöre und entrollten ein Transparent: "Das war Mord und ihr macht mit." Polizisten drängten sie aus dem Saal.
Während der nicht vorbestrafte Kokain-Kleinhändler bereits im Koma lag, hatte der damalige Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) die Brechmittelvergabe zunächst mit den Worten verteidigt, "Schwerstkriminelle" müssten nun mal "mit körperlichen Nachteilen" rechnen. Die Grünen brachten daraufhin erfolglos einen Misstrauensantrag gegen ihn ein.
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Dokument erstellt am 04.12.2008 um 17:12:04 Uhr
Letzte Änderung am 04.12.2008 um 19:49:08 Uhr
Erscheinungsdatum 05.12.2008
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