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Revision gegen Freispruch im Jalloh-Prozess eingelegt
Vor 2 Stunden
Dessau (AFP) — Nach dem Freispruch für zwei Polizisten im Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Die Revision der Staatsanwaltschaft richtet sich gegen das Urteil für den Hauptangeklagten Andreas S. Der ehemalige Dienstgruppenleiter des Polizeireviers Dessau und sein Kollege Hans-Ulrich M. waren am Montag freigesprochen worden. Das Gericht konnte ihnen keine Mitschuld am Tod des aus Sierra Leone stammenden Asylbewerbers nachweisen, der im Januar 2005 beim Brand in einer Polizeizelle ums Leben gekommen war.
Die Anklage hatte für Andreas S. eine Geldstrafe von 4800 Euro wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gefordert. Nach Angaben eines Gerichtssprechers legte neben der Staatsanwaltschaft auch die Nebenklage, die die Familie von Jalloh vertritt, Revision ein.
Die Freisprüche für die beiden Polizisten hatten unter afrikanischstämmigen Zuschauern im Gericht Tumulte ausgelöst. Menschenrechtsaktivisten und Vertreter verschiedener Parteien hatten das Urteil heftig kritisiert.
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DDP-Meldung vom 11.12.2008, 11:06 Uhr
Böhmer bittet Angehörige von Oury Jalloh um Verständnis
Magdeburg (ddp-lsa). Nach dem Freispruch für die wegen des Todes des afrikanischen Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle angeklagten Beamten hat Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) bei den Angehörigen und Freunden des Opfers um Verständnis für das Urteil geworben. Die lückenlose Aufklärung des Falls sei offenbar nicht möglich gewesen, sagte Böhmer in einer Erklärung am Donnerstag vor dem Landtag. «Der nicht natürliche Tod einer im staatlichen Gewahrsam befindlichen Person hat uns nachhaltig betroffen gemacht. Der Vorgang beschämt uns alle», sagte er.
Böhmer bat die Angehörigen von Oury Jalloh um Verständnis dafür, dass die Suche nach der Wahrheit und die Rechtsprechung nur nach den Regeln des Rechtsstaates und durch unabhängige Gerichte erfolgen könne. «Der Vorgang und seine öffentliche Diskussion belasten uns alle in Sachsen-Anhalt», betonte der Ministerpräsident. «Deshalb sind wir gemeinsam daran interessiert, diesen Vorgang endgültig aufzuklären.» Die Linke hatte ursprünglich eine aktuelle Debatte beantragt, diese jedoch kurzfristig zurückgezogen, nachdem Böhmer eine Erklärung angekündigt hatte.
Nach rund 60 Verhandlungstagen waren am Montag zwei Polizeibeamte vom Landgericht Dessau-Roßlau freigesprochen worden. Ihnen waren Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung vorgeworfen worden. Jalloh hatte im Polizeigewahrsam trotz Fesselung an Händen und Füßen mit einem Feuerzeug seine Matratze angezündet und war an den Folgen des Brandes gestorben. Eine Mitschuld am Tod des Asylbewerbers sei den Beamten nicht nachzuweisen, hieß es in der Urteilsbegründung. Daraufhin kam es im Gerichtssaal und vor dem Landgericht zu Tumulten von Landsleuten des Verstorbenen. Die Nebenklage, die die Eltern und den Bruder des Verstorbenen vertritt, hat bereits Revision angekündigt.
(ddp)
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Nach Freispruch im Jalloh-Prozess
Böhmer bittet Angehörige um Verständnis
Ministerpräsident Wolfgang Böhmer hat nach dem Freispruch der beiden Polizisten im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh bei Angehörigen und Freunden des Opfers um Verständnis für das Urteil geworben. Böhmer sagte am Donnerstag vor dem Landtag, in dem Fall sei offenbar keine lückenlose Aufklärung möglich gewesen.
"Der nicht natürliche Tod einer im staatlichen Gewahrsam befindlichen Person hat uns nachhaltig betroffen gemacht. Der Vorgang beschämt uns alle."
Ministerpräsident Wolfgang Böhmer
Wolfgang Böhmer hat die Angehörigen Jallohs um Verständnis für das Urteil gebeten.
Der Ministerpräsident bat Jallohs Angehörige um Verständnis dafür, dass die Suche nach der Wahrheit und die Rechtsprechung nur nach den Regeln des Rechtsstaates und durch unabhängige Gerichte erfolgen könne. "Der Vorgang und seine öffentliche Diskussion belasten uns alle in Sachsen-Anhalt", sagte Böhmer. Aus diesem Grund sei man gemeinsam daran interessiert, den Vorgang endgültig aufzuklären.
Staatsanwaltschaf prüft Verfahren wegen Falschaussagen
Böhmer ging indirekt auch auf den Vorwurf des Gerichts ein, die Polizei habe in dem Fall schlampig ermittelt und Beamte hätten falsch ausgesagt. "Die Landesregierung erwartet von ihren
Beamten wie auch von allen anderen Mitarbeitern, dass sie zur "ahrheitsfindung beitragen und helfen, Schaden vom Land abzuwenden", so Böhmer. Er verwies auf Prüfungen der Staatsanwaltschaft, ob sie ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussagen eröffnet.
Keine finanzielle Entschädigung für Familie
Unterdessen widersprach Regierungssprecherin Monika Zimmermann einer Zeitungsmeldung, nach der die Landesregierung eine finanzielle Entschädigung für die Familie Jallohs prüft. "Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine solche Entschädigung. Das Kabinett hat sich damit nicht befasst", betonte Zimmermann in Magdeburg.
Nebenklage hat Revision angekündigt
Am Montag waren zwei Polizeibeamte nach etwa 60 Verhandlungstagen vom Landgericht Dessau-Roßlau freigesprochen worden. Sie waren wegen Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Asylbewerber Oury Jalloh hatte trotz Fesselung an Händen und Füßen mit einem Feuerzeug die Matratze in seiner Polizeizelle angezündet und war an den Folgen des Brandes gestorben.
In der Urteilsbegründung hieß es, den Beamten sei keine Mitschuld am Tod Jallohs nachzuweisen. Nach der Verkündung kam es im Gerichtssaal und vor dem Landgericht zu Tumulten von Landsleuten des Verstorbenen. Die Nebenklage, die die Eltern und den Bruder Jallohs vertritt, hat bereits Revision angekündigt.
http://www.mdr.de/nachrichten/5982606.html
Angeklagte Polizisten freigesprochen - Asylbewerber starb in Ausnüchterungszelle
Böhmer zeigt Verständnis für Unmut nach Jalloh-Urteil
11.12.2008 13:36:03 -
Magdeburg (AP) Nach den Freisprüchen im Prozess um den Feuertod eines Asylbewerbers hat der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer, Verständnis für die Empörung von Freunden und Familie geäußert. Die Landesregierung könne die Reaktion nachvollziehen, sagte der CDU-Politiker am Donnerstag im Landtag in Magdeburg.
Zugleich bat Böhmer um Verständnis, dass die Wahrheitsfindung und die Rechtsprechung nur nach den Regeln des Rechtsstaates und durch unabhängige Gerichte erfolgen könnten. Der Tod von Oury Jalloh habe betroffen gemacht und beschäme alle. «Wir sind davon ausgegangen, dass die sehr umfangreichen und aufwendigen Ermittlungen eine lückenlose Aufklärung ermöglichen würden. Dies war offenbar nicht möglich.
Der Vorgang und die öffentliche Diskussion belaste alle in Sachsen-Anhalt. «Deshalb sind wir gemeinsam daran interessiert, diesen Vorgang vollständig aufzuklären», versicherte der Regierungschef. Die Landesregierung erwarte von Beamten und anderen Mitarbeitern, dass sie zur Wahrheitsfinden beitrügen und hülfen, Schaden vom Land abzuwenden.
Jalloh wurde am 7. Januar 2005 in stark alkoholisiertem Zustand in Dessau festgenommen worden und starb kurz darauf in einem Feuer in der Ausnüchterungszelle. Die genauen Umstände konnte das Landgericht, das mehr als eineinhalb Jahre lang die Mitschuld von zwei Polizeibeamten am Tod des Mannes prüfte, nicht ermitteln. Sie wurden am Montag freigesprochen.
Zwtl: Fortsetzung von Disziplinarverfahren
Unabhängig davon werden nach Rechtskraft des Urteils die bereits eröffneten Disziplinarverfahren gegen beide Polizisten fortgesetzt. Laut Böhmer hat das Innenministerium Vorsorge getroffen, die eine Wiederholung solcher Ereignisse ausschließen. Unter anderem müsse künftig die Rechtmäßigkeit von Ingewahrsamnahmen kritischer überprüft werden. Die Zusammenarbeit mit Ärzten sei auf eine rechtlich sichere Grundlage gestellt worden.
Hilflose, die medizinische Betreuung benötigen, dürfen gar nicht mehr in Polizeigewahrsam genommen werden. Meldungen, laut denen die Landesregierung von Sachsen-Anhalt eine symbolische Wiedergutmachung gegenüber der Familie Jalloh erwäge, wies Sprecherin Monika Zimmermann zurück. «Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage», sagte sie.
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Land im Wandel
Jalloh-Prozess
Böhmer kann Kritik an Freisprüchen nachvollziehen
Ministerpräsident: Bitte um Verständnis für Rechtssprechung nach Regeln des Rechtsstaates
erstellt 11.12.08, 11:16h, aktualisiert 11.12.08, 11:35h
Böhmer
Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU), hat Verständnis für Unmut über das Urteil im Jalloh-Prozess. (FOTO: DPA)
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Magdeburg/dpa. Nach den Freisprüchen zweier Polizisten im Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh im Polizeigewahrsam hat Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) Verständnis für den Unmut vieler Menschen gezeigt. «Die Landesregierung kann das Unverständnis der Angehörigen und Freunde des Verstorbenen über die noch nicht endgültig aufgeklärten Vorgänge nachvollziehen», sagte Böhmer am Donnerstag im Landtag. «Wir bitten aber auch sie um Verständnis dafür, dass die Wahrheitsfindung und die Rechtsprechung nur nach den Regeln unseres Rechtsstaates und durch unabhängige Gerichte erfolgen können.»
Laut Böhmer war die Landesregierung davon ausgegangen, dass der Tod des Afrikaners im Januar 2005 in Dessau lückenlos aufgeklärt wird und auch die Frage beantwortet wird, ob Beamte des Polizeireviers damals alle Vorschriften beachtet haben. «Diese lückenlose Aufklärung war offenbar bisher nicht möglich.» Böhmer weiter: «Der Vorgang und seine öffentliche Diskussion belasten uns alle in Sachsen-Anhalt. Deshalb sind wir gemeinsam daran interessiert, diesen Vorgang vollständig aufzuklären.»
Indirekt ging Böhmer auch auf den Vorwurf des Gerichts ein, die Polizei habe in dem Fall schlampig ermittelt, Beamte hätten im Prozess falsch ausgesagt. «Die Landesregierung erwartet von ihren Beamten wie auch von allen anderen Mitarbeitern, dass sie zur Wahrheitsfindung beitragen und helfen, Schaden vom Land abzuwenden.» Er verwies auf Prüfungen der Staatsanwaltschaft, ob sie ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussagen eröffnet.
Der aus Sierra Leone stammende Jalloh war im Januar 2005 bei einem Brand in einer Gewahrsamszelle in Dessau ums Leben gekommen. Der 23- Jährige soll die Flammen trotz Fesselung an Händen und Füßen mit einem Feuerzeug selbst entfacht haben. Das Landgericht hatte die beiden angeklagten Polizisten nach 22 Monaten Verhandlungsdauer am Montag vom Vorwurf freigesprochen, am Tod des Mannes eine Mitschuld zu tragen.
Unterdessen widersprach Regierungssprecherin Monika Zimmermann einer Zeitungsmeldung, nach der die Landesregierung eine finanzielle Entschädigung für die Familie Jallohs prüft. «Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine solche Entschädigung. Das Kabinett hat sich damit nicht befasst», sagte sie in Magdeburg.
Entschädigung für Familie?
Archiv: Ein Urteil und seine Folgen
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Staatsanwalt legt Revision gegen Freispruch im Jalloh-Prozess ein
Die Polizisten während des Prozesses (ddp)
Die Polizisten während des Prozesses (ddp)
Böhmer: Tod des Asylbewerbers beschämt uns
Mit den Freisprüchen für zwei Polizisten im Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) befassen. Wie das Landgericht Dessau am Donnerstag mitteilte, legte die Staatsanwaltschaft Revision gegen den Freispruch für den Hauptangeklagten Andreas S. ein. Auch die Nebenklage beantragte Revision.
Der ehemalige Dienstgruppenleiter des Polizeireviers Dessau sowie sein Kollege Hans-Ulrich M. waren am Montag freigesprochen worden. Das Gericht konnte ihnen keine Mitschuld am Tod des aus Sierra Leone stammenden Asylbewerbers nachweisen, der im Januar 2005 beim Brand in einer Polizeizelle ums Leben gekommen war. Die Anklage hatte für Andreas S. eine Geldstrafe von 4800 Euro wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gefordert. Ihm war vorgeworfen worden, nicht schnell genug auf den Feueralarm reagiert zu haben. Für Hans-Ulrich M. hatten hingegen sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage Freispruch beantragt.
Nach Angaben des Gerichtssprechers hat die Kammer zunächst noch vier Monate Zeit, um das schriftliche Urteil vorzulegen. Danach gibt es einen Monat Frist zur Begründung der Revisionen. Erst danach werde der Fall dem BGH zugeleitet. Die Freisprüche für die beiden Polizisten hatten bei Zuschauern im Gericht Tumulte ausgelöst. Auch Menschenrechtsaktivisten und Vertreter verschiedener Parteien übten heftige Kritik an dem Urteil.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) sagte am Donnerstag, er könne das Unverständnis der Familie und Freunde von Jalloh nachvollziehen. Eine lückenlose Aufklärung sei offenbar nicht möglich gewesen, sagte er in einer Erklärung vor dem Landtag in Magdeburg. Der Tod des Asylbewerbers in staatlichem Gewahrsam "hat uns nachhaltig betroffen gemacht". "Der Vorgang beschämt uns alle", sagte Böhmer.
Zum Thema
Bei 123recht.net:
Vor GerichtFreisprüche für Polizisten im Prozess um Tod von Oury Jalloh
AllgemeinKonsequenzen nach Freisprüchen im Jalloh-Prozess gefordert
Indirekt ging der Ministerpräsident auch auf die Kritik des Gerichts am Aussageverhalten einiger Polizeibeamter ein. Die Landesregierung erwarte von ihren Beamten und allen anderen Mitarbeitern, das sie zur Wahrheitsfindung beitragen, sagte der CDU-Politiker.
Der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff hatte in seiner Urteilsbegründung in ungewöhnlich harschen Worten die Polizei für das Scheitern des Verfahrens mitverantwortlich gemacht und die Ermittlungsarbeit kritisiert. Er warf Polizeibeamten, die als Zeugen vor Gericht ausgesagt hatten, Falschaussagen vor. Die Staatsanwaltschaft will die Einleitung von Strafverfahren gegen Beamte prüfen.
Mit Blick auf einige bereits eröffnete Disziplinarverfahren kündigte Böhmer an, diese würden fortgesetzt, sobald das Urteil rechtskräftig sei. Nach Angaben der Polizeidirektion in Dessau gibt es derzeit drei Disziplinarverfahren, zwei davon gegen die angeklagten Polizisten und ein weiteres gegen einen Beamten, der an der Durchsuchung von Jalloh beteiligt gewesen war.
Der Tod von Jalloh hatte in Deutschland und auch international für großes Aufsehen gesorgt und Proteste ausgelöst. Der Asylbewerber war am 7. Januar 2005 festgenommen worden, weil sich zwei Frauen von dem alkoholisierten Mann belästigt gefühlt hatten. Weil Jalloh sich den Beamten widersetzte, wurde er an die Matratze in der Gewahrsamzelle gefesselt, die später in Flammen aufging.
11. Dezember 2008 - 12.41 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2008
Der Fall Jalloh
Entschädigung für Familie?
Landesregierung will Familie des Opfers offenbar finanziell helfen
VON HENDRIK KRANERT, 10.12.08, 21:07h, aktualisiert 10.12.08, 21:09h
Mamadou Saliou Diallo
Der Bruder des getöteten Afrikaners Oury Jalloh, Mamadou Saliou Diallo spricht am Montag vor dem Landgericht in Dessau-Roßlau in Mikrofone am Rande der Gerichtsverhandlung um den Feuertod von Oury Jalloh im Jahr 2005 in einer Polizeizelle. (FOTO: DPA)
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MAGDEBURG/MZ. Bekommen die Angehörigen von Oury Jalloh vom Land Sachsen-Anhalt eine Entschädigung? Entsprechende Überlegungen gibt es derzeit offenbar in der Landesregierung. Nach den - noch nicht rechtskräftigen - Freisprüchen für zwei Polizisten wird nach MZ-Informationen darüber nachgedacht, eine symbolische Wiedergutmachung dafür zu leisten, dass Jalloh in staatlicher Obhut starb. Der Asylbewerber aus Sierra Leone war im Januar 2004 nach seiner Festnahme in einer Polizeizelle verbrannt (die MZ berichtete).
Thema im Kabinett
Regierungssprecherin Monika Zimmermann erklärte, dass es für eine solche Entschädigung zwar keine rechtliche Grundlage gebe. "Ich denke aber, dass das Kabinett darüber sprechen wird." Jallohs Angehörige hatten eine mit einer zeitweise diskutierten Einstellung des Gerichtsverfahrens verbundene finanzielle Entschädigung abgelehnt und statt dessen die Aufklärung des Falls gefordert. Aus Rücksicht auf die "hoch emotionale Debatte und die Gefühle der Betroffenen" soll das Angebot einer Entschädigung daher erst mit zeitlichem Abstand erfolgen, hieß es aus Regierungskreisen.
Der SPD-Landtagsabgeordnete Bernward Rothe unterstützt solche Überlegungen, plädiert aber zunächst dafür, die Rechtsmittel auszuschöpfen. "Aus Sicht der Mutter und des Kindes von Oury Jalloh geht es darum, die rechtliche Grundlage für einen Amtshaftungsanspruch zu schaffen", so Rothe. Dieser sei nicht gegeben, wenn es bei den Freisprüchen bleibt. Bei einer Verurteilung der Beamten hätten Jallohs Mutter und dessen Kind Anspruch auf Unterhaltsleistungen durch die Anstellungsbehörde der Beamten - also dem Land Sachsen-Anhalt. Bislang haben weder die Nebenklage noch die Staatsanwaltschaft Dessau erklärt, dass sie eine Revision beim Bundesgerichtshof anstrengen. Im Fall der Staatsanwaltschaft gilt dies nach MZ-Informationen als wahrscheinlich. Der Bruder von Oury Jalloh, Mamadou Jalloh, sagte der MZ, dass er derzeit Gespräche mit seinem Rechtsbeistand über eine Revision führe.
Unterdessen hat die Fraktion der Linken im Landtag ihren Antrag auf eine Aktuelle Debatte im Parlament zurückgezogen. "Wir würden mit einer Debatte möglicherweise Signale nach außen senden, die wir in dem Fall nicht brauchen", sagte Fraktionschef Wulf Gallert. Zuvor hatten CDU und FDP den Antrag der Linken scharf kritisiert. CDU-Rechtspolitiker Holger Stahlknecht vermutete dahinter den Versuch, den Landtag als "Revisionsinstanz" für die Urteile des Landgerichts Dessau zu missbrauchen.
Böhmer wird reden
Um den politischen Schaden für das Land mit einer solchen Debatte nicht weiter zu vergrößern, wurde daher seit Dienstag heftig darum gerungen, eine andere Lösung zu finden, ohne das Thema gänzlich aus dem Parlament zu verbannen. "Wir brauchen ein klares Signal des Landtags", sagte Gallert. Nachdem zunächst seine Bemühungen an der CDU gescheitert seien, Landtagspräsident Dieter Steinecke (CDU) um eine Rede zu bitten, habe sich Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) dazu bereit erklärt. Mit dieser Regelung sei die Linke einverstanden und habe die Aktuelle Debatte zurückgezogen.
AnhaltKurier - Dessau, Roßlau: Jallohs Familie will sich an ihre Regierung wenden
Qury Jalloh: Freisprüche für Polizisten
Archiv: Ein Urteil und seine Folgen
Interview: «Nicht jedes Dienstvergehen ist strafbar»
Fotogalerie: Jalloh-Prozess beendet
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1013016724285&listid=0
09.12.2008, 16:31 Uhr – ddp
Linke beantragt Aktuelle Debatte zum Fall Oury Jalloh
Die Grünen sprechen von »polizeilicher Verschleierung und Justizversagen«
http://www.linie1-magazin.de/linie1/news/Politik/artikel.php?id=41462
Generalstaatsanwaltschaft kritisiert Auswirkungen der Polizeistrukturreform
Kritik am »heißen Stuhl«
Linke fordert Maßnahmepaket zur Bewältigung der Finanzkrise
Magdeburg (ddp-lsa). Der Landtag wird sich am Donnerstag noch einmal mit dem Fall des 2005 in einer Polizeizelle ums Leben gekommenen Asylbewerbers aus Sierra Leone befassen. Die Linksfraktion habe nach dem Urteil gegen zwei Polizeibeamte eine Aktuelle Debatte beantragt, teilte die Landtagsverwaltung am Dienstag mit.
Innenminister Holger Hövelmann (SPD) sagte, es sei beschämend, dass ein Mensch in staatlicher Obhut auf so grausame Weise ums Leben gekommen sei. Er fügte hinzu, organisatorische und technische Mängel bei der Polizei seien abgestellt worden.
Der Rechtsexperte der CDU-Fraktion, Holger Stahlknecht, sagte, ein Urteil, das möglicherweise nicht dem Empfinden von Sühne entspreche oder nicht als politisch opportun empfunden werde, dürfe nicht dazu führen, dass die Rechtsstaatlichkeit infrage gestellt werde. »Das Parlament ist nicht die Revisionsinstanz der deutschen Gerichte«, betonte Stahlknecht.
Die Grünen warfen den Behörden »polizeiliche Verschleierung und Justizversagen« vor. Landeschef Christoph Erdmenger forderte die Landesregierung auf, als Konsequenz aus dem Oury-Jalloh-Prozess die Arbeit der beteiligten Justiz- und Polizeibehörden zu prüfen.
Nach rund 60 Verhandlungstagen waren am Montag zwei Polizeibeamte vom Landgericht Dessau-Roßlau freigesprochen worden. Ihnen waren Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung vorgeworfen worden. Eine Mitschuld am Tod des Asylbewerbers, der sich im Polizeigewahrsam mit einem Feuerzeug angezündet haben soll, sei ihnen nicht nachzuweisen, hieß es in der Urteilsbegründung. Daraufhin kam es im Gerichtssaal und vor dem Landgericht zu Tumulten.
(ddp)
http://news.google.de/news?ie=UTF-8&tab=wn&ncl=1268058098&hl=de
http://news.google.de/news?ie=UTF-8&tab=wn&ncl=1267827024&hl=de
http://news.google.de/news?ie=UTF-8&tab=wn&ncl=1266991086&hl=de