DEUTSCH: Aufruf zur Spende für die Flüchtlingscommunitys in den Lagern: Brecht die Isolation! Alle Lager schließen!
ENGLISH: Make Donation for the Refugee Community in the lagers! - Break the Isolation! Close all lagers!
Karawane-Festival Jena: Behörden beschränken Recht auf Teilnahme und politische Meinungsäußerung durch Residenzpflicht >>> http://thecaravan.org/node/2466
(Artikeln und Presse) KARAWANE Festival - Eine Bastion der Menschlichkeit und der Solidarität
Fotos und Videos vom Karawanefestival 2010 in Jena - Mit politischer Kunst und Kultur gegen das tödliche EU-Grenzregime
Auf no-racism.net gibt es eine Artikelsammlung zum Karawane Festival 2010 - mit Berichten und Fotos. Ihr findet die ersten unter: http://no-racism.net/thema/124
Karawane Erklärung zum Festival - "Vereint gegen koloniales Unrecht"
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An die Öffentlichkeit
Ankündigung der Außerkraftsetzung der Residenzpflicht
Aufruf zu größter Aufmerksamkeit und Solidarität
Die KARAWANE-Für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen und THE VOICE Refugee Forum laden zum KARAWANE-Festival 2010 nach Jena ein und rufen dazu auf, jegliche Verletzung des Grundrechts auf Bewegungsfreiheit zu dokumentieren, zu veröffentlichen und eventuell zu intervenieren.
Die Wahrnehmung unserer Grundrechte wird vom Staat sanktioniert. Mit der sogenannten Residenzpflicht werden per Gesetz die Grundrechte auf Bewegungsfreiheit und Meinungsfreiheit verletzt.
Die Zuweisung der Menschen zu geographischen Orten, Verwaltungsgebieten, Landkreisen wurde von den Kolonisatoren in den Kolonien für die kolonisierten Menschen festgelegt und mit Macht durchgesetzt.
In den vielfältigen Sondergesetzen, mit denen Flüchtlinge in der BRD zu sicherheits- und ordnungspolitischen Verwaltungsakten gemacht wurden, spielt die sogenannte Residenzpflicht eine besondere Rolle. Sie besagt, dass sich die Flüchtlinge nur in dem Landkreis, in dem sich ihre zuständige Ausländerbehörde befindet, aufhalten dürfen. Deshalb wird diese auch als deutsches Apartheidsgesetz bezeichnet. Zum Verlassen des zugewiesenen Landkreises muss eine Reiseerlaubnis von der Ausländerbehörde beantragt werden, auch wenn es sich nur um 5 Meter handelt. Für die Erteilung der Reiseerlaubnis gibt es keine nachvollziehbaren Regeln, deshalb ist den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der sogenannten Ausländerbehörden, die in der Regel im Ordnungsamt integriert sind, jede Form von Willkür möglich. Durch die Verweigerung der Reiseerlaubnis, wird auch unser Festival behindert. Vielen Flüchtlingen wurde der Urlaubsschein verweigert, wodurch diese ihren Landkreis nicht verlassen durften.
Die Residenzpflicht geht zurück auf die nationalsozialistische Polizeiverordnung von 1938 (gültig bis 1965!) und wurde 1982 im Asylverfahrensgesetz erneut festgeschrieben. Dabei wurde gleich das Höchststrafmaß aus der Nazi-Zeit mit übernommen: ein Jahr Gefängnis.
Wir akzeptieren die Verletzung unserer Rechte nicht und werden uns den rassistischen Gesetzen nicht beugen. Wir führen den Kampf bis zum Ende.
Unsere Aktionen, unsere Versammlungen und unsere kulturellen Zusammenkünfte sind deshalb immer auch ein Akt des Widerstands gegen die Residenzpflicht. Insbesondere rufen wir für die Zeit vor, während und nach dem KARAWANE-Festival 2010 in Jena „Vereint gegen koloniales Unrecht“ vom 4. bis 6. Juni zur verstärkten Aufmerksamkeit und zur sofortigen Unterstützung und falls nötig zur sofortigen Intervention auf.
Es gibt nur eine Lösung - die vollständige Abschaffung der Beschneidung der Bewegungsfreiheit.
Wir rufen alle Menschen und alle Zivilorganisationen auf sich zusammen mit uns dafür einzusetzen.
Die Residenzpflicht ist einmalig in Europa. Während zahlreiche Praktiken, vor allem das System der Deportationen und der Lager, von Deutschland auf ganz Europa und auf angrenzende Staaten ausgeweitet wurde, existiert die Residenzpflicht nur in dem Kernland des staatlichen europäischen Rassismus. Eisern hält der Staat an seinen Apartheidsgesetzen fest. Der Widerstand dagegen hört niemals auf.
Bewegungsfreiheit ist eines jeden Menschen Recht!
Jena, Mitteleuropa, 3. Juni 2010
Fotos und Video vom Karawanefestival 2010 in Jena - Mit politischer Kunst und Kultur gegen das tödliche EU-Grenzregime
https://thevoiceforum.org/node/1649
KARAWANE Festival 2010 in Jena
Vereint gegen koloniales Unrecht und in Erinnerung an die Toten der Festung Europa
Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen
und The VOICE Refugee Forum
taz press
Bremen will Residenzpflicht kippen
Deutschland ist das einzige Land, das Flüchtlingen verbietet, sich frei zu bewegen. Bremen will das ändernn. Auch in Niedersachsen und Schleswig-Holstein gerät die Bestimmung unter Druck. VON CHRISTIAN JAKOB
Raus nur mit Ausnahmegenehmigung: Ein Flüchtling im Asylbewerberheim. Foto: dpa
BREMEN taz | Seit Jahren steht der Paragraf in der Kritik, nirgendwo in Europa gibt es ein vergleichbares Gesetz: "Räumliche Beschränkung des Aufenthalts", heißt die Bestimmung offiziell. Gemeint ist: Wer als Asylbewerber nach Deutschland kommt, darf seine zugewiesene Stadt oder den Landkreis nicht verlassen - nicht einmal für ein paar Stunden. Ob Klassenausflüge, Besuche bei Freunden oder Verwandten, Arzt- und sogar Behördentermine in anderen Städten: All dies dürfen Asylbewerber und Geduldete nur mit einer schriftlichen Ausnahmegenehmigung.
Jetzt haben SPD und Grüne, die gemeinsam in Bremen regieren, einen Gesetzentwurf in die Bürgerschaft eingebracht. Sie wollen damit die Praxis der Residenzpflicht abschaffen. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen gab es bereits ähnliche Vorstöße der oppositionellen Linkspartei.
125.000 Menschen betrifft das Gesetz bundesweit, 2.700 sind es in Bremen. "Die Residenzpflicht ist ein Riesenproblem", sagt Gundula Oerter von der Flüchtlingsinitiative Bremen. Aktuell betreut sie einen 48-jährigen Westafrikaner. Ihm wurde als Asylbewerber ein Landkreis in Baden-Württemberg zugewiesen, obwohl er ein zweijähriges Kind mit einer Deutschen aus Bremen hat.
Keine Bewegungsfreiheit
Wer in Deutschland Asyl beantragt, darf seinen Wohnort nicht frei wählen. Den ihnen zugewiesenen Landkreis dürfen sie nicht verlassen - auch nicht für Besuche bei Verwandten oder Freunden.
Verstoßen sie gegen diese Vorschrift, drohen Gefängnisstrafen. 2009 wurde ein Kameruner in Thüringen deshalb zu neun Monaten Haft verurteilt.
Begründet wird die Auflage damit, dass die Flüchtlinge für die Behörden erreichbar sein sollen. Flüchtlingsorganisationen sehen darin eine rassistische Schikane.
Als die Vaterschaft noch nicht offiziell anerkannt war, durfte er sie nicht besuchen. "Immer wieder wurde er auf der Fahrt hierher von der Polizei kontrolliert", sagt Oerter. Und jedes Mal gab es ein Bußgeld für den Mann, der als Asylbewerber nur etwa den halben Hartz-IV-Satz bekommt. Am Ende bekam er einen Strafbefehl über 180 Tagessätze oder 5.400 Euro. "Damit gilt er als vorbestraft. Trotz seiner Vaterschaft besteht jetzt die Gefahr, dass er nicht in Deutschland bleiben darf", sagt Oerter.
Geht es nach der Bremer Regierungskoalition, soll mit damit Schluss sein. Die Residenzpflicht sei "eine einschneidende Beschränkung des Menschenrechts auf Bewegungsfreiheit", heißt es in dem Antrag. Sie verschwende Ressourcen bei Polizei und Justiz und "blähe die Kriminalstatistik ungerechtfertigt auf", weil Residenzpflichtverstöße als "Ausländerkriminalität" gelten. Schließlich isoliere sie die Menschen und hindere sie, Job oder einen Ausbildungsplatz zu finden.
In Bremen soll die Residenzpflicht so weit wie möglich gelockert werden. Weil die Regelung auf zwei Bundesgesetze zurückgeht, soll sich der Senat auf Bundesebene für eine Abschaffung der Normen einsetzen.
Bremen wäre damit Vorreiter. Im September hat zwar die rot-rote Regierung in Brandenburg die Residenzpflicht gelockert, auf Bundesebene nahm sich aber noch niemand des Themas an.
Anfang Juni räumte die Kieler Landesregierung ein, dass Asylbewerbern in Flensburg eine Gebühr von zehn Euro abgeknöpft wird, selbst wenn diese nur Familienangehörige im Nachbarkreis besuchen wollten. "Diese Menschen haben noch viel weniger Geld als Hartz-IV-Empfänger", sagt die Linken-Abgeordnete Antje Jansen. Sie kündigte eine parlamentarische Initiative gegen die Residenzpflicht an.
Der Verband Pro Asyl, der seit Jahren gegen das Gesetz kämpft, nimmt die Bremer Initiative verhalten auf. "Das Gesetz gehört ersatzlos gestrichen", sagt Sprecher Volker-Maria Hügel. Der Bremer Antrag sei "halbgar": "Das ist erst mal eine Aufforderung an den Senat. Und bis jetzt war noch kein Bundesland mutig genug, das auf Bundesebene wirklich durchzuziehen."
22.06.2010
Weit über 100.000 Menschen werden andere Maßstäbe angelegt
In unguter Tradition
KOMMENTAR VON
Die Idee ist nicht neu. Schon die deutschen Kolonialherren teilten ihre Gebiete in Distrikte ein - und verboten den BewohnerInnen, einfach so zwischen ihnen herumzureisen. Das war praktisch, denn unerlaubtes Fernbleiben von der Zwangsarbeit wurde dadurch erschwert.
Auch in der NS-Ausländerpolizeiverordnung von 1938 steht, dass Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer "räumlich beschränkt" werden können: Die Vorstellung, jeder Fremde könne sich im Reich umherbewegen, wie es ihm passt, war dem Regime suspekt.
Obwohl sich diese Formulierung in das aktuelle Aufenthaltsgesetz gerettet hat, mag die heutige Ausländerpolitik aus nachvollziehbaren Gründen nicht mit solcher Historie in einen Topf geworfen werden. EU-weit das einzige Land mit einer Bestimmung wie der Residenzpflicht ist Deutschland dennoch.
Begründet wird heute freilich aufgeklärt-funktional: Asylbewerber sollen für die Behörden erreichbar sein, schließlich beziehen sie Leistungen und müssen daran mitwirken, ihre Verfahren voranzutreiben. Auch viele Deutsche müssen für die Behörden erreichbar sein - bei ihnen genügt allerdings eine ladungsfähige Adresse.
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23.06.2010 15:32 Uhr:
von vantast:
Die christlichen Parteien hatten schon immer ein Problem mit Asylanten, Flüchtlingen. Es ist wohl deren Menschenverständnis, daß der Mensch grundsätzlich schlecht ist. Insofern muß man seinen Handlungsspielraum möglichst beschränken, damit er keine Arbeit findet und immer greifbar ist. Klar, daß sie das Asylrecht abschaffen wollten. Sie vergessen dabei, wie vielen Deutschen im Ausland ihr Leben gerettet wurde, weil das Ausland sich nicht deutsch verhielt und ihnen Asyl gewährte.
Linke haben das andere Vorurteil, daß der Mensch grundsätzlich gut ist, niemand illegal ist.
Wie hätte sich Christus wohl entschieden?