HIER GEBLIEBEN! Einladung zum einen oeffentliche Gerichtstermin
11 Jahre Deutschland – 11 Jahre Rostock – 11 Jahre Kampf um Asylrecht!
Viele RostockerInnen kennen Imam-Jonas Dögüs seit vielen Jahren – als KTV-Bewohner, Dolmetscher, gesellschaftlich und politisch engagierten Menschen in Initiativen und Netzwerken, als Übersetzer, Unterstützer von MigrantInnen und Flüchtlingen, Diskussionspartner, Hundebesitzer, Weinliebhaber, als Bekannten und Freund ...
Dass er seit 11 Jahren als politischer Flüchtling in Deutschland lebt und um die Anerkennung seines Asylantrages kämpft, wissen nur wenige ...
Nach einer ersten Ablehnung seines Asylgesuches im Jahr 2007 hat Imam-Jonas Widerspruch eingelegt – drei Jahre danach findet nun der Prozess vor dem Verwaltungsgericht in Schwerin statt, bei dem über seinen Antrag entschieden wird.
Kommt als UnterstützerInnen mit zum Gerichtstermin! Wir wollen Imam-Jonas an diesem Tag nicht alleine lassen, sondern uns solidarisieren und unseren Protest ausdrücken – „Gegen die Verschleppung von Asylverfahren“!
Ort: Verwaltungsgericht Schwerin, 2. OG, Saal V, Wismarsche Straße 323a, 19055 Schwerin Zeit: 23.08.2010, 12:30 Uhr (Prozessbeginn ist um 13.15 Uhr)
Nach der Verhandlung ist eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude geplant.
Kontakt:
Antirassistische Initiative Rostock (AIR), www.systemausfall.org/antira
Mail: antira@systemausfall.org, Tel: 0176-35690054
„Ein Viertel meines Leben habe ich hier verbracht“
Im September 1999 ließ das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Imam-Jonas Dögüs‘ Asylantrag mit der Begründung nicht zu, dass er über einen sicheren Drittstaat – Griechenland – aus der Türkei nach Deutschland gekommen sei. Die Ausländerbehörde Detmold wollte ihn nach dieser Entscheidung sofort abschieben, ohne ihm die Chance zu gewähren in Widerspruch zu gehen. Nun musste er wieder untertauchen – diesmal in Deutschland. Im Februar 2000 erhielt er Schutz in der Rostocker Innenstadtgemeinde, die ihm Kirchenasyl gewährte. Erst im Juni 2003 hat ihm die Ausländerbehörde Rostock unter Berücksichtigung seines gesundheitlichen Zustands eine Duldung erteilt. Seitdem ist er ein geduldeter Flüchtling, dem eigentlich aufgrund seiner politischen Verfolgung in der Türkei das Recht auf Asyl zusteht.
Dennoch versuchten die deutschen Behörden weiterhin, Imam-Jonas nach Griechenland zurück zu schieben. Im Sommer 2005 haben die griechischen Behörden auf Nachfrage des Bundesamtes geantwortet, dass sie an seiner Aufnahme kein Interesse mehr haben. Nach dem Dubliner Abkommen II wurde damit Deutschland für sein Asylverfahren zuständig (mehr Informationen unter: http://www.proasyl.de/de/ueber-uns/stiftung/projekte/griechenland-proje…).
Im September 2005 fand zum dritten Mal ein Folgeinterview zu seinem Asylverfahren im Bundesamt, Außenstelle Horst, statt. Eine Entscheidung wurde wiederum erst nach 2 weiteren Jahren und einem Hungerstreik von Imam-Jonas getroffen: Das BAMF lehnte den Asylantrag auf zynische Weise mit unhaltbaren
Begründungen ab, um sich seines Protestes schnell zu entledigen. Demnach sei Imam-Jonas seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, da er keine Detailinformationen über eine politische Organisation in der Türkei mitgeteilt hat, in der er aktiv war. Zusätzlich habe er den Behörden die Akteneinsicht in psychologische Protokolle verwehrt, die im Rahmen einer selbst gewählten Therapie in Rostock entstanden.
Nach der Ablehnung hatte sein Rechtsanwalt Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt – jetzt steht der Gerichtstermin fest, auf den Imam-Jonas wiederum 3 Jahre warten musste. Trotzdem geht es ihm nicht nur um sich selbst. Er kritisiert generell die Praxis deutscher Behörden mit Asylsuchenden umzugehen:
„Mein Beispiel ist keine Ausnahme. In vielen Fällen werden Entscheidungen über einen Asylantrag in weniger
als einem Jahr getroffen. Dabei geht es vor allem um die Menschen, deren Gründe das BAMF als nicht „glaubhaft“ einstuft, eine Anerkennung verweigert und abschiebt. Andere Flüchtlinge, die, wie auch ich, als politisch Verfolgte oder Folteropfer nach Deutschland kommen, sind der Verzögerungstaktik und Repression des BAMF ausgesetzt. Ihre Fluchtgründe werden spitzfinderisch hinterfragt und angefochten.
Ziel ist es sie ‚loszuwerden’ bzw. letztlich sie schon in ihren Herkunftsländern von einer Flucht nach Deutschland abzuhalten.“
„Ich habe meine Meinung unter allen Umständen geäußert – in diesem Sinne war ich frei!“
Trotz dieser schwierigen Situation hat Imam-Jonas Dögüs sein politisches und gesellschaftliches Engagement fortgesetzt: U.a. ist er seit 2003 aktives Mitglied der Antirassistischen Initiative Rostock, die für ihn „ein Stück Heimat geworden ist“. Er war im Vorstand des Flüchtlingsrates MV tätig und wurde vor kurzem in den Migrantenrat der Hansestadt Rostock (MIGRO) gewählt. Imam-Jonas ist Mitglied in weiteren
landes- und bundesweiten Antidiskriminierungs- und antirassistischen Netzwerken und engagiert sich vehement gegen Rechtsextremismus und Nationalismus.
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press
Von Fabian Lambeck 20.08.2010 / Inland
Odyssee eines »Asylbetrügers«
Imam-Jonas Dögüs versucht seit elf Jahren vergeblich, in Deutschland als politischer Flüchtling anerkannt zu werden
Vor mehr als einem Jahrzehnt flüchtete Imam-Jonas Dögüs aus der Türkei, weil ihn ein Staatssicherheitsgericht zu 15 Jahren Haft verurteilt hatte. Bis heute muss der ehemalige Gewerkschafter aber fürchten, dass ihn die deutschen Behörden eines Tages abschieben.
Imam-Jonas Dögüs wurde am 20. Januar 1965 als Kind ale
Imam-Jonas Dögüs wurde am 20. Januar 1965 als Kind alevitscher Kurden in der türkischen Provinz Elbistan geboren. Nach seiner Verurteilung durch ein türkisches Staatssicherheitsgericht musste der Linksaktivist das Land verlassen. Das Urteil gegen ihn hat nach wie vor Bestand, obwohl die umstrittenen Staatssicherheitsgerichte auf Druck der Europäischen Union im Jahre 2004 abgeschafft wurden.
Foto: F. Lambeck
»Asylbetrüger« – so steht es in weißen Lettern auf dem schwarzen T-Shirt von Imam-Jonas Dögüs. Verschmitzt lächelt er, als mein Blick auf den Schriftzug fällt. »Am 23. August wird das Verwaltungsgericht Schwerin entscheiden, ob ich wirklich ein Betrüger bin«, erklärt Dögüs, während er sich eine Zigarette dreht. Die Schweriner Richter könnten aber auch dafür sorgen, dass der ehemalige Gewerkschafter endlich als politischer Flüchtling anerkannt wird. Und so ist der Gerichtstermin am kommenden Montag auch so etwas wie der Endpunkt seiner nunmehr 11 Jahre währenden Flucht.
»Eigentlich beginnt meine Geschichte bereits mit dem Putsch türkischer Generäle im September 1980«, sagt Imam-Jonas. Das Militär herrschte mit eiserner Hand: Rücksichtslos gingen die Soldaten gegen alles vor, was linker Umtriebe verdächtig schien. Hunderttausende wurden verhaftet, viele gefoltert und ermordet. »Ich wollte etwas gegen das Unrecht tun«, erinnert sich Dögüs. 1984 schloss er sich der marxistisch-leninistischen Gruppe Devrimci Sol an. »Wir wollten eine sozialistische Türkei«, betont er. Dögüs engagierte sich in der Gewerkschaftsarbeit. »Wenn ich heute Berichte über Streiks der Angestellten-Gewerkschaft sehe, dann freue ich mich. Denn ich habe damals mitgeholfen, ihre Gründung vorzubereiten«.
Doch dem Staat missfiel, was der junge Kurde und seine Mitstreiter taten. Die meist jungen Aktivisten wurden auf offener Straße verprügelt, verhaftet und in den Gefängnissen oft monatelang gefoltert. Wie oft er hinter Gittern saß, weiß Imam-Jonas nicht mehr genau. »Vielleicht 15 oder 16 mal.« Manchmal sei er direkt nach seiner Entlassung aus der 30-tägigen Untersuchungshaft vor dem Gerichtsgebäude verhaftet worden. Folter gehörte damals zum Alltag in türkischen Gefängnissen und Polizeistationen. »Viele Leute sind unter der Folter gestorben, und die Behörden ließen sie einfach verschwinden«, so Dögüs. Die ständigen Verhaftungen und Folterexzesse hinterließen ihre Spuren. Noch heute leidet er unter den Folgen der Misshandlungen.
Ständige Verhaftungen und Folter
Damals in der Türkei führte die staatliche Repression dazu, dass sich ein Teil der Devrimci Sol-Bewegung radikalisierte. Imam-Jonas ging auf Distanz. Anfang 1993 stieg er endgültig aus. Doch seine Vergangenheit sollte ihn zwei Jahre später einholen: Ein türkisches Staatssicherheitsgericht verurteilte ihn im Jahr 1995 wegen »Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation« zu 15 Jahren Haft. Imam-Jonas ging auf Tauchstation. »Vier Jahre hielt ich mich versteckt und hoffte auf eine Amnestie.« Aber die kam nicht. Immer häufiger verhaften Polizisten Familienmitglieder: Man verdächtigte Onkel und Vater, den Verurteilten zu verstecken. Irgendwann beschloss Dögüs, zu fliehen. »Ein kleines Boot brachte mich auf eine griechische Insel.« Was er damals noch nicht ahnen konnte: Seine eigentliche Odyssee sollte in Griechenland ihren Anfang nehmen.
Wir schreiben das Jahr 1999. Der türkische Staatsfeind Nummer eins, PKK-Chef Abdullah Öcalan, ist gerade verhaftet worden. Das ohnehin schwierige Verhältnis zwischen der Türkei und Griechenland ist auf dem Nullpunkt, als sich herausstellt, dass die Griechen dem Kurdenführer bei seiner Flucht geholfen hatten. »Ich stellte meinen Asylantrag in Griechenland. Doch offenbar wollten die Griechen mit einer Geste des guten Willens ihr Verhältnis zur Türkei verbessern.« Die Auslieferung türkischer Links-»Terroristen« schien da eine mögliche Option.
Auf jeden Fall wollten die Griechen aber den unliebsamen Gast aus der Türkei loswerden. Also machte sich Imam-Jonas auf den Weg nach Deutschland. Doch auch hier fand seine Odyssee kein Ende. »Als ich meinen Asylantrag in Köln stellte, wurde der erst gar nicht zugelassen«, erinnert sich Dögüs. »Ich fiel unter die Drittstaatenregelung.« Diese besagt, dass ein Flüchtling in jenem Staat seinen Asylantrag stellen muss, in dem er die EU-Außengrenze erstmals überschritten hat – also Griechenland. Aber dorthin konnte er nicht zurück. »Ich hatte Angst, dass man mich an die Türkei ausliefern würde.« Also taucht Imam-Jonas in Deutschland unter. Trotzdem findet er einen Rechtsanwalt, der sich seiner annimmt.
Doch die Situation ist vertrackt. Der Prozess um seine Anerkennung als Asylbewerber könne auch ohne ihn stattfinden, lässt ihm die Behörde mitteilen. Sollte er Recht bekommen, könne er ja aus Griechenland zurückkehren. Dögüs bleibt in der Illegalität. Schließlich verschlägt es ihn nach Rostock. »Ich habe die dortige Innenstadtgemeinde um Kirchenasyl gebeten und die haben mich aufgenommen.« Und so retten die Christen den überzeugten Marxisten.
Ursprünglich nur als kurzfristige Lösung gedacht, verbrachte Imam schließlich mehr als drei Jahre im Asyl der Rostocker Nikolaikirche. »Während dieser Zeit versuchte mein Anwalt, den Asylantrag durchzubringen.« Vergeblich.
Nach langem Hin und Her erhielt Dögüs im Jahre 2003 eine Duldung durch die Rostocker Ausländerbehörde: Jedoch nur aufgrund seiner angeschlagenen Gesundheit. Posttraumatische Belastungsstörung lautete die Diagnose. Folter und das Leben in der Illegalität hatten ihm zugesetzt. Imam-Jonas beginnt eine Therapie. »Insgesamt fünf Jahre war ich in Behandlung«, erzählt er.
Im Jahre 2005 dann fragten die deutschen Behörden noch einmal bei den Griechen nach, ob sie nun bereit seien, Dögüs aufzunehmen. »Doch die zeigten kein Interesse und plötzlich war Deutschland zuständig für mein Asylverfahren«, schmunzelt Dögüs und zündet sich eine weitere Selbstgedrehte an.
Zu diesem Zeitpunkt wähnte er sich am Ziel. Nun müsste Deutschland ihn endlich als politischen Flüchtling anerkennen, glaubte er damals. Doch weit gefehlt. Der behördliche Irrsinn ging weiter. Obwohl Imam-Jonas bereits mehrere Anhörungen zu seinem Asylverfahren hinter sich hatte, musste er sich im September 2005 in einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erneut einer Befragung stellen. Eine Entscheidung lässt weiter auf sich warten. Im Januar 2006 erkundigt sich sein Anwalt beim Bundesamt in Nürnberg, wann denn mit einer Entscheidung gerechnet werden könne.
Bundesamt verschleppt Entscheidung
Im Juli desselben Jahres ließ man den Juristen wissen, dass im August über den Antrag entschieden werde. Der August verging, ohne dass etwas passierte. Im September dann eine erneute Nachfrage in Nürnberg. Die Beamten vertrösteten Anwalt und Klient auf Oktober. Schließlich verlängerte sich das Bundesamt die Bearbeitungsfrist großzügig bis Jahresende. Im Juni 2007 hatte Imam-Jonas die Nase voll. Er fuhr nach Nürnberg und trat vor dem Bundesamt in einen Hungerstreik. Plötzlich ging dann alles ganz schnell: Nur wenige Tage nach Beginn des Hungerstreiks erfolgte eine Entscheidung: Der Asylantrag wurde abgelehnt. Der Beschluss sei »nicht gerichtsfest und rechtlich nicht durchhaltbar«, kritisierte Dögüs' Anwalt Thomas Wanie und reichte umgehend Klage ein gegen den Bescheid.
Am kommenden Montag ist es nun endlich soweit. Das Verwaltungsgericht Schwerin wird die Klage verhandeln. Imam-Jonas hofft, dass man ihn endlich als politischen Flüchtling anerkennt. Sein derzeitiger Status als Asylbewerber sei unerträglich. Obwohl er jahrlang in der Flüchtlingspolitik aktiv war, als Dolmetscher arbeitete und sogar schon Bundespolizisten unterrichtete, darf Imam-Jonas ohne Erlaubnis nicht einmal das Stadtgebiet verlassen. Weil er nicht weiß, wie die Richter entscheiden werden, hat er Wohnung und Konto gekündigt. »Ich werde dann wohl im September ins Asylbewerberheim umziehen müssen«, seufzt Imam-Jonas. Zurück in die Türkei kann er nicht. Dort wartet nach wie vor eine 15-jährige Haftstrafe auf ihn.
Zum Schluss zeigt Imam-Jonas eine Urkunde, die ihm vom damaligen Ministerpräsidenten Harald Ringstorff überreicht wurde. Das Land Mecklenburg-Vorpommern dankte ihm so für sein soziales Engagement. Imam zündet sich eine Zigarette an und resümiert: »Die Türken haben mich für eben diese Arbeit gefoltert, für die ich hier eine Urkunde kriege. Das ist doch verrückt.«
http://www.neues-deutschland.de/artikel/177839.odyssee-eines-asylbetrue…
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24.08.2010 / Inland
Dögüs nun anerkannter Flüchtling
Gericht urteilt zugunsten des Linksaktivisten
Schwerin (epd/ND-Lambeck). Der Flüchtlingsrat von Mecklenburg-Vorpommern hat an die Politik appelliert, die Dauer von Asylverfahren in Deutschland zu begrenzen. Wenn es nach fünf Jahren nicht gelungen sei, ein Asylverfahren zu beenden, müsse Deutschland ein »großzügiges Bleiberecht« gewähren, forderte der Flüchtlingsrat am Montag in Schwerin. Anlass war das Asylverfahren des türkischen Linksaktivisten Imam-Jonas Dögüs, das insgesamt 11 Jahre dauerte. Dies sei keine Seltenheit, betonte der Flüchtlingsrat.
Dögüs gehörte mehrere Jahre zum Vorstand des Flüchtlingsrates, der für Montag zu einer Kundgebung vor dem Verwaltungsgericht aufgerufen hatte. Insgesamt 70 Menschen waren dem Aufruf gefolgt und später auch im Gerichtssaal präsent. Zur Freude seiner Unterstützer gab das Verwaltungsgericht Schwerin dem Widerspruch von Imam-Jonas Dögüs gegen seinen abgelehnten Asylantrag statt. Damit wird ihm nach 11 Jahren der Status eines politischen Flüchtlings zuerkannt. »Nun ist meine Flucht wohl auch offiziell beendet«, sagte Dögüs nach Urteilsverkündung dem ND.
Dögüs musste 1999 aus der Türkei fliehen, wo ihm wegen seiner politischen Aktivitäten 15 Jahre Haft drohten. Ein türkisches Staatssicherheitsgericht hatte ihn in Abwesenheit wegen Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation verurteilt. Dögüs war Mitglied in der marxistisch-leninistischen Devrimci-Sol. Allerdings hatte er zum Zeitpunkt seiner Verurteilung der sich radikalisierenden Organisation bereits den Rücken gekehrt.
Vor seiner Flucht war er mehrmals inhaftiert und gefoltert worden. Dögüs floh zunächst nach Griechenland. Deshalb wurde sein Asylantrag aufgrund der Drittstaatenregelung abgelehnt, so dass die Rückführung nach Griechenland drohte.
Dögüs tauchte deshalb unter und befand sich von Februar 2000 bis Juni 2003 im Kirchenasyl in Rostock. Nach sieben Jahren lehnte die zuständige Behörde seinen Antrag 2007 endgültig ab. Gegen diesen Bescheid hatte Dögüs Widerspruch beim Schweriner Verwaltungsgericht eingelegt.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/178102.doegues-nun-anerkannter-…
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Asylverfahren verkürzen - Bleiberecht nach 5 Jahren
23.08.2010: Schwerin/GNN/MVregio Anlässlich des Verfahrens von Imam-Jonas Dögüs vor dem Verwaltungsgericht Schwerin fordert der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern die Kürzung von Asylverfahren.
Asylverfahren verkürzen - Bleiberecht nach 5 Jahren
In diesem speziellen Fall dauerte das Verfahren elf Jahre. Das sei nach Erfahrungen des Flüchtlingsrates keine Seltenheit.
Dabei sind die Lebensbedingungen der Flüchtlinge während des Asylverfahrens in Deutschland nach Ansicht des Flüchtlingsrates nicht mit den Menschenrechten vereinbar. Asylbewerber und Asylbewerberinnen haben einen besonderen Status in Deutschland. Die sogenannte Residenzpflicht zwingt sie zum Aufenthalt in festgelegten Grenzen. Sie dürfen den Landkreis oder die Stadt nicht verlassen. Das ist einzigartig in Europa. Im ersten Jahr ihres Aufenthalts ist den Flüchtlingen das Arbeiten verboten. Danach gibt es eine Arbeitserlaubnis nur im Ermessen und nach so genannter Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob ein Deutscher oder eine Deutsche den Arbeitsplatz übernehmen könnte. Da sich dieses Prüfungsverfahren auch bis zu mehreren Wochen und Monaten hinziehen kann, ist der angebotene Arbeitsplatz in der Regel bereits vergeben, wenn endlich die Erlaubnis kommt, ihn anzunehmen. Das komme einem Arbeitsverbot gleich. Flüchtlinge im Asylverfahren haben zudem kein Recht auf Teilnahme an Deutschkursen.
"Lange Asylverfahren führen immer zu Problemen. Während dieser Verfahren werden die Menschen hier heimisch, bekommen Kinder, die hier aufwachsen und zur Schule gehen", sagt Ulrike Seemann-Katz, die Vorsitzende des Flüchtlingsrates. "Kinder dieser Flüchtlinge können beispielsweise mit diesem Status der Aufenthaltsgestattung zwar Abitur machen, aber wegen der Residenzpflicht nicht studieren, sie bekommen kein BAföG. Sie können anderseits als Studierende wiederum keine Sozialleistungen beziehen. Das kommt einem Studienverbot gleich - selbst bei einem Einser-Abitur. Diese Bedingungen - Residenzpflicht, Arbeitsverbot, anfangs 40 Euro Taschengeld im Monat, später abgesenkte Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 220 Euro im Monat - machen ein menschenwürdiges Leben in Deutschland praktisch unmöglich." so Seemann-Katz weiter.
Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. fordert daher, die Verfahren so kurz wie möglich durchzuführen. Sei es der Bundesrepublik Deutschland nach fünf Jahren nicht gelungen, ein Asylverfahren zu beenden, müsse ein großzügiges Bleiberecht geschaffen werden.
Im konkreten Fall von Imam-Jonas Dögüs findet heute, am 23. 08. 2010, nach elf Jahren vor dem Verwaltungsgericht in Schwerin die abschließende Verhandlung statt. Herr Dögüs war mehrere Jahre im Vorstand des Flüchtlingsrates. Dieser hat zur Unterstützung des Herrn Dögüs eine Kundgebung vor dem Verwaltungsgericht angemeldet.
GNN-MVregio mv/sn
http://www.mvregio.de/mvr/430830.html
Quelle: Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/178102.doegues-nun-anerkannter-…