Sonntag, 29. August 2010, 8:01 Uhr
SF Tagesschau, Schweiz
Die Behörden haben bei der Zwangsausschaffung eines Nigerianers vergangenen März offenbar verschiedene Bestimmungen des Zwangsanwendungsgesetzes verletzt. Dies geht aus einem Gutachten der Staatsanwaltschaft hervor. Damals war ein Häftling aus Nigeria kurz vor seiner Ausschaffung verstorben.
Foto des Mannes.
Der Tod des 29-jährigen Nigerianers hatte im März eine Protestwelle ausgelöst. keystone
Gemäss dem Gutachten befand sich der Häftling vor seiner Zwangsausschaffung während mindestens 45 Tagen im Hungerstreik. Allenfalls könnte der Streik auch 76 Tage betragen haben, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet.
Gesundheitscheck übergangen
In dieser Zeit habe der Nigerianer von 93 auf 60 Kilogramm abgenommen, heisst es im Gutachten weiter. Trotzdem hätten die Behörden den Gesundheitszustand des Mannes nicht abgeklärt, sondern ihn aus dem Gefängnis zum Flughafen gebracht.
Sie stülpten dem Mann ein Netz über den Mund und fesselten ihn. Dabei verstarb der Nigerianer. Das Zwangsmassnahmen-Gesetz schreibt vor einer Zwangsausschaffung aber eine medizinische Untersuchung vor, wenn «Anzeichen für gesundheitliche Probleme feststellbar sind» – was laut Gutachten bei dem Mann der Fall gewesen wäre.
(sf/gern)
SF Tagesschau, Schweiz
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