Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
im New Yorck im Bethanien
- Südflügel -
Mariannenplatz 2
10997 Berlin - Kreuzberg
http://initiativeouryjalloh.wordpress.com
e-mail: initiative-ouryjalloh[AT]so36.net
Kontakt: +49-(0)176-38113135 / +49-(0)174-7477656
Pressemitteilung:
Richtigstellung zahlreicher Falschmeldungen über den Beginn des Revisionsverfahren im Fall Oury Jalloh –
Prozessauftakt am LG Magdeburg: 25. Oktober 2010, 9:00 Uhr & anschließende Demonstration
Zwei Jahre nach der Ermordung Oury Jallohs am 7. Januar 2005 fand der Prozess gegen zwei Polizeibeamte am Landgericht Dessau-Roßlau statt. Die Anklage lautete Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung durch Unterlassung. Wie die Initiative und die internationalen Prozessbeobachter bereits während der ersten Verhandlungstage vermutet hatten, wurden beide Angeklagten im Dezember 2008 frei gesprochen. Da die Anklage auf der These beruhte, Oury habe sich selbst umgebracht, ging es in dem Prozess lediglich darum, ob den Polizisten eine Mitschuld nachzuweisen sei. Auf die Wahrheit jedoch, wer Oury umgebracht hat, warten die Familie Ourys, all seine Freunde inklusive wir als Initiative in Gedenken an Oury Jalloh also noch immer. Durch den Prozess, der nur durch den Druck seiner Freude und der Initiative zustande kam, konnte aber immerhin verhindert werden, das Ourys Tod stillschweigend von allen offiziellen Seiten hingenommen wird.
Die Farce des Prozesses wurde nicht nur vom Richter des Landgerichts kritisiert, der am Ende jedoch mit gespaltener Zunge gesprochen hatte, als er schließlich die Angeklagten frei sprach.
Auf Verlangen der Initiative legte die Nebenklage Widerspruch gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) ein – und bekam Recht. Der BGH veranlasste eine Revisionsverhandlung, die nun vor dem Landgericht Magdeburg stattfinden wird.
Im Vorlauf zu diesem Revisionsverfahren mussten wir, die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, beobachten, wie zahlreiche Meldungen ein falsches Datum für den Prozessauftakt in unterschiedlichsten Medien verkündeten. Es ist noch ungeklärt, wie es zu diesen Falschmeldungen kommen konnte. Angesichts dessen, dass diese Meldungen jedoch einen Termin nach(!) dem eigentlichen Prozessauftakt benennen, kann dies nur als Versuch gewertet werden, die Mobilisierung und Arbeit der Initiative zu konterkarieren.
Es ist uns daher ein Anliegen, hiermit ausdrücklich alle Falschmeldungen zu korrigieren und folgendes bekannt zu geben: Das Revisionsverfahren vor dem Landgericht Magdeburg beginnt am Montag, den 25. Oktober 2010, um 9:00 Uhr. Es ist bis auf Ende April 2011 angesetzt.
Wir rufen nun alle Menschen, die – ebenso wie die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh – um Wahrheit und Gerechtigkeit kämpfen wollen, dazu auf, den Prozess gemeinsam mit uns kritisch zu beobachten und an einer Demonstration am Ende des ersten Verhandlungstages (ca. 16:00Uhr, Start am Landgericht Magdeburg) teilzunehmen! Die Initiative wird einen Bus organisieren, der am 25. Oktober 2010 von Berlin nach Magdeburg fährt. Treffpunkt ist das Reisezentrum am Alexanderplatz um 6:00 Uhr morgens. Für eine gute Organisation wäre es hilfreich, wenn Interessierte uns im Vorfeld per E-Mail (initiative-ouryjalloh[AT]so36.net) bescheid geben würden, wenn sie mitfahren wollen. Auch sind wir für Rückfragen offen.
Oury Jalloh – Das war Mord! Alle Versuche, die Arbeit der Initiative zu torpedieren, sind nichts geringeres als Ausdruck des institutionellen und strukturellen Rassismus in Deutschland. Aber man wird uns nicht zum Schweigen bringen in unserem Kampf um Wahrheit und Gerechtigkeit. Wir geben nicht auf! Wir vergessen nicht!
Break the Silence!
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Tod in der Zelle
Der Fall Jalloh erneut vor Gericht
Magdeburg/dpa. Der neue Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau beginnt voraussichtlich am 25. Oktober. Entsprechende Absprachen habe die 1. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung des angeklagten Polizisten getroffen, teilte ein Sprecher am Dienstag mit. Noch seien die Ladungen allerdings nicht erfolgt, so dass der Auftakt des Verfahrens und alle anderen zunächst bis April 2011 geplanten Hauptverhandlungstermine noch nicht endgültig feststünden.
Der aus Sierra Leone stammende Jalloh war am 7. Januar 2005 qualvoll in einer Ausnüchterungszelle gestorben, die er selbst angezündet haben soll. Das Landgericht Dessau-Roßlau hatte im Dezember 2008 einen seinerzeit anwesenden Polizisten vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil jedoch im Januar 2010 nach Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage auf, weil die Begründung Lücken aufweise.
Nun muss das Landgericht Magdeburg die Frage klären, ob der Polizist eine Mitschuld am Tod des 23-jährigen Jalloh trägt. Den Freispruch eines zweiten Polizeibeamten hatten Staatsanwaltschaft sowie die Eltern und der Halbbruder Jallohs als Nebenkläger akzeptiert.
Nach dem Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau soll Jalloh in der Ausnüchterungszelle eine Matratze mit einem Feuerzeug angezündet haben - obwohl er selbst gefesselt war. Das dadurch ausgelöste Alarmsignal des Rauchmelders soll der angeklagte Beamte zunächst mehrfach abgestellt haben und erst mit Verzögerung zur Zelle geeilt sein. In seiner Urteilsbegründung erklärte das Gericht damals, die Abläufe ließen sich nicht mehr restlos erhellen, weil Zeugen und Angeklagte - also auch Polizisten - widersprüchliche Aussagen gemacht hätten.
Der tödliche Zwischenfall in der Polizeizelle sowie die lange Dauer der juristischen Aufarbeitung sorgten im In- und Ausland für heftige Kritik von Menschenrechtlern. Sie warfen Polizei und Justiz vor, Dinge vertuscht zu haben.
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