In Kürze soll das Verfahren im Fall Oury Jalloh wieder aufgenommen werden. Der Mann aus Sierra Leone verbrannte im Jahr 2005 in einer Polizeizelle in Dessau, die diensthabenden Polizisten wurden 2008 freigesprochen.
von Matti Steinitz
»Für uns alle war der Urteilsspruch des Bundesgerichtshofs eine große Erleichterung«, sagt Mouctar Bah. Er ist der Begründer der »Initiative Oury Jalloh« und war ein Freund des Mannes aus Sierra Leone, der im Januar 2005 auf einer Matratze in einer Ausnüchterungszelle in Dessau verbrannte – mit fixierten Händen und Füßen. Im Dezember 2008 hatte das Landgericht Dessau die Polizeibeamten Andreas S. und Hans Ulrich M. vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge und der fahrlässigen Tötung freigesprochen (Jungle World 49/08). An Oury Jallohs fünftem Todestag, dem 7. Januar 2010, verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe diesen Freispruch aufgrund von »wesentlichen Lücken in der Beweiswürdigung« und ordnete eine Wiederaufnahme des Verfahrens an (Jungle World 2/10). Voraussichtlich ab dem kommenden Mittwoch soll der Fall Oury Jalloh vor dem Magdeburger Landgericht nun erneut verhandelt werden.
Kann man sich selbst töten, wenn man Handschellen trägt? Der Bundesgerichtshof nimmt das Verfahren im Fall Oury Jalloh wieder auf, der 2005 in einer Polizeizelle verbrannte (Foto: PA/dpa/Jens Wolf)
Die Mitglieder der »Initiative Oury Jalloh« hatten sich im Laufe des ersten Verfahrens, an dem sie als Prozessbeobachter teilgenommen hatten, unter Protest aus dem Gerichtssaal zurückgezogen. Eine Anklage wegen Mordes war von Anfang an nicht in Betracht gezogen worden, das Gericht war von vorneherein von einer Selbsttötungsabsicht Jallohs ausgegangen. Eklatante Widersprüche und offensichtliche Schutzbehauptungen der vernommenen Polizisten waren vom Richter zwar kritisiert, aber letztlich dennoch hingenommen worden, entscheidende Fragen zum Tathergang blieben unbeantwortet. Gerade wegen der Verschleierungstaktik der Dessauer Polizei und der unzähligen Ungereimtheiten in der offiziellen Version der Geschichte bleibt die Initiative weiterhin bei ihrer Parole: »Oury Jalloh – das war Mord!«
Die Frage, ob die Möglichkeit eines Mordes nicht zumindest in Betracht gezogen werden sollte, hatte im Laufe der gerichtlichen Auseinandersetzung auch zu unüberbrückbaren Differenzen zwischen Anwälten der Nebenklage und Aktivisten geführt. Dass der BGH einige der wesentlichen Kritikpunkte am Dessauer Prozess bestätigt hat und seine Richterin Ingeborg Tepperwien laut ARD-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller einen Mord explizit nicht ausschließen wollte, ist ein wichtiger Erfolg für Bah und seine Mitstreiter, deren Position häufig als ideologisiert und emotional abgetan worden war. Die damaligen Anwälte der Nebenklage, die als Vertreter der Familie Jalloh antraten, hatten zwar den Ausgang des Dessauer Verfahrens bedauert, waren aber dennoch der Meinung, dass das Gericht ordnungsgemäß vorgegangen und ihm kein Vorwurf zu machen sei. Einen Mord hielten sie immer für abwegig. Nur auf Drängen der Initiative reichten sie den Antrag auf Revision beim BGH ein und wurden dort von Richterin Tepperwien für ihr Vorgehen kritisiert: »Wenn man an der falschen Stelle sucht, dann kann man das Richtige auch nicht finden«, sagte sie in Anspielung auf die einseitige Fixierung auf die Frage, ob der Dienstgruppenleiter Andreas S. die unterstellte Selbstverbrennung Jallohs durch ein schnelleres Handeln hätte verhindern können.
»Dass die Vertreter der Nebenklage hinter der Position des BGH zurückbleiben und von diesem belehrt werden müssen, ist beispielhaft für die Haltung vieler linksliberaler Deutscher: Sie finden einen Mord in Polizeigewahrsam einfach so ungeheuerlich, dass sie meinen, ihn ausschließen zu können«, sagt Yonas Endrias, der den Prozess von Anfang an beobachtet hat. Für sein Amt als Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte werde er nicht mehr kandidieren, da Rolf Gössner, ebenfalls Vizepräsident der Liga, entgegen einem Vorstandsbeschluss seiner Organisation die Tötung Oury Jallohs durch Dritte mehrfach öffentlich ausgeschlossen habe.
Richterin Tepperwien hat in der Begründung ihrer Entscheidung deutlich gemacht, dass sie die dem Freispruch zugrunde liegende Rekonstruktion des Geschehens wenig überzeugend findet. Jalloh war nach Ansicht des Landgerichts Dessau trotz seiner Fesselung in der Lage, eine schwer entflammbare Matratze mit einem Feuerzeug in Brand zu setzen, das er nach einer angeblich gründlichen Untersuchung immer noch bei sich trug. Fraglich erscheint dem BGH auch, warum der Feuermelder erst nach Entstehung eines offenen Brandes und nicht schon viel früher angeschlagen haben soll, was die in Dessau veranschlagte Zeitspanne von lediglich zwei Minuten, die zur Rettung von Jalloh zur Verfügung gestanden haben sollen, entscheidend vergrößern würde. Ebensowenig konnte die Richterin nachvollziehen, wie das Dessauer Gericht zu dem Schluss gekommen war, dass Andreas S. sich »pflichtgemäß« verhalten habe, obwohl er den Feueralarm mehrmals ausgestellt und sich erst nach eindringlicher Aufforderung einer Kollegin auf den Weg in die Zelle gemacht hatte.
Zwar war das Urteil des BGH eine Genugtuung für die Mitglieder der Initiative, doch die Erwartungen an das neue Verfahren sind eher gedämpft. Bah zeigt sich zurückhaltend: »Nach dem, was wir in Dessau erleben mussten, sind wir schon froh, wenn sich nicht dieselbe Farce wiederholt. Wir glauben zwar, dass die Wahrheit ans Licht kommen kann, wenn nur richtig verhandelt wird. Allerdings werden die meisten Zeugen dieselben sein. Und wir wollen verhindern, dass wir durch zu großen Optimismus eine weitere große Enttäuschung erleben.« Zumindest mit der Arbeit der neuen Anwälte der Nebenklage ist die Initiative bisher aber sehr zufrieden.
Bah rechnet damit, dass viele Unterstützer seines Anliegens den Prozess in Magdeburg im Gerichtssaal verfolgen wollen. In der Vergangenheit hat die Polizei allerdings einiges unternommen, um die Arbeit der Initiative und ihrer Sympathisanten zu behindern. Als Bahs Geschäft, das er in Dessau betreibt, im Dezember 2009 als Treffpunkt für die Abfahrt eines Busses zum Prozess nach Karlsruhe diente, rückte die Polizei zu einer Razzia an. Die Anwesenden mussten sich ausziehen und auf den Boden legen.
Um Personen vom Besuch der Prozesse abzuschrecken, hat die Polizei auch wiederholt die Residenzpflicht rigoros ausgelegt. So machten Beamte zum Beispiel während der Verhandlung in Dessau Fotokopien der Ausweispapiere von anwesenden Flüchtlingen. Etliche erhielten dann wenig später Anzeigen wegen Verstoßes gegen die Residenzpflicht, was auch zu mehreren Abschiebungen führte.
Bah ist empört über diese Einschüchterungsversuche: »In den Medien ist viel die Rede von den unhaltbaren Zuständen, unter denen Oppositionelle in China oder anderswo zu leiden haben. Aber was wir als afrikanische Flüchtlinge, die es wagen, sich politisch zu organisieren, in Deutschland an täglichen Schikanen zu erdulden haben, ist nicht weit davon entfernt.« Er selbst war nicht nur anlässlich der Fahrt nach Karlsruhe von den Repressalien betroffen. Wenige Tage nachdem ihm die Internationale Liga für Menschenrechte im Jahr 2009 die Carl-von-Ossietzky-Medaille verliehen hatte, gab es in seinem Laden eine Razzia. Bah wurde der Hehlerei mit gestohlenem Gin verdächtigt – ein völlig haltloser Vorwurf, der auch nicht weiter verfolgt wurde. Bah ist ungeachtet dieser Erfahrungen zuversichtlich, was eine rege Teilnahme am Prozess in Magdeburg angeht. Die Kampagne laufe gut, sagt er. Dass das Vertrauen in das neue Verfahren jedoch trotz der kritischen Anmerkungen des BGH und der öffentlichen Aufmerksamkeit sehr begrenzt ist, zeigt die Forderung, den Fall unabhängig vom Ausgang der Revision von einer internationalen Kommission untersuchen zu lassen.
Jungle World Nr. 1, 6. Januar 2011
http://jungle-world.com/artikel/2011/01/42355.html
Qualvoller Feuertod eines gefesselten Aslybewerbers
Der Asylbewerber Oury Jalloh verbrannte 2005 in einer Dessauer Polizeizelle. Zwei Beamte wurden freigesprochen – einer muss nun erneut vor Gericht.
Der Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh wird nach einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtshof neu aufgerollt. "Welt Online" erzählt den Fall. Jalloh...
http://www.welt.de/politik/deutschland/article12059045/Qualvoller-Feuer…
An Händen und Füßen gefesselt stirbt der Asylbewerber Oury Jalloh am 7. Januar 2005 in der Zelle 5 im Keller des Polizeireviers Dessau einen qualvollen Feuertod. Der Mann aus Sierra Leone erleidet einen Hitzeschock infolge extrem heißer Brandgase, wie es im Bericht eines Gutachters heißt. Wer hat Schuld am Tod des Afrikaners und was hat sich in dem gekachelten Raum ganz genau abgespielt? Sechs Jahre nach der Tragödie, die für Entsetzen und Schlagzeilen im In- und Ausland sorgte, sollen diese und viele weitere offene Fragen doch noch aufgeklärt werden.
Am 12. Januar beginnt vor dem Landgericht Magdeburg der mit Spannung erwartete neue Prozess in dem Fall. Ein Jahr zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) inKarlsruhe das Urteil des Landgerichtes Dessau-Roßlau vom 8. Dezember 2008 gegen einen Polizisten, der von der Mitschuld am Tod des Afrikaners freigesprochen wurde, aufgehoben. Der Fall wurde zur erneuten Verhandlung an das Landgericht der Landeshauptstadt verwiesen. Mehr als 20 Verhandlungstage sind bislang nach Angaben eines Gerichtssprechers anberaumt, etliche Zeugen und drei Gutachter geladen worden. Die 1. Große Strafkammer wird im Schwurgerichtssaal A 23 verhandeln.
Angeklagt ist ein heute 50 Jahre alter Polizist aus Dessau-Roßlau. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Körperverletzung mit Todesfolge vor. Der Beamte soll an jenem 7. Januar 2005 den Alarm im Polizeirevier mehrfach ignoriert und erst viel zu spät reagiert haben. Jalloh hat nach Ansicht der Ermittler das Feuer in der Zelle selbst entfacht. Dazu soll er trotz Fesselung mit einem Feuerzeug die Matratze in dem gekachelten Raum angezündet haben. Angehörige, Freunde und Initiativen, die sich vehement für die lückenlose Aufklärung der Geschehnisse einsetzen, glauben dies nicht. Jallohs lebloser Körper war laut Obduktion von schweren Brandverletzungen gezeichnet.
Die Aufklärung der Todesumstände gelang dem Landgericht Dessau-Roßlau an 60 Verhandlungstagen und trotz Brand- und Versuchsanordnungen und Sachverständigen-Gutachten nicht. „Trotz aller Bemühungen ist dieses Verfahren gescheitert“, hatte der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff in der Urteilsbegründung gesagt und widersprüchlich Aussagen von Polizisten scharf kritisiert. Menschenrechtler warfen den Beamten vor, durch „Korpsgeist“ die Wahrheitsfindung verhindert zu haben. Nach Ansicht von Menschenrechtlern war das 22 Monate dauernde Verfahren auch an einer „Mauer des Schweigens“ bei der Polizei gescheitert.
„Die ermutigende Entscheidung des BGH eröffnet nun tatsächlich die späte Chance, dass dieser Fall doch noch aufgeklärt und die polizeiliche Verantwortung für den Tod in der Polizeizelle Nummer 5 offengelegt wird“, meint der Publizist und Vize-Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner. „Die Angehörigen von Oury Jalloh haben ein Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren.“
Der Oberbürgermeister von Dessau-Roßlau, Klemens Koschig (parteilos), meint „Schuld braucht Sühne“. Er habe die Hoffnung, „dass jene, die damals Schuld auf sich luden, diese auch abtragen können, und jede, die frei von Schuld sind, dem Verdacht endlich entzogen werden“. Der BGH hatte den Freispruch für einen am Landgericht Dessau-Roßlau angeklagten zweiten
Polizisten wegen fahrlässiger Tötung nicht aufgehoben, damit ist das Urteil gegen diesen Beamten rechtskräftig.
dpa/cn
Der Fall Oury Jalloh
Der Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle wird neu aufgerollt. Vor dem Landgericht Magdeburg muss sich ein Polizeibeamter verantworten, der eine Mitschuld am Tod des 23-Jährigen haben soll. Eine Chronologie zu dem Fall:
7. Januar 2005: Oury Jalloh (23) kommt bei einem Brand in einer Zelle des Dessauer Polizeireviers ums Leben. Der Mann aus Sierra Leone war in Gewahrsam, weil er mehrere Frauen belästigt und Widerstand gegen die Polizei geleistet haben soll. Die Staatsanwaltschaft schließt technische Ursachen für den Brand aus.
28. Mai 2005: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen zwei Polizisten. Ein Dienstgruppenleiter soll den Rauchmelder aus der Zelle ignoriert haben. Ihm wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Der zweite Beamte wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, weil er ein Feuerzeug in der Hose Jallohs übersehen haben soll.
27. Oktober 2005: Das Landgericht Dessau lässt die Anklage zunächst nicht zu und ordnet weitere Ermittlungen an.
18. Juli 2006: Gutachter kommen zu dem Schluss, dass der angeklagte Dienstgruppenleiter am 7. Januar 2005 falsch reagiert hat. Nach Einschätzung der Experten des Instituts der Feuerwehr Sachsen- Anhalt wäre der Mann „bei rechtzeitigem und sachgerechtem Handeln" des Polizisten zu retten gewesen.
2. Januar 2007: Das Landgericht lässt die Anklage gegen den Dienstgruppenleiter wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu.
1. Februar 2007: Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft lässt das Oberlandesgericht Naumburg auch die Anklage gegen den zweiten Beamten wegen fahrlässiger Tötung zu.
27. März 2007: Begleitet von strengen Sicherheitsvorkehrungen beginnt am Landgericht der Prozess gegen die beiden Polizisten. Sie bestreiten die Vorwürfe im Wesentlichen. Die in Guinea lebende Mutter Jallohs ist als Nebenklägerin vertreten.
4. September 2008: Weil das Gericht mit bisherigen Angaben von Gutachtern zum Brandverlauf nicht zufrieden ist, wird angeordnet, dass der Brand nochmals nachgestellt wird.
5. September 2008: Ein Rechtsmediziner aus Halle ist der Meinung, dass Jalloh innerhalb kurzer Zeit starb, nachdem er in Kontakt mit extrem heißen Brandgasen gekommen ist.
8. Dezember 2008: Das Landgericht Dessau-Roßlau spricht die beiden angeklagten Polizisten frei.
7. Januar 2010: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheidet, dass der Prozess gegen den 50-jährigen Dienstgruppenleiter neu aufgerollt werden muss. Der Freispruch des anderen Beamten ist rechtskräftig.
7. Januar 2011: Am 6. Todestag Jallohs gibt es vor der Polizeiwache in Dessau, in der der Asylbewerber starb, eine Gedenkveranstaltung.