06.03.12|Deutschland&Welt
Artikel dpa
Magdeburg - Im Prozess um den tragischen Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh steht mit dem 46. Verhandlungstag nun alles wieder auf der Kippe. Muss ein dritter Prozess her?
Im Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle hat die Nebenklage mit einem Befangenheitsantrag auf den Vorschlag des Gerichts reagiert, das Verfahren gegen den angeklagten Polizisten gegen eine Geldauflage vorläufig einzustellen. „Die Nebenkläger sind von dem Vorschlag des Gerichts erschüttert“, sagte am Dienstag Rechtsanwältin Gabriele Heinecke, die die Mutter und den Bruder Jallohs vertritt. Aus ihrer Sicht hat es die Kammer - drei Berufsrichter und zwei Schöffen - aufgegeben, den Vorfall vom 7. Januar 2005 aufzuklären.
Über den Befangenheitsantrag müssen nun drei nicht am Verfahren beteiligte Berufsrichter entscheiden. Sollte der Antrag abgelehnt werden, könnte der Prozess fortgesetzt werden. Möglich ist auch, dass einzelne Richter oder Schöffen als befangen betrachtet werden. Zum Ersatz stehen eine weitere Berufsrichterin und eine Schöffin zur Verfügung. Sollten mehrere Berufsrichter und Schöffen befangen sein, muss der Prozess laut einem Gerichtssprecher neu aufgerollt werden.
Die Nebenklagevertreterin Heinecke kritisierte in ihrem Befangenheitsantrag weiter, dass es bis jetzt keine annähernd sichere Feststellung gebe, wie das Feuer ausgebrochen sei. Es gebe auch keine Hinweise darauf, wie der Asylbewerber Jalloh mit fast drei Promille Alkohol im Blut und an Händen und Füßen gefesselt, den Brand entzündet haben könnte.
Angeklagt ist ein Polizist wegen Körperverletzung mit Todesfolge, der dem Mann aus Sierra Leone nicht schnell genug geholfen haben soll. In einem ersten Verfahren am Landgericht Dessau war er freigesprochen worden. Das Urteil wurde aber vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wegen Lücken in der Beweisführung und im Urteil aufgehoben.
dpa
Rubriklistenbild: © dpa
http://www.innsalzach24.de/nachrichten/deutschland/dritter-prozess-feue…