Die Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen
Kundgebung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Freitag 4.Mai 2012 Nürnberg, Frankenstraße 210
Das Bundesamt ist die zentrale Schaltstelle, von der aus der „Krieg gegen Migration“ im Landesinneren organisiert und geführt wird. Wer den außerhalb der EU-Grenzen operierenden Menschenjägern von FRONTEX entkommt, wer ihre Militärpatrouillen, ihr Polizei- und Agentennetz, ihre Todeszäune, ihre Drohnenaufklärung und ihre Operationsgebiete in Nordafrika, im Mittelmeer und vor Europas Ostgrenzen glücklicherweise überwindet, um gemäß den Genfer Konventionen und dem Internationalen Abkommen zum Flüchtlingsschutz einen Asylantrag zu stellen, findet sich im Spinnennetz der Dublin-II-Verordnung und der nationalen Behörden wieder.
Zentrale Aufgabe des Bundesamtes ist die – zumeist manipulative und willkürliche – Abwicklung der Asylverfahren, welche nicht über Dublin-II anderweitig verwiesen werden können. Dies beginnt mit dem Erstinterview durch geschultes Personal des Bundesamtes in Nürnberg bzw. einer seiner Außenstellen in den „Erstaufnahmeeinrichtungen“ der Bundesländer. Über seine „Entscheider/innen“ schreibt das Amt selbst: „ ... großes Erfahrungswissen, das Beherrschen von Befragungstechniken und ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen sind unverzichtbar.“ Um welches „Einfühlungsvermögen“ es sich hierbei handelt, belegt die im europaweiten Vergleich niedrige Anerkennungsquote von Asylverfahren in Deutschland um 2% aller Erstanträge.
Aus unserer langjährigen Erfahrung heraus können wir unzählige Beispiele benennen, in denen die Entscheider/innen des Bundesamtes Asylanträge negativ manipuliert haben, um dadurch dem durchaus offen formulierten Interesse des deutschen Staates – „effiziente“ Begrenzung der „Zuwanderung“ von Flüchtlingen – Geltung zu verleihen.
So auch bei Miloud und Sarah:
The VOICE Refugee Forum
„Am 04.03.2012 haben wir von der Ausländerbehörde Schmalkalden-Meiningen einen Brief bekommen, in dem uns bis zum 07.05.2012 Zeit gegeben wird, Deutschland freiwillig zu verlassen – wenn wir uns weigern, werden sie uns abschieben.
Aufgrund unserer unterschiedlichen Nationalitäten (Algerier, Ukrainerin) planen sie, uns entweder zu zwingen, zusammen in eines der beiden Länder zu gehen, oder uns getrennt voneinander abzuschieben. Obwohl wir unsere offiziellen Personalausweise und Heiratsdokumente abgegeben haben, die unsere Ehe beweisen, drohen sie uns mit Trennung durch Abschiebung.
Wir wollen nicht gezwungen werden, in einem Land zu leben, in dem wir uns nicht sicher fühlen. Es ist unser Recht zu entscheiden, wo wir leben wollen – dafür werden wir weiter kämpfen. In der Ukraine wurde ich von ukrainischen Faschisten verfolgt und mit dem Tod bedroht, nur weil ich aufgrund meines Aussehens als Ausländer identifiziert wurde. Meine Frau würde in Algerien aufgrund ihres jüdischen Glaubens mit geringer bis gar keiner sozialen Anerkennung und in Gefahr leben. Allein ihr Glauben reicht aus, um von extremistischen Islamisten umgebracht zu werden.“
Grundlage für die drohende Abschiebung ist die Ignoranz des BAMF gegenüber nichtstaatlicher Verfolgung, die sehr wohl eine Anerkennung rechtfertigen würde.
Der Fall von Miloud und Sarah ist ein Beispiel von vielen.
Lassen wir es nicht zu! Kommt alle zur
Kundgebung am Freitag, 4.Mai um 12°°Uhr vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg, Frankenstraße 210