Alain Nkurunziza, Kriegsflüchtling aus Burundi, wehrt sich gegen die Strafverfolgung wegen sogenannten Verstoß gegen die Residenzpflicht.
Montag, 10. Dezember 2012 (UN-Menschenrechtstag)
Landgericht Braunschweig, Münzstrasse 17, 38100 Braunschweig
Treffpunkt: Landgericht 10.30 Uhr Prozessbeginn 11.00 Uhr
Alain Nkurunziza, Kriegsflüchtling aus Burundi, wehrt sich gegen die Strafverfolgung wegen sogenannten Verstoß gegen die Residenzpflicht.
150 Euro Strafe plus 60 Euro Verwaltungsgebühren soll Herr Nkurunziza an die Staatskasse bezahlen, weil er ohne Passierschein der Ausländerbehörde Wolfsburg im April 2011 in Frankfurt am Main kontrolliert wurde – eine der typischen rassistischen Kontrollen in Deutschland, wobei das äußere Erscheinungsbild Auswahlkriterium ist.
Alain Nkurunziza legte Widerspruch ein und erklärte vor dem Amtsgericht Wolfsburg, dass die Beschränkung der Bewegungsfreiheit mittels der Residenzpflicht nicht richtig ist, und dass er keine Strafe für sein Recht auf Bewegungsfreiheit annehmen kann. Er versuchte auch zu erklären, dass die Ausländerbehörde manchmal Genehmigungen zum vorrübergehenden Verlassen des Landkreises erteilt und manchmal nicht. Bei der besagten Kontrolle in Frankfurt hatte er eine Genehmigung, die schon einige Tage abgelaufen war. Aufgrund einer Erkrankung war er länger in Frankfurt geblieben, erklärte er dem Gericht. Das Gericht hielt den Strafbefehl aufrecht, Alain Nkurunziza widersprach und der Fall findet jetzt vor dem Landgericht Braunschweig statt.
Hintergrund:
Alain Nkurunziza ist als Jugendlicher Opfer des Kriegs in seiner Heimat geworden. Er hat seine Familie verloren. Er selbst wurde entführt und zu militärischen Hilfsdiensten gezwungen. Er war inhaftiert und konnte schließlich fliehen. Neunzehn Jahre alt war er, als er schwer traumatisiert nach Deutschland kam. Dort wurde sein Asylgesuch als offensichtlich unbegründet umgehend vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt und die zweite Traumatisierung begann. Alain Nkurunziza lebt seit 2007 in Lagern in Niedersachsen, aktuell in Fallersleben/Wolfsburg, mit dem Status der Duldung unter der Drohung der Abschiebung. Alain Nkurunziza ist aktiv in einer professionellen Trommelgruppe aus Burundi, deren Mitglieder verstreut über Deutschland leben. Um an der kulturellen Arbeit teilzunehmen, muss er häufig quer durch Deutschland reisen. Die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben seiner Comunity sind aktuell der einzige Schutz vor dem Wahnsinn und der Depression im deutschen Lager-System.
Wir rufen zur öffentlichen Prozessbeobachtung und zur Solidarität auf.
Bewegungsfreiheit ist Menschenrecht – Residenzpflicht verletzt unsere naturgegebenen Rechte – Abschaffung der rassistischen Sondergesetze
Die KARAWANE und The VOICE zu Residenzpflicht
Dokumentarfilm ResidenzpflichtVorführung in Braunschweig, 10.12. ab 19:00 im Altgebäude der TU Braunschweig, Pockelsstraße 4, Raum SN 19.4
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Kontakt: 0176-303 66 55 9
Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migrant_innen Hamburg
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