PM The VOICE Refugee Forum on Oury Jalloh
Jena, 12.12.2012
Magdeburger Strafgerichtskammer verhindert Aufklärung
- (k)ein Ende einer Farce
Bereits im März 2012 wollte die Strafkammer des Magdeburger Landgerichts das vom BGH im Januar 2010 eingeforderte Revisionsverfahren im Fall Oury Jalloh in – juristisch gesehen – skandalöser Weise nach § 153a StPO einstellen. Bereits damals gab die Richterkammer an, dass sie eine Mitwirkung verantwortlicher Polizeibeamter am Brandgeschehen und mithin am Tod Oury Jallohs kategorisch ausschließt.
Im weiteren Verlauf des Prozesses stellte sich heraus, dass das (nachträglich!) „asservierte“ Feuerzeug weder DNA-Spuren Oury Jallohs noch Faseranhaftungen seiner Kleidung oder aber der feuerfesten Matratze aufwies und damit bei aller Beharrlichkeit im Bestehen auf der abstrusen Hypothese von der Selbstentzündung Oury Jallohs gar nicht das mutmaßliche „Tatwerkzeug“ sein kann. Die richterliche Kammer zeigte sich jedoch hiervon vollständig unbeeindruckt und will (bewusst?) nicht der höchstrichterlichen Revisionsvorgabe nach nachvollziehbarer Ermittlung der Brandentwicklung entsprechen, da sie Beweisanträge der Nebenklage zur gutachterlichen Untersuchung alternativer Brandentstehung und – mit Blick auf das Brandergebnis – möglicher Verwendung von Brandbeschleunigern immer wieder strikt zurückgewiesen hat.
Vor diesem Hintergrund gerät die Zurückweisung des Antrags der Staatsanwaltschaft auf die Feststellung und entsprechende Würdigung der Unrechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme Oury Jallohs einschließlich der Unterlassung einer haftrichterlichen Prüfung mit dem Hinweis auf gewohnheitsmäßige Rechtsbrechung im Polizeirevier Dessau zwangsläufig zur konsequenten Nebensache.
Ein dem Anlass des Revisionsverfahrens entsprechender Unterschied im Streben nach umfänglicher rechtsstaatlicher Aufklärung der unsäglichen Vorkommnisse am 07.01.2005 im Dessauer Polizeirevier zwischen dem Dessauer Richter Steinhoff und der aktuell noch agierenden Richterkammer in Magdeburg wurde dem geneigten Beobachter in dieser nunmehr 8 Jahre andauernden Kapitulation vor dem „Was nicht sein darf(!)“ nicht wirklich ersichtlich. So gesehen ist das jetzt mit aller richterlichen Macht eingeforderte „zügige“ Ende der Verhandlung eines mit anhaltendem Schrecken, der offensichtlich kein rechtsstaatliches Ende finden soll – zumindest nicht in den Gerichten Sachsen-Anhalts, deren vorgebliche juristische Unabhängigkeit sich zwanghaft von ministerialer Einflussnahme und staatsanwaltlicher Unfähigkeit korrumpiert zeigt.
Bisher ist (mit Ausnahme der BGH-Entscheidung) zu keinem Zeitpunkt der Eindruck entstanden, dass eine Aufklärung der ungeheuerlichen Vorkommnisse um den Feuertod Oury Jallohs geradezu notwendig für die Glaubwürdigkeit des staatlichen Machtmonopols von Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz in ihren jeweiligen Bereichen ist – ganz im Gegenteil wird hier in haarsträubend verfassungswidriger Kungelei von Exekutive und Judikative genau dieses verhindert!
Wenn derartig menschenverachtende (und hier auch noch wiederholte!) Übergriffe von Polizeibeamten kein angemessener Riegel in Form rückhaltloser Aufklärung vorgeschoben werden will, ist in diesem Lande wohl prinzipiell alles möglich – jedenfalls solange man eine Uniform trägt und alleine damit schon „Welpenschutz“ unter richterlichen Roben findet!
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Aktuelles Interview mit der Anwältin der Nebenklage: http://www.youtube.com/watch?v=hrPZFCc-vDI
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