PM The VOICE Refugee Forum on Oury Jalloh: Magdeburger Strafgerichtskammer verhindert Aufklärung - (k)ein Ende einer Farce
Urteilsverkündung im Prozess zu Oury Jalloh im Landgericht Magdeburg
Im Landgericht Magdeburg wird am Donnerstag, den 13. Dezember 2012 das URTEIL im Prozess zu Oury Jalloh verkündet!
Mahnwache und Kundgebung vor dem Landgericht ab 09:00 Uhr
um 14:30 Uhr: URTEILSVERKÜNDUNG im Landgericht
um 16:00 Uhr: Pressekonferenz der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am Landgericht
Abfahrtszeiten ab Berlin:
11:30 Uhr ab Bahnhof Alexanderplatz (Treff: DB-Reisezentrum)
Demonstration in Berlin: 19 Uhr Hermannplatz (Neukölln)
Demonstration in Bremen: 17:30 ab Ziegenmarkt
Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V. vom 06.12.2012
Indizien fűr Mordthese verdichten sich, das Gericht lehnt entsprechende Beweisanträge ab und drängt auf ein schnelles Ende des Verfahrens – In Sachsen-Anhalt wird offensichtlich ein Mord vertuscht!
Die Beweise, die fűr die Ermordung von Oury Jalloh sprechen, verdichten sich immer weiter. Die Nebenklagevertretung stellte deshalb am Dienstag einen Eilantrag mit der dringenden Forderung, ein ergänzendes Brandgutachten einzuholen. Die Kammer lehnt dies sichtlich genervt ab und drängt Oberstaatsanwalt Christian Preissner dazu, sein Plädoyer zu halten. Dieser fordert 90 Tagessätze a 70 € fűr Andreas Schubert, weil er sich der fahrlässigen Tőtung durch Unterlassung schuldig gemacht hat.
Nebenklagevertretung spricht nun auch von Tőtung Oury Jallohs durch Dritte
Die Kammer mőchte das seit Januar 2011 andauernde Revisionsverfahren mit aller Entschlossenheit in den nächsten Prozesstagen zu Ende bringen. Indes fűhrte die Nebenklagevertreterin Gabriele Heinecke in ihrem Beweisantrag eine Reihe von Indizien an, welche die Anwälte in Vertretung der Familie nun dazu veranlasst haben, offen von einer Ermordung von Oury Jalloh zu sprechen. Heinecke forderte unter anderem ein ergänzendes Brandgutachten einzuholen, um alle Widersprűche hinsichtlich der Brandentstehung zu klären.
Fotos der Liegestätte und des Körpers von Oury Jalloh lassen darauf schließen, dass der am 07.01.2005 vorgefundene Leichnam sowie der Zustand der feuerfesten Matratze, auf der er
lag, nicht ohne die Verwendung von Brandbeschleunigern erreicht werden kann. Anhand der von Heinecke geforderten Branduntersuchungen zum Brandausbruch, wűrde sich űber einen Vergleich des Brandbildes, mit und ohne Brandbeschleuniger, die Unmőglichkeit der vom Staatsanwalt vertretenen Selbstentzűndungsthese beweisen lassen.
Die Nebenklagevertretung hatte im Vorfeld des letzten Verhandlungstages intensive Recherchen durchgefűhrt und auch den, von der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh beauftragten Brandsachverständigen konsultiert. Űber die dabei aufgekommenen Fragen, hat die Nebenklagevertretung anschließend mit den, vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rűcksprache gehalten.
Anhand der Tatortbilder lässt sich erkennen, dass die feuerfeste Matratze, auf der Oury Jalloh angekettet worden war, vollständig abgebrannt ist. Wie der Brandsachverständige aus London erklärte, ist nicht zu erwarten, dass ein Feuer, das mittels eines Feuerzeuges an nur einer Stelle der Matratze gezűndet wird, in der Lage ist, auch die Ecken der Matratze zu verbrennen, wie es am Tatort sichtbar war.
Wenn das Feuer mit der rechten Hand, wandseitig durch Oury Jalloh selbst entzűndet worden sein soll, ist außerdem absolut fraglich, warum dann seine linke Hand und sein linker Fuß nachweislich stärker verbrannt sind, als die rechte Hand und der rechte Fuß. Wie kann es sein, dass die Gliedmaßen, die am weitesten von der angeblichen Brandausbruchsstelle entfernt waren, eindeutig stärkere Brandzehrungen aufweisen?
Auf den Tatortfotos ist ein T-Shirtrest links neben dem Kopf des Leichnams, der in Richtung Kopf sitzende Kragenteil des T-Shirts und ein unverbranntes, einige Zentimeter großes Stűck Stoff, das unter dem Kopf von Oury Jalloh gefunden worden war zu sehen. Dies deutet darauf hin, dass man ihm wahrscheinlich sein T-Shirt űber den Kopf gezogen hat. Das Stoffstück, welches unter seinem Kopf lag ist, wie viele andere Beweismittel auch, verschwunden. Die Nebenklagevertretung vermutet, dass es sich hier ebenfalls um ein weiteres Teil vom T-Shirt handelt. Die Bilder des Leichnams lassen zudem darauf schließen, dass Oury Jalloh während des Brandes nicht mehr vollständig bekleidet gewesen ist. In diesem Zusammenhang gibt es auch einen fragwűrdigen Hosenrest, dessen Brandspuren nicht dem Brandbild am Gesäß entsprechen. Das Gericht lehnte eine nochmalige Inaugenscheinnahme sowie eine Auseinandersetzung mit dieser Thematik insgesamt ab, ohne auf die neue Beweislage einzugehen.
Bereits im Juni dieses Jahres hatte sich herausgestellt, dass weder DNA-Spuren von Oury Jalloh noch Faserreste seiner Bekleidung oder der Matratze am Feuerzeug gefunden werden
konnten. Dies ist ein eindeutiger Beleg dafűr, dass Oury Jalloh mit diesem Feuerzeug niemals in Berűhrung gekommen war. Stattdessen fand man andere Spuren am Feuerzeug, deren Herkunft bislang ungeklärt ist, weil auch hier die Magdeburger Kammer nicht gewillt ist, entsprechende Analysen in Auftrag zu geben.
Bisher gab es keine Abbrandversuche, die einen Vergleich mit und ohne Brandbeschleuniger ermőglicht hätten. Die vom Gericht bestellten Brandgutachter Steinbach und Portz hatten sich in ihren Versuchen auf richterliche Vorgaben beschränkt, die ausnahmslos auf der staatsanwaltschaftlichen Selbstenzűndungshypothese basierten. Diese These wurde bereits kurz nach dem Tod von Oury Jalloh durch manipulative Anweisungen des Innenministeriums von Sachsen-Anhalt in den Untersuchungsaufträgen manifestiert.
Um sich nicht mit der Mordfrage auseinandersetzen zu műssen, wollen Staatsanwalt und Gericht der Őffentlichkeit glaubhaft machen, dass eine exakte Ermittlung der Brandursache
sowieso nicht mőglich sei und diese auch nicht zur Beantwortung der Frage nach der Schuldigkeit des Angeklagten beitragen wűrde.
Die Nebenklagevertretung hat nicht nur begrűndete Zweifel an der Selbstentzűndungsthese. Gabriele Heinecke betont mehrmals eindringlich, dass die Abwesenheit von Noradrenalin im Urin von Oury Jalloh ein deutliches Zeichen dafűr ist, dass er zum Zeitpunkt des Brandausbruches bewusstlos gewesen sein muss. Noradrenalin ist nach Panikausbruch innerhalb von 10 bis 30 Sekunden im Urin nachzuweisen. Heinecke wies die Kammer eindringlich darauf hin, dass sie einen großen Fehler mache, wenn sie sich weigert, zu diesem Punkt Stellung zu beziehen.
Es gibt seit langem schwerwiegende Indizien dafűr, dass Oury Jalloh bei Brandausbruch nicht bei Bewusstsein war. Bei einer zweiten Obduktion seines Leichnams wurde ein Nasenbeinbruch aufgedeckt, dieser kőnnte die Bewusstlosigkeit hervorgerufen haben.
Schockiert waren alle Prozessbeteiligten auch, als sie sich bei der Begehung des Polizeireviers in Dessau davon űberzeugen mussten, dass man einen Menschen, der im Gewahrsamstrakt um Hilfe schreit, bis in den 3. Stock hőren kann. Ein Mensch, der in der Zelle 5 bei geschlossenen Tűren um sein Leben schreit, den hőrt man im Dienstgruppenleiterraum – auch ohne Wechselsprechanlage!
In Sachsen- Anhalt wird ein Mord vertuscht!
In eklatanter Weise gehen Kammer und Staatsanwaltschaft űber eine Beweislage hinweg, die kaum eindeutiger in Richtung Mord weisen kann. Wie bereits im ersten Verfahren in Dessau stoßen wir auch hier auf die Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit in Sachsen – Anhalt. Im März 2012 hatte die Nebenklagevertretung bereits einen Befangenheitsantrag gegen die Magdeburger Richter_innen gestellt. Dieser wurde zurűckgewiesen. Damals wollte Methling den Prozess gegen eine Geldbuße unwiderruflich einstellen.
Nun mőchte die vorsitzende Richterin das Verfahren so schnell wie mőglich und um jeden Preis hinter sich bringen. Am letzten Verhandlungstag konnte Claudia Methling nicht
verbergen, wie angenervt sie von Allem ist. Es scheint ihr unverständlich, warum Nebenklagevertretung und Prozessbeobachter_innen massive Kritik an der Haltung des Gerichtes und dem Verfahren insgesamt äußern. Die Kammer macht deshalb unmissverständlich klar, dass sie nicht gewillt ist, die Todesursache von Oury Jalloh aufzuklären und keinen Widerspruch duldet. Ein hartes Vorgehen demonstrierte Methling dann auch gegenűber den Zuschauern, die ihren Unmut űber die skandalősen Verhältnisse am Magdeburger Landgericht zum Ausdruck brachten. Ein Prozessbeobachter wurde aufgrund des Tragens einer Weihnachtsmannműtze von der Verhandlung ausgeschlossen. Zuvor hatte er der Richterin entgegengehalten, dass „wir hier nicht länger verarscht werden wollen!”
Oberstaatsanwalt Christian Preissner stellte sich ebenso blind wie taub gegenűber den neuen Indizien, welche seine absurde Selbstenzűndungsthese entgűltig űber den Haufen werfen. Zum Hőhepunkt des letzten Prozesstages leierte er dann seine alte Predigt vom „tragischen Unglűck” herunter und erklärte, dass er nach wie vor von keiner Seite Anhaltspunkte fűr die Tőtung Oury Jallohs sehen kőnne.
Das Revisionsverfahren in Magdeburg wirkt wie ein schlechtes Schauspiel, bei welchem Staatsanwaltschaft, Kammer und Verteidigung abgesprochene, einstudierte Handlungen vornehmen. Preissner und Methling wiederholen im Einklang, dass die Forschung nach der Brandursache nicht Bestandteil dieses Verfahrens ist. Egal, was die Nebenklagevertretung auch vorbringt, die Prozessbeteiligten gehen darűber hinweg – spielen darűber hinweg. Wir beobachten eine geistig űberforderte Richterin, die vorgibt, sich vor den Prozessbeobachter_innen mehr zu fűrchten als vor den unzähligen Polizeizeugen_innen, welche die Kammer im Zuge des Revisionsverfahrens dreist belogen haben und ganz
offensichtlich einen Mord decken.
Eine gewisse Ratlosigkeit ist nur im Gesicht vom beisitzenden Richter Caspari zu erkennen. Er schreibt das Urteil – oder hat es schon längst geschrieben? Mit einer schnellen Verurteilung des Angeklagten versucht sich das Landgericht Magdeburg eiligst aus der Affäre zu ziehen. Wie gut kann das gelingen, wenn die Richter die hőchst relevanten Beweisanträge der Nebenklagevertretung einfach ignorieren und sich damit in den Augen der Őffentlichkeit vőllig disqualifiziert haben?
Wir fordern BREAK THE SILENCE! Brecht das Schweigen!
Wir wollen ein faires Verfahren, das Aufklärung des Falles und Gerechtigkeit bringt!
Ein Ende der Schikanen und Repression gegen alle Aktivist_innen!
Ein Ende der Polizeibrutalität und des Behördenrassismus!
Oury Jalloh – Das war Mord!
BREAK THE SILENCE ! OURY JALLOH DAS WAR MORD !