BREAK ISOLATION UND THE VOICE REFUGEE FORUM NETWORKS
SATURDAY, 16. NOVEMBER 2013, ab 20:00 Uhr
HINTERGRÜNDE:
RECLAIM YOUR PUBLIC SPACE! ANTI-REPRESSION CAMPAIGN
Aktivist_innen vom The VOICE Refugee Forum und des BREAK ISOLATION NETZWERKS sind aktuell wegen verschiedener „Anlässe“ juristischer Verfolgung in Berlin und Thüringen ausgesetzt.
1 – PROTESTAKTION IN UND VOR DER NIGERIANISCHEN BOTSCHAFT IN BERLIN AM 15. Oktober 2012
Seit dem 18.6.2013 finden am Amtsgericht Berlin-Tiergarten eine ganze Reihe von Gerichtsverhandlungen statt, in denen Protestierende gegen die menschenfeindliche und in der Praxis illegale Zusammenarbeit der deutschen Abschiebebehörden mit dem nigerianischen Staat und seiner Botschaft in Deutschland für ihren Protest vom 15.10.2012 angeklagt und abgeurteilt werden sollen.
Die Polizei ist an diesem 15.10.2012 mit brutaler Gewalt gegen die Aktivist_innen vorgegangen, hat mehrere Beteiligte z.T. schwer verletzt und Gefangene misshandelt. Sämtliche Anzeigen wegen Gewalt seitens der Polizei werden von der Staatsanwaltschaft bisher nicht nachvollziehbar verfolgt.
Die meisten der bisher begonnenen Prozesse sind noch offen (zwei davon ausgesetzt), weil bisher noch keine stichhaltigen Beweise für das Vorliegen strafrechtlich relevanter Handlungen erbracht werden konnten.
Der zuständige Staatsanwalt Winkler präsentiert sich als Hardliner, der bereits das bloße (gewaltfreie) „Eindringen“ in den öffentlichen Raum einer Botschaft als „Hausfriedensbruch“ gewertet wissen will und hierzu jegliche Berücksichtigung des freiheitlich-demokratischen Grundrechtes auf politischen Protest als „belanglos“ ablehnt. Ginge es nach seiner einseitigen Abwägung der hier zu verhandelnden Rechtsgüter, blieben damit die Bewertung der jahrelangen (weniger ‚eindringlichen‘ jedoch immer erfolglosen) Protestbemühungen gegen die willfährige Beugung internationaler wie verfassungsmäßiger Rechtsnormen(*) sowie die Tatsache, dass die Einforderung einer jahrelang überfälligen Stellungnahme der nigerianischen Diplomatie zu den erhobenen Vorwürfen auch dieses Mal abgewiesen werden sollte – nur dass sich insbesondere die nigerianischen Aktivist_innen eben nicht länger abweisen lassen wollten und auf einem direkten Gespräch mit dem anwesenden stellvertretenden Botschafter bestanden – vollständig unberücksichtigt. Hierdurch soll das Stillschweigen dieser illegalen Praktiken durch die beteiligten Staaten legitimiert und der angemessene, friedliche Protest dagegen kriminalisiert werden.
(*)Information der Öffentlichkeit und wiederholte öffentliche Proteste seit 2007 (s. z.B. https://thevoiceforum.org/node/899), erste online-Petition an die nigerianische Botschaft 4/2008 und Postkartenaktion 5/2008 (https://thevoiceforum.org/node/742), parlamentarische Anfragen an die Bundesregierung (s. z.B. 10/2008 http://www.ulla-jelpke.de/uploads/1610515_Sammelanh%F6rungen.pdf) und die Aktionstage gegen die Abschiebekollaboration der nigerianischen Botschaft mit Übergabe eines Brandbriefes an den Präsidenten Nigerias zu Händen der nigerianischen Botschaft 5/2012 (https://thevoiceforum.org/node/2551)
2 – BREAK ISOLATION CONFERENCE AND SOLIDARITY ACT 2013 (22.-26. April 2013) THÜRINGEN
Gleich drei Mal rückte die Thüringer Polizei am 24.4.2013 aus, um gegen Aktivist_innen des Thüringer Flüchtlingsnetzwerks The VOICE Refugee Forum vorzugehen. Diese besuchten im Rahmen der Aktionstage „Break Isolation Solidarity Act” die Lager in Walterhausen und Gerstungen, um sich mit den dort gezwungenermaßen lebenden Geflüchteten auszutauschen und das Netzwerk der politischen Selbstorganisation zu stärken.
Der Solidaritätsbesuch in Waltershausen wurde den Flüchtlingsaktivisten vom Hausmeister im Blaumann (der sich selbst als „Heimleiter” darstellte!) „verboten” und ein Haus- und Landfriedensbruch konstruiert. Begründet wurde das Verbot mit dem Umstand, dass der Betreiber des Lagers ein privates Unternehmen sei, welches bestimmen dürfe, welcher Besuch erlaubt sei und welcher nicht. Die Foto- und Videodokumentation des Besuches sei unzulässig belehrte der Hausmeister und wurde gegen unseren Kameramann übergriffig. Die alarmierte Polizei erschien mit fünf Fahrzeugen und entsprechend reichlich Beamten. Während sich zwei ältere Beamte sogleich in repressiver Manier Geltung verschaffen wollten und sich den vom Hausmeister konstruierten „Straftatvorwurf” völlig kritiklos zu eigen machten, hielt sich die Mehrheit der anderen anwesenden Polizeibeamten zurück und beobachtete die ansonsten ruhige Situation. Da sich der Polizeibeamte vor Befolgung seiner Anfrage auf Vorzeigen der Ausweisdokumente selbst nicht als solcher ausweisen wollte, unterblieb auch unsererseits die eingeforderte Mitarbeit.
Auch beim zweiten Stopp in Gerstungen erschienen nach Beschwerde des Hausverwalters wegen „Unterlassung” einer Anmeldung des Solidaritätsbesuches und wegen angeblicher Unzulässigkeit von dokumentierenden Aufnahmen ebenfalls die Polizei. Trotz eines besonneneren Vorgehens der Beamten wurden die Aktivist_innen auch hier aufgefordert, ihre Gespräche mit den dort lebenden Flüchtlingen einzustellen und das Gelände zu verlassen.
Auf dem Rückweg von Gerstungen nach Jena wurde eines der Fahrzeuge der Aktivisten zunächst von zwei, später nur noch von einem Polizeifahrzeug durch Verfolgung beobachtet. Im Stadtgebiet von Jena kurz nach der Autobahnabfahrt stand dann allerdings schon die Bereitschaftspolizei zum gezielten Abfangen der Kriminalisierten bereit. Über die Identitätsklärung hinaus forderten die Beamten die Anfertigung sogenannter „Beweisporträts”, welche nach längerer Diskussion und unter vehementer Androhung von Gewalt seitens der Polizeibeamten erzwungen wurden. Auf der Suche nach dem zweiten Fahrzeug drangen weitere Bereitschaftsbeamte ohne Anfrage in das Jenaer Büro von The VOICE ein. Nach rund 30 Minuten standen bereits vier Mannschaftsfahrzeuge der Bereitschaftspolizei vor dem Grünowski und die Beamten durchkämmten wiederholt das Café und den Garten. Weil verschiedene Personen sich weigerten, für den Besuch bei Freund_innen im Waltershausener Heim kriminalisiert zu werden, mussten sich die Beamten nach über einer Stunde mit den Daten eines Aktivist_innen auf den Heimweg machen.
Bisher sind weder Strafbefehle eingegangen, noch Verfahrenseinstellungen bekannt.
(sehenswerte Videos: http://www.youtube.com/watch?v=DUqANwBeQ0I&feature=player_embedded und ff.)
3 – REFUGEE PROTEST MARSCH VON WÜRZBURG NACH BERLIN IN ERFURT (18.9.2012)
Am 18.9.2012 fand in Erfurt ein Aktionstag des REFUGEE PROTEST MARCH vor dem Landtag mit anschließender Demonstration statt (https://thevoiceforum.org/node/2752).
Während der Pressekonferenz vor dem Thüringer Landtag versuchten wenige NPD-Kader, den Aktionstag mit einer kleinen Gegendemo zu stören (s. Video:
). Danach wurde ein Aktivist von The VOICE Refugee Forum mit einem Strafbefehl wegen angeblicher Körperverletzung überzogen, welcher nach Sichtung des vorhandenen Videomaterials jedoch wieder fallengelassen werden musste. In der Folge wurde dann ein Vorwurf nach dem Versammlungsrecht konstruiert, um dennoch den Repressionsdruck aufrechterhalten zu können. So wird ihm nunmehr zur Last gelegt, die Auflagen der Veranstaltung nicht laut verlesen zu haben (bei einer multilingualen Menschengruppe) sowie dass die Ordner der Veranstaltung (offizielle Teilnehmerzahl: 40 Personen) nicht gekennzeichnet waren. Der erste Verhandlungstermin mit Ladung gleich mehrerer teilnehmender Zeug_innen der Veranstaltung wird am 27.11.2013 um 13:00 Uhr am Amtsgericht in Erfurt (Rudolfstrasse 46) statt-finden.
Wir laden Euch herzlich zu unserer Soliparty am 16. November ein, um gemeinsam mit uns gegen den Rechts-Staat zu feiern und per Spende und Getränkekonsum die Angeklagten Aktivist_innen um einen Teil der hohen Gerichtskosten zu entlasten.
Weitere Infos und Videos zu den hier aufgezählten Repressionen, Musike in Live und aus der Rille sowie allerlei antirepressive Getränke erwarten Euch!
Weitere laufende Infos unter:
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http://breakisolation.blogsport.de
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