12.05.06
Bewegungsmelder
Radeln gegen die »Residenzpflicht«
(ND). Flüchtlinge und ihre Unterstützer wollen das so genannte »Sattelfest« an Fulda und Weser am 21. Mai nutzen, um auf die Residenzpflicht für Asylbewerber hinzuweisen. »Wir haben bei acht Ausländerbehörden beantragt, dass Flüchtlinge an diesem Tag aus Hessen nach Niedersachsen radeln können und umgekehrt«, sagte am Mittwoch der Initiator der Aktion, Thomas Aleschewsky. Die Residenzpflicht gilt für Asylbewerber und Flüchtlinge mit einer Duldung. Sie schreibt fest, dass die Betroffenen den Wirkungsbereich der für sie zuständigen Stadt oder des Landkreises nur in Ausnahmefällen und nach schriftlicher Erlaubnis verlassen dürfen. Am 21. Mai werden die an den beiden Flüssen entlang führenden Straßen im Bereich von Kassel und Hann. Münden von den Behörden für den motorisierten Verkehr gesperrt.
http://66.249.93.104/search?q=cache:Y3Wk0JdggeMJ:www.nd-online.de/artik…
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Radfahren als Protest gegen "Residenzpflicht"
Sonntag, den 21. Mai 2006
2005 - PresseArtikel: Radeln trotz Residenzpflicht - FR, TAZ, ND, JW
https://thevoiceforum.org/radeln
Das „Innerdeutsche Transitvisum“ - es lebe hoch, hoch, hoch ???
Zum „12. Sattelfest 2006“ des Regierungspräsidiums Kassel am Sonntag, den 21. Mai 2006
Liebe Radlerinnen, liebe Radler,
ich schreibe hier aus dem Grunde, meinen kleinen Protest dagegen
loszuwerden, dass für Asylsuchende und für ausländische Staatsangehörige mit einer sog. „Duldungsbescheinigung“ innerdeutsche Grenzen aufgebaut sind (es geht um die sog. „Residenzpflicht“ (*) für diesen Personenkreis).
Im vergangenen Jahr fiel mir auf, dass diese Freiheitsbeschränkungen - welche eigentlich nur gegen AusländerInnen gerichtet sind - auch gegen mich wirksam sind, denn ich bin mit etlichen Leuten befreundet, die mich ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde nicht begleiten dürfen, wenn es z. B. auf eine Fahrradtour über eine Landesgrenze hinweg geht.
Nun gefällt es mir aber gar nicht, dass irgendwer m e i n e
Bewegungsfreiheit einschränkt !
Auch schreibt es mir die Hessische Verfassung in’s Gedächtnis hinein:
„Jedermann ist frei, sich aufzuhalten und niederzulassen, wo er will.“ (Art. 6 der Verfassung des Landes Hessen vom 01. Dez. 1946)
http://lawww.de/hlv/Aktuell/hv_text.htm#6
Ich habe also - wie im letzten Jahr - vor, den Behörden ein wenig „auf den Zahn zu fühlen“. Klar ist aber, dass eigentlich die Regierenden im Lande und die Bundestagsabgeordneten Ziel meiner Anstrengungen sein müssen, denn diese - und nicht die Behörden vor Ort - können auf Dauer dafür Sorge tragen, dass diese „Residenzpflicht“ abgeschafft wird und meine Freiheit nicht länger
eingeschränkt ist !
Die Fahrradtour - ja, es gibt eine solche über die Landesgrenze
Hessen-Niedersachsen hinweg - führt uns am Sonntag, den 21. Mai 2006, zumeist auf hessischem Boden; es lässt sich allerdings nicht vermeiden, einige wenige Kilometer nach Niedersachsen hinein und hindurch zu fahren.
Zur Veranstaltung „12. Sattelfest 2006“:
http://www.rp-kassel.de/static/aktuelles/veranstaltungen/sattelfest/ind…
Der Flyer zur Veranstaltung ist hier zu finden:
http://www.rp-kassel.de/static/aktuelles/veranstaltungen/sattelfest/200…
Ausgerechnet der Landkreis Kassel stellte sich nun im vergangenen Jahr vor, für „seine“ Flüchtlinge und „Geduldeten“ ein „Innerdeutsches Transitvisum“
(**) einführen zu wollen, obwohl von den neun Kontrollstellen der
Fahrradtour sieben auf Landkreis-Territorium liegen.
Na ja, wenn der Ausländeramts-Chef CDU-Mitglied und der Landrat Historiker und SPD-Mitglied sind … „Große Koalition“ auf Provinzniveau? Ostalgie-Gefühle? Die Nähe zur ehemaligen BRD-DDR-Grenze spukt manchen noch in den Köpfen herum?
Ein anderes Ausländeramt teilte mir im vergangenen Jahr mit, man werde auf persönlichen Antrag des Ausländers bzw. der Ausländerin eine entsprechende Erlaubnis erteilen, „… sofern nicht gewichtige Gründe gegen ein Verlassen des räumlichen Bereiches sprechen.“
So frage ich erneut - wie im letzten Jahr - bei acht Ausländerbehörden (***)
an, damit sie über die Medien den Flüchtlingen und „Geduldeten“ eine
Teilnahme- und Reiseerlaubnis erteilen mögen (- falls sie die Erteilung der Erlaubnis überhaupt für notwendig erachten -).
Mal sehen, was in diesem Jahr an Reaktionen eintreffen wird …
Hat Jemand Lust, am Sonntag, den 21. Mai 2006, ab ca. 10 Uhr von Kassel bis Hann. Münden oder ab ca. 14 Uhr von Hann. Münden bis Kassel mitzuradeln?
Melden Sie sich / meldet euch bitte bei mir:
Thomas Aleschewsky
Tischbeinstr. 45
34121 Kassel
Tel.: 0177-7140656
E-Mail: th.ales@gmx.de
Erklärungen:
(*): „Residenzpflicht“ meint das asyl- bzw. ausländerrechtliche
Aufenthaltsgebot in einem genau bestimmten räumlichen Gebiet (Stadt- oder Landkreisgebiet, Gebiet des Regierungs-bezirks), dessen Verlassen in der Regel einer vorher einzuholenden Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde bedarf. Die Übertretung des Gebots kann bestraft werden. Durchfahrten durch „verbotenes“ Territorium, z. B. innerhalb des Regierungsbezirks Kassel mit der DB-RegionalBahn von Fuldatal-Ihringshausen über Hann. Münden nach Witzenhausen - ohne Um- oder Aussteigen -, können m. E. genauso wenig bestraft werden, wie wenn man für diese Strecke den Bus oder den Pkw benutzt; zumindest Letzteres wird aber mitunter bestraft.
(**): hier einige Internet-Quellen zum „Innerdeutschen Transitvisum“:
http://www.nachkriegsmuseen.de/transit.html
http://www.grenzerinnerungen.de/transit_westberlin.htm
http://www.ddr-im-www.de/Themen/Transitvisum.htm
(***): folgende Ausländerbehörden wurden angeschrieben: Landkreis Kassel, Stadt Kassel, Landkreis Göttingen, Stadt Göttingen, Schwalm-Eder-Kreis, Werra-Meißner-Kreis, Landkreis Eichsfeld und Kreis Höxter.
10. Mai 2006
(ViSdP: Thomas Aleschewsky, Tischbeinstr. 45, 34121 Kassel)
2005 - PresseArtikel: Radeln trotz Residenzpflicht - FR, TAZ, ND, JW
https://thevoiceforum.org/radeln