Pressemitteilung von The VOICE Refugee Forum: Aufruf zu Prozessbeobachtung am 13. Mai in Gera
Familie Arsic gegen Bundesrepublik Deutschland –- Verweigerung von Asyl
Wir laden ein zu dem politischen Gerichtstermin am 13. Mai in Gera um 14:17 Uhr wegen der Roma-Familie Arsic, die seit Mai 2014 im Isolationslager Breitenworbis leben muss, nachdem sie vorher schon zwei Monate im Erstaufnahmelager Eisenberg-Thüringen verbracht hatte.
Wir rufen auf zur praktischen Solidarität mit dem politischen Kampf der Roma Community für ein Ende ihrer Abschiebungen und zu einer kritischen Prozessbeobachtung im Hinblick auf die dort stattfindenden Missbräuche und Verletzungen von Flüchtlingsrechten durch deutsche Behörden.
Trotz Mord an zwei nahen Verwandten, trotz versuchter Vergewaltigung und anschließend massiver Bedrohung der Vergewaltiger wegen des Informierens der lokalen Polizei, trotz des Beobachtens dieser Familie und trotz fortgesetzter Bedrohung des Lebens per SMS für den Fall der Rückkehr nach Serbien durch diese Kriminellen hatte das BAMF den Asylantrag abgelehnt, indem es niedrigere Maßstäbe an den Wert des Lebens und der Menschenwürde angelegt hat.
Wir befürchten, das Gericht könnte dieser rassistischen Entscheidung folgen. Mögliche Gründe dafür könnten sein, dass der Richter selbst eine rassistische Einstellung haben könnte und deswegen das deutsche Grundgesetz ignorieren könnte, welches Diskriminierung wegen der ethnischen Abstammung verbietet. Ein anderer Grund könnte sein, dass sich das Gericht als von der Exekutive abhängig zeigen könnte und nur als Marionette handeln könnte, was ebenfalls eine Verletzung des Grundgesetzes darstellen würde.
Eine solche Verletzung der Menschenwürde, eine derartige Verweigerung unveräußerlicher Menschenrechte, eine solche Verletzung des höchsten deutschen Gesetzes darf nicht stattfinden. Die deutsche Justiz darf nicht als feiger Handlanger von rassistischen Beamten handeln, die sich nicht der Rechtsstaatlichkeit, sondern einer Doppelmoral bezüglich des Wertes menschlichen Lebens verpflichtet fühlt, weil sie Menschen in Rassen einteilt, deren Leben sie als schützenswert erachtet und andererseits in Rassen, die sie als minderwertig erachtet, indem sie es angemessen findet, sie in ein Land zurückzuschicken, in dem ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit in akuter Gefahr ist und deren Schutz der Menschenwürde sie verweigert. (Folgeantrag der Familie Arsič an das BAMF Hermsdorf, Thüringen https://thevoiceforum.org/node/3795)
Daher rufen wir zu einer kritischen Prozessbeobachtung auf.
Datum: 13. Mai 2015, 14:17 Uhr Ort: Sitzungssaal 006 Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1
Wir hoffen, dass uns möglichst viele Menschen vor Gericht begleiten werden.
Hochachtungsvoll
Kontakt: Tel: 015784898608 (Familie Arsic, serbisch), Tel.: 017651308988(deutsch)
The VOICE Refugee Forum Jena, Tel. 017624568988 Schillergaesschen 5, 07745 Jena, Email: thevoiceforum@gmx.de, https://thevoiceforum.org
Familie Arsič gegen Bundesrepublik Deutschland – Verweigerung von Asyl
Es könnte sein, dass der Vorwurf, in der Asylpolitik rassistisch mit ungleichen Maßstäben an den Wert menschlichen Lebens zu hantieren, nicht haltbar ist. Dann würde die Praxis der Verweigerung berechtigter Forderungen, wie jetzt im Falle von Asyl, vielmehr die Einführung einer allgemeinen Verwaltungspraxis darstellen. Wenn dies der Fall sein sollte, müsste sich allerdings jeder Deutsche die Frage stellen, ob er dies für sich und seine Kinder verantworten will. Sonst könnten sich morgen die Gerichte in Anlehnung an die gängige Asylablehnungspraxis etwa folgende Verwaltungsentscheidung zu eigen machen:
Ablehnung der Kosten für Desinfektionsmittel und Sterilisation im Gesundheitswesen.
Der Gebrauch von Desinfektionsmitteln und die Unterhaltung von Anlagen zur Sterilisation in Krankenhäusern werden als offensichtlich unbegründet abgelehnt.
Begründung:
Kosten für Desinfektionsmittel und Sterilisation stellen erhebliche Belastungen der Sozialkassen dar für Maßnahmen, die gar nicht der direkten Behandlung von Krankheiten dienen. Die Finanzierung derartiger artfremder Leistungen aus Sozialbeiträgen kann aus Gründen sparsamer Haushaltsführung nicht verantwortet werden.
Gemäß Paragraph x y sind Kosten für Maßnahmen im Gesundheitswesen nur dann zulässig, wenn sie der Heilung dienen oder aber bei Unterlassung eine Heilung in erheblichem Maße gefährdet würde. Forderungen, Desinfektionsmittel weiter anzuwenden stützen sich auf die Behauptung, Erreger von Krankheiten könnten durch unterlassene Desinfektion auf andere Patienten übertragen werden. Diesen Befürchtungen wurde sorgfältig nachgegangen. So konnte u. a. nachgewiesen werden, dass das HIV-Virus schon durch das einfache Abspülen mit Wasser an der Übertragung gehindert werden kann.
Es wird auch nicht verkannt, dass es weitaus ansteckendere Erreger gefährlicher Krankheiten gibt. Jedoch muss hier berücksichtigt werden, dass es andere Wege der Infektion gibt, die auch mittels Desinfektion nicht ausgeschlossen werden können (Vgl. A, B, C).
Auch Hinweisen auf eine Reihe von Todesfällen, die mit dem Wegfall von Desinfektionsmaßnahmen in Zusammenhang gebracht wurden, wurde nachgegangen. Es muss berücksichtigt werden, dass der Körper bereits erkrankter Personen schon stark geschwächt sein kann. Entsprechend ist auch die Abwehrbereitschaft gegen Neuinfektionen beeinträchtigt. Es kann also davon ausgegangen werden, dass diese Personen sich auch außerhalb der Krankenhäuser mit hoher Wahrscheinlichkeit mit neuen Erregern infiziert hätten. Somit erscheint ein Zusammenhang mit der Aussetzung der Desinfektionsmaßnahmen eher unwahrscheinlich.
Im übrigen wird darauf verwiesen (Vgl. Studie X Y Z) dass auch viele handelsübliche Küchenreinigungsmittel Desinfektionsmittel enthalten und, entsprechende Anwendung vorausgesetzt, die gleichen Wirkungen entfalten können.
Bezüglich der zitierten Todesfälle 1 2 3, bei denen der direkte Zusammenhang mit der Infektion des Vorgänger-Patienten im gleichen OP-Saal nachgewiesen wurde, muss aber in Erwägung gezogen werden, dass es eine absolute Garantie auf Nichtinfektion nicht geben kann. Weiterhin ist es wahrscheinlich, dass auch andere Maßnahmen als die Desinfektion zur Vermeidung dieser Infektionen hätten führen können. Eine gravierende Verschlechterung der Heilungsaussichten in einem Maße, dass sie zu einer Rechtfertigung der Mehrkosten geeignet wäre, liegt also nicht vor.
In der Zusammenschau aller Fakten muss festgestellt werden, dass die Anwendung von Desinfektionsmitteln in Krankenhäusern offensichtlich unbegründet ist.
Weimar: Official Protest Note against the Deportation of Family Cedomit Arsič https://thevoiceforum.org/node/3788
Weimar: Öffentliches Protestschreiben gegen die Abschiebung von Familie Arsič
https://thevoiceforum.org/node/3787
Folgeantrag der Familie Arsič an das BAMF Hermsdorf, Thüringen https://thevoiceforum.org/node/3795
aktuelle Medienberichterstattung:
http://www.tlz.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/8222-Nur-ein-toter-…
http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Angehoerige-ermordet-Rom…