The VOICE Refugee Forum Germany - Flüchtlinge und Asyl in Deutschland
Pressemitteilung vom 25. Mai 2015
Wir rufen dazu auf, für Miloud Lahmar Cherif in seiner Verhandlung vor dem Amtsgericht Arnstadt Saal 210 (Längwitzer Str. 26, 99310 Arnstadt) am 28. Mai 2015 – um 10:20 Uhr
eine kritische öffentliche Begleitung und solidarische Unterstützung herzustellen.
!!! Racial Profiling ist Rassismus per Gesetz und institutioneller Praxis und muss i.S. der Meinungsfreiheit auch immer dort so benannt werden, wo er angetroffen wird!!!
Racial Profiling – rassistische Schikane durch „ehrverletzte“ Täter
Intrigante Falschbehauptungen und willfährige Justiz versus Legalem Ungehorsam
Ein nicht-weißer (=nicht-deutscher?) Mensch wird von Beamten der Bundespolizei in einem Regionalzug im tiefsten Thüringen kontrolliert – „einfach so“…ohne Angabe von Gründen. Die entsprechende Nachfrage führt zu keinem nachvollziehbaren Ergebnis: „Dies ist unser Job und das Gesetz gibt uns das Recht zu kontrollieren ...“ lautet die vorgeblich einfallslose und vorbeugend verharmlosende Antwort der Exekutivbeamten zu Verschleierung ihrer Motivation zur Kontrolle.
Meine Stellungnahme zu den Anschuldigungen der Bundespolizei - Miloud Lahmar Cherif, The VOICE Refugee Forum >> https://thevoiceforum.org/node/3931
Racial Profiling ist das tagtägliche Werkzeug exekutiven Terrors gegen als fremd definierte Menschen und Ausdruck eines mit dem Friedensnobelpreis geadelten, rassistisch ausgrenzenden „Freiheitsverständnisses“ u.a. einer Deutschen Nation, das massenhafte Kriminalisierung von phänotypischen „Ausländern“ propagiert (über 3,5 Millionen Kontrollen pro Jahr mit einer „Erfolgsquote“ von 0,4% [in Worten NULL Komma vier]), um so „…das subjektive Sicherheitsgefühl (deutscher) Reisender zu erhöhen…“ (Monitor vom 20.2.14 https://www.youtube.com/watch?v=7mCGBxbedeI).
Hierbei brechen die Beamten routinemäßig nicht nur übergeordnete Grund- und Menschrechte (http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/ show/racial-profiling-menschenrechtswidrige -personenkontrollen-nach-22-abs-1-a-bundespolizeiges/) und ignorieren die aktuelle Rechtsprechung zu dieser verfassungswidrigen Kontrollpraxis (http://www. verfassungsblog.de/racial-profiling-ist-verfassungs widrig/) sondern handeln auch wissentlich gegen das vorgeschriebene Gebot zur Verhältnismäßigkeit exekutiven Handelns. Bei einer Fehlerquote von 99,6% bezogen auf das maßgebliche Ziel der Maßnahme, kann von Angemessenheit wohl mit erkennbarem Abstand keine Rede mehr sein.
Perfide ist zudem, dass die eigentliche Zielgruppe dieser Polizisten aus Menschen besteht, die aller Wahrscheinlichkeit nach bereits einschlägige Erfahrungen mit gewalttätigen Polizisten entweder in ihren Herkunftsregionen haben und/oder über die immer wieder bekannt gewordenen Gewaltexzesse bis hin zu Todesfällen durch eskaliertes Polizeihandeln gegenüber Ausländern hier in Deutschland informiert sind – wie z.B. im Falle des von Polizisten bei lebendigem Leibe verbrannten Oury Jalloh, der nachweislich unrechtmäßig in polizeilichen Gewahrsam genommen worden war oder Laye Alama Conde, der durch Zwangsverabreichung von Brechmittel in seine Lungen ertränkt wurde oder Ameer Ageeb der durch gewaltsames Zusammendrücken durch gleich mehrere Polizeibeamte im Abschiebeflieger erstickt wurde oder viele andere mehr von Christy Schwundeck bis Halim Dener! In keinem dieser Fälle wurde je auch nur ein*e Polizist*in für die aktive Tötung zur Verantwortung gezogen…
Zu diesen ganz allgemeinen Überlegungen über Rassismus per Gesetz und willkürlicher Praxis gesellt sich im hier vorliegenden Fall noch ein zusätzliches Phänomen, welches immer dann zum Tragen kommt, wenn die oder der Betroffene berechtigte Fragen zu Sinn und Zweck der Maßnahme bzw. zur Motivation der handelnden Polizeibeamten stellt. Sind die Beamten nicht willens oder in der Lage, die mutmaßlichen Gründe ihrer Kontrolle nachvollziehbar zu erläutern, liegt die begründete Vermutung nahe, dass es sich hierbei eben doch um eine Kontrolle nach rassistischer Auswahl der zu Kontrollierenden handelt.
Wer dieses jedoch offen anspricht, wird in bester Regelmäßigkeit mit einer Beleidigungsanzeige überzogen und für die geleistete politische Aufklärungsarbeit juristisch institutionalisiert von Staatsanwaltschaften und Gerichten verfolgt. Hier fühlten sich die erklärungsfreien Beamten davon in ihrer „Ehre“ verletzt, dass Miloud L. Cherif ihre Kontrolle ohne Angabe von Gründen gemäß geltender Rechtsprechung als rassistisch motiviert und ausländerfeindlich bezeichnet hatte – die Kontrollpraxis wohlgemerkt.
Staatsanwaltschaften stellen routinemäßig Strafbefehle aus, die von Richtern im selben Maße routinemäßig „abgesegnet“ werden. Polizeibeamte genießen dabei ganz offensichtlich den Bonus der „glaubhaften Ordnungshüter*innen“, die einerseits eng mit den Staatsanwaltschaften zusammenarbeiten und andererseits von Richter*innen einen teilweise unmissverständlichen „Schutzbonus“ zugesprochen bekommen (selbst wenn sie nachweislich vor Gericht gelogen haben!). Der polizeilichen Diskriminierung per unerklärter Kontrolle folgt somit die institutionalisierte Kriminalisierung per „Beleidigungsklage“, bei der die Prüfung der Wahrnehmung von berechtigten und schutzwürdigen Interessen der oder des Beschuldigten routinemäßig unterbleibt. Die Kette der Kriminalisierung wird hierbei trotz vorgeblicher Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative nahtlos und willkürlich geschlossen, um politisch und grundrechtlich bewusste Aktivisten einzuschüchtern und schon die bloße Benennung rassistischer Diskriminierung durch rechtswidrige Polizeipraxis zu sanktionieren.
Flüchtlinge werden durch Waffenexporte und destabilisierende Kriegseinsätze, politische Korruption kolonial geprägter Eliten und Stützung von Diktaturen, ökonomische Knebelung durch sog. „Freihandelsabkommen“ (EPA https://www.youtube.com/watch?v=zOAIOr18FFo [Report Mainz 11/2014]) und Landgrabbing (https://www.youtube.com/watch?v=fTW0ZYcl9no [ttt 6/2012]), Raubbau an natürlichen Ressourcen und den Klimawandel erst geschaffen, dann auf ihrer Flucht aus der bedrohten Region heraus verfolgt und illegalisiert, sterben zu Abertausenden in Wüsten und im Mittelmeer, bevor sie hier in Europa durch das „Dublin-System“ in die Geiselhaft europäischer Menschenverwaltung genommen und mit diskriminierenden Ausländergesetzen gegeißelt, institutionalisiert ausgegrenzt, gesellschaftlich herabgesetzt und tagtäglich mit rassistischer Gewalt in Wort und Tat überzogen werden (http://www.fr-online.de/flucht-und-zuwanderung/fluechtlingspolitik-wer-… ,30724290.html). Bereits vor diesem Hintergrund sind die hier fraglichen, flächendeckenden Kontrollen der Bundespolizei nach dem offenkundigen Muster des Racial Profiling ein Dienst nach rassistischer Vorschrift zur Illegalisierung von Menschenwürde durch selektiven Verfolgungsdruck auf nicht-weiße Menschen, deren einziges „Verbrechen“ darin bestehen soll, nach Deutschland geflüchtet zu sein. Hinzu kommen noch die weitverbreitete Willkürkommunikation der handelnden Polizist*innen bezüglich der gesetzlichen Grundlagen ihres Handelns sowie die zum Himmel schreiende Ineffizienz dieser Vorgehensweise als solches, mit einer am Zielvorhaben gemessenen Belästigung von chauvinistisch kontrollierten, sich regelkonform in Deutschland aufhaltenden Menschen anderer Hautfarbe von deutlich über 99%!
Wir verurteilen die unerklärte Personenkontrolle durch die Bundespolizei und die damit verbundene verleumderische Anklage wegen angeblicher „Beleidigung“ gegen den Aktivisten Miloud Lahmar Cherif aufs Schärfste als einen Akt institutionalisiert rassistischer Rechtsbeugung zum Zwecke der Einschüchterung und Kriminalisierung eines politisch aktiven und moralisch konsequenten Menschen.
Wir rufen dazu auf, für Miloud Lahmar Cherif in seiner Verhandlung vor dem
Amtsgericht Arnstadt Saal 210
(Längwitzer Str. 26, 99310 Arnstadt)
am 28. Mai 2015 – um 10:20 Uhr
eine kritische öffentliche Begleitung und solidarische Unterstützung herzustellen.
!!! Racial Profiling ist Rassismus per Gesetz und institutioneller Praxis und muss i.S. der Meinungsfreiheit auch immer dort so benannt werden, wo er angetroffen wird!!!
!!! Legaler Ungehorsam gegen diskriminierende Gesetze in Deutschland ist eine moralische Pflicht zur Verteidigung unserer Menschenwürde !!!
(https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/04/21/rassismus-darf-mit…)
The VOICE Refugee Forum Jena
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Arnstadt „Das ist Rassismus!“ indymedia.org
https://linksunten.indymedia.org/de/node/144635
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Miloud Lahmar Cherif von Beleidigungsvorwurf gegen rassistisch
kontrollierende Bundespolizisten freigesprochen von Thomas Ndindah
https://thevoiceforum.org/node/3936
Freispruch durch Amtsgericht Arnstadt: Keine Beleidigung durch Vorwurf
rassistischer Kontrollpraxis von Anwaltskanzlei Sven Adam
https://thevoiceforum.org/node/3935
Meine Stellungnahme zu den Anschuldigungen der Bundespolizei - Miloud
Lahmar Cherif, The VOICE Refugee Forum >>
https://thevoiceforum.org/node/3931