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Miloud Lahmar Cherif von Beleidigungsvorwurf gegen rassistisch kontrollierende Bundespolizisten freigesprochen - Thomas Ndindah

By voice, 29 May, 2015

Wlad Safronows Bilder: Chess

Pressemitteilung vom 28. Mai 2015

Ein vorläufiger Prozessbericht

In der heutigen Verhandlung gegen Miloud Lahmar Cherif am Amtsgericht Arnstadt wegen einer mutmaßlich „ehrverletzenden“ Beleidigung von Bundespolizisten im Zuge einer von letzteren vollständig unbegründbaren Personenkontrolle in einem Nahverkehrszug Richtung Meinigen entschied das Gericht auf Freispruch für den Angeklagten.
Der klagende Zeuge der Bundespolizei war von Seiten seiner Behörde offenbar dahingehend eingeschworen, die fragliche Kontrolle lediglich als „Befragung“ zu möglichen Hinweisen auf Straftaten im Aufgabenbereich der Bundespolizei (BPolG §22 Abs. 1) darzustellen und im Übrigen weitere Angaben zur Begründung der Kontrolle zu vermeiden. Als Hintergrund hierfür hat er das zusätzlich laufende Verfahren zur Feststellung der Rechtmäßigkeit der Personenkontrolle am Verwaltungsgericht Dresden.

Der vorsitzende Richter wollte ihm ein diesbezügliches Zeugnisverweigerungsrecht jedoch nicht einräumen, da vor dem Verwaltungsgericht in Dresden ja eben nicht der Bundespolizist als Person, sondern die mutmaßlich fehlende Rechtsgrundlage der polizeilichen Maßnahme unter Klage steht.

In der eingehenden Befragung zum definierten Anfangsverdacht einer möglicherweise zu unterstellenden Straftat benannte der Bundespolizist lediglich ganz allgemein den „internationalen Terrorismus“, ohne hierfür konkrete Anknüpfungstatsachen für diese doch recht schwerwiegende Vermutung konkretisieren zu können. Die einzige Frage, die überhaupt erinnerlich war, war die nach dem Reiseziel von Herrn Cherif, welches nun wirklich keinen relevanten Hinweis auf mutmaßlichen „Terrorismus“ hätte erbringen können. Dafür verstrickte sich der Beamte in allerlei Behauptungen über sein alltägliches Streifenverhalten, welche sich eher auf den Tätigkeitsbereich eines „polizeilichen“ Zugbegleiters/Schaffners, denn auf originäre bundespolizeiliche Aufgaben bezog (kriminelle Leistungserschleichung von Freifahrtkarten für Studenten, Auskünfte zu Haltestationen oder allgemeine Hilfe für Menschen in verschiedenen Seelenzuständen…).

Mithin ließ sich letztlich keine begründende Norm zum vorliegenden Kontrollverhalten oder einer mutmaßlichen Zielorientiertheit erkennen, was schlussendlich die naheliegende Vermutung einer Kontrolle nach unveränderlichen äußeren Merkmalen erhärtete. In diesen Kontext gestellt, ergab sich für Miloud Lahmar Cherif damit ein berechtigtes Interesse, seine Beschwerde gegen die mutmaßlich diskriminierende Willkürlichkeit der polizeilichen Kontrolle zum Ausdruck zu bringen. Da die beiden geladenen Zeugen jeweils unterschiedliche Aussagen zur damaligen Wort- und Zielwahl der einwendenden Zuschreibungen des Beklagten machten und der Text der Dienstaufsichtsbeschwerde des Beklagten mit seiner Sicht auf die Dinge den Akten vorsorglich gar nicht beigeordnet wurde (sic!), konstatierte der Richter, dass ein individueller Personenbezug der kritisierenden Aussagen gegenüber der Kritik an der zweifelhaften Durchführung der Kontrolle zurückstehen müsse (Meinungsfreiheit zur Wahrung schützenswerten Eigeninteresses).

Der Richter sparte in seiner Einschätzung die Rechtmäßigkeit der Kontrolle als solches bzw. deren Motivation bewusst aus und verwies auf das laufende Verwaltungsgerichtsverfahren.
Die Staatsanwaltschaft plädierte auf Freispruch wegen der Berechtigung der geübten Kritik in der Sache im Sinne einer harschen Meinungsäußerung über eine ohnehin nicht nachvollziehbare „Befragung“.
Nur der Verteidiger benannte die einzig verbleibende Motivation zur Personenauswahl der fraglichen Kontrolle als rassistisch im Sinne der Auswahl nach Hautfarbe bzw. nach äußeren Erscheinungsbild und zitierte in seinem Plädoyer ausgiebig aus der Pressemitteilung von The VOICE Refugee Forum Germany zum Prozess (https://thevoiceforum.org/node/3932).

Thomas Ndindah
The VOICE Refugee Forum Jena
Kontakt: thevoiceforum@gmx.de
Mobil: +49176 – 99 621 504

Arnstadt „Das ist Rassismus!“ indymedia.org
https://linksunten.indymedia.org/de/node/144635

Freispruch durch Amtsgericht Arnstadt: Keine Beleidigung durch Vorwurf rassistischer Kontrollpraxis von Anwaltskanzlei Sven Adam
https://thevoiceforum.org/node/3935

Meine Stellungnahme zu den Anschuldigungen der Bundespolizei - Miloud
Lahmar Cherif, The VOICE Refugee Forum >>
https://thevoiceforum.org/node/3931

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