Deutschland verletzt Artikel 3 und 6 der Menschenrechtskonvention
[11/07/06 16:00:00] Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 11. Juli im Fall Jalloh gegen Deutschland eine Verletzung von Artikel 3 (Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung) und Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) der Menschenrechteskonvention festgestellt. Bei seiner Verhaftung durch die Polizei schluckte der Beschwerdeführer, Abu Bakah Jallo, Staatsangehöriger von Sierra Leone, ein kleines Plastikpäckchen, das er im Mund gehabt hatte. Als sich Jalloh weigerte, die notwendigen Medikamente zu nehmen, um das Päckchen zu erbrechen, machten ihn vier Polizisten bewegungsunfähig, während ein Arzt ihm mit einer Nasensonde eine medizinische Lösung verabreichte. Darüber hinaus wurde Jalloh ein Morphinderivat gespritzt.
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NDR - Urteil zum Brechmitteleinsatz: Unterschiedliche Reaktionen ...
Niedersachsen stoppt Brechmittel-Einsatz bei Drogendealern 20.07.06 - 17:48
http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,3147,OID2823600_REF_SIX1_ORS2412,00.html
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Brechmitteleinsatz: Bremen erfüllt EuGH-Vorgaben
Ärzte Zeitung - 19.07.06 05:50 Uhr
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/07/19/132a0702.asp?cat=/politik
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Hamburg setzt weiter Brechmittel gegen Dealer ein
Hamburger Abendblatt - 14.07.06 06:08 Uhr
http://www.abendblatt.de/daten/2006/07/14/586205.html
continue.....https://thevoiceforum.org/node/397
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Vergabe gestoppt BRECHMITTELEINSATZ
Hamburg will vorläufig auf Zwangsmaßnahme verzichten
Hamburger Morgenpost - 14.07.06 20:47 Uhr
http://www.mopo.de/2006/20060715/hamburg/panorama/vergabe_gestoppt.html
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Hamburg will weiter Brechmittel einsetzen
Hamburger Abendblatt - 14.07.06 06:09 Uhr
http://www.abendblatt.de/daten/2006/07/14/586146.html
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Zum Kotzen: Hamburgs Justiz
Europäischer Gerichtshof verbietet Einsatz von Brechmitteln zur Beweissicherung bei Drogendelikten 13.07.2006 / Inland / Seite 4
http://www.jungewelt.de/2006/07-13/020.php
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Brechmittel-Vergabe war nicht Rechtens
Hamburger Abendblatt - 13.07.06 08:22 Uhr
http://www.abendblatt.de/daten/2006/07/13/585713.html
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Strafe wegen Einsatz von Brechmittel
-Die Welt, Mi, 12. Juli 2006. Straßburg
http://www.welt.de/data/2006/07/12/955106.html
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Brechmittel gelten als Folter
Hamburger Morgenpost - 12.07.06 19:57 Uhr
http://www.mopo.de/2006/20060713/hamburg/politik/brechmittel_gelten_als_folter.html
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Zu spät für die Toten
Die Tageszeitung - 12.07.06 21:50 Uhr
gestern Henning Claasen, Büroleiter von Hamburgs Justizsenator Carsten Lüdemann ..
http://www.taz.de/pt/2006/07/13/a0255.1/text
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Polizei bricht mit übler Methode
Die Tageszeitung - 17.07.06 21:10 Uhr
http://www.taz.de/pt/2006/07/18/a0199.1/text
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Straßburg: Unverhältnismäßigkeit von (Brech-)Mitteln in Deutschland
Deutsches Ärzteblatt - 12.07.06 19:05 Uhr
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=24896
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Brechmitteleinsatz verstößt gegen Folterverbot
Netzeitung - 11.07.06 21:13 Uhr
http://www.netzeitung.de/deutschland/421495.html
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Kotzen ist Menschenrecht
Die Tageszeitung - 11.07.06 21:57 Uhr
http://www.taz.de/pt/2006/07/12/a0173.1/text
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Deutschland hat gegen das Folterverbot verstoßen
Frankfurter Allgemeine Zeitung - 11.07.06 16:14 Uhr
http://www.faz.net/s/Rub28FC768942F34C5B8297CC6E16FFC8B4/Doc~E5D4E283783C549E59CF91DB508F41AC1~ATpl~Ecommon~Scontent.html
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Brechmitteleinsatz gegen Drogendealer unverhältnismäßig
Der Spiegel - 11.07.06 16:48 Uhr
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,426272,00.html
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Deutschland wegen Brechmitteleinsatzes verurteilt
Südwestdeutscher Rundfunk - 11.07.06 18:05 Uhr
http://www.swr.de/nachrichten/-/id=396/nid=396/did=1397308/1sn5irq/index.html
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Deutschland wegen Brechmitteleinsatzes verurteilt
Tagesschau (ARD) - 11.07.06 17:41 Uhr
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5705802,00.html
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Straßburg: Unverhältnismäßigkeit von Brechmitteln
123recht.net - 11.07.06 10:59 Uhr
http://123recht.de/article.asp?a=17244
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Endlich: Brechmitteleinsätze in BRD verboten
von R. Oznek - 11.07.2006 23:22
Die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln darf laut einem Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg) in Deutschland nicht mehr praktiziert werden.
Der Brechmittel-Einsatz verstößt gegen Folterverbot.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte zudem die Bundesrepublik, weil sie das Eintrichtern von Brechmitteln bislang erlaubt hatte. Diese Methode verstoße gegen das Folterverbot, so das Gericht. In den vergangenen Jahren wurde das Brechmittel vor allem in Bremen und Hamburg aber auch in Berlin Nordrhein-Westfalen und Hessen eingesetzt. Zwei Menschen in Bremen und in Hamburg mussten bereits wegen dieser Praxis ihr Leben lassen.
Wie so ein Brechmitteleinsatz mit tödlichem Ausgang vor sich ging, beschreibt folgendes Beispiel:
Hauptakteurin in Hamburg war Prof. Dr. Ute Lockemann (Jg. ca. 1964),
Deutschlands jüngste Professorin für Gerichtsmedizin und Lehrstuhlinhaberin auf dem Gebiet der Rechtsmedizin. Mittlerweile Oberärztin am Institut für Rechtsmedizin am Hamburger Universitätskrankenhaus Eppendorf (UKE).
Vorgang: Am 9.12.2001, wurde ein junger Afrikaner, der sich Achidi John nannte, nach seiner Festnahme wegen des Verdachts des Drogenhandels in das Institut für Rechtsmedizin des Universitätskrankenhauses Eppendorf in Hamburg gebracht. Dort sollten ihm "zum Zweck der Beweissicherung" Brechmittel verabreicht werden. Achidi John brach schon beim Anblick des Behandlungsraums das erste Mal zusammen. Nachdem er in den Raum hineingeschleift worden war, wehrte er sich panisch gegen den Brechmitteleinsatz, fiel zu Boden und schrie: "I will die, I will die!".
Die verantwortliche Ärztin, Prof. Dr. Ute Lockemann, verzichtete auf "eingehende Untersuchungen", entschied, ihm das Brechmittel dennoch einzuflößen und orderte Polizeiverstärkung. Mehrere Polizisten hielten den jungen Mann, der während der gesamten Tortur gefesselt war, schließlich auf dem Boden des Untersuchungsraumes fest. Zweimal schlug der Versuch, ihm eine Magensonde einzuführen, fehl. Beim dritten Mal gelang es der Ärztin, die Sonde durch die Nase einzuführen, und 30 ml des Brechmittels Ipecacuanha sowie 800 ml Wasser einzuflößen. Noch währenddessen verkrampfte sich der Körper von Achidi John, er nässte ein und blieb danach reglos liegen. Die Ärztin deutet dies als "Simulation". Es dauerte noch mehrere Minuten bevor zunächst eine Studentin, dann die Ärztin Rettungsmaßnahmen einleiteten. Prof. Dr. Lockemann brach diese Maßnahmen nach kurzer Zeit ab und ließ den Sterbenden mit der Studentin und den Polizeibeamten allein, um selbst das Rettungsteam des UKE zu informieren. Erst den herbeigerufenen Notärzten gelang es, Achidi Johns Herztätigkeit zu aktivieren. Sein Herz schlug, bis sein Tod am 12. Dezember 2001 festgestellt und die intensivmedizinischen Geräte abgestellt wurden.
Trotz zahlreicher Strafanzeigen weigerte sich die Staatsanwaltschaft Hammburg, ein Ermittlungsverfahren gegen die verantwortliche Ärztin und die beteiligten Polizeibeamten einzuleiten, die an dem Brechmitteleinsatz gegen Achidi John beteiligt waren.
Prof. Dr. Lockemann hätte die Arbeit verweigern können, denn nach einem Beschluss der Ärztekammer vom 28. Oktober 2001 dürfen Ärztinnen und Ärzte "nicht gezwungen werden" (Vgl. Berliner Tagesspiegel vom 27. Dezember 2001). Psychiater Klaus E. Weber macht eine einfache Rechnung auf: Wenn es bei den 1000 bislang in Deutschland durchgeführten Brechmitteleinsätzen einen Todesfall gegeben hat, dann ist das ein Prozentsatz von einem Promille. Und das sei viel zu hoch, als dass dieser Einsatz "als medizinischer Routineeingriff" gelten könne.
e-Mail:: KEINSPAM.r-oznek@ yahoo.de |
Homepage:: http://www.brechmitteleinsatz.de
|
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ERGÆNZUNGEN
Strafe wegen Einsatz von Brechmittel
(muss ausgefüllt werden) 12.07.2006 01:03
Deutschland ist wegen des zwangsweisen Einsatzes eines Brechmittels bei einem Drogenkurier vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Der Einsatz des Brechmittels in diesem Fall sei ein Verstoß gegen das Verbot von Folter und menschenunwürdiger Behandlung, befand am Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dem Kläger, einem 41 Jahre alten Mann aus Sierra Leone, sprach das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 Euro zu.
Homepage:: http://www.welt.de/data/2006/07/12/955106.html
unsere aerztinnen sind ja so
liebe menschen 12.07.2006 11:43
15.08.1997, Hamburger Morgenpost
Miss Quincy: Ihr Leben sind die Toten
Eigentlich wäre sie viel lieber Tierärztin geworden. Doch es kam alles ganz anders. Heute ist Dr. Ute Lokkemann (32) Hamburgs weibliche Antwort auf TV-Doktor "Quincy": Sie arbeitet am Institut für Gerichtsmedizin der Uniklinik Eppendorf. Ihr Leben sind die Toten.
Weil die Studienplätze für Tiermedizin so rar und so weit entfernt waren, entschied sich Ute Lockemann kurzerhand um: Sechs Jahre hat die blonde Pferdenärrin in Hamburg Medizin studiert - zuletzt arbeitete sie auf der UKE-Krebsstation.
Ihr Problem: "Ich hatte immer zuwenig Zeit für die Patienten", sagt sie leise. "Sie brauchen neben der medizinischen Therapie besonders viel menschliche Zuwendung, aber wir Ärzte konnten ihnen die kaum geben." Später landete sie in der Rechtsmedizin - und war begeistert: "Man kann von den Toten für die Lebenden lernen." Soviel, daß sie jetzt schon ihre Habilitation erreicht hat.
Sie führt durch die Katakomben der Rechtsmedizin, vorbei an den Leichen von Frauen und Männern, Alten und Jungen, sogar ein Baby ist darunter. Martialisch mutet ihr Werkzeug an, in Glasbehältern schwimmen Gehirne, gebleichte Knochen dienen Studenten als Anschauungsmaterial - alles wie im Gruselfim. Nicht für Ute Lockemann. Sie kann kaum noch etwas schrecken: "Ich habe nur Panik, wenn ich auf ein kleines lebendiges Tier trete", sagt sie und lächelt dabei verlegen.
Zitat Ende. Blonde Pferdenärrin. Kann der mal wer links und rechts eine runterhauen?
Folter-Urteil nach Wuppertaler Festnahme
(muss ausgefüllt werden) 12.07.2006 16:55
Folter-Urteil nach Wuppertaler Festnahme
Wegen eines dreizehn Jahre alten Falls aus Wuppertal ist Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. 1993 war hier ein Drogenkurier festgenommen worden. Dabei verschluckte er ein Drogenpäckchen. Die Staatsanwaltschaft verabreichte ihm deshalb ein Brechmittel. Das war ein Verstoß gegen das Folter-Verbot, entschieden die Straßburger Richter. Das Brechmittel sei nicht erforderlich gewesen, man hätte auch warten können, bis die Drogen auf natürlichem Weg ausgeschieden werden. Der ehemalige Drogenkurier bekommt jetzt 10.000,- Euro Schmerzensgeld von Deutschland.
Bitte richtig informieren!
nochn mediziner 12.07.2006 22:24
@Wischwasser und nochmal zur Klarstelung: Hier handelt es sich um massnahmen gegen Kleindealer, nicht um die Sogenannten "bodystuffer". Diese nehmen in der tat mehr als lebensgefaehrliche Mengen zum Schmuggel ein, und das meist mehrere Stunden bevor es losgeht, bzw. ueber die Grenze. Wie schon richtig bemerkt kann man die nicht mehr mit Brechmitteln zu Tage fuehren um sie "zu retten"(mal unterstellt, darum wuerde es Drogenfahndern mehrheitlich ueberhaupt gehen), das Zeug wird im Darm transportiert und wenn dann in der regel per Roentgenbilder ausfindig gemacht.
In Hamburg zb. bedeutet die Brechmittelpraxis hingegen einen gewaltsamen Angriff auf das Grundrecht auf koerperliche Unversehrtheit, bei dem auch noch Mediziner mithelfen. Die sollten eigentlich alles in ihrer macht stehende tun, die Gesundheit des patienten zu garantieren, weshalb sich sowohl die Hamburger Aerztekammer als auch der Marburger Bund schon vor Jahren nach dem Tod von Achidi John (dem ersten brechmittelopfer der BRD) oeffentlich gegen diese Auslegung des Arztberufs ausgesprochen hat. Ausserdem handelt es sich um nur eine Facette der repressiven ImmigrantInnenpolitik des Hamburger Senats. In hamburg duerfen POlizisten beispielsweise den Verdaechtigen zur Beweismittelsicherstellung bereits in Gewahrsam nehmen(und bis vor kurzem gewaltsam zum Kotzen bringen), wenn sie meinen, einen "Schluckvorgang" bemerkt zu haben. Es gibt Stadtgebiete, die als besonders riskant fuer Menschen dunkler hautfarbe eingestuft werden, da sie dort sehr wahrscheinlich aufgegriffen werden.
BEITRÆGE DIE KEINE INHALTLICHE ERGÆNZUNG DARSTELLEN
armselig,..
no justice no peace 12.07.2006 13:29
...dass es einen europäischen Gerichtshof braucht um die unmenschliche Praxis der Brechmittelvergabe zu verhindern. Dies spricht auch Bände über die deutsche Justiz.
Anstatt sich jetzt über das Verbot zu freuen
anonym 12.07.2006 15:01
und zur Tagesordnung überzugehen ,könnte man sich Gedanken üder Zwangsbeha
dlungen im allgemeinen machen ,die von psychiatrischen Gutachten über die Arbeitsfähigkeitsfeststellung bis hin zu Einstellungsuntersuchungen etc. reichen.Beispiele dafür ,das Zwangsbehandelnde öfter auch persönliche Agreßionen an zum Ertragen der Behandlung Verpflichteten ausleben ,ist zumindestens in der psychiatrischen Medizin kein Einzelfall.
Hallo?
Wischwasser 12.07.2006 17:31
Mädels, habt ihr mal daran gedacht, was passieren könnte, wenn man die verschluckten Drogenkügelchen nicht wieder erbricht? Hat irgendjemand von euch eine Zahl, wieviele 'Kuriere' etc. durch geplatzte Drogenkügelchen im Magen oder Darm gestorben sind? Stellt doch einfach mal die Anzahl von Brechmitteltoten und geplatzten-Kügelchen-Toten nebeneinander und ihr werdet sehen, daß es mehr geplatzte-Kügelchen-Toten sind. Immerhin kommt der Staat damit auch seiner Sorgfaltspflicht bei festgenommenen Personen nach. Heroinkügelchen zu verschlucken ist nämlich Russisch Roullette vom feinsten. Sind die Beutel undicht, wars das für den 'Schlucker'. Außerdem darf man nicht vergessen, daß es sich hier um DROGENKURIERE ODER -HÄNDLER handelt. Da sie Straftäter sind, muß auch entlastendes Material (wortwörtlich) für sie gesammelt werden. Also ein Kügelchen gibt ein kleineres Strafmaß als 100, oder?
Und mich würde ja mal interessieren, woher manche Laute immer diese detaillierten Geschehnisse aus dem Krankenhaus her bekommen? Man könne fast meinen, der Autor hat daneben gestanden.
Prof. Lockemann und die Brechmittelfolter
Erinnerer 12.07.2006 18:23
Bleibt noch zu ergänzen, dass Frau Prof. Lockemann sich ausserdem im Bereich der forensischen Altersdiagnostik betätigt. Ganz praktisch geht es dabei darum, minderjährige Flüchtlinge - man möchte hinzufügen, sofern sie zuvor Frau Lockemanns 'Behandlungsmethoden' überlebt haben - zu Erwachsenen zu erklären, um sie anschließend abschieben zu können. Wie unabhängig und neutral Frau Lockemann dabei verfährt, kann man an ihrer ungemein kritischen und engagierten Haltung gegenüber der Brechmittelfolter ermessen.
Besonders übel stößt einem dabei auf, das Frau Lockemann mittlerweile regelmäßig in Mentoring-Programmen für junge Akademikerinnen und als Karrierefrau auf Tour geht, ohne dass dabei zum Thema gemacht würde, unter welchen menschenverachtenden Bedingungen sich diese Blitzkarriere vollzogen hat.
Wir dürfen gespannt sein, wie die Universität Hamburg und die Ärzteverbände, darauf reagieren das von ihren Mitarbeitern und in ihren Räumlichkeiten bzw. von ihren Mitgliedern, jahrelang Praktiken durchgeführt wurden, die der EuGH zurecht als Folter beschrieben hat.
...
Mediziner 12.07.2006 20:01
An alle Leute, die meinen, Brechmitteleinsätze wären gut für die Drogendealer, damit die Kügelchen nicht in deren Magen platzen: Das ist nicht der Fall: Menschen, denen Brechmittel verabreicht werden, sind Kleindealer und haben fast immer nur sehr geringe, sprich, auch
beim Platzen nicht so gefährliche Mengen im Magen.
Bei Boddystuffern ist es etwas anderes (das sind die, die GROße Mengen Drogen über die Grenze schmuggeln). Allerdings wirken hier Brechmittel nicht, da sich die Drogen bereits im Darm befinden!
Brechmitteleinsätze sind Folter! Und sie sind nicht "freiwillig", wenn diese "Freiwilligkeit" nur durch Androhung von Zwangsmaßnamen zustande kommt!
-taz Kotzen ist Menschenrecht
Europäischer Gerichtshof verurteilt Deutschland wegen Brechmitteleinsatz. Ein Drogenkurier bekommt Schadenersatz
von CHRISTIAN RATH
http://www.taz.de/pt/2006/07/12/a0173.1/text
Text: FAZ.NET mit dpa
11.07.2006
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Deutschland hat gegen das Folterverbot verstoßen
Der Drogenkurier hatte Säckchen mit Kokain verschluckt
11. Juli 2006
Deutschland ist wegen des Einsatzes von Brechmittel bei einem Drogenkurier vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden.
Die Zwangsmaßnahme in diesem Fall sei ein Verstoß gegen das Verbot von Folter und menschenunwürdiger Behandlung, lautete am Dienstag die Begründung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg.
Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich. Die Bundesregierung muß nun ihre Bestimmungen ändern, damit derartige Fälle nicht mehr vorkommen.
Nicht „zwingend erforderlich“ gewesen
Dem Kläger, einem 41 Jahre alten Mann aus Sierra Leone, sprach das Gericht ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zu. Der Einsatz des Brechmittels sei nicht „zwingend erforderlich“ gewesen, sagten die Richter. In diesem Fall
hätte man auf die „natürliche Ausscheidung“ der Droge warten können. Sie verwiesen darauf, daß in Deutschland bereits zwei Menschen nach dem Einsatz von Brechmitteln gestorben seien. Dies spreche für die Gefährlichkeit dieser Zwangsmaßnahme, die nur „unter strikter Kontrolle“ eingesetzt werden sollte. „Die Mehrheit der deutschen Bundesländer und der Mitgliedsstaaten des Europarates wenden diese Maßnahme nicht an“, hieß es.
Der in Köln lebende Afrikaner hatte bei seiner Festnahme 1993 in Wuppertal ein Säckchen mit Kokain verschluckt. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft war ihm in einem Krankenhaus durch eine Nasensonde ein Brechmittel
verabreicht worden, um die Droge zu erbrechen. Wegen Drogenschmuggels war er 1993 zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Diese Strafe war in Berufung auf sechs Monate auf Bewährung verringert worden.
Text: FAZ.NET mit dpa
Bildmaterial: dpa
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Lesermeinungen zum Beitrag [2]
folter? 11.07.2006, 16:54
Brechmitteleinsatz = Folter? 11.07.2006, 16:45
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Brechmitteleinsatz ist Folter
Kotzen ist Menschenrecht
Europäischer Gerichtshof verurteilt Deutschland wegen Brechmitteleinsatz. Ein Drogenkurier bekommt Schadenersatz
von CHRISTIAN RATH
http://www.taz.de/pt/2006/07/12/a0173.1/text
Der Einsatz von Brechmitteln gegen Kleindealer verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Deutschland wurde deshalb gestern vom Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Der Brechmitteleinsatz sei eine "inhumane und erniedrigende Behandlung", entschieden die Richter mit 10 zu 6 Stimmen. Wenn der Staat auf diese Weise gewonnene Beweismittel im Strafprozess verwendet, verstoße dies gegen das Recht auf ein faires Verfahren. Die Bundesrepublik muss dem Kläger Abu Bakah Jalloh jetzt 10.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen.
Jalloh ist ein 41-jähriger Mann aus Sierra Leone, der 1993 in Wuppertal von Zivilpolizisten beim Dealen erwischt wurde. Sie sahen, wie der Mann zwei Päckchen aus dem Mund nahm und Süchtigen verkaufte. Als sie Jalloh festnehmen wollten, schluckte er ein weiteres Päckchen. Die Polizisten brachten ihn deshalb ins Krankenhaus von Wuppertal-Elberfeld, wo ihm zwangsweise Brechmittel verabreicht wurden.
Vier Beamte hielten Jalloh dabei nieder, während ihm der Arzt durch die Nase einen Schlauch einführte. So wurde ihm eine Salzlösung und Sirup aus der Brechwurzel (siehe Kasten) in den Magen gepumpt. Als weiteres Brechmittel injizierte ihm der Mediziner ein morphinartiges Medikament. Als Jalloh sich erbrach, kam ein Päckchen mit 0,2 Gramm Kokain zum Vorschein. Der Afrikaner wurde daraufhin wegen Drogenhandels zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.
Die Verwendung von Brechmitteln gegen Kleindealer, die Drogenpäckchen oder -kügelchen verschlucken, ist in mehreren deutschen Bundesländern üblich. An vorderster Stelle waren dabei Bremen und Hamburg (siehe unten). Nach dem gestrigen Urteil müssen die Länder ihre Praxis sofort einstellen, sonst werden auch sie in Straßburg verurteilt. Gesetzesänderungen sind nicht erforderlich, da der Brechmitteleinsatz nirgends ausdrücklich gesetzlich geregelt ist.
Dass der Fall grundsätzliche Bedeutung hat, war den Richtern in Straßburg sofort klar, denn der Fall wurde direkt an die höchste Straßburger Instanz, die große Kammer, verwiesen. Rechtsmittel sind gegen die Entscheidung nicht mehr möglich.
Dass der Brechmitteleinsatz eine inhumane Behandlung sei - das Wort "Folter" haben die Richter vermieden -, begründet der Gerichtshof mit den Schmerzen und der Angst, die ein Verdächtiger verspüre, wenn ihm gegen seinen Willen ein Schlauch durch die Nase gestoßen werde. Auch das Warten auf das Einsetzen des Brechreizes führe zu mentalem Leiden. Und schließlich sei es demütigend, unter diesen Bedingungen seinen Mageninhalt zu entleeren.
Die Richter halten den Brechmitteleinsatz auch nicht für notwendig, um Beweismittel zu sichern. Sie verweisen auf das Beispiel anderer deutscher Bundesländer und anderer Staaten des Europarates, die einfach warten, bis verschluckte Drogenpäckchen über den Stuhlgang ausgeschieden werden. Auch Bayern, sonst nicht gerade für Zimperlichkeit bekannt, sichert die Beweismittel nach dieser natürlichen Methode.
Zwar seien die Experten nicht ganz einig bei der Bewertung der gesundheitlichen Risiken des Brechmitteleinsatzes, doch nach Ansicht der Richter ist er zumindest nicht harmlos. Immerhin ist es in Deutschland schon zu zwei Todesfällen gekommen. Im Fall Jalloh sei die Zwangsmaßnahme auch deshalb gefährlich gewesen, weil mit dem Mann aus Sierra Leone kein Vorgespräch über medizinische Risiken und Unverträglichkeiten geführt werden konnte. Jalloh sprach kein Deutsch und nur bruchstückhaft Englisch.
Jalloh kann nun versuchen, eine Wiederaufnahme seiner strafrechtlichen Verurteilung zu erreichen. Da das Urteil im Wesentlichen auf dem Drogenfund im Magen beruhte, könnte er dabei sogar mit einem Freispruch rechnen. Wie die Richter feststellten, dürfen derart gewonnene Beweismittel vor Gericht nicht verwendet werden. Der zwangsweise herbeigeführte Brechreiz widerspreche auch dem Grundsatz, dass niemand gezwungen werden könne, sich selbst zu belasten.
Das ganze Straßburger Urteil ist nicht nur eine Schlappe für die deutsche Kriminalpolitik, die gerne auf das populistische Mittel Brechmittel setzte, sondern auch für die deutsche Justiz, insbesondere das Bundesverfassungsgericht. In Karlsruhe entschied 1999 eine mit drei Richtern besetzte Kammer ohne Begründung, dass der Brechmitteleinsatz nicht gegen die Menschenwürde verstoße. Die Richter ließen aber offen, ob das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit verletzt wird. Diese Frage wurde an die Fachgerichte zurückverwiesen. Nach dem ersten Todesfall war den Richtern dieses zögerliche Vorgehen wohl selbst peinlich; sie betonten per Presseerklärung, dass die rechtliche Bewertung noch nicht zu Ende sei. Nun hat Straßburg für Klarheit gesorgt.
taz Nr. 8019 vom 12.7.2006, Seite 3, 162 TAZ-Bericht CHRISTIAN RATH
Sirup mit Todesfolge
In Bremen und Hamburg kamen zwei Schwarzafrikaner bei gewaltsamen Brechmitteleinsätzen ums Leben. Doch nur an der Weser wurden daraus Konsequenzen gezogen: Drogendealer werden dort inzwischen aufs Klo gesetzt, ein Polizeiarzt muss sich vor Gericht verantworten
HAMBURG taz Zwei andere Schwarzafrikaner hatten im Gegensatz zu Abu Bakah Jalloh keine Gelegenheit mehr, die Polizei wegen des Einflößens von Brechsaft über eine Magensonde zu verklagen. Laye-Alama Condé und Achidi John starben, als die Polizei in Bremen und Hamburg ihnen zwangsweise mexikanischen Sirup verabreichen ließ. In Bremen ist die Brechmittelvergabe inzwischen gestoppt. Die Staatsanwaltschaft hat vor zwei Monaten Anklage gegen den Polizeiarzt erhoben, der Condé am 27. Dezember 2004 das Ipecacuanha eingeflößt hatte. In Hamburg hingegen blieb der Todesfall in Hamburg im Dezember 2001 juristisch und politisch ohne Konsequenzen.
Der 35-jährige Laye-Alama Condé aus Sierra Leone, das haben medizinische Gutachten inzwischen ergeben, wurde ertränkt: Der Bremer Polizeiarzt hatte Condé so lange Brechmittel und Wasser eingeflößt, bis er daran erstickte - ihm war die Flüssigkeit in die Lunge gelaufen. Zunächst zeigte sich die Politik unbeirrt. Während Condé noch im Koma lag, erklärte Innensenator Thomas Röwekamp (CDU): "Der Umstand, dass er jetzt gesundheitliche Folgen davonträgt, ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass er eine dieser Kapseln offensichtlich zerbissen und sich dadurch eine Vergiftung zugeführt hat."
Einen Tag später setzte er die Zwangsvergabe "bis auf weiteres" aus - bekräftigte aber seine Meinung, dass "Schwerstkriminelle mit körperlichen Nachteilen rechnen müssen". Zwei Tage später war Condé tot. Am 24. Januar 2005 dann stoppte der Koalitionsausschuss der Bremer Landesregierung die zwangsweise Vergabe des Brechmittels. Seither werden in Bremen mutmaßliche Drogendealer bis zum natürlichen Ausscheiden der Kügelchen in Gefängniszellen mit speziellen Toiletten gesperrt.
In Hamburg hingegen hält die Politik unbeirrt an der Zwangsmaßnahme fest. Die wurde im Wahlkampf 2001 von der damaligen rot-grünen Landesregierung eingeführt. Ende desselben Jahres starb der 19-jährige Achidi John, nachdem ihm eine Ärztin am rechtsmedizinischen Institut des Universitätskrankenhauses Eppendorf (UKE) unter Gewalt Ipecacuanha-Saft eingeflößt hatte. Vier Polizisten hatten ihn auf einem Stuhl fixiert, während die Ärztin zweimal vergeblich versuchte, ihm den mexikanischen Sirup über eine Magensonde zu verabreichen. Das gelang erst beim dritten Mal. John kollabierte, Atmung und Puls fielen aus.
Die einzige Konsequenz, die der tödliche Einsatz mit sich brachte, hatte nicht mal ein Jahr Bestand. Der ärztliche Direktor des UKE hatte nach dem Tod von Achidi John die Dienstanweisung erlassen, dass bei Zwangseinsätzen künftig stets ein Notfallteam vor Ort sein müsse. Ein halbes Jahr später bereits, im Juli 2002, war diese Anweisung wieder außer Kraft. Seither laufen die Brechmitteleinsätze, als hätte es den Tod des 19-Jährigen nie gegeben. Das Einsetzen körperlicher Gewalt sei in aller Regel nur nicht nötig, so Justizsprecher Carsten Grote, weil die Beschuldigten aus Angst davor den mexikanischen Sirup "freiwillig" trinken. ELKE SPANNER
taz vom 12.7.2006, S. 3, 85 Z. (TAZ-Bericht), ELKE
Schluss mit der Brechmittelvergabe!
http://www.antirassismus-buero.de/polizeipraxis/brechmittel/index.html
Demonstration gegen Brechmittel: Das war Mord! he was murdered! C’est un meurtre! (Dt, Eng, Fr)
https://thevoiceforum.org/pa-Brechmitteln
Brechmitteleinsatz fordert möglicherweise erneut Todesopfer
http://thecaravan.org/node/229