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Ausländerrecht
Applaus für kurzes Verfahren - Drei Syrer erstreiten sich vor Gericht Aufenthalt
Freies-Wort Erschienen am 24.04.2008 00:00
Meiningen – Eigentlich kommen zu Asyl- und Flüchtlingsverfahren, die vor Gericht verhandelt werden, kaum Zuschauer. Gestern aber fand eine solche Anhörung in Meiningen verhältnismäßig viel Beachtung. Etwa 15 Sympathisanten hatten sich gegen 11.30 Uhr vor einem Sitzungssaal im Justizzentrum versammelt, um drei klagenden Syrern den Rücken zu stärken, die sich einen Aufenthaltstitel erstreiten wollten. Nach wenigen Minuten brach kurzer Applaus aus: Die Syrer erhielten ihr Aufenthaltsrecht, nachdem sie sich mit dem beklagten Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf einen Vergleich geeinigt hatten.
Für die Teilnahme an der Gerichtsverhandlung hatten die Unterstützer der Kläger teilweise weite Fahrtstrecken auf sich genommen. Einige waren seit den frühen Morgenstunden unterwegs gewesen. Um so überraschter waren einige von ihnen, dass sie gerade noch rechtzeitig im Gerichtssaal eintrafen, um die Formulierung des Vergleichs zu vernehmen. Zu den Sympathiebekundungen war zuvor unter anderem auf einschlägigen Internetseiten aufgerufen worden. Außerdem hatte auch die Flüchtlingsorganisation „The Voice Refugee Forum“ zur Teilnahme aufgefordert.
Kein Zweifel an Engagement
Hintergrund für die schnelle Einigung waren unter anderem Fotos, die die Kläger – ein Mann, eine Frau und deren volljähriger Sohn – im Vorfeld der Anhörung sowohl dem Gericht als auch dem Bundesamt zur Verfügung gestellt hatten. Darauf sind sie zu sehen, wie sie über die politische Situation in Syrien informieren und zum Beispiel beim Kirchentag Menschenrechtsverletzungen in dem arabischen Land anprangern. Dieses Engagement, da war man sich einig, rechtfertige ein Aufenthaltsrecht.
Die Situation für Regime- und Systemkritiker sei „in Syrien wirklich problematisch“, hatte zuvor auch der Einzelrichter Friedrich-Wilhelm Gülsdorff die Einigung vorbereitet. Er, so sagte Gülsdorff nach der Verhandlung, habe keinen Zweifel daran, „dass die Kläger auch schon in ihrem Heimatland politisch aktiv waren“.
Die Syrer leben seit etwa fünf Jahren in Deutschland. Zurzeit sind sie im Flüchtlingsheim Gehlberg untergebracht. Mit der weiteren Abwicklung des Verfahrens ist nun die Ausländerbehörde beauftragt. Es ist zu vermuten, dass den drei Syrern der Aufenthalt für zunächst drei Jahre bewilligt werden wird. sh
-Erfolg für syrische Familie vor dem Gericht in Meiningen
https://thevoiceforum.org/node/786
Statement zum Prozeß vor dem VG Meiningen
https://thevoiceforum.org/node/784