*2 Jahre nach dem Höhepunkt der Kampagne für einen Abschiebestop nach Togo*
Am 26.07. 2008 fand ein Prozess vor dem Schweriner Amtsgericht gegen einen Aktivisten der Karawanegruppe Hamburg statt. Hintergrund war die Demonstration am 29.03.2006 im Anschluss an die Anhörung im Schweriner Landtag zur Situation togoischer Flüchtlinge. Vorausgegangen waren fast zwei Jahre mit zahlreichen Aktivitäten togoischer Oppositioneller zusammen mit der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen gegen die Diktatur in Togo und anderen afrikanischen Ländern und gegen die Kollaboration der deutschen Behörden. Als sich die Kampagne auf Schwerin konzentrierte war der Aktivist Alassane Moussbaou im Hungerstreik im Abschiebegefängnis Bützow in Mecklenburg-Vorpommern. In einer Nacht und Nebel Aktion wurde er nachts aus der Krankenstation des Gefängnisses entführt und früh am morgen nach Togo abgeschoben. Nach Bedrohungen am Flughafen floh Moussbaou kurz darauf ins Nachbarland Ghana. Bis heute konnte er nicht nach Togo zurückkehren und muss unter schweren Bedingungen im Exil leben.
Nach dieser kriminellen Aktion der Behörden wuchs der Druck der Kampagne und gipfelte dann Anfang in einem sechsmonatigen Abschiebestop nach Togo.
Als die sechs Monate vorbei waren, konnte die Kampagne nicht mehr die Stärke entwickeln, den Abschiebestop zu halten. Inzwischen wurde von den deutschen Behörden und vom Auswärtigen Amt behauptet die Lage in Togo habe sich positiv verändert, weil ein großer Teil ehemaliger Oppositionsparteien sich mit dem Diktatorensohn Faure Eyadema geeinigt hatte. Dies nutzen bis heute die deutschen Behörden, um sämtliche Asylgesuche von TogoerInnen abzulehnen und in Tausenden längst positiv entschiedener Asylgesuche Wiederrufsverfahren einzuleiten.
Tatsache ist, dass sich die Lage in Togo nicht verändert hat. Es herrschen weiterhin die Mörder des Eyadema-Clans in besten Einvernehmen mit insbesondere der französischen und der deutschen Regierung. Alle Verbrechen der Sicherheitskräfte bleiben ungesühnt und jede ernsthafte Opposition ist mit dem Leben bedroht.
Die Situation der togoischen Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpommern und in ganz Deutschland ist katastrophal. Viele sind erneut auf der Flucht und untergetaucht - diesmal vor den deutschen Behörden. Nach wie vor kämpfen wir gemäß unserer Leitsätze – „Asylrecht ist kein Privileg“ und „Wir sind hier, weil Ihr unsere Länder zerstört“ gegen die Abschiebungen und den ganzen rassistischen Rattenschwanz.
Zurück zum Prozess in Schwerin – Statt sich mit den
Menschenrechtsverletzungen in Deutschland gegen Flüchtlinge und MigrantInnen zu befassen, verfolgen die Justizbehörden den damaligen Anmelder genannter Demonstration mit der Behauptung, die Demonstration wäre nicht angemeldet gewesen. Gegen einen Strafbefehl von fast 300 Euro legte der Aktivist Widerspruch ein. Nach zwei langen Jahren der bekannten deutschen Mühlen erhielt der Aktivist eine Vorladung zum Gerichtstermin. Nach Vorlage der damaligen Anmeldung und der Telefonrechnung, wo die Faxnummer mit Datum vermerkt war, gab es eine Diskussion mit zwei Zeugen der Behörden. Der Staatsanwalt sah die Schuld beim Angeklagten, da das Fax an die Polizei und nicht ans Ordnungsamt gegangen war. Obwohl dies bei vorherigen Anmeldungen kein Problem war, sollte jetzt die Schlampigkeit auf dem Dienstweg dem Anmelder zur Last gelegt werden. Auch die Richterin sah mindestens einen Fehler des Anmelders, der allerdings wegen Geringfügigkeit einzustellen sei. Einige Einlassungen des Angeklagten über die Unsinnigkeit eines solchen Verfahrens, den Schwierigkeiten die richtige Adresse für eine Anmeldung zu finden (von Bundesland zu Bundesland verschieden und im Internet-Bürgerservice vieler Städte wird darüber nicht informiert), die Tatsache, dass das Ordnungsamt am Demonstrationstag mit Polizeikräften vor Ort war und den Angeklagten als Versammlungsleiter ansprach, etc. führten zu gereizter Stimmung bei Staatsanwalt und Richterin. Die Ausführung der Richterin, dass der Prozess wegen solcher Kleinigkeit nicht hätte stattfinden müssen, dass man nicht an ein Verfolgungsinteresse der Justiz glauben solle gleichzeitig aber frühere Verurteilungen des Angeklagten ansprach, führten zu gereizter Stimmung beim Angeklagten.
Das Verfahren wurde eingestellt, aber seine Auslagen muß der Aktivist selber tragen.
Solidarische Grüße
... bis der Mühlstein bricht
Hamburg, 24.07.2008