Michael Stade vs Staatsanwaltschaft Erfurt
Michael Stade
Verlängerte Goethestr. 87
99880 Waltershausen
Staatsanwaltschaft Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
Stellungnahme zum Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung - Aktenzeichen: 634 Js 18806/08
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich begrüße es sehr, dass Sie mir wegen meiner Äußerungen, von welcher Sie annehmen, dass diese Straftatbestände erfüllen, nahe legen, die Angelegenheit mit einer Überweisung von 500 Euro an Amnesty International aus der Welt zu schaffen. Ich schätze die Arbeit dieser Organisation sehr und finde sie überaus unterstützungswürdig.
Es gibt aber Gründe, welche mich davon abhalten, auf dieses Angebot einzugehen. Zum einen würde das implizieren, dass ich mich im Sinne der angedrohten Anklage schuldig bekennen würde und zum anderen würde ich damit die Menschen, durch welche ich über die Misshandlungen informiert wurde, zu Lügnern stempeln. Ich sehe bis heute keinen plausiblen Grund, deren Darstellungen der Vorfälle grundsätzlich in Zweifel zu ziehen. Herr Li Jun Wen und seine Angehörigen sind Menschen, welche mit äußerster Anstrengung darum kämpfen, ein legales und gesetzeskonformes Leben in unserem Land zu führen und ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit zu erwirtschaften, die sich nach Kräften bemühen, an sie gestellte Erwartungen zu erfüllen und die nach einem friedlichen und harmonischen Zusammenleben in unserer Gesellschaft streben. Sie haben dabei, wie andere Asylbewerber auch, mit unvorstellbaren Schwierigkeiten zu kämpfen und ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass sie mit unbegründeten Vorwürfen gegen die Behörden, denen sie ausgeliefert sind, ihre Situation noch verschlimmern würden. Dafür gibt es keine plausible Erklärung.
Andererseits existiert in unserer Gesellschaft ein großes Hass-Potential gegen Flüchtlinge, welches sich aus ständigen Verleumdungskampagnen nährt, die Flüchtlinge als Kriminelle und Schmarotzer porträtieren, die illegal in unser Land eindringen, um von dessen Reichtum zu profitieren. Dabei wird üblicher Weise unterschlagen, dass viele Flüchtlinge sich in sehr schwerwiegenden Notsituationen befinden, welche sie dazu zwingen, in einem anderen Land Asyl zu suchen. Die Hauptursache dafür, dass sie die sozialen Netze belasten, besteht darin, dass ihnen verweigert wird, eine legale Existenz in unserem Land aufzubauen. Auch die erhöhte Kriminalität ist im Wesentlichen auf eine extreme Ausgrenzung, Verweigerung der Erlaubnis, Arbeit aufzunehmen, Zwang zum Wohnen in Lagern und Gemeinschaftsunterkünften, Zwang zu dauerhaftem Leben deutlich unterhalb dessen, was unser Staat als Existenzminimum festgestellt hat usw. zurückzuführen. Die vielfach vorgebrachten Verleumdungen gegen Flüchtlinge, die diese Fakten verschweigen und dadurch den Eindruck erwecken, Flüchtlinge kämen nur in unser Land, um von dessen Wohlstand auf unsere Kosten teilzuhaben, haben dazu geführt, dass Flüchtlingen oft beleidigend und kränkend gegenüber getreten wird, sie auf offener Straße angepöbelt werden, ihnen vielerorts Hass und Feindschaft entgegen schlägt. Offenbar fehlen aber den Flüchtlingen geeignete Mittel, juristisch gegen diese Verleumdungen vorzugehen, obwohl doch vor dem Gesetz alle Menschen gleich sein sollen. Oft kommen sie gar nicht dazu, sich gegen diese Verletzungen ihrer Menschenwürde zu wehren, da die Verweigerung anderer Menschenrechte sie noch viel mehr bedrückt.
Hass gegen Flüchtlinge zieht sich durch alle Schichten unserer Gesellschaft und unsere Behörden und auch Polizisten sind davon nicht ausgenommen. Es sind diese ständig stattfinden Verleumdungen gegen Flüchtlinge, die dazu verleiten, in jedem Flüchtling von vornherein einen Sozialschmarotzer oder gar Kriminellen zu sehen, ohne sich mit dessen Lebenssituation und dessen Wünschen je auseinandergesetzt zu haben, und so ist es völlig normal, dass es vorkommen kann, dass auch Polizisten Hass auf Flüchtlinge entwickeln.
Polizisten sind, wie auch Soldaten und Feuerwehrleute, in einer besonderen Situation, die es erforderlich machen kann, dass sie bei ihren Einsätzen ihr Leben riskieren müssen. Dies führt zu einer besonderen Form von Loyalität untereinander. Jeder Polizist muss sich hundertprozentig auf seine Kameraden verlassen können, sobald er in eine bedrohliche Situation kommt. Diese Loyalität wird ständig eingeübt und ist auch eine Voraussetzung, damit Polizeieinheiten überhaupt ihren Aufgaben gerecht werden können. Andererseits entwickelt sich diese Loyalität zu einer ständigen Haltung, die nicht nur dann zum Tragen kommt, wenn gerade ein bewaffneter Verbrecher gejagt wird, sondern auch dann, wenn Kameraden Fehler machen. Einen Kameraden verpfeift man nicht, dass ist wohl eine Handlungsmaxime, die mehr oder weniger ausgeprägt in jeder Polizei- oder Armeeeinheit gilt. Die Tendenz, Fehlverhalten zu vertuschen, kann aber auch dazu führen, dass solchermaßen nicht sanktioniertes Fehlverhalten bisweilen erschreckende Ausmaße annehmen kann, etwa grausame Misshandlungen von Kameraden, die dann in Extremfällen auch mal Schlagzeilen machen, falls ein solcher Skandal herauskommt. Wenngleich extreme Misshandlungen von Kameraden schon Themen in den Medien waren, steigt natürlich die Wahrscheinlichkeit von Misshandlungen bzw. sinkt die Bereitschaft zur Solidarität mit dem Opfer um Größenordungen, wenn das Opfer kein Kamerad ist, sondern als Feind, als Objekt von Hass wahrgenommen wird.
Diese Situation stellt eine Behörde, wie die Polizei, vor eine große Herausforderung. Einerseits darf sie den Korpsgeist nicht völlig zerstören, da er ja auch eine Voraussetzung für erfolgreiche Aufgabenerfüllung ist, andererseits muss sie aber auch geeignete Wege finden, Informationen über Fehlverhalten zu gewinnen um diesem vorzubeugen, möglichst bevor sich Skandale entwickeln. Das öffentliche Ansehen der Polizei hängt wesentlich davon ab, wie es gelingt, diese Herausforderung zu meistern. Das kann nur gelingen, wenn verhindert wird, dass auf mögliche Opfer von Misshandlungen Druck ausgeübt wird, ja nichts davon zu erzählen. Vorwürfen muss gewissenhaft nachgegangen werden und funktionierende Mechanismen müssen installiert werden, die es ermöglichen, trotz Korpsgeist die Wahrheit herauszufinden. Jeder wird dafür Verständnis haben, dass eine Behörde nie völlig ein Fehlverhalten von Mitarbeitern ausschließen kann, Menschen sind nun mal nicht frei von Fehlern. Aber man darf von einer Behörde erwarten, dass sie geeignete Wege beschreitet, solches Fehlverhalten zu minimieren.
Ein demokratischer Rechtsstaat kann nur funktionieren, wenn die Gewaltenteilung funktioniert. Neben den klassischen Elementen nach Montesquieu und den Medien kommt dabei der Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle zu. Diktaturen kann man daran erkennen, dass sie die Zivilgesellschaft, ihr Recht auf freie Rede, unterdrücken. In einer Diktatur funktioniert Gewalt nur von oben nach unten. Insbesondere gibt es dort auch keine wirksame Kontrolle des Polizeiapparates. Das führt dazu, dass es innerhalb dieser Behörde fast immer gelingt, Misshandlungen durch Polizeiangehörige nach außen hin zu vertuschen. Die dadurch bewirkte Straffrei-Stellung der Täter führt dazu, dass solches Fehlverhalten zu grausamen Misshandlungen eskaliert. Gerade durch die NS-Vergangenheit sollte dieser Eskalationsmechanismus jedem von uns klar sein, aber auch unsere DDR-Vergangenheit kennt Beispiele, wie die Unterdrückung einer kritischen Zivilgesellschaft Gewaltexzesse und Misshandlungen durch Polizeiorgane begünstigt hat. Dass es von der Weimarer Republik einen Rückfall in eine Diktatur gegeben hat, ist nicht zuletzt ein Ergebnis dessen, dass die Zivilgesellschaft mundtot gemacht wurde, dass die Justiz sich weigerte, Menschen zu schützen, die Opfer massiver Verleumdung und Gewalt wurden und auch denen den Schutz verweigerte, die gegen solches Unrecht öffentlich ihre Stimme erhoben.
In Artikel 3 des Grundgesetzes, einem Grundrecht, das Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht bindet, steht: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass auch Menschen anderer Abstammung, Rasse, Sprache und Herkunft nicht von diesem Gleichheitsgebot ausgenommen werden dürfen.
Schon die Tatsache, dass Herr Li Jun Wen in unserem Land gezwungen wurde, 10 Jahre seines Lebens gemäß Asylbewerberleistungsgesetz deutlich unter dem Existenzminimum zu leben, zeigt, wie weit in unserem Land die Demontage unserer verfassungsmäßigen Ordnung fortgeschritten ist. Immerhin versuchte der Beschluss der Innenministerkonferenz zum Bleiberecht, der zu der Regelung gemäß 104 a AufenthG geführt hat, dieses Unrecht teilweise zu korrigieren und eröffnete Herrn Li somit erstmalig eine Chance, eine legale, auf eigener Arbeit beruhende Existenz aufzubauen. Eine der Bedingungen für dieses Bleiberecht war die Beschaffung eines gültigen Passdokuments. Nachdem Herr Li in der Hoffnung auf diese Chance diese Forderung erfüllt hatte, wurde dieses Dokument aber nun dazu benutzt, seine Abschiebung zu betreiben. Wie durch die Ereignisse um die Olympischen Spiele inzwischen jedem klar geworden sein dürfte, ist China ein Land, in welchem gravierende Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind und die Abschiebung eines Menschen nach China, der sich verzweifelt an einen Aufenthalt in Deutschland klammert, kann für diesen möglicherweise Deportation in Folter und Tod bedeuten. Jedenfalls hat sich Herr Li vehement seiner Abschiebung widersetzt und, wie ich inzwischen erfahren habe, ist es ihm dadurch gelungen, diese zu verhindern, indem er einen Ring verschluckt hat. Dass ein solches Verhalten Polizeibeamte, die aus oben dargelegten Gründen zu Hass gegen Asylbewerber neigen, dazu verleitet, die Grenze zwischen angemessener Gewaltanwendung und Misshandlung zu überschreiten, halte ich keineswegs für verwunderlich. Ich halte die Aussagen der Angehörigen, dass Herr Li geschlagen wurde, dass er erhebliche Verwundungen durch Hand- und Fußfesseln sowie dass er mehrere Stunden nackt in einen Raum eingesperrt wurde, durchaus für glaubwürdig.
Natürlich bin ich mit meinen Mitteln des zivilgesellschaftlichen Engagements nicht in der Lage, die Behauptung, dass Herr Li misshandelt wurde, gerichtsfest zu beweisen. Ich bin lediglich davon überzeugt und schätze das Restrisiko, dass ich mich in der Behauptung von Misshandlungen irre, in Bruchteilen von Promille. In sofern würde eine Anklage gemäß § 187 StGB fehlgehen, da sie ja besseres Wissen voraussetzt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie eine Behörde sich herabgewürdigt oder verächtlich gemacht fühlen kann, wenn man öffentlich auf Verfehlungen ihrer Mitarbeiter hinweist. Hier kann doch das Ansehen dieser Behörde nur darin gemessen werden, wie sie mit solchen Vorwürfen umgeht. Obwohl ich der Behörde mit solcher öffentlicher Kritik die Möglichkeit und den Druck gebe, eventuelle Missstände aufzuspüren und ihre Arbeit zu verbessern und ihr Ansehen dadurch letztendlich zu erhöhen, erwarte deswegen nicht unbedingt expliziten Dank. Was ich aber erwarte ist, dass den Vorwürfen nachgegangen wird und dass Überlegungen angestellt werden, wie man die Handlungen von Beamten besser kontrollieren kann, was dazu führen wird, dass Fehlverhalten in Zukunft vermieden wird.
Allerdings weist mich die Tatsache, dass ich wegen einer öffentliche Kritik an Staatsorganen, wegen Kritik, die ich voll und ganz durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sehe, nunmehr mit einem Strafverfahren konfrontiert werde, darauf hin, dass unsere verfassungsmäßige Grundordnung ernsthaft gefährdet wird. Wenn öffentliche Kritik an Behörden nur dann erlaubt sein soll, wenn der Kritiker seine Behauptungen, für die eine Fülle von Indizien sprechen, auch wasserdicht beweisen kann, wenn aber, wie im Fall Oury Jalloh (siehe http://initiativeouryjalloh.wordpress.com/ ), die Polizei unter den Augen des Gerichtes Beweismittel zu ihren Gunsten manipulieren darf, also der Bürger immer befürchten muss, dass seine sicher geglaubte Beweisführungsstrategie durch Manipulationen zum Scheitern gebracht werden kann, dann ist das ein Ende der freien Meinungsäußerung, das Ende der Kontrolle der Staatsorgane durch die Zivilgesellschaft, das Ende unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Wenn Fehlverhalten in Sicherheitsorganen nicht mehr frei und ohne Angst vor Repressalien kritisiert werden darf, wenn grundsätzlich nur noch die unter den Kameraden der Sicherheitsorganen abgesprochene Version eines Tathergangs öffentlich gelten darf, wenn diejenigen, die gegen diese Regeln verstoßen, bestraft und kriminalisiert werden, dann werden sich in den Staatsorganen nur noch diejenigen durchsetzen, welchen es gelingt, die Meinungsführerschaft zu übernehmen, die brutal und rücksichtslos vorgehen, die jeden Widerstand gegen ihr Vorgehen hart sanktionieren und jeden, der über Fehlverhalten etwas nach außen trägt, als Nestbeschmutzer stigmatisieren. Wohin das in der Endkonsequenz führen kann, das haben uns die SS und ihre Verbrechen deutlich vor Augen geführt.
Noch gilt in Deutschland das Grundgesetz, noch gebietet dieses, das Völkerrecht und die Menschenrechte zu achten, obwohl es durch die Änderung des Artikel 16 bereits ausgehöhlt wurde und Asylbewerberleistungsgesetz, Residenzpflicht, Arbeitsverbote für Asylbewerber, Zwang zum Wohnen in Lagern und Gemeinschaftsunterkünften, diskriminierende Gutscheinpraxis usw. in krassem Gegensatz zu den Intentionen dieses Grundgesetzes stehen. Aber unsere verfassungsmäßige Grundordnung ist in Gefahr. Es ist unserem Staat gelungen, das Unrecht, welches er an Flüchtlingen verübt hat und fortlaufend verübt, so zu kaschieren, dass die Mehrheit der Bevölkerung glaubt, diese Flüchtlinge seien selbst schuld an ihrem Unglück, dass wir Einheimischen die Flüchtlinge, die zu uns kommen, als Bedrohung wahrnehmen, als Belastung für unsere Sozialsysteme, als Quelle von Kriminalität. Die Folge davon ist der Ruf nach immer restriktiveren Maßnahmen, eine gesellschaftliche Akzeptanz von Ausgrenzung, die auch auf Seiten der Migranten die Bildung von Parallelgesellschaften fördert, einer Ausgrenzung, die nunmehr auch auf die von der neuen Armut betroffenen Schichten übergreift. Wir sind dabei, unsere Gesellschaft in eine rücksichtslose Mehrheit und rechtlose Minderheiten zu spalten, deren Menschenwürde nichts gilt, die vor dem Gesetz nur noch zum Schein gleich sind, praktisch aber schärfster Diskriminierung ausgesetzt sind. Wir befinden uns in einem Abwärtsstrudel, bei welchem nach jeder Runde die Akzeptanz der Bevölkerung für unsere demokratische Grundordnung nachlässt, das bestehende Regierungssystem unfähiger erscheint und der Ruf nach einem starken Mann lauter wird. Wir können aber keine friedliche Zukunft aufbauen, indem wir Gruppen von Menschen, die bei uns leben, seien sie nun alteingesessen oder zugewandert, von dieser Zukunft ausgrenzen. Grund- und Menschenrechte müssen für alle gelten, nur dann kann unsere Grundordnung auch von allen akzeptiert werden. Hier gilt es, die Mauern, die in unserer Gesellschaft wachsen, endlich niederzureißen, so, wie es Barack Obama gefordert hat.
Auch wenn ein Teil von uns Deutschen die freiheitliche Demokratie, um die andere Völker hart gekämpft haben, unverdient geschenkt bekam und wenn wir hier in Thüringen ohne große Opfer 1990 ebenfalls in den Genuss dieser Grundordnung kamen, wenn wir diese erhalten wollen, müssen wir etwas dafür tun. Gewaltenteilung und Kontrolle der Staatsorgane durch eine mündige Zivilgesellschaft sind elementare Voraussetzungen für das Funktionieren unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Kräfte, welche eine solche zivilgesellschaftliche Kontrolle dadurch auszuhebeln versuchen, indem sie versuchen, deren Aktivisten zu kriminalisieren und mundtot zu machen, haben in einer verantwortlichen Position unserer freiheitlichen Demokratie nichts zu suchen!
Ich sehe in dem Betreiben eines Ermittlungsverfahrens wegen Verleumdung gegen mich nicht nur einen Angriff auf meine Person, sondern auch einen Angriff auf unsere verfassungsmäßige Grundordnung, einer Grundordnung, die nicht nur meiner Generation, sondern auch noch der Generation unserer Kinder und Enkel eine Zukunft in Frieden und Gerechtigkeit garantieren soll. Deswegen werde ich in dieser Sache unter Einbeziehung der Öffentlichkeit um mein Recht kämpfen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stade