Landesverwaltungsamt Thüringen
Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist die Rechts- und Fachaufsichtsbehörde für die Landkreise und kreisfreien Städte, die für die Unterbringung und für die Gewährung von Sozialleistungen verantwortlich sind. In dieser Funktion überwacht das Landesverwaltungsamt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und gibt selbst Hinweise für die Umsetzung.
Insbesondere durch die Anweisungen an die Landkreise ist das Landesverwaltungsamt mitverantwortlich an einer Flüchtlinge diskriminierenden Leistungsgewährung. So verhinderte das Landesverwaltungsamtes u.a. die Bargeldleistung an Flüchtlinge in der Stadt Jena. Der Stadtrat der Stadt hatte beschlossen, Flüchtlingen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nur noch als Bargeld zu gewähren. Das Landesverwaltungsamt vertrat entgegen den aktuellen Gesetzeslage die Auffassung, dass nach der Sachleistung vorrangig unbare Leistungsformen anstelle der Barleistung anzuwenden ist. Ein solche
Rechtslage hatte aber lediglich bis zur Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes im jahr 1997Bestand. In Thüringen findet sie dennoch durch das Landesverwaltungsamt nach wie vor Anwendung.
Im Zusammenhang mit der Änderungs des Asylbewerberleistungsgesetzes im Jahr 2007 wies das Thüringer Landesverwaltungsamt die Landkreise und kreisfreien Städte an, die Verlängerung der sogenannten Vorbezugsdauer der Leistungen nach § 3 AsylbLG rückwirkend anzuwenden. Die rückwirkende Anwendung zwischenzeitlich veränderter Gesetze zum Nachteil der Betroffenen ist aber durch die Annahme eines garantierten Bestandsschutzes ausgeschlossen. Infolge der Anweisung des Landesverwaltungsamtes verloren eine Vielzahl von Flüchtlingen einen erheblkichen Teil ihres gesetzlich garantierten Leistungsanspruches zeitweilig ein.
Auch bei der Art der Unterbringung trägt das Landesverwaltungsamt Mitverantwortung an den zum Teil inhumanen Zuständen in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge in Thüringen. Im Rahmen der Aufsichtsfunktion hat das Landesverwaltungsamt die Verantwortung, bei Nichteinhaltung von sozialen Mindeststandards die Landkreise aufzufordern, die inhumane Unterbringung zu beenden. Zustände wie in Katzhütte hätten mit einem verantwortungsvoll arbeitenden Landesverwaltungsamt niemals über einen solch langen Zeitrum bestehen können. Erst Recht hätte die Aufsichsbehörde einschreiten müssen, wenn Landkreise, wie der Wartburgkreis, in wenigen Jahren mehrere hundertausend Euro in die eigene Kasse wirtschaftet, die für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen sind, wenn zeitgleich die Unterkunft in einem miserablen baulichen Zustand ist.
Auch wenn die Landkreise und kreisfreien Städte selbst verwantwortlich sind für Unterbringung und Leistungsgewährung, so hat das Landesverwaltungsamt in vielen Fällen tatenlos und damit unterstützend die inhumane Unterbringung begleitet und die Leistungsgewährung aufgrund einer gesetzeswidrigen Interpretation zum Nachteil der Flüchtlinge durchgesetzt.
"Flüchtlingsrat Thüringen e.V. - Steffen Dittes"
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Heraus auf die Straße - Flüchtlinge für die eigenen Rechte!
Demonstration in Weimar, Am 02. Oktober 2008
Ankündigung der Aussetzung der Residenzpflicht!
kein deutschland - keine residenzpflicht!
Spendenaufruf des Karawane-Netzwerks
Am 02. Oktober 2008 gehen wir, Flüchtlinge aus Thüringen und anderen Bundesländern, für unsere Rechte auf die Straße.
Treffpunkt: Goetheplatz, Weimar 14:00
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