Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs Karlsruhe hat am 04.09.2014, das Urteil des Landgerichts Magdeburg (schriftl. Urteil vom Mai 2013) gegen den damaligen ienstgruppenleiter Andreas Schubert für rechtskräftig erklärt.
Damit wird auch ein Hypothesenkonstrukt über die mutmaßliche Nutzung eines so nicht vorhandenen Feuerzeugs zur Selbstanzündung als rechtsfehlerfreie Überzeugung höchstrichterlich geadelt.