Tom Ndindah in Magdeburg von Initiative Do Justice To Oury Jalloh in Jena - Foto by Thomas Kriska 2012
Wer unterscheidet Kompetenz von Deutungshoheit?
Artikel 2 Absatz 2 GG: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“