Richter unterstützt zwanghaften Abschiebewillen gegen Aboubakar Wan
Unterstützt Aboubacar Wan gegen die drohende Abschiebung
Stellungnahme des KARAWANE-Netzwerks an das Verwaltungsgericht Gera
Eisenach: Diabeteskranker Flüchtling soll abgeschoben werden; Pressemitteilung des Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
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English Text:
Diabetes can be deadly - protest against the attempted deportation from Aboubacar Wan The VOICE Call
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Diabetes kann tödlich sein
Protest gegen die bevorstehende Abschiebung von Aboubacar Wan in Eisenach, Thüringen.
Berlin, 25.02.2009
Mein Name ist Aboubacar Wan aus Sierra Leone. Ich begrüße Euch. Ich bin vor den Kriegsverwüstungen in Sierra Leone geflohen. 1998 kam ich nach Deutschland. Ich habe in Jena Forst beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylantrag gestellt und dieser wurde abgelehnt. Nach der Ablehnung meines Asylantrags bin ich krank geworden. Ich leide unter Diabetes und muss viermal am Tag Insulin spritzen. Seit 2003 lebe ich in Eisenach und vorher, zwischen 1998 bis 2003, wurde ich gezwungen, in verschiedenen Asyllagern in Weimar, Freienbessingen, Luisenthal/Ohrdruf, Meiningen und Zella-Mehlis im Land Thüringen zu leben.
Mein Anwalt hat mir geraten, zum Bundesamt zu gehen und meine Situation mitzuteilen. Die Behörde in Eisenach hat gesagt, dass sie mich nach der Abschiebung nach Sierra Leone zwei Jahre lang mit Insulin versorgen würden. Ich sollte am 16. Januar 2009 abgeschoben werden. Ich habe das Bundesamt verklagt und habe nun am Donnerstag, den 05. März 2009 um 10°° Uhr einen Termin im Verwaltungsgericht Gera. Meine Abschiebung wurde durch diese Intervention bis zum April ausgesetzt. Die Ausländerbehörde beabsichtigt, dann die Abschiebung erneut durchzusetzen.
Ich rufe The VOICE Refugee Forum und die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen zur Unterstützung auf.
Aufruf von The VOICE Refugee Forum
Der seit zehn Jahren in Deutschland lebende Kriegsflüchtling aus Sierra Leone soll trotz schwerer Diabetes und massiver gesundheitlicher Instabilität in das kriegszerstörte Land Sierra Leone abgeschoben werden. Der Fall des 27-Jährigen Sierra Leoners Aboubacar Wan beweist wieder einmal die Skrupellosigkeit, mit der die deutschen Behörden meinen, Menschen aus der Bundesrepublik abschieben können. Es wird nicht nur auf diskriminierende und rassistische Weise versucht, die Abschiebung zu legitimieren, sondern auch mit ganz klaren Falschaussagen argumentiert. Um das geltende Recht, das eine Abschiebung verbietet, zu unterwandern, stellen die deutschen Behörden eine Versorgung mit Insulin für zwei Jahre in Aussicht.
Am Donnerstag, den 5. März, ab 10.00 Uhr wird vor dem Verwaltungsgericht Gera,
Hainstr. 21, 07545 Gera,
Sitzungssaal 102,
über die Klage von Aboubacar Wan
(Az: 4K20057/07Ge und Az: 4E2417/08Ge9 entschieden.
Acoubacar Wan wird dabei unterstützt von dem Netzwerk Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen, der Flüchtlingsselbstorganisation The VOICE (Refugee) Forum und Die Plataforma der MigrantInnen und Flüchtlinge.
Bitte schließen/schließt Sie sich/euch der Unterstützung an und kommt zahlreich zu Aboubacar Wans Verfahren nach Gera oder schickt Faxe an das Verwaltungsgericht Gera um gegen die drohende Abschiebung einzutreten. Tel.: 0365/83390, Fax. 0365/8339100 .
Und
Herr Bernhard Kaul, Ausländerbehörde in Eisenach, 99817 Eisenach
Tel.: 03691 670350, Fax: 03691 670932
E-Mail: auslaenderbehoerde@eisenach.de
Postfach 1462, 99804, Markt 2, Eisenach
Sie können auch Herrn Aboubacar Wan in Eisenach telefonisch erreichen (Tel: 017626207566).
Hintergrund
Aboubacar Wan lebt seit dem Jahr 2000 als Geduldeter. Sein hier gestellter Antrag auf Gewährung von Asyl wurde am 03.05.2001 durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gera abgelehnt. Am 06.07.2006 stellte Herr Wan bei der Bundesaußenstelle Jena einen Wiederaufnahmeantrag auf die Anerkennung von Abschiebeverboten nach § 60 Abs. 2-7, welcher am 23.08.2007 ebenfalls abgelehnt wurde.
Bevor er 1998 im Alter von 16 Jahren nach Deutschland flüchtete, hatte Aboubacar beide Eltern verloren. Seine Mutter und sein Vater waren im Bürgerkrieg in Sierra Leone kaltblütig ermordet worden. Seine einzige Schwester konnte weder mit Hilfe vom Roten Kreuz aus Deutschland noch durch das Rote Kreuz aus Sierra Leone wieder gefunden werden. Von 2005 bis 2008 wurde er durch Anhörungen in Halberstadt, Bonn und Karlsruhe mehrmals erfolglos bedroht, von der Botschaft Sierra Leones Reisedokumente zu beschaffen.
Seit November 2005 leidet Aboubacar Wan an einer Diabetes mellitus Typ IIb. Es handelt sich dabei um eine Erkrankung, die viermal täglich eine Insulininjektion und regelmäßige ärztliche Kontrollen erfordert. In einer ärztlichen Bescheinigung vom 19.07.2006 wurde von einem diplomierten Mediziner bestätigt, dass ein Abbruch der Therapie für Herrn Wan lebensbedrohlich sein könnte. Am 16.12.2008 hat Herr Wan einen Abschiebebescheid der Stadtverwaltung Eisenach erhalten, aus dem hervorgeht, dass er innerhalb eines Monats nach der Zuteilung des Bescheides mit einer Abschiebung zu rechnen hätte.
Wie der Freistaat Thüringen in diesem Fall versucht, die Abschiebung zu rechtfertigen, obwohl dadurch eine Lebensbedrohung für Herrn Wan besteht, ist haarsträubend. Das Hauptargument des zuständigen Sozialamtes der Stadt Eisenach ist die angebliche Zusicherung einer durch die Kostenübernahme temporären Fortführung der Behandlung in Sierra Leone und zwar für einen Zeitraum von zwei Jahren. Dabei wird völlig außer Acht gelassen wird ist, dass Herr Wan keinerlei Verwandte mehr in Sierra Leone besitzt und zudem nicht sichergestellt werden kann, dass er nach Ablauf der zwei Jahre in der Lage sein wird, die kostspielige Behandlung selbstständig weiterfinanzieren zu können.
Aufgrund eines Eilantrags wurde zwar vom Thüringer Landesverwaltungsgericht der Termin, ab dem Herr Wan mit einer Abschiebung rechnen muss, auf Anfang April verschoben. Dennoch wird weiter darauf bestanden, dass eine Abschiebung legitim sei. Es wird vorrangig behauptet, Herr Wan sei von Anfang an falsch behandelt worden und dass seine gesundheitliche Situation durch sein eigenes Zutun sich ohne weiteres soweit verbessern könnte, dass die jetzt erforderliche Behandlung nach maximal zwei Jahren nicht mehr erforderlich sein würde.
Am 08.02.2009 wurde diese Behauptung ganz klar durch eine ärztliche Bescheinigung widerlegt, in der es heißt, die Behauptung des Sachbearbeiters Reinhardt sei "im höchsten Grade anmaßend" und in der nochmals betont wird, dass eine Abschiebung lebensbedrohliche Folgen für Herrn Wan hätte. Noch "anmaßender" und zynisch in dieser Stellungnahme ist die rassistische Behauptung, Herr Wans gesundheitliche Situation würde sich durch "die übliche Ernährung im Herkunftsland" verbessern, da diese weniger kalorienreich sei als im Freistaat Thüringen! Eine völlig absurde Aussage, der jegliche Basis fehlt und die lediglich die rassistischen Denkmuster des Sachbearbeiters widerspiegelt.
Es wird unterstellt, Herr Wan sei im Endeffekt selbst an seiner derzeitigen gesundheitlichen Lage Schuld, da eine Verbesserung an der "in der alleinigen Verantwortung des Antragstellers liegenden Disziplin“ hinge und dass eine Verbesserung der Gesundheit Herr Wans auch dadurch behindert würde, dass "der Antragsteller also an seinem Grundproblem nicht erfolgreich gearbeitet habe". Abgesehen von der Tatsache, dass die Aussagen des Antragsgegners hier in keiner Weise ärztlich bestätigt sind, ist die Behauptung, Herr Wan könne angeblich in Eigeninitiative zu einer Verbesserung seiner gesundheitlichen Situation beitragen, unverantwortlich. Den medizinischen Mutmaßungen eines Laien fehlt nicht nur die fachwissenschaftliche Basis, sie können für den Kranken gefährliche Folgen haben.
Fakt ist, dass von Ärzten bestätigt wurde, eine Abschiebung könnte zum Tod Herrn Wans führen. An dieser Stelle muss jegliche Diskussion über eine bevorstehende Abschiebung beendet werden.
Herr Wan lebt nun seit mehr als acht Jahren in Deutschland, dennoch befindet es dieser Staat nicht für angebracht ihm, allein schon auf Grund der Dauer seines Aufenthalts hier ein uneingeschränktes Bleiberecht zuzugestehen. Stattdessen versucht ein "Mensch" nun sogar ihn trotz der fatalen gesundheitlichen Folgen ihn unbedingt abzuschieben.
Yufanyi Mbolo - The VOICE Refugee Forum Berlin
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Vorschlag für Fax
An das Verwaltungsgericht Gera um gegen die drohende Abschiebung einzutreten.
Tel.: 0365/83390, Fax. 0365/8339100 .
Und
An Herr Bernhard Kaul, Ausländerbehörde in Eisenach, 99817 Eisenach
Tel.: 03691 670350, Fax: 03691 670932
E-Mail: auslaenderbehoerde@eisenach.de
Postfach 1462, 99804, Markt 2, Eisenach
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe Ihnen aus Sorge um den Kriegsflüchtling Aboubacar Wan aus Sierra Leone.
Herr Wan floh 1998 als Minderjähriger im Alter von 16 Jahren nach Deutschland.
Vater und Mutter hatte er im Bürgerkrieg verloren. Seine Schwester ist verschwunden. Seit 2005 leidet Herr Wan unter schwerem Diabetes. Er muss viermal täglich Insulin spritzen und ist von regelmäßigen ärztlichen Kontrollen abhängig.
Seit Dezember 2008 versucht nun die Ausländerbehörde der Stadt Eisenach, Aboucabar Wan nach achtjähriger Duldung nach Sierra Leone abzuschieben. Dass er keine Verwandten in Sierra Leone mehr hat, dass er noch ein Jugendlicher war, als er nach Deutschland kam, dass er sein ganzes frühes Erwachsenenalter hier verbracht hat und in seiner früheren Heimat vermutlich entwurzelt ist, spielt dabei keine Rolle.
Vor allem aber geht die Behörde leichtfertig über seine schwere Erkrankung hinweg.
Man rechtfertigt die Abschiebung mit der Zusicherung der Übernahme der Kosten für die Insulinbehandlung für zwei Jahre. Wie Herr Aboubacar nach dem Zeitraum von zwei Jahren für seine Behandlung aufkommen soll, interessiert nicht. Ärztliche Stellungnahmen, dass eine Abschiebung nach Sierra Leone tödliche Folgen für den Kranken haben kann, werden ignoriert. Stattdessen muss sich Herr Aboubacar von dem Sachbearbeiter der Ausländerbehörde, der sich medizinische Sachkenntnis anmaßt, sinngemäß anhören, dass er allein für den Fortgang seiner Krankheit verantwortlich sei. Der Gipfel an Zynismus (und Quacksalberei) innerhalb dieser Argumentation war die Behauptung, durch die „übliche Ernährung im Herkunftsland" würde sich die gesundheitliche Situation des Kranken verbessern, da diese weniger kalorienreich sei als im Freistaat Thüringen.
Ich bin empört über diesen Fall unbedingten Abschiebewillens. Um die Abschiebung durchzusetzen und nach außen hin zu rechtfertigen, werden einerseits hohe Kosten in Kauf genommen – vermutlich höhere als durch die Gewährung eines Aufenthaltsstatus auf humanitärer Grundlage, mit dem eine Arbeitserlaubnis verbunden wäre. Dass es die Behörden der Stadt Eisenach nicht kümmert, wie die medizinische Betreuung Aboubacar Wans in Sierra Leone gewährleistet werden soll und wie er später für seine Versorgung mit Insulin aufkommen soll, dass ärztliche Stellungnahmen bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden und die gesamte Verantwortung auf Herrn Wan selbst abgewälzt wird, zeigt andererseits deutlich, dass es bei den Entscheidungen der Ausländerbehörde nicht um den Menschen Aboubacar Wan und seine Gesundheit geht, sondern allein um Abschiebung um jeden Preis.
Mit diesem Schreiben ersuche ich Sie nun, Ihre Entscheidung unbedingt im Sinne der Menschlichkeit zu treffen und das Recht Herrn Wans auf Leben, körperliche Unversehrtheit und eine garantierte und funktionierende medizinische Versorgung als alleinigen Maßstab zu nehmen.
In Sorge das Leben von Herrn Wan verbleibe ich hochachtungsvoll
Name
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Datum
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