»Weil das Gesetz Menschenrechten widerspricht« Flüchtling verweigert Strafzahlung wegen Mißachtung der Residenzpflicht
https://thevoiceforum.org/node/2992
„Ich protestiere gegen dieses Gesetz, welches mich isoliert und aus der Gesellschaft ausschließt.“
kurzes Video
Prozess um Bewegungsfreiheit am „Tag der Menschenrechte“
Bericht vom Prozess gegen Alain Nkurunziza wegen des Verstoßes gegen die Residenzpflicht
„Ich protestiere gegen dieses Gesetz, welches mich isoliert und aus der Gesellschaft ausschließt.“
Am 10.12. 2012, dem Jahrestag der Verabschiedung der Menschenrechts-Charta durch die Vereinten Nationen, fand vor dem Braunschweiger Landgericht das Berufungsverfahren von Alain Nkurunziza statt. Alain war in Frankfurt im Rahmen einer rassistisch motivierten Polizeikontrolle angezeigt worden, da seine Genehmigung zum vorübergehenden Verlassen des Landkreis Wolfsburg einige Tage abgelaufen war. Er sollte 150 Euro Strafe plus Verfahrensgebühren bezahlen.
Alain Nkurunziza hatte bereits dem Wolfsburger Amtsgericht erklärt, dass er die Strafe nicht bezahlen könne, da das Gesetz den Menschenrechten widerspricht. Diese hielt die Verurteilung aufrecht und Alain ging in Berufung. Die KARAWANE für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen, Flüchtlinge aus dem Lager Fallersleben und Aktivist_innen aus Braunschweig und Wolfsburg hatten zur öffentlichen Prozessbeobachtung aufgerufen.
Mit ca. 40 Menschen fand eine halbe Stunde vor Verhandlungsbeginn eine Kundgebung vor dem Gericht statt – mit Transparenten, Flugblättern, Reden und Musik. Die Übersetzung der Erklärung von Alain Nkurunziza ist am Ende des Berichts dokumentiert.
Negativ anzumerken ist das Verhalten der Justizbeamt_innen, die plötzlich entschieden, Einlasskontrollen durchzuführen. Fast die Hälfte der Prozesbesucher_innen wurden im Eingangsbereich selektiert und mussten sich vor einem Raum aufstellen, wo sie einzeln durchsucht wurden. Diese Prozedur dauerte entsprechend lange und auf Protest hin, hieß es, dass der Richter Bescheid wüsste und warten würde. Das war natürlich nicht so. Der Prozess begann, während ein Dutzend Personen noch in den Einlasskontrollen steckten. Auch wurde nicht für ausreichende Bestuhlung gesorgt, so dass etwa die Hälfte vor dem Gerichtsaal warten musste.
Nach den prozessüblichen Vorgängen, Personalien, Verlesung der juristischen Vorgeschichte, etc. wurde Alain Nkurunziza vom Richter nach seinem Ziel in diesem Verfahren gefragt. Alain erklärte: „Ich akzeptiere das vorherige Urteil nicht. Ich habe das Recht mich frei zu bewegen. Die Menschenrechte besagen das. Sie besagen auch, jeder Mensch hat das Recht mit Würde zu leben. Normalerweise versuche ich die Gesetze zu befolgen, aber das was hier verhandelt wird, ist nicht richtig für einen Menschen. Ich bemühe mich, damit ich nicht isoliert bleibe. Deshalb sind die Kontakte mit anderen Burundi-Trommlern sehr wichtig. Ich bin selbst Künstler. Wir üben zusammen und treten zusammen auf. Ich kann dafür nicht immer die Ausländerbehörde um Genehmigung fragen. Manchmal gibt es die Genehmigung manchmal nicht. Außerdem darf man nicht mehr als einmal, max. zweimal im Monat den Landkreis verlassen. Ich bin etwas traumatisiert durch das Erlebte in meinem Heimatland und durch das Erlebte hier. Ich bin seit fünf Jahren in Deutschland. Ich habe versucht die deutsche Sprache zu lernen und ein Praktikum zu machen, um etwas für meine Zukunft zu tun. Aber ich darf nicht weitermachen. Deshalb sind die Trommelgruppen absolut wichtig für mich. Ich war auch in Köln, in Düsseldorf, in München, an vielen Orten treten wir zusammen auf und präsentieren die Trommelkunst aus Burundi. Ich habe mich bemüht, aber jetzt mache ich das nicht mehr mit. Ich habe das Recht auf Bewegungsfreiheit wie jeder Mensch.“
Das wiederholte Betonen von Alain Nkurunziza des Rechts auf Bewegungsfreiheit – garantiert durch die Allgemeine Menschenrechtscharta – rief beim Gericht Unwillen hervor. Diese Ansicht würde nicht das aktuelle Verfahren betreffen. Eine mehr als kühne Aussage am Jahrestag der Verabschiedung der Menschenrechtscharta. Der Richter befragte Alain Nkurunziza nach seinen persönlichen Verhältnissen, Schulbildung und Vermögensverhältnissen. Alain erzählte in Kürze, dass er noch während seiner Schulzeit in Burundi bei einem großangelegten Rebellenangriff zusammen mit anderen Jugendlichen entführt wurde. Seine Familie wurde umgebracht, nur sein kleiner Bruder überlebte, weil er zu Zeitpunkt des Angriffs bei einem Onkel war. Alain selbst wurde gezwungen militärische Hilfsdienste zu leisten. Nach Gefechten mussten die Jugendlichen die Verletzten und Toten bergen. Menschen wurden vor ihren Augen erschossen. Befehlsverweigerung stand unter Todesstrafe. Bei einem größeren Gefecht gelang es ihm zu flüchten. Alains Rechtsanwalt, Rasmus Kahlen, beantragte, das gesamte Interview von Alain aus der Asylakte vorzutragen. Unwillig aber wie eine Geste des Wohlwollens stimmte das Gericht zu. Alain kehrte nach der Flucht aus den Händen der Rebellen zurück in sein Dorf. Er erfuhr, dass seine Familie ausgelöscht war und in einem Massengrab in der Nähe begraben wurde. Er ging zu seinem Onkel, wo auch sein jüngerer Bruder lebte. Der Onkel hatte Angst ihn aufzunehmen, da Nachbarn wussten, dass er bei den Rebellen war und die Polizei rufen würden. Nach einer Woche wurde er verhaftet und mit dem Vorwurf gegen die Regierung gekämpft zu haben ins Gefängnis gebracht. Mit Hilfe seines Bruders gelang ihm nach mehreren Monaten die Flucht. Er musste aus Burundi weg und gegen Bezahlung organisierten Leute einen Flug nach Europa. Ohne zu wissen, wo es hingeht, kam er am 20. September 2007 in Frankfurt an. Seitdem lebt er im deutschen Lagersystem – zentrales Aufnahmelager Halberstadt, zentrales Aufnahmelager Braunschweig, Lager Fallersleben/Wolfsburg. Alain erklärte dazu: „Ich habe nach Schutz gesucht. Aber Deutschland will ihn mir nicht gewähren. So ist es auch nicht anders als in Burundi. Seit fünf Jahren lebe ich in Lagern. Das ist sehr traumatisierend. Sie sind wie Lager für Gefangene. Ich wollte frei und sicher sein und dachte hier wäre ein Rechtstaat, der die Menschenrechte respektiert.“ Hatte das Gericht zuvor nach den persönlichen Verhältnissen gefragt, wäre zu erwarten gewesen, dass das Gericht nach dem Vortrag der Fluchtgeschichte Fragen zur gesundheitlichen Situation, nach psychologischer Hilfe zur Traumabewältigung, etc. fragt. Doch das geschah nicht. Das Gericht zeigte die gleiche bewusste Ignoranz gegenüber dem Horror und Leid wie die Ausländerbehörden und das Bundesamt. Ohne weitere Fragen wurden Verteidigung und Staatsanwaltschaft aufgerufen ihre Plädoyers zu halten. Rechtsanwalt Kahlen plädierte auf Einstellung und eine Verwarnung aufgrund der gesamten Umstände. Die Staatsanwältin beantragte die Strafe von 30 Tagessätzen zu 5 Euro aufrecht zu erhalten. Ihrer Auffassung nach ist der Verstoß gegen die Residenzpflicht kein „Kavaliersdelikt“ und gleichgestellt mit einfachem Diebstahl. Auch sie betonte, dass die Auffassung des Angeklagten bezüglich der Verletzung der Menschenrechte, die ja auch andere teilen würden, hier nichts zur Sache tue. Sie fügte auch noch an, dass die Bemessungshöhe der Tagessätze nicht korrekt sei und dass sie eigentlich höher anzusetzen sei, da nicht nur das monatliche Bargeld sondern auch die Gutscheine einberechnet werden müssten.
Alain erhält monatlich 102 Euro Bargeld und 130 Euro in Gutscheinen. Der Richter wurde nach der Verhandlung gefragt, ob denn dann die Strafe auch in Gutscheinen bezahlt werden könne. Dies ist nicht möglich, aber man könne ja vom Bargeld etwas für die Ratenzahlung der Strafe abzweigen. Und das dann für den Lebensunterhalt fehlende Bargeld, könne man durch Verwendung der Gutscheine auffangen. Die Frage Alains nach einer Erlaubnis zu arbeiten, wurde vom Richter missverstanden. Er räumte ihm die Möglichkeit zur Abarbeitung der Schuld ein, worauf Alain Nkurunziza antwortete: „Ich bin doch kein Sklave“.
Nach den Plädoyers erteilte der Richter Alain das letzte Wort. Alain sagte, dass seine Erklärungen nicht berücksichtigt würden, dass er aber alles, was zu sagen ist, gesagt habe.
Es gab eine halbstündige Unterbrechung bis zur Urteilsverkündung. In der Pause erzählte Rechtsanwalt Kahlen, dass nach dem Entscheid des Bundesverfassungsgericht über die Anhebung der Geldsätze für Asylsuchende die Stadt Göttingen die rechtlich festgelegte Nachzahlung der Differenz rückwirkend vom 01 Januar 2011 statt in Bargeld in Gutscheinen auszahlen will. Betroffene und Rechtsanwälte klagen gegen diese Unverfrorenheit der Göttinger Stadtverwaltung.
Die Urteilsverkündung am Jahrestag der Menschenrechte vor dem Braunschweiger Landgericht war dann auch keine Überraschung: Verurteilung zu Geldstrafe aufgrund unerlaubten Verlassens des Landkreises. Im Unterschied zum Entscheid des Amtsgerichts Wolfsburg setzte das Landgericht Braunschweig die Tagessätze auf die Hälfte fest – 15 x5 Euro. Die Gerichtskosten werden zur Hälfte der Staatskasse und zur Hälfte dem Kläger auferlegt. Angesichts der wachsenden Kritik an diesem Gesetz hätte der Richter mit einem Freispruch ein Zeichen setzen können, stattdessen hört man nur die gefährliche „Gesetz ist Gesetz“ Begründung. Aber so wenig wie Richter sich das Leben von Arbeitslosen und „Geringverdienern“ vorstellen können, noch weniger können sie sich die Lebensbedingungen von Menschen unter dem Joch des Asylbewerberleistungsgesetzes vorstellen.
Wissend um die Ungerechtigkeit dieses Gesetzes aber treu dem Unrecht in der deutschen Rechtsprechung dienend hat wieder ein Richter gezeigt, dass es keine politische Unabhängigkeit der Justiz gibt. Die Residenzpflicht ist ein Instrumentarium der Politik zur Verfolgung und Kriminalisierung von Flüchtlingen und ein Mittel zur Stigmatisierung und Verbreitung von rassistischem Gedankengut in der deutschen Gesellschaft. In den langen Kämpfen von Flüchtlingen in den letzten 15 Jahren gegen die rassistische Diskriminierung und gegen die Verletzung ihrer naturgegebenen Rechte und der Menschenrechtscharta haben immer wieder Richter, das Gesetz kritisiert, aber die Courage ein Urteil im Sinne der Menschenrechtscharta zu treffen, hat sich keiner getraut. Denn das hieße für einen Richter auch Position gegen das Bundesverfassungsgericht zu beziehen, welches die Residenzpflicht für zumutbar hält. Flüchtlinge leisten zivilen Ungehorsam gegen das Gesetz, werden verurteilt, nehmen Haftstrafen in Kauf, um sich nicht dem kolonialen „Recht“ zu beugen. Vorläufer der heutigen Residenzpflicht wurden von der deutschen Kolonialmacht in Afrika angewandt und während des deutschen Faschismus mit der Ausländerpolizeiverordnung von 1938.
Durch den langjährigen Widerstand von Flüchtlingen und durch die seit 12 Jahren dauernde Kampagne zur Abschaffung der Residenzpflicht von The VOICE Refugee Forum steht dieses Gesetz mittlerweile immer stärker in der Kritik der Öffentlichkeit. Dennoch hält die Politik daran fest und täuscht mit sogenannten Reformen die Öffentlichkeit. Lockerungen für bestimmte Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen werden dann als „Abschaffung der Residenzpflicht auf Bundeslandebene“ bezeichnet. Doch soll sich niemand täuschen lassen: Ein rassistisches Gesetz lässt sich nicht reformieren, es kann nur abgeschafft werden. **
Am 10.Dezember, dem Jahrestag der Menschenrechtscharta, hat Alain Nkurunziza aufrecht und würdevoll sein Recht auf Bewegungsfreiheit verteidigt. Auch wenn das Gericht das Recht missachtet, haben 40 Menschen aus Wolfsburg, Braunschweig und Hamburg ihre Solidarität mit Alain und ihre Ablehnung gegen das rassistische Gesetz gezeigt. Wenn die Basis der Solidarität Bestand hat, war dies ein weiterer Schritt zur Abschaffung der Residenzpflicht und ein weiterer kleiner Schritt in Richtung einer freien Gesellschaft. Dank an alle, die dabei sind.
Hamburg, 11.12.2012 KARAWANE Hamburg
Bericht vom ersten Verfahren wegen Residenzpflicht am 03 Juli 2012 in Wolfsburg
Ich habe versucht, die Gründe auszudrücken, warum ich eine Strafe nicht bezahlen kann. Aber das Amtsgericht Wolfsburg verurteilte mich, ohne meine Erklärung zu berücksichtigen.
Bis heute kann ich diesem Gesetz nicht zustimmen, weil in der Menschenrechts-Charta festgelegt ist, dass jede Person das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Bewegungsfreiheit hat, solange sie keine Verbrechen verübt. Ich habe versucht, dieses Gesetz zu befolgen, aber ich konnte es nicht mehr. Ich bin Künstler und ich arbeite mit Trommelgruppen aus Burundi. Die Ausländerbehörde verweigert mir, mehr als zweimal pro Monat den Landkreis zu verlassen. Aber ich muss manchmal viermal im Monat reisen, um an den Aufführungen und Übungen in den verschiedenen Städten in Deutschland teilzunehmen.
Das Leben für mich hier ist kaum anders als in Burundi – nicht frei und nicht sicher zu sein. Die Trommler aus Burundi helfen mir, den schrecklichen Lebensbedingungen hier zu widerstehen. Es ist das Beste und Einzige, was ich habe, um zu vergessen, in welcher Situation ich mich befinde. Ich kann diese Geldstrafe wegen Verstoß gegen die Residenzpflicht nicht bezahlen, denn ich habe nichts Kriminelles getan.
Ich habe auch versucht, die deutsche Sprache zu lernen, damit ich wenigstens eine Beschäftigung habe und ein Praktikum machen kann, um etwas für meine Zukunft zu tun. Aber aufgrund meines Status wurde mir ein Praktikum verweigert. Es sind meine Freunde, die mir helfen, das problematische Leben, in dem großen Lager, in dem wir konzentriert sind, auszuhalten. Alles, was ich zu meinem Fall gesagt habe, zeigt, dass ich unschuldig bin und zeigt auch, dass ich bewusst diskriminiert und traumatisiert werde. Ich werde psychisch krank durch diese Art der Folter. Ich bin ein Mensch wie jeder andere. Vor dem Hintergrund dieser Lebensbedingungen kann ich nicht die Hände in den Schoß legen und die Strafe bezahlen, während alle Menschen frei geboren sind und gleich in Würde und Rechten sind. Alle Personen sollen gleich sein vor dem Gesetz, haben Rechte frei von jeder Diskriminierung und haben Anspruch auf Schutz.
Ich kann nicht unter solchen Bedingungen weiterleben und deshalb will ich nicht die Geldstrafe wegen Verstoß gegen die Residenzpflicht bezahlen. Ich protestiere gegen dieses Gesetz, welches mich isoliert und aus der Gesellschaft ausschließt.
Jede Person hat das Recht auf Meinungsfreiheit und das schließt den Zugang zu Informationen und Austausch von Ideen mit ein.
Alain Nkurunziza Wolfsburg, 10 Dezember 2012
** Seit vielen Jahren leisten Flüchtlinge in Deutschland Widerstand und zivilen Ungehorsam gegen die Verletzung ihres Rechts auf Bewegungsfreiheit und verlangen die Abschaffung der Residenzpflicht. Inzwischen hat es einige sogenannte Lockerungen gegeben. Andersherum wird die Residenzpflicht weiter als Repressionsinstrument angewandt. Ein rassistisches Gesetz kann nicht reformiert – es kann nur abgeschafft werden.
„… Der Trend, die Residenzpflicht zu „lockern“, besteht nicht nur in Berlin oder Brandenburg sondern auch in Bremen und Bayern. Wir betrachten solche Ansätze, als Heuchelei, die die Existenz der Residenzpflicht nicht grundsätzlich in Frage stellt und kritisieren sie als eine Art von latentem Rassismus und versteckter Unterstützung der Apartheid.
Die Anerkennung der Bewegungsfreiheit jedes Menschen als sein unantastbares Recht steht noch aus.
Geduldete Flüchtlinge werden weiterhin unter der Residenzpflicht leiden müssen. Diese Aufteilung zwischen Menschen, die ihre Rechte bekommen, und welchen die keine bekommen, gehört zu einem rassistisches Denkmuster und muss bekämpft werden.
THE VOIC E fordert keine halben Rechte! Keine Kompromisse, wenn es um Menschenrechte geht! Recht auf Bewegungsfreiheit in ganz Deutschland und ganz Europa für alle! Die Residenzpflicht gehört abgeschafft! ...“ (aus: Pressermitteilung des THE VOICE Refugee Forum Berlin, den 19.07.2010)
Die KARAWANE und The VOICE zu Residenzpflicht
Empfehlung: Residenzpflicht Dokumentarfilm , Regie: Denise Garcia Bergt, D 2012, 71 min www.residenzpflichtdoc.com
KARAWANE für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen - Hamburg
c/o Brigittenstrasse5, 20359 Hamburg,
Tel/Fax: +49-40-43 18 90 37/38; @: free2move nadir.org;