Acht Monate Gefängnis für den kamerunischen Asylbewerber Felix Otto in Thüringen
Kundgebung in Erfurt:
Am Samstag, 30.05.2009, um 14.00 Uhr, Am Anger
*Freilassung von Felix Otto - Bewegungsfreiheit ist Menschenrecht!
Wir fordern die sofortige Abschaffung der Residenzpflicht!
Wir fordern daher die sofortige Freilassung von Felix Otto aus der Strafhaft, die auf einem rassistischen Sondergesetz basiert!
Für Bewegungsfreiheit!
Freedom of Movement for Refugees in Germany!
Der deutsche Gerichtshof verletzt unser Recht auf Bewegungsfreiheit!
Sofortige Freilassung von Felix Otto
The VOICE Refugee Forum
The VOICE Refugee Forum protestiert gegen die Inhaftierung unseres Freundes Felix Otto. Felix Otto, ein langjähriges Mitglied von The VOICE Refugee Forum, war [Datum] infolge einer Polizeikontrolle auf der A4 zwischen Erfurt und Jena, wo er zusammen mit einem Freund unterwegs war, inhaftiert und in das Gefängnis Suhl-Goldlauter gebracht worden.
Hintergrund ist eine Bewährungsstrafe wegen Verletzung der Aufenthaltsbeschränkung (Residenzpflicht). Man warf Felix Otto vor, gegen Auflagen der Meldebehörde verstoßen zu haben. Deshalb war die Bewährung ausgesetzt worden. Nun muss er eine Gefängnisstrafe von acht Monaten verbüßen.
Fast ein dreiviertel Jahr muss Felix Otto dafür ins Gefängnis, dass er sein natürliches Recht in Anspruch genommen hat, wie ein freier Mensch zu leben, ein Recht, das Asylbewerbern in Deutschland verweigert wird.
Er hatte sich geweigert, das Asylbewerberheim, das kilometerweit vom nächsten größeren Ort in einem Stück Wald bei Juchhöh im Landkreis Schleiz an der Südgrenze Thüringens liegt, als seinen beständigen Aufenthaltsort zu akzeptieren, hatte sich dem totalitären Zugriff der Ausländerbehörde auf seine Person entzogen, wollte der ihm zwangsweise auferlegten sozialen Isolation entkommen.
Felix Otto hat sich lediglich genommen, was gemäß den Menschenrechten einem jedem Menschen, aber nicht einem Asylbewerber in Deutschland zusteht: Bewegungsfreiheit und ein Leben in einem Minimum an Würde.
Das deutsche Asylverfahrensgesetz aber macht es zu einem Verbrechen, die Grenze des zugeteilten Landkreises ohne Genehmigung der Ausländerbehörde auch nur zu überschreiten. Wer das Gefängnis des Landkreises, zu dem man als Asylbewerber ohne irgendein Verbrechen für Jahre verurteilt ist, nicht anerkennt, wird mit dem Gefängnis aus Mauern, Gitter und Stahl bestraft. Dies ist skandalös.
The VOICE Refugee Forum protestiert einmal mehr gegen diese deutsche Sondergesetz der Residenzpflicht, das die davon betroffenen Menschen einem rassistischen System von Kontrollen, Diskriminierung, Ausgrenzung und Abschiebungen unterwirft und sie ihrer menschlichen Freiheit, Würde, Hoffnung und ihrer Zukunftsperspektiven beraubt.
Wir fordern daher die sofortige Freilassung von Felix Otto aus der Strafhaft, die auf einem rassistischen Sondergesetz basiert!
Wir fordern die sofortige Abschaffung der Residenzpflicht!
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Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen
Sektion Nord / Koordinationskreis Hamburg Tel: 0049-(0)40-43 18 90 37
c/o Brigittenstraße 5 Fax: 0049-(0)40-43 18 90 38
20359 Hamburg Mail: free2move@nadir.org /www.thecaravan.org
Wir fordern ein gesichertes Aufenthaltsrecht für Otto Felix!
Herr Otto Felix ist im Jahr 2000 aus Kamerun geflohen. Aufgrund seiner oppositionellen Haltung und Tätigkeit war er wie viele andere Kameruner der politischen Verfolgung ausgesetzt. In Kamerun regiert seit 26 Jahren die Diktatur des Präsidenten Paul Biya. Gegner des herrschenden Regimes erleiden schwerste Repressionen und müssen um ihr Leben fürchten.
Trotz dieser Fakten wurde Herrn Otto Felix, sein Recht auf Asyl bisher verweigert. Seit nun acht Jahren lebt er unter den menschenunwürdigen Bedingungen, denen Flüchtlinge mit dem „Status der Duldung“ unterworfen werden.
Herr Felix lebt seit Jahren in verschiedenen Lagern in Thüringen, die in völliger Isolation liegen. z.b. Juchhöh: Das Lager liegt im Wald, einige hundert Meter von einer winzigen Ansiedlung, die aus einem Gasthaus und zwei oder drei Häusern besteht. Der nächste größere Ort, Hirschberg, liegt ca. drei Kilometer entfernt, es gibt keine Linienbusse dorthin. Die einzige Möglichkeit, dort einzukaufen, ist, wenn das DRK einen Bus für die Heimbewohner organisiert. Viele Heimbewohner erhalten kein Bargeld, sondern nur Gutscheine, mit denen nur sie in Hirschberg oder Schleiz – wohin die Hin- und Rückfahrt 6,60 kostet – einkaufen können.
Herr Otto Felix ist, weil er sein Recht auf Bewegungsfreiheit wahrgenommen hatte, mit insgesamt 990 Arbeitsstunden bestraft worden. In der Küche des Landratsamts Schleiz musste er zwangsarbeiten, weil er mehrmals außerhalb des zugewiesenen Landkreises kontrolliert wurde. Herr Otto hatte Freunde besucht, um dem psychischen Druck und der Isolation in den Lagern wenigstens für kurze Zeit zu entgehen und sich mit Landsleuten über die Situation in Kamerun und der KamerunerInnen im Exil auszutauschen.
Aktuell soll Herr Otto nach Köln zu einer sog. Botschaftsanhörung fahren, obwohl seine kamerunische Identität anerkannt und offiziell bestätigt ist.
Anstatt Herrn Otto endlich nach acht langen Jahren ein gesichertes Aufenthaltsrecht zu erteilen, wird er mit der Abschiebung bedroht.
Herr Otto ist psychisch sehr angegriffen. Die Bedrohung mit einer Abschiebung nach Kamerun, wo die gleiche politische Situation herrscht, die ihn vor acht Jahren zur Flucht gezwungen hatte, verschlimmert seine Situation extrem.
Wir fordern von der zuständigen Ausländerbehörde Schleiz jegliche Abschiebungsvorbereitungen in die Diktatur des Präsidenten Paul Biya zu unterlassen und Herrn Otto Felix das gesicherte Aufenthaltsrecht zu garantieren.
Hamburg, 20.09.2008
für das Netzwerk der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen
Ralf Santana Lourenco, Karawane Hamburg
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Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
An:
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Ausländerbehörde
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
30.09.200809.10.2008
13:51
Aufenthaltserlaubnis für Otto Felix
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wenden uns mit der dringenden Bitte an Sie, Herrn Otto Felix aus dem Kamerun eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen und auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu verzichten.
Herr Otto Felix ist aufgrund seiner oppositionellen Haltung zur Regierung des Staatspräsidenten Paul Biya im Jahr 2000 aus dem Kamerun geflohen. Otto Felix war wie viele andere Kameruner auch der politischen Verfolgung ausgesetzt.
Die Menschenrechtslage in Kamerun wurde in einem Bericht von amnesty international wie folgt charakterisiert:
„Menschenrechtsverletzungen sind in Kamerun an der Tagesordnung.
amnesty international beklagt neben staatlichem Mord, Folter und Misshandlungen, lebensbedrohenden Haftbedingungen, unfairen Gerichtsverfahren, zum Teil vor Militärgerichten, und der Verhängung von Todesurteilen vor allem die weitreichende Einschränkung der Meinungsfreiheit und die Inhaftierung gewaltloser politischer Gefangener. Bedroht von schwer wiegenden Menschenrechtsverletzungen sind vor allem kritische Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, Oppositionspolitiker sowie Angehörigeder englischsprachigen Minderheit.“
Auch das Parlament der Europäischen Union befasste sich unter anderem in einer gesonderten Resolution mit der Menschenrechtslage in Kamerun.
Menschenrechtsorganisationen kommen heute zu dem Urteil, dass die zum Fluchtzeitpunkt bestehende Situation unverändert fortbesteht. Die drohende zwangsweise Abschiebung nach Kamerun verstärkt die ohnehin bestehende psychische Belastung von Herrn Otto Felix nachhaltig.
Seit acht Jahren lebt Otto Felix in der Bundesrepublik Deutschland in zum Teil von sozialer Infrastruktur isolierten Gemeinschaftsunterkünften in Thüringen.
Die Unterbringungsform und die damit verbundene Einschränkung von Grundrechten, wie zum Beispiel das Recht auf Freizügigkeit durch die bestehende sogenannte Residenzpflicht, haben dazu geführt, dass Herr Otto Felix sich gezwungen sah, gegen die Auflagen nach dem Asylverfahrensgesetz zu verstoßen. Dies kann aber nicht dazu führen, dass die Gewährung eines gesicherten Aufenthaltsstatus verwehrt wird.
Wir möchten Sie deshalb nochmals nachdrücklich bitten, aufgrund der politischen Situation in Kamerun sowie aufgrund der persönlichen Situation, Herrn Otto Felix eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Einer Antwort sehen wir mit Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Dittes
Vorsitzender
Acht Monate Gefängnis für den kamerunischen Asylbewerber Felix Otto in Thüringen
Kundgebung in Erfurt:
Am Samstag, 30.05.2009, um 14.00 Uhr, Am Anger
*Freilassung von Felix Otto - Bewegungsfreiheit ist Menschenrecht!
Wir fordern die sofortige Abschaffung der Residenzpflicht!
Wir fordern daher die sofortige Freilassung von Felix Otto aus der Strafhaft, die auf einem rassistischen Sondergesetz basiert!
Für Bewegungsfreiheit!
Freedom of Movement for Refugees in Germany!
Der deutsche Gerichtshof verletzt unser Recht auf Bewegungsfreiheit!
Sofortige Freilassung von Felix Otto
The VOICE Refugee Forum Jena.
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PM: Apartheid in Deutschland – das Gesetz der Residenzpflicht versagt Flüchtlingen die Bewegungsfreiheit.
"Wir unterstützen daher die Forderungen von Pro Asyl und The Voice Jena, Felix Otto freizulassen" . . . Astrid Rothe-Beinlich: Bewegungsfreiheit ist Menschenrecht >>*PM: Grüne fordern Freilassung von Felix Otto und Abschaffung der Residenzpflicht
*Pressemitteilung von DKP Thüringen zu Felix Otto, Montag, den 11. Mai 2009
English Text: *Prison for Freedom of Movement in Thueringen Germany – Felix Otto, a Camerunian protest against his imprisonment in Suhl
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Artikel aus der taz, 03.05.2009:
Asylbewerber verletzt Residenzpflicht - Acht Monate Knast
Ein Kameruner soll acht Monate absitzen, weil er den ihm zugewiesenen Landkreis verlassen hat. „Das härteste Urteil, das wir kennen“, sagt Pro Asyl. VON CHRISTIAN JAKOB
30. März, Autobahn A4, zwischen Erfurt und Jena. Die Polizei kontrolliert einen PKW. Für den Beifahrer, den Kameruner Felix Otto, endet damit seine Reise in Richtung Frankfurt. Stattdessen sitzt er seither in Zelle der JVA Suhl-Goldlauter – und wird diese auch erst im November wieder verlassen.
„Herr Otto war zur Fahndung ausgeschrieben, weil er gegen das Asylverfahrensgesetz verstoßen hat,“ sagt die Sprecherin des Thüringer Justizministeriums, Sandra Littman. Andere Straftaten habe er nicht begangen.
Otto hat sich nicht an die so genannte „Residenzpflicht“ gehalten. Der Passus des Asylverfahrensgesetzes erlegt Flüchtlingen eine „räumliche Beschränkung“ auf; Verstöße gegen diese nur in Deutschland existierende Bestimmung können mit bis zu einem Jahr Haft geahndet werden.
Otto lebte in einem abgelegenen Asylbewerberheim einige Kilometer von Juchhöh, im Saale-Orla-Kreis. „Er ist jedoch bei polizeilichen Kontrollen mehrfach außerhalb dieses Landkreises angetroffen worden,“ sagt Dieter Marufke, Richter am Amtsgericht Bad Lobenstein. Wie oft genau, kann Marufke nicht sagen, die Akte sei derzeit bei einer anderen Behörde. Im letzten Jahr hat er Otto deshalb zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Doch der Kameruner habe gegen die Auflagen verstoßen: „Er sollte sich einmal pro Woche in seinem Heim in eine Liste eintragen,“ sagt Marufke. Stattdessen sei Otto dort überhaupt nicht mehr gesehen worden, die Ausländerbehörde und sein Bewährungshelfer konnten ihn nicht erreichen. „Einen krasseren Verstoß gibt es wohl kaum,“ sagt Marufke. Am 13. Dezember widerrief er deshalb die Bewährung.
Das Strafmaß hält Marufke für angemessen. „Wäre hier überzogen geurteilt worden, dann hätte da auch die Staatsanwaltschaft reagiert.“ Ähnliche Urteile seien „mit Sicherheit“ in der Vergangenheit schon öfter ergangen.
Genau dies bestreiten Flüchtlingsorganisationen. „Das ist das bei weitem härteste Urteil, das wir kennen,“ sagt Bernd Mesovic von Pro Asyl in Frankfurt. Ihm sei „kein einziger Fall bekannt“, in dem ein Flüchtling wegen Reisdenzpflichtverstößen so lange ins Gefängnis musste. Dabei seien diese Verstöße häufig: „Das ist auch völlig selbstverständlich, die meisten Leute würden kaputtgehen, wenn sie sich daran hielten.“ Offiziell wird die Residenzpflicht damit begründet, dass Asylbewerber für das Asylverfahren erreichbar sein sollen. „Da wäre es mit einer Wohnsitzverpflichtung aber getan,“ sagt Mesovic. Dass man ein so hohes Gut wie die Freizügigkeit derart einschränke sei „überhaupt nicht einzusehen.“ Der Paragraf sei „absolut schikanös, der muss weg,“ sagt Mesovic.
Ähnlich äußerte sich die afrikanische Flüchtlingsorganisation "The Voice" aus Jena, bei der Otto Mitglied ist. "Er hat sich lediglich die Bewegungsfreiheit genommen, die außer Asylbewerbern jedem Menschen in Deutschland zusteht," sagt Voice-Sprecher Osaren Igbinoba. Er sei wie alle Asylbewerber „ohne irgendein Verbrechen für Jahre zur sozialen Isolation in seinem Landkreis verurteilt gewesen“. Weil er dies nicht akzeptiert habe, werde er nun „mit einem Gefängnis aus Mauern, Gitter und Stahl bestraft." Igbinoba erneuerte die von "The Voice" seit vielen Jahren erhobene Forderung nach der Abschaffung der Residenzpflicht.
Artikel aus der taz, 03.05.2009: Asylbewerber verletzt Residenzpflicht - Acht Monate Knast
*Residenzpflicht: Brief von Georg Warning zu Felix Otto an die drei Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Konstanz
* Kampagne von TOGO ACTION PLUS
*PM: Apartheid in Deutschland – das Gesetz der Residenzpflicht versagt Flüchtlingen die Bewegungsfreiheit.
"Wir unterstützen daher die Forderungen von Pro Asyl und The Voice Jena, Felix Otto freizulassen" . . . Astrid Rothe-Beinlich: Bewegungsfreiheit ist Menschenrecht >>*PM: Grüne fordern Freilassung von Felix Otto und Abschaffung der Residenzpflicht
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Aufruf:
The VOICE Refugee Forum protestiert gegen die Inhaftierung unseres Freundes Felix Otto. Felix Otto, ein langjähriges Mitglied von The VOICE Refugee Forum, war [Datum] infolge einer Polizeikontrolle auf der A4 zwischen Erfurt und Jena, wo er zusammen mit einem Freund unterwegs war, inhaftiert und in das Gefängnis Suhl-Goldlauter gebracht worden.
Hintergrund ist eine Bewährungsstrafe wegen Verletzung der Aufenthaltsbeschränkung (Residenzpflicht). Man warf Felix Otto vor, gegen Auflagen der Meldebehörde verstoßen zu haben. Deshalb war die Bewährung ausgesetzt worden. Nun muss er eine Gefängnisstrafe von acht Monaten verbüßen.
Fast ein dreiviertel Jahr muss Felix Otto dafür ins Gefängnis, dass er sein natürliches Recht in Anspruch genommen hat, wie ein freier Mensch zu leben, ein Recht, das Asylbewerbern in Deutschland verweigert wird.
Er hatte sich geweigert, das Asylbewerberheim, das kilometerweit vom nächsten größeren Ort in einem Stück Wald bei Juchhöh im Landkreis Schleiz an der Südgrenze Thüringens liegt, als seinen beständigen Aufenthaltsort zu akzeptieren, hatte sich dem totalitären Zugriff der Ausländerbehörde auf seine Person entzogen, wollte der ihm zwangsweise auferlegten sozialen Isolation entkommen.
Felix Otto hat sich lediglich genommen, was gemäß den Menschenrechten einem jedem Menschen, aber nicht einem Asylbewerber in Deutschland zusteht: Bewegungsfreiheit und ein Leben in einem Minimum an Würde.
Das deutsche Asylverfahrensgesetz aber macht es zu einem Verbrechen, die Grenze des zugeteilten Landkreises ohne Genehmigung der Ausländerbehörde auch nur zu überschreiten. Wer das Gefängnis des Landkreises, zu dem man als Asylbewerber ohne irgendein Verbrechen für Jahre verurteilt ist, nicht anerkennt, wird mit dem Gefängnis aus Mauern, Gitter und Stahl bestraft. Dies ist skandalös.
The VOICE Refugee Forum protestiert einmal mehr gegen diese deutsche Sondergesetz der Residenzpflicht, das die davon betroffenen Menschen einem rassistischen System von Kontrollen, Diskriminierung, Ausgrenzung und Abschiebungen unterwirft und sie ihrer menschlichen Freiheit, Würde, Hoffnung und ihrer Zukunftsperspektiven beraubt.
Wir fordern daher die sofortige Freilassung von Felix Otto aus der Strafhaft, die auf einem rassistischen Sondergesetz basiert!
Wir fordern die sofortige Abschaffung der Residenzpflicht!
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Hintergrundbericht von Felix Otto in September 2008.
Ich kam am 5. August 2000 nach Deutschland aus politischen Gründen wegen meiner Mitgliedschaft in der UPC, einer verfolgten Oppositionspartei in Kamerun, nach Deutschland.
In dem politischen System, das in Kamerun existiert, hat sich seit 26 Jahren Diktatur nichts geändert. Seit 26 Jahren ist es die gleiche Diktatur: Oppositionelle werden verfolgt, ins Gefängnis gesperrt und außergerichtlich exekutiert – vergiftet oder erschossen. Sogar eine Vielzahl von Ministern der Regierung, die Präsident Paul Biya, der seit 26 Jahren allein regiert, widersprachen, verbrachten ihr Leben im Knast.
Ich möchte nicht nach Kamerun zurückkehren. In Deutschland fühle ich mich in Sicherheit. Ich möchte nicht exekutiert werden und sterben. (konkret?)
Meine erste Station, wo ich am 5. August 2000 Asyl beantragte, war Lübeck.
Doch am 8. August begann mein Leben als Flüchtling in Jena Forst. Seitdem war ich auch in Deutschland niemals frei außer innerhalb der Rechte eines Flüchtlings.
Nach ca. drei Monaten in Jena lebte ich im Flüchtlingsheim in Schleiz. Im Mai 2005 kam ich nach Rodarabrunn, einem typischen Lager mitten im Wald. Es gab keinen Supermarkt, keinen Laden, nur zweimal am Tag einen Bus – der von uns nur in eine Richtung genutzt werden durfte, denn für uns galt die ehemalige Grenze zwischen DDR und BRD noch immer – nach Bayern, wo es mit Kronach eine größere Stadt gegeben hätte, zu fahren, hätte als Straftat gegolten, denn dazu hätte man den Landkreis verlassen müssen. Denn Asylbewerber unterliegen in Deutschland der Residenzpflicht, das heißt ihr Aufenthalt ist nach § auf den Landkreis beschränkt, dem sie zugewiesen werden und den sie ohne Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde nicht verlassen dürfen – und diese wird in der Regel willkürlich und nach rassistischen Gesichtspunkten vergeben – oder eben nicht.
Im September 2006 wurde ich nach Juchhöh umgesiedelt. Das Lager liegt wiederum im Wald, einige hundert Meter von einer winzigen Ansiedlung, die aus einem Gasthaus und zwei oder drei Häusern besteht. Der nächste größere Ort, Hirschberg, liegt ca. drei Kilometer entfernt, aber es gibt keine Linienbusse dorthin. Die einzige Möglichkeit, dort einzukaufen, ist, wenn das DRK einen Bus für die Heimbewohner organisiert. Viele Heimbewohner erhalten kein Bargeld, sondern nur Gutscheine, mit denen nur sie in Hirschberg oder Schleiz – wohin die Hin- und Rückfahrt 6,60 kostet – einkaufen können. Uns wird nicht erklärt, nach welchen Kriterien jemand Sozialhilfe oder Gutscheine erhält.
Im Jahr 2004 hat man von mir verlangt 660 Stunden Zwangsarbeit zu leisten. Ich schuftete in der Küche des Landratsamtes Schleiz und wurde dafür nicht bezahlt. Diese Arbeit hat man mir aufgebürdet, nur weil ich mein natürliches Recht auf Bewegungsfreiheit wahrgenommen habe. Wie kann ein Mensch vier, fünf, sechs oder mehr Jahre in einem Landkreis eingesperrt sein, ohne verrückt zu werden.
Im Jahr 2005 wurden mir 330 Arbeitsstunden auferlegt, nur weil ich den Landkreis Schleiz verlassen habe.
Im Jahr 2007 wurde ich in Töpen, das nur einen Kilometer von meinem Heim liegt, aber schon in Bayern, im Auto eines Freundes von der Polizei angehalten.
Hätte ich die Arbeit verweigert, hätte ich mehrere Monat ins Gefängnis gehen müssen. Warum das so ist, hat mir bis heute niemand erklärt. Unvorstellbar, ein Flüchtling arbeitet 990 Stunden ohne Entlohnung! Während er doch genau weiß, dass er psychologische Stabilisierung benötigt.
Welche Rolle spielen da illegale Methoden? Mach acht Jahren in Deutschland habe ich mit der Ausländerbehörde Schleiz nur Ärger gehabt.
Im Jahr 2004 machte ich bei einer deutschen Fahrschule den deutschen Führerschein, wofür ich auch Geld bezahlt hatte. Doch die Ausländerbehörde sagte mir, ich hätte kein Recht den Führerschein zu machen. Da antwortete doch eine Frau direkt hinter dem Büro (?): Weshalb braucht ein Afrikaner einen deutschen Führerschein?
Ich fühlte mich sehr diskriminiert und beleidigt. Ich war sehr verletzt und verließ ihr Büro.
Die 500 Euro, die ich für den Führerschein schon vorausbezahlt hatte, waren verloren.
Meine Krankenversicherung bei der AOK wurde gestoppt, mein Taschengeld wurde gestoppt. Keiner hat mir die rechtlichen Gründe erklärt.
Wenn ich um etwas bitte, was eine normale Unterstützung oder ein Recht für einen Flüchtling ist, wird es mir versagt. Ich lebe seit acht Jahren in Deutschland und habe ein Recht zu arbeiten. Am 15. Juli habe ich um eine Arbeitserlaubnis ersucht, weil ich drei Angebote hatte. Obwohl ihr Kollege meine Sachbearbeiterin aufforderte, mir die Erlaubnis zu erteilen, verweigerte sie sie mir.
Man sagte mir, dass ich nach Köln fahren müsste zur Identifikation.
Ein Drohbrief in rigidem Tonfall erreichte mich: dass ich eingesperrt werden würde, falls ich im Deportationsbüro nicht erschiene.
Das ist nicht logisch, denn das Landratsamt hat doch schon eine zertifizierten Brief des Gerichts in Gera, worin meine kamerunische Staatsangehörigkeit bestätigt wird.
Als ich meine Arbeitserlaubnis beantragte, schrieb man mir einen zweiten Drohbrief; in dem Stand, dass man meine Abschiebung vorbereitete. Es ist klar: all das sollte nur dazu dienen mich ins Gefängnis zu bringen und meine Abschiebung in mein Heimatland vorzubereiten.
Seit einem Monat bin ich psychisch durcheinander; Ich habe Angst, in die Psychiatrie zu gehen: Ich möchte nicht zurück nach Afrika gehen wegen der politischen Situation in Kamerun.
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Seit mehreren Wochen sammeln die Flüchtlinge im Lager in Möhlau Unterschriften für einen Offenen Brief (siehe unten), in dem sie ihre katastrophale Lebenssituation beschreiben und die Schließung des Lagers und ein menschenwürdiges Leben fordern. Unterstützt den Offenen Brief und unterschreibt ihn ebenfalls.
- Zur Aktuellen Situation in Möhlau
Unterstützt den Offenen Brief der Flüchtlinge in Möhlau (Landkreis Wittenberg)
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Linkezeitung-Interview mit Flüchtlingen die bei der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migrantinnen mitmachen. Ergänzt durch Zitate einer Rede von Seid Seidi (Karawane Bremen) über den zehnjährigen Kampf der Karawane.
Interviews: „Das Schweigen brechen“ - Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migrantinnen