Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Schaltzentrale des Abschiebeterrors in Deutschland im „Krieg gegen Migration und Flüchtlinge
„Willkommen in Deutschland“ - diese Botschaft verbreitet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf seiner Website im globalen Internet.
Für Flüchtlinge, die einen Asylantrag in Deutschland stellen, bedeutet die Botschaft im praktizierten Umgang allerdings: „Willkommen in der Hölle“.
Wenn das Bundesamt auf seiner Webseite erklärt: „Das Asylrecht … hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht.“, bedeutet dies in der Realität jedoch, dass alle anderen verfassungsmäßigen Grundrechte für Asylantragsteller aufgehoben oder massiv eingeschränkt werden: das Recht auf Bewegungsfreiheit, das Recht auf Arbeit, das Recht auf Bildung, das Recht auf Familienschutz, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf körperliche Unversehrtheit usw. Durch diese „gesetzliche“ Diskriminierung und zusätzliche, „interpretierende“ Verwaltungsrichtlinien wird letztlich auch die im primären Verfassungsrang zu schützende Menschenwürde zum expliziten Angriffsziel im Umgang mit Asylsuchenden im „zivilisierten“ Deutschland.
Das Bundesamt ist die zentrale Schaltstelle, von der aus der „Krieg gegen Migration“ im Landesinneren organisiert und geführt wird. Wer den außerhalb der EU-Grenzen operierenden Menschenjägern von FRONTEX entkommt, wer ihre Militärpatrouillen, ihr Polizei- und Agentennetz, ihre Todeszäune, ihre Drohnenaufklärung und ihre Operationsgebiete in Nordafrika, im Mittelmeer und vor Europas Ostgrenzen glücklicherweise überwindet, um gemäß den Genfer Konventionen und dem Internationalen Abkommen zum Flüchtlingsschutz einen Asylantrag zu stellen, findet sich im Spinnennetz der Dublin-II-Verordnung und der nationalen Behörden wieder.
Die Dublin-II-Verordnung wurde initiiert, um Flüchtlingen ihren Rechtsanspruch auf Asyl z.B. in Deutschland deutlich zu erschweren, da mit der Definition sogenannter „sicherer Drittstaaten“ eine immense „Zuständigkeitshürde“ hin zu den Staaten an den EU-Außengrenzen aufgebaut worden ist. Im selteneren Falle, dass Flüchtlinge bei Ihrem Transit durch Deutschland erstmalig „registriert“ wurden, hält Dublin-II diese Flüchtlinge in einem Land gefangen, das ihnen ihr Asylgesuch mit einer in Europa führenden „Effizienz“ verweigert. Viele hierzulande abgelehnte Asylsuchende haben versucht in einem anderen Land Schutz vor Verfolgung zu finden, doch selbst wenn sie dort Möglichkeiten einer sichereren Existenz gewährt bekämen, werden sie aufgrund der Dublin-II-Regelung wieder nach Deutschland zurückgeschoben - obwohl Deutschland ihr Leben nicht zu schützen bereit ist, sondern es durch sogenannte „aufenthaltsbeendende“ Maßnahmen, Isolation und Perspektivlosigkeit in Gefahr bringt.
Die BRD hat - nach einer beispiellos rassistischen Medienoffensive („Das Boot ist voll“) und faschistisch motivierten Mord- und Brandserien (Hoyerswerda, Mölln, Rostock, Solingen,...) mit der Grundgesetzänderung zum Asylrecht am 26 Mai 1993 die „Drittstaatenregelung“ eingeführt: Wer auf seinem Weg nach Deutschland über ein "sicheres Land" kommt, muss dorthin zurück und sein Asylantrag wird automatisch abgelehnt. Diese Regelung ist der Vorläufer der Dublin-II-Verordnung. Mit dieser Regelung haben die europäischen Kernstaaten (Deutschland und Frankreich) - die gleichzeitig die reichsten und mächtigsten Staaten Europas sind - im Interessenseinklang mit den anderen west- und nordeuropäischen Staaten einen Gürtel um Europa aufgebaut, um die menschlichen Opfer ihrer (neo)kolonialen, imperialen und neoliberalen Ausbeutungspolitik abzufangen. Die süd- und osteuropäischen Staaten verwehren im Auftrage ihrer geldgebenden Vertragspartner den Flüchtlingen den Zugang zu Europa. Die Grenzbeamten der jeweiligen Länder werden u.a. durch Experten der Bundespolizei und FRONTEX -Kader unterstützt und ausgebildet. Die Grenzen werden mit Hilfe der Militärtechnologie aus deutschen und französischen Waffenschmieden und Forschungseinrichtungen abgesichert.
Insgesamt ist FRONTEX ein insbesondere von Deutschland vorangetriebenes Projekt, das einerseits die Kosten für den Kriegszustand der Abwehr von Flüchtlingen vor und an den europäischen Außengrenzen langfristig auf andere Länder abzuwälzen versucht und andererseits durch den Verkauf deutscher High-Tech-Produkte den operativen Zugriff auf die europäischen Rand- und Anrainerstaaten gewährleisten will.
Zentrale Aufgabe des Bundesamtes ist die - zumeist manipulative und willkürliche - Abwicklung der Asylverfahren, welche nicht über Dublin-II anderweitig verwiesen werden können. Dies beginnt mit dem Erstinterview durch geschultes Personal des Bundesamtes in Nürnberg bzw. einer seiner Außenstellen in den „Erstaufnahmeeinrichtungen“ der Bundesländer. Diese Einrichtungen - größere Sammellager oft in ehemaligen Kasernenanlagen - sind isolierte Orte, wo die Betroffenen unter räumlicher Aufenthaltsbeschränkung (Residenzpflicht) und permanenter Kontrolle gehalten werden. Der Zugang zu verständlichen rechtlichen Informationen wird erschwert und die Erreichbarkeit von Rechtsanwälten oder rechtlicher Beratung wird durch limitierte Bargeldverfügung und willkürliche Prozesskostenbeihilfe („Aussicht auf Erfolg?“) eingeschränkt. Da der Zugang zu unabhängigen Informationsquellen im Internet nicht vorgesehen ist und kein Vorwissen über die eigentlichen Intentionen und Aufgaben der Befrager/innen und Entscheider/innen des Bundesamtes besteht, beginnt für die Betroffenen eine erneute Traumatisierung und Verunsicherung - nach den bereits im Herkunftsland erlebten und den Gefahren und Schrecken der eigentlichen Flucht.
Über seine „Entscheider/innen“ schreibt das Amt selbst: „ ... großes Erfahrungswissen, das Beherrschen von Befragungstechniken und ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen sind unverzichtbar.“ Um welches „Einfühlungsvermögen“ es sich hierbei handelt, belegt die im europaweiten Vergleich niedrige Anerkennungsquote von Asylverfahren in Deutschland um 2% aller Anträge.
Das Beherrschen von Befragungstechniken ist die eigentliche Kernkompetenz, die von der Person einer/s Entscheiders/in verlangt wird. Hierbei geht es in der Zielstellung darum, den/die Antragsteller/in möglichst zu verwirren und zu verunsichern, um vermeintliche Widersprüche „herauszuarbeiten“ - so z.B. durch wiederholte Befragungen zu den immer wieder gleichen Sachverhalten, bei denen dann Unterschiede im Ausdruck zu maßgeblichen Lügen um stilisiert werden. Aus unserer langjährigen Erfahrung heraus können wir tausende von Beispielen benennen, in denen die Entscheider/innen des Bundesamtes Asylanträge negativ manipuliert haben, um dadurch dem durchaus offen formulierten Interesse des deutschen Staates - „effiziente“ Begrenzung der „Zuwanderung“ von Flüchtlingen - Geltung zu verleihen.
Der Abschiebeterror in Deutschland wurde mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 1. Januar 2002 und dem 2004 verabschiedeten "Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern"(Zuwanderungsgesetz) schrittweise verschärft. Mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz stellte sich die BRD im Zuge des „Kampfes gegen den internationalen Terrorismus“ ausdrücklich hinter die Verfolgung politisch Andersdenkender in den jeweiligen Verfolgerstaaten und verwehrt seitdem hierzulande insbesondere den Aktivisten von antiimperialen Befreiungsorganisationen jegliches Asylrecht.
Im Zuge dieser Entwicklung wurde der Name des Bundesamtes 2005 auch konsequenterweise von "Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge" in "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" geändert, da die Anerkennung von Flüchtlingen ja auch nicht mehr als die Hauptaufgabe des Amtes aufrecht erhalten werden konnte.
Mit dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz wurden allerdings auch geschlechtsspezifische Fluchtgründe als relevante Anerkennungsgrundlage eingeführt. Frauen, die sexuelle Gewalt unter Folter und in Kriegen erleben mussten, wurden hierzu teilweise so detailliert befragt, dass sie während der Interviews retraumatisiert wurden und zusammenbrachen. Frauen aus afrikanischen Ländern wurden mit rassistischen Vorurteilen konfrontiert und ihre individuellen Erlebnisse als etwas Typisches für afrikanische Gesellschaften verharmlost. Obwohl Zwangsehe und traditionelle und religiöse Gewalt gegen Frauen tagtäglich hier in Deutschland zur Kriminalisierung von Migranten/innen instrumentalisiert werden, werden die selben Gründe bei den Interviews als typische Merkmale der Herkunftsgesellschaften abgewertet und als Asylgründe abgelehnt.
Das Bundesamt sammelt die Informationen zu den Herkunftsländern. Quellen sind dabei sowohl die Informationen des Auswärtigen Amtes, der Menschenrechtsorganisationen und des UNHCRs und Nachrichtenagenturen. Unsere Erfahrungen zeigen jedoch, dass obwohl entsprechende Informationen über die politische und gesellschaftliche Lage eines Landes vorliegen, die Einzelentscheider/innen diese in den Asylverfahren oft nicht einbeziehen oder ihre Entscheidung trotzdem gegen die Flüchtlinge treffen. Aus der Summe dieser Erfahrungen können wir nur eine Schlussfolgerung ableiten: Das Bundesamt erteilt Direktiven, die den Interessen der deutschen Regierung und der deutschen Konzerne untergeordnet sind. Menschenleben und -würde zählen nur dann, wenn sie dem Ansehen der BRD dienen und für die Interessen der deutschen Wirtschaftsverbänden nützlich sind.
Erst in einer jüngsten Verhandlungsreihe vor dem Verwaltungsgericht in Braunschweig wurden wir Zeuge, wie in drei verschiedenen Klageverfahren sudanesische Flüchtlinge das Bundesamt angeklagt hatten, ihre Berichte falsch wiedergegeben, durch bestimmte Befragungstechniken die Anhörung vom eigentlichen Kern abgelenkt und durch „unfähige“ Dolmetscher manipuliert zu haben. Wenn das Asylgesuch durch das Bundesamt negativ entschieden wurde, wird im Klageverfahren der/s Betroffenen vor dem Verwaltungsgericht das Erstinterview als Grundlage genommen und alle Ergänzungen und Berichtigungen der Betroffenen als Lüge oder Schutzbehauptung betrachtet, wenn sie im Widerspruch zu Angaben im Erstinterview durch das Bundesamt stehen. Auf die Frage eines Richters des VG Braunschweig, warum der Antragsteller seine Aussagen unterschrieben habe und dabei auf eine Übersetzung des Dolmetschers verzichtet habe, antwortete dieser, dass der Übersetzer so schlecht war, dass es ihm gar nichts genutzt hätte, wenn er es sich hätte nochmal übersetzen lassen. Es gibt viele Aussagen von Betroffenen, dass sie vermuten, dass manche Dolmetscher mit den Behörden gemeinsam gegen sie arbeiten. Alle merkten an, dass die Erstinterviews durch das Bundesamt ihnen wie Verhöre von Verfolgungsbehörden vorkamen. „Sie wollen nicht die wirkliche Geschichte hören, sondern sie betrachten uns als Betrüger und Kriminelle, denen sie eine Falle stellen müssen.“
Die Interviews mit ihren verhörähnlichen Methoden erschrecken die teilweise traumatisierten Flüchtlinge. Die Verharmlosung der politischen Lage in ihren Herkunftsländern schockiert sie, weil die gleiche deutsche Regierung sich auf internationaler Bühne ja öffentlich für die Überwindung dieser Verhältnisse stark macht und sogar zu militärischen Mitteln greift. Erst hier bei den Interviews realisieren die Flüchtlinge die scheinheiligen Lügen, welche letztlich wirtschaftlichen Interessen untergeordnet werden.
„Willkommen in der Hölle“:
Dublin 2 Anwendung F Abschiebung in Drittstaat
Asylantrag offensichtlich unbegründet F Abschiebung in Herkunftsland
Asylantrag abgelehnt F langwieriges Klageverfahren
„Bei Asylverfahren arbeitet das Bundesamt zusammen mit den Ausländerbehörden, dem Bundesverwaltungsamt, der Bundespolizei, den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sowie mit dem UNHCR.“ (Website BAMF)
Kann der Betroffene sein Klagerecht/Widerspruchsrecht geltend machen und ist es dem Bundesamt nicht möglich eine schnelle Abschiebung durchzuführen, wird der Betroffene den Mahlsteinen des Asylbewerberleistungsgesetzes und der dann zuständigen Ausländerbehörde überlassenen. Dort wird dann der psychische und physische Abtötungsprozess vermittels der Isolation mit Lagerunterbringung und Residenzpflicht, der Vorenthaltung von Grund- und Menschenrechten, wiederholter Androhung der Abschiebung mit Aufforderung zur „freiwilligen“ Ausreise sowie durch Schikane und Drangsalierung mit Gutscheinen, Essenspaketen, Nötigung zu Antragstellungen für medizinische Versorgung und willkürlichen Leistungskürzungen der ohnehin verfassungswidrig niedrigen Leistungssätze vorangetrieben.
Das Bundesamt kontrolliert und koordiniert sämtliche Stellen und Maßnahmen gegen die Flüchtlinge. An vielen Entscheidungen, die die Ausländerbehörden treffen müssen, ist das Bundesamt beteiligt. Es wird z.B. um Stellungnahme gebeten, wenn es darum geht, ob ein Ausländer in seinen Heimatstaat abgeschoben werden darf - das heißt, ob ein so genanntes zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot vorliegt. In der gängigen Entscheidungspraxis des BAMF wird das im §60 des Aufenthaltsgesetz formulierte Verbot einer Abschiebung bei anzunehmender Bedrohung von Leben oder Freiheit wegen rassistischer Verfolgung, religiösem Bekenntnis, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen politischer Überzeugungen jedoch strukturell-restriktiv auf ausschließlich staatlich-behördliche Verfolgung reduziert, obwohl die Verfolgung durch nicht staatliche Personen und Organisationen im Gesetz ausdrücklich gleichgestellt wird, wenn der Hoheitsträger nicht in der Lage oder nicht willens ist, die Verfolgung abzustellen und keine innerstaatliche Fluchtalternative besteht.
Das BAMF hat neben der Ablehnung und Koordinierung aller Maßnahmen zur Abwehr von Flüchtlingen weitere zentrale Aufgaben. So verteilt es die finanziellen Mittel aus den Fonds der Europäischen Union an Nichtregierungsorganisationen und andere staatliche oder nicht-staatliche Institutionen. Diese müssen dabei in der Lage sein, einen Teil der Finanzierung selbst zu tragen. Es kommen daher nur größere Institutionen in Frage. Die Gelder werden durch entsprechende Verteilungskriterien hauptsächlich projektbezogen an Organisationen vergeben, die entweder die Rückführung der Flüchtlinge in die Herkunftsländer beschleunigen und erleichtern oder die "gute" Flüchtlinge für die hiesige Industrie oder den Dienstleistungssektor selektieren.
Das Bundesamt richtet also für die Bundesregierung die Arbeit der größeren Nichtregierungsorganisationen aus, koordiniert und steuert ihre Arbeit durch die regelmäßige Kontrolle innerhalb der Projekte.
Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen
Foto:
Rex Osa (Stuggart) und Miloud Cherif (Zella-Mehlis)von The VOICE Refugee Forum in Prortest Aktion gegen BAMF in Nürnberg (Foto von Thomas Kriska) https://thevoiceforum.org/node/2535
END
Press zu BAMF: Kundgebung am heutigen Freitag, 12.00 Uhr, vor dem Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge, Nürnberg, Frankenstraße 210
https://thevoiceforum.org/node/2527
„WILLKOMMEN IN DEUTSCHLAND“ - WILLKOMMEN IN DER HÖLLE
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Schaltzentrale des
Abschiebeterrors in Deutschland im „Krieg gegen Migration und Flüchtlinge
https://thevoiceforum.org/node/2531
7. Mai - Solidaritätsaktion in Zella-Mehlis
Sarah und Miloud bleiben - und alle anderen auch!Gemeinsam gegen
Abschiebungen und Isolation!Meiningen rudert zurück
https://thevoiceforum.org/node/2522