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Wohnsitzauflage!! Gaston Ebua Vs Deutsche AusländerBehorden - Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und des Reiseausweises

By voice, 8 October, 2007

UNHCR: Deutschland bricht Völker- und Europarecht - Freie Wahl des Wohnsitzes für Flüchtlinge
(See links to information in English and French below the text of Mr. Gaston Ebua's Lawyer in Berlin)

Update 4. October 2004 Gaston Ebua Vs Deutsche AusländerBehorden
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und des Reiseausweises für Flüchtlinge / Streichung der Wohnsitzauflage für die Stadt Darmstadt https://thevoiceforum.org/node/609

-Freitag, 28.09.2007
Anwalt Vermerk-von Gaston Ebua / Deutsche Ausländerbehorde situation 27.09.07 M:\Mandate\Ebua\Vermerk1.doc
http https://thevoiceforum.org/node/604
- Zusammenfassung des aufenthaltsrechtlichen Situation von Herrn Gaston Ebua und dem Stand des Verfahrens bezüglich seine Wohnsitz
https://thevoiceforum.org/node/554
- UNHCR: Deutschland bricht Völker- und Europarecht - Freie Wahl des Wohnsitzes für Flüchtlinge
https://thevoiceforum.org/node/553

...............................................................

RAinnen v. d. Behrens / Böhlo, Karl-Marx-Str. 30, 12043 Berlin

******

Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten
Ausländerbehörde
z. Hd. Frau Langeheine
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin
Per Telefax

Rechtsanwältinnen Antonia v. d. Behrens Berenice Böhlo
Karl-Marx-Straße 30
12043 Berlin
Tel: 030 / 629 877 20
Fax: 030 / 629 877 25
www.behrens-boehlo.de

Unser Zeichen
Ihr Zeichen
05/832 ab

Datum
Berlin, den 04.10.07

- IV Z -
Herr Gaston Ebua, geb. 01.06.1973

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und des Reiseausweises für Flüchtlinge / Streichung der Wohnsitzauflage für die Stadt Darmstadt

Sehr geehrte Frau Langeheine,

in oben genannter Angelegenheit wenden wir uns direkt an Sie, da auf der Ebene des Sachgebiets keine Lösung erzielt werden konnte. Das Sachgebiet machte die Verlängerung von sachwidrigen Erwägungen abhängig.

Herr Ebua ist anerkannter Flüchtling (§ 51 Abs. 1 AuslG), dem vor einigen Jahren zusammen mit der Aufenthaltsbefugnis eine Wohnsitzauflage für die Stadt Darmstadt erteilt worden war. Herr Ebua zog im Jahr 2003 rechtmäßig nach Berlin, seit dieser Zeit lebt er offiziell in Berlin und bezieht hier ALG II. Zur Zeit ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein Rechtsstreit (Klage und einstweiliger Rechtsschutzantrag) anhängig, welche Ausländerbehörde (Berlin oder Darmstadt) für die Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis als Aufenthaltserlaubnis und die Verlängerung des Reiseausweises zuständig ist.

Nach Änderung der VABs im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes (VAB 12.2.2.) ist die Zuständigkeit des Landes Berlin für die Streichung der Wohnsitzauflage und die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und des Reiseausweises eindeutig. Aus diesem Grund stellten wir unter dem 19.09.2007 einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Behörde. Da die Unterzeichnerin sich um Urlaub befand, sprach Herr Ebua in Begleitung von Herrn RA Förster am 27.09.2007 bei dem Sachgebietsleiter von IV Z 3, Herrn Kieswetter, vor. Dieser hielt mit der Kollegin der Unterzeichnerin, Frau RAin Böhlo, telefonisch Rücksprache und es wurde vereinbart, dass gegen Erledigungserklärung die Aufenthaltserlaubnis und der Reiseausweis verlängert werden. Gegenüber Herrn RA Förster bestand Herr Kieswetter dann jedoch darauf, dass die Rechtsmittel zurückgenommen werden müssten, bevor die Aufenthaltserlaubnis und der Reiseausweis verlängert werden würden. Diese Rechtsauffassung bestätigte auch Herr Mazanke gegenüber Herrn RA Förster. Sogar eine Fiktionsbescheinigung wollte Herr Kieswetter nur nach Rücknahme der Rechtsmittel ausstellen.

Meine Kollegin, Frau RAin Böhlo, hatte eine Erledigungserklärung vorbereitet und diese Herrn Kieswetter zur Kenntnisnahme übersandt; nachdem dieser nun auf Klagerücknahme bestand, hat sie das entsprechende Erledungsschreiben wieder aus der Post genommen und nicht an das Verwaltungsgericht übersandt.
Auch der UNHCR Berlin hatte sich mehrmals schriftlich und mündlich an Ihre Behörde gewandt und bisher auf die Schreiben keinerlei Reaktion erhalten, telefonisch wurde Herrn Anstett vom UNHCR durch Herrn Kieswetter mitgeteilt, dass Aufenthaltserlaubnis und der Reiseausweis verlängert werden, sobald die Ausländerakte von dem Verwaltungsgericht zurückgesandt worden wären.

Uns ist völlig unverständlich, warum in dem vorliegenden Verfahren Herrn Ebua so viele Schwierigkeiten gemacht werden und noch nicht einmal auf die Schreiben des UNHCR reagiert wird. Herr Ebua hat sich schon früher um eine gütliche Einigung bemüht, was von Ihrer Behörde jedoch nicht akzeptiert wurde.

Die VABs und die Aussagen von Herrn Kieswetter sind eindeutig, Herr Ebua hat Anspruch auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und des Reiseausweises. Dieser Anspruch kann nicht von einem sachfremden Umstand wie der Rücknahme von Rechtsmitteln abhängig gemacht werden.

Selbstverständlich werden wir umgehend die Erledigungserkärung in beiden Verfahren an das Verwaltungsgericht senden, sobald Ihre Behörde die Verlängerung zusichert.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Nichterteilung ganz erhebliche Konsequenzen für Herrn Ebua hat. Dieser muss dringend nach London reisen, um sich an seiner Universität zurückzumelden, sein Status als Student ist dort völlig ungeklärt, da er seit Sommer 2006 aufgrund der abgelaufenen und nicht verlängerten Aufenthaltsbefugnis nicht mehr reisen kann. Herr Ebua kann sich jetzt - im besten Fall – noch rückwirkend gegen eine Strafgebühr zurückmelden. Außerdem sind Herrn Ebua mit Bescheid vom 20.09.2007 sämtliche Leistungen des JobCenters gestrichen worden, da er über keinen gültigen Aufenthaltstitel verfügt, Bescheid zur Kenntnisnahme anbei.
Wir bitten um eine schelle Regelung der Angelegenheit entsprechend der Grundsätze der VABs.

Mit freundlichen Grüßen
v.d. Behrens
Rechtsanwältin

Information in English and French:

Gaston court process and protest

UNHCR: Free choice of residence for refugees: Published on: Friday, 10th of August 2007 https://thevoiceforum.org/node/562
Mister Gaston Ebua:Summary of his process concerning his restriction of residence (“Wohnsitzauflage”) & of the legal situation https://thevoiceforum.org/node/565

French:
Résumé de la situation de monsieur Gaston Ebua quant à son droit d'asile et aux procédures judiciaires en cours pour sa domicili http://www.thevoiceforum.org/node/575

-German state and the Border Police monitor and control Gaston Ebua’s movement
http://www.thevoiceforum.org/gaston-border
-Gaston's Legal Battle from London against German Authorities on Residential Restriction on UN Travel Document: http://www.thevoiceforum.org/gaston-damlon
German: - Gaston’s Rechtstreit.. / Gaston vs City of Darmstadt
http://www.thevoiceforum.org/gaston-Rechtstreit

Police Brutalilty and Racist Controls
Court acquits Gaston Ebua in Potsdam.
Dubious court process against Gaston Ebua in Potsdam 16.01.2007 https://thevoiceforum.org/gaston-potsdam18.01.2007
Freispruch für Gaston
Fragwürdiger Prozeß am Amtsgericht Potsdam gegen Gaston Ebua am 16.01.2007 https://thevoiceforum.org/gaston_potsdamn2007

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