Ich erhebe Anklage gegen die Bundesrepublik Deutschland https://thevoiceforum.org/node/605
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Warum Herr Li Jun Wen in Suhl im Gefängnis sitzt
http://https://thevoiceforum.org/node/658
Herr Li Jun Wen lebt seit 10 Jahren in Deutschland. Mit Frau Zhou Yun Xue hat er eine Partnerschaftsbeziehung, aus welcher die Kinder Jany und Jawy hervorgingen. Frau Zhou, die in Sachsen ein China-Restaurant führt, hat aus einer früheren Beziehung auch noch zwei Söhne, die inzwischen erwachsen sind.
Herr Li Jun Wen lebte bis jetzt als abgelehnter Asylbewerber im Zustand der Duldung. Dass Asylanträge abgelehnt werden, ist mittlerweile der Regelfall, während zur Zeit des Kalten Krieges noch mehr als 80 % der Anträge anerkannt wurden, ist diese Quote inzwischen auf 0,8 % zurückgegangen. Nur, wenn ausreichend Unterstützung durch besserverdienende Verwandte oder Bekannte da ist, gelingt es bei einem guten Rechtsanwalt und etwas Glück bisweilen, die Asylanerkennung per Gerichtsverfahren durchzusetzen. Einmal gemachte Fehler, etwa das Verschweigen oder die Falschdarstellung entscheidender Asylgründe im „Interview“, der einmaligen Gelegenheit, die Fluchtgründe im Beisein eines Dolmetschers darzulegen, lassen die Tür zum Asyl unwiderruflich zuschlagen. Besonders durch Foltererlebnisse traumatisierte Flüchtlinge, die im Dolmetscher sofort einen Agenten des sie verfolgendenden Geheimdienstes vermuten und, auch um Angehörige zu schützen, dann Dinge verschweigen, tappen regelmäßig in diese Falle und verlieren jede Aussicht, je als politischer Flüchtling anerkannt zu werden.
Der Staat ist bestrebt, abgelehnte Asylbewerber abzuschieben. Zunächst setzt er ihnen eine Frist, freiwillig auszureisen, danach werden sie gegen ihren Willen außer Landes gebracht, genau so, wie im Lexikon Brockhaus 80 das Wort „Deportation“ definiert wird. Allerdings muss der Staat, in welchen die Abschiebung erfolgen soll, dem abgelehnten Asylbewerber per Dokument bescheinigen, dass er Staatsbürger dieses Staates ist. Ob der Person in diesem Staat Verfolgung und Folter droht, spielt dabei weniger eine Rolle. Lediglich manche Staaten, über welche Menschenrechtsorganisation besonders krasse Menschenrechtsverletzungen berichten, werden zeitweilig mit Abschiebeverbot belegt. Togo, wo bereits mehrere aus Deutschland abgeschobene Flüchtlinge nachweislich zu Tode gefoltert wurden und andere spurlos verschwanden, wurde dieser Status nicht zuerkannt, kurz vor Weihnachten 2006 sind dorthin nochmals 17 Flüchtlinge abgeschoben worden.
Auch Herr Li wurde aufgefordert, bei der Passbeschaffung mitzuwirken, damit er nach China abgeschoben werden kann. Die Ausländerbehörde Gotha pflegt als Druckmittel das monatliche Taschengeld von 40 € auf 5 € zu kürzen. Sonst erhalten Asylbewerber lediglich Chipkarten, auf welche sie Lebensmittel und Kleidung in bestimmten, oft teueren Supermärkten kaufen können, andernorts auch Gutscheine, ja auch Zuteilung von Nahrungsmittelpaketen hat es schon gegeben, es gibt aber auch die Auszahlung in Bar. Es kommt vor, dass Asylbewerber die Botschaften ihrer Herkunftsländer zwecks Beantragung eines Passes besuchen, diese ihnen diesen Besuch aber nicht bestätigen. Selbst, wenn die Botschaft bescheinigt, dass kein Pass ausgestellt werden kann, wird diese Kürzung manchmal aufrechterhalten. Die Sozialleistungen erfolgen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 1993, mit welchem eine Ungleichbehandlung gegenüber den Sozialhilfeempfängern eingeführt worden war, um die Sozialleistung gegenüber jenen um etwa ein Drittel zu kürzen.
Asylbewerber können ihren Wohnsitz nicht wählen, sie unterliegen einer Aufenthaltsbeschränkung auf den Landkreis, den sie nur mit behördlicher Genehmigung verlassen können, der sogenannten „Residenzpflicht“. Diese Regelung hat Deutschland im Gegensatz zu den anderen Ländern der EU im Alleingang eingeführt. Eine Entsprechung hat diese Aufenthaltsbeschränkung im Nazi-Deutschland, wo Juden nicht mehr ohne Genehmigung ihre Stadt verlassen durften. Obwohl nach einem Jahr Aufenthalt Asylbewerber prinzipiell arbeiten dürfen, ist dies durch die Residenzpflicht oft sehr schwer. Zudem gibt es eine Rangfolge, zuerst Deutsche, dann EU-Bürger, dann Ausländer mit Aufenthaltsstatus und zuletzt Asylbewerber. Hat ein Asylbewerber einen Arbeitgeber gefunden, der ihn einstellen würde, so muss dieser Arbeitgeber die Stelle dem Arbeitsamt melden, welches diese 4 Wochen lang anbieten muss, ob etwa ein Bevorrechtigter sich bewirbt. Nur dann, wenn sich niemand beworben hat und der Arbeitgeber die Stelle immer noch anbietet, dann darf ein Asylbewerber arbeiten.
So lebte Herr Li nun 10 Jahre auf Kosten des Steuerzahlers in Deutschland. Am 17. November 2006 beschloss die Innenministerkonferenz ein Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge, der Einzelpersonen ab 8 Jahren und Familien ab 6 Jahren Aufenthaltsdauer ermöglichen sollte, eine Aufenthaltsberechtigung zu bekommen. Bedingung dafür war die unwiderrufliche Zurückziehung des Asylantrages. Diese Bleiberechtsregelung ließ den Antragstellern bis 31.12.2007 Zeit, die Bedingungen zu erfüllen, insbesondere durch Arbeit selbst ihren Lebensunterhalt zu sichern, wobei hier die Vorrangregelung entfiel. Daneben gab es eine Reihe Zusatzbedingungen, wie keine Vorstrafen, Sprachkenntnisse und schließlich ein gültiges Personaldokument. Herrn Li wurde erklärt, dass er die Möglichkeit habe, auf diesem Wege Bleiberecht zu erhalten und der Antrag wurde von der Ausländerbehörde akzeptiert. Inzwischen wurde der IMK-Beschluss durch ein Bundesgesetz ersetzt, dass über diesen hinausgeht und vorsieht, dass die Bedingungen bis Ende 2009 erfüllt sein müssen. Diese neue Regelung nach § 104 a Aufenthaltsgesetz ersetzt den IMK-Beschluss, das heißt, die Antragsteller des alten Bleiberechts fallen automatisch nun unter diese neue Regelung.
Trotzdem erhielt Herr Li, wie auch andere Antragsteller, eine Ablehnung des Bleiberechts gemäß IMK-Beschluss, gegen die er Widerspruch einlegte. Ein Ablehnungsbescheid dieses Widerspruchs der Ausländerbehörde Gotha wies darauf hin, dass erneuter Widerspruch nunmehr mit 25 € kostenpflichtig sei (bei 5 € Taschengeld sind das 5 Monatsgehälter!). Während in einem anderen Fall ein Rechtsanwalt diese Gebühr als gesetzwidrig abwies, zahlte Herr Li diese Gebühr.
Die Ablehnung des Bleiberechts stützte sich auf folgende Sachverhalte.
1. verspätete Passbeschaffung
2. ungenügende Kenntnis der deutschen Sprache (A2)
3. Herr Li hatte zeitweise nicht, wie vorgesehen, im Wohnheim gewohnt
Während für die Sprachkenntnisse die neue Bleiberechtsregelung noch eine Frist bis zum 01.07.2008 vorsieht, wo diese Kenntnisse dann geprüft werden, waren die Gründe 1 und 3 bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung gegeben, Herr Li hätte einen Bleiberechtsantrag gar nicht stellen brauchen. Allerdings ist die Erfüllung der Wohnsitzauflage nicht Voraussetzung des Bleiberechts, lediglich von einer vorsätzlichen Hinauszögerung oder Behinderung behördlicher Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung ist die Rede. In den Durchführungsbestimmungen heißt es, dass bei diesem Kriterium ein großzügiger Maßstab zugunsten des Asylbewerbers anzulegen sei. Dazu muss die Ausländerbehörde nachweisen, dass sie aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet hatte, die durch vorsätzliche Handlungen des Antragstellers vereitelt wurden.
Nachdem die Passdokumente nun eingetroffen waren, hatte die Leiterin der Ausländerbehörde Gotha Herrn Li noch am Montag, dem 03.12.2007 versichert, dass er trotz der Ablehnung des Bleiberechts gemäß IMK-Beschluss nicht abgeschoben werden würde, er war sich sicher, gemäß dem neuen Bleiberecht also immer noch eine reelle Chance zu haben. Das war eine glatte Lüge, denn die Ausländerbehörde betrieb die Abweisung der Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht, welches dann zuungunsten des Herrn Li entschied.
Am nächsten Tag kam die Polizei ins Wohnheim Waltershausen, um Herrn Li und einen weiteren Asylbewerber, Herrn Chen He Wen, abzuschieben. Während Herr Chen vom Flughafen Frankfurt nach China abgeschoben wurde, kam Herr Li dort mit solch schweren Verletzungen an den Handgelenken und am Kopf an, dass er nicht reisefähig war. Er gab an, von der Polizei geschlagen geworden zu sein. Am nächsten Tag, dem 05.12.2007 gab es dann einen Gerichtstermin, bei welchem die Leiterin der Ausländerbehörde Gotha beantragte, Herrn Li in Haft zu nehmen, um zu verhindern, dass er Maßnahmen ergreift, um die Abschiebung unmöglich zu machen, z. B. indem er sich selbst verstümmelt. Seit dem sitzt nun Herr Li in der Justizvollzugsanstalt Suhl-Goldlauter.
Am 17.12.2007 wurde erneut ein Versuch unternommen, Herrn Li über den Flughafen Frankfurt abzuschieben. Dies konnte aber vorerst durch einen neu eingeschalteten Rechtsanwalt verhindert werden, der die Anerkennung der Vaterschaft für Jany und Jawy Zhou forderte und entsprechende Rechtsmittel einlegte.
Somit saß Herr Li nun über Weihnachten wie ein Schwerverbrecher im Gefängnis, ohne jemals in einem fairen Gerichtsverfahren verurteilt worden zu sein – ein klarer Verstoß gegen Grundgesetz und UN-Menschenrechtcharta. Verantwortlich für diese eklatanten Menschenrechtsverletzungen ist in erster Linie die Ausländerbehörde Gotha, welche ihren Ermessensspielraum in extrem ausländerfeindlicher Weise auslegte und absichtlich Asylbewerber täuschte, um sie zu veranlassen, mit Nachdruck die Beschaffung von Dokumenten voranzutreiben, im Glauben, damit die Bedingungen für einen sicheren Aufenthaltstitel zu erfüllen, statt dessen damit aber nur die Abschiebung betrieb.
Was bitte sollen die Kinder Jany und Jawy, die heute am 27.12.2007 ihren von Hämatomen entstellten Vater im Gefängnis besucht haben, denn nun von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland denken?
Neben zahllosen schwarz gelockten Migrantenkindern mit großen Kulleraugen, die fröhlich Weihnachtslieder sangen und Deutschlands Willen zu einer harmonischen multikulturellen Gesellschaft illustrierten, dass es schon beinahe weh tat, gab es eine negative Meldung, die alle deutschen Medien über das Weihnachtsfest 2007 dominierte. Es war dies die Tat eines Jugendlichen Türken und eines Griechen, die einen Rentner im Münchener U-Bahnhof brutal zusammengeschlagen hatten, wobei sie „Scheiß-Deutscher“ gerufen haben sollen. Kein Wort von den Abschiebehäftlingen, die landauf, landab in Gefängnissen und Abschiebe-Lagern sitzen, ohne je ein Verbrechen begangen zu haben, kein Wort von den Bedingungen, unter denen Asylbewerber Jahre und Jahrzehnte lang gezwungen werden, zu leben, welche Hürden ihnen in den Weg gelegt werden, wenn sie nur ein Leben unabhängig von Sozialunterstützung führen wollen, ganz zu schweigen von den täglichen Demütigungen.
Es ist diese extreme Selektivität, welche die Berichterstattung prägt, die sich weigert, angemessen auch die Perspektive der Ausgegrenzten zu transportieren. Diese Selektivität hatte damals die öffentliche Meinung manifestiert, dass „die Juden an allem Schuld sind“. Damals endete dies mit einer gewissen „Endlösung“. Die Selektivität der heutigen Berichterstattung manifestiert die Meinung, dass „die Ausländer an allem Schuld sind“. Es wird Zeit, dass die Medien in Deutschland ihre falsche und bequeme Rücksicht gegen Staatsorgane aufgeben und endlich zu dem aufsteigen, was sie in einer funktionierenden Demokratie zu sein haben, nämlich ein Machtfaktor, der den anderen Machtfaktoren (Legislative, Exekutive, Gerichtsbarkeit) auf Augenhöhe gegenüber tritt, sonst ist die friedliche Zukunft unseres Landes ernsthaft gefährdet!
Michael Stade