Pressemitteilung 15. Februar 2011
Frankfurter Flughafen: Öffentlicher Raum oder Privatbesitz?
Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe am 22. Februar 2011
Das Aktionsbündnis gegen Abschiebung ist der Auffassung, dass zum Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch das Recht gehört, gerade an den Orten zu demonstrieren und aufzuklären, an denen es zu Menschenrechtsverletzungen kommt. Und der Frankfurter Flughafen ist durchaus ein solcher Ort.