Berufungsverfahren: RELOADED: Mbolo Yufanyi Gericht Verhandlung/ Court Case
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Landgericht Berlin Wilsnacker Straße 4, 10559 Berlin.
Stock/Raum 2/B 219
Zeit: 09:00 Uhr, Freitag, den 15. August 2014.
Vertrauen in den Rechtsstaat: „völlig Überflüssig“
Am 15.Oktober 2012 war die nigerianische Botschaft in Berlin eine (auch medial überregionale) Bühne für FlüchtlingsaktivistInnen des Refugee-Protestmarsches von Würzburg nach Berlin, um die korrupte Kollaboration zwischen der deutschen und nigerianischen Regierung sowie ihre menschenverachtende Zusammenarbeit bei illegalen Zwangsabschiebungen von Menschen in zutiefst kolonialer Verbrecherart zum wiederholten Male und nachdrücklich zu skandalisieren. Gegen diesen berechtigten politischen Protest gab und gibt es Versuche der umfänglichen Repression durch das deutsche Regime vermittels unmittelbarer und unverhältnismäßiger Polizeibrutalität (einschließlich zahlreicher Verhaftungen in und vor der nigerianischen Botschaft) sowie mit reihenweisen Strafandrohungen gegen die Verhafteten und weitere Protestbeteiligte in der offensichtlichen Intention, das politische Thema zu diskreditieren sowie die stattgehabten illegalen Übergriffe und Gewalttätigkeiten der deutschen Polizei zu vertuschen bzw. nachträglich zu legitimieren.
Seit dem 26. September 2013 wurde gegen den Aktivisten Mbolo Yufanyi Movuh vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten ein Strafverfahren geführt, weil er am 15.10.2012 in Berlin bei Protesten gegen die kriminelle Zusammenarbeit der nigerianischen Botschaft mit dem deutschen Staat bei der zwangsweisen Abschiebung von Flüchtlingen teilgenommen hatte – am 6.2.14 erging nunmehr das erwartete Urteil. Und der Skandal kennt kein Ende – gesinnungsjustiziable Argumentationsführungen beim staatsanwaltlichem Plädoyer und richterlicher Urteilsbegründung inklusive Exkurs in rassistischer Argumentationsführung im Angesicht des Vorverurteilten!
Richterin Brinkmann wurde von angeklagter angezeigt wegen rassistische Beleidigung. Aber in Deutschland gibt's keine Gesetze gegen Rassismus deswegen wurde die Anzeige von Staatsanwalt nur als Beleidigung nach § 185 des StGB gestuft, der von ihn später abgelehnt wurde.
Das Bericht eine Beobachterin.
Vertrauen in den Rechtsstaat : „völlig Überflüssig“
Claudia Grehn berichtet