Berufungsverfahren: RELOADED: Mbolo Yufanyi Gericht Verhandlung/ Court Case
Link: https://www.facebook.com/events/1481970505383944/
Landgericht Berlin Wilsnacker Straße 4, 10559 Berlin.
Stock/Raum 2/B 219
Zeit: 09:00 Uhr, Freitag, den 15. August 2014.
Vertrauen in den Rechtsstaat: „völlig Überflüssig“
Am 15.Oktober 2012 war die nigerianische Botschaft in Berlin eine (auch medial überregionale) Bühne für FlüchtlingsaktivistInnen des Refugee-Protestmarsches von Würzburg nach Berlin, um die korrupte Kollaboration zwischen der deutschen und nigerianischen Regierung sowie ihre menschenverachtende Zusammenarbeit bei illegalen Zwangsabschiebungen von Menschen in zutiefst kolonialer Verbrecherart zum wiederholten Male und nachdrücklich zu skandalisieren. Gegen diesen berechtigten politischen Protest gab und gibt es Versuche der umfänglichen Repression durch das deutsche Regime vermittels unmittelbarer und unverhältnismäßiger Polizeibrutalität (einschließlich zahlreicher Verhaftungen in und vor der nigerianischen Botschaft) sowie mit reihenweisen Strafandrohungen gegen die Verhafteten und weitere Protestbeteiligte in der offensichtlichen Intention, das politische Thema zu diskreditieren sowie die stattgehabten illegalen Übergriffe und Gewalttätigkeiten der deutschen Polizei zu vertuschen bzw. nachträglich zu legitimieren.
Seit dem 26. September 2013 wurde gegen den Aktivisten Mbolo Yufanyi Movuh vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten ein Strafverfahren geführt, weil er am 15.10.2012 in Berlin bei Protesten gegen die kriminelle Zusammenarbeit der nigerianischen Botschaft mit dem deutschen Staat bei der zwangsweisen Abschiebung von Flüchtlingen teilgenommen hatte – am 6.2.14 erging nunmehr das erwartete Urteil. Und der Skandal kennt kein Ende – gesinnungsjustiziable Argumentationsführungen beim staatsanwaltlichem Plädoyer und richterlicher Urteilsbegründung inklusive Exkurs in rassistischer Argumentationsführung im Angesicht des Vorverurteilten!
Richterin Brinkmann wurde von angeklagter angezeigt wegen rassistische Beleidigung. Aber in Deutschland gibt's keine Gesetze gegen Rassismus deswegen wurde die Anzeige von Staatsanwalt nur als Beleidigung nach § 185 des StGB gestuft, der von ihn später abgelehnt wurde.
Das Bericht eine Beobachterin.
Vertrauen in den Rechtsstaat : „völlig Überflüssig“
Claudia Grehn berichtet
Wozu muss sich jemand in einer „so geringen Sache“ so aufwendig verteidigen? - für Richterin B. bleibt das unverständlich bis zum letzten Prozesstag. „Jetzt wurde ich geschlagen, ich werde nicht warten, bis ich getötet werde oder bis jemand anders getötet wird“, Mbolo Yufanyi wird zu 50 Tagessätzen verurteilt. Unverstanden bleibt für die Richterin, wozu er nicht hinnehmen will, dass die Gerichte eine Institution der „Herrschenden“ sind, unterwandert von institutionellem Rassismus und dass er dort ein Vertrauen einklagt, ein Recht sich gegen die Gefahr zu wehren, die von rassistisch geprägter Polizei und Gerichten ausgeht, wenn sie hingenommen wird. Ein Staatsanwalt, der sich als Rassist „outet“, trägt jedenfalls nicht dazu bei. Mbolo Yufanyi geht in Berufung.
9. Prozesstag, Abschlussplädoyers und Urteilsverkündung/ Protokoll
Der Prozesstag beginnt zunächst erwartungsgemäß mit der Ablehnung eines Beweisantrags der Verteidigung - ein Video mit Zeugenaussagen von Teilnehmer_inne dieser Demonstration vor und in der Nigerianischen Botschaft, die von rassistischen Beschimpfungen und Gewalt seitens der Einsatzkräfte berichten. Erwartungsgemäß, da es eben genau dieser Versuch der Verteidigung war, das „am Kragen ziehen“ des Pk. Lamprecht durch den Angeklagten, um dass es in der Hauptsache geht, in einen größeren Zusammenhang zu stellen, der von der Richterin als auch dem Staatsanwalt, als auch den Zeugen, im Verlauf des Prozesses als so quälend und „unnötig“ empfunden wurde. Was sie während dem Prozess noch mit einem, wenn auch verkrampften, Lächeln hingenommen haben, werden Richterin und Staatsanwalt in den abschließenden Plädoyers und Bemerkungen mit großem Enthusiasmus zum Ausdruck bringen, in einer Weise, die mich verblüfft hat. Vielleicht war es übertrieben zu erwarten, dass sie sich inzwischen zur aktuellen Rechtslage bezüglich Racial Profiling und anderen im Prozess verlachten Punkten der Verteidigung informieren, tatsächlich überrascht hat mich, das persönliche Engagement mit dem sie ihre Unkenntnis verteidigt haben. Die Zusammenhänge, die aufzuzeigen als so mühsam empfunden wurden
1. das Mbolo Yufanyi dadurch (das „am Kragen ziehen“) den Polizisten, der ihn selbst zuvor zwecks „Durchführung der Maßnahme“ geschlagen hatte, zum Herausgeben seiner Dienstnummer bewegen wollte, um diesen anzuzeigen.
2. Dass die Verhaftung Mbolo Yufanyis und der Umgang mit ihm auf eine rassistische Einstellung der Einsatzkräfte und insbesondere des Pk. Lamprecht zurückzuführen sind (oder sein könnte, was in diesem Prozess allerdings, seltsamerweise für Richterin und Staatsanwalt von vornherein nicht zur Debatte stand) – mit dem Hinweis auf ein problematisches Phänomen, der weiten Verbreitung von Rassismus unter den Kollegen der Polizei – und das immer noch praktizierte Racial Profiling, sozusagen ein Training zu Diskriminierung, nach internationalem Recht verboten, in Deutschland verstößt es gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes –vor Gericht hat die Frage danach, ob P.K. Lamprecht an solchen Fahndungen beteiligt sei, allerdings ein solches Unbehagen und Unverständnis hervorgerufen, dass ich (als Beobachterin ) davon ausgehen muss, dass Richterin und Staatsanwalt noch nie davon gehört haben, dass dies möglicherweise als problematisch anzusehen ist.
3. Dass die Demonstration in und vor der Nigerianischen Botschaft als Protest gegen eine, von der Deutschen Regierung vernachlässigten, nicht verfolgten kriminellen Praxis der Botschaft stattfand.
4. Dass Grundsätzlich die „Maßnahmen“ der Einsatzkräfte auf das Sichern des Demonstrationsrechtes konzentriert sein sollten und nicht umgekehrt auf das Ver–un -sichern (und schlagen) der Demonstranten.
5. Als Ergänzung von 4. - die Praxis der Gerichte, die Zeugenaussagen eben dieser Einsatzkräfte und allgemein Polizisten als besonders genau und aussagekräftig zu werten, aufgrund ihrer geschulten Beobachtungsgabe (siehe 2.) ungeachtet der Möglichkeit sie könnten diese Praxis ausnutzen, sich absprechen welche Aussagen sie machen oder einfach lügen.
Dies wird der Anwalt Mbolo Yufaniys in seinem Abschlußplädoyer detailliert ausführen, die zahlreichen Widersprüche der Zeugenaussagen Pk. Lamprechts, Herrn Degens, Kryschlaks usw. aufzeigen und darauf hinweisen, dass sein Mandant sein Recht in Anspruch genommen hat, sich gegen die Körperverletzung durch den P.K Lamprecht zu wehren, dessen Kragen festgehalten hat, da er ohne die Dienstnummer des Schlägers zu erfahren keine Möglichkeit gehabt hätte, ihn anzuzeigen. Um das zu beweisen, beantragt er noch ein Video in die Beweisaufnahme aufzunehmen. (der Widerspruch des Staatsanwalts wird von der Richterin mit den müden Worten „ach wir haben schon so viel hier angeschaut“, beschwichtigt und später wird eben dieses Video als Indiz gegen Mbolo Yufanyi in ihr Urteil einfließen.) Sie erkennt an, dass auf dem Video zu hören ist wie „irgendjemand von mir aus auch Herr Yufanyi“, zu hören ist mit den Worten „ihre Dienstnummer“.
Vor dem Urteil wird aber noch eine Zeugin der Verteidigung, die Anwältin Martina A. gehört, deren Aussage ebenfalls in das Urteil mit einfließen wird, genauer deren Aussage, die Richterin auf ihre Art interpretieren wird und zwar, diesmal zu Verwunderung der Zuschauenden, ebenfalls nicht zugunsten des Angeklagten. Sie sagte im wesentlichen aus
Zeugin
Ich wurde angerufen in unserem Büro, zu der Zeit war ich die einzige Anwältin dort, (ich war nicht persönlich am Telefon) und wurde um Hilfe gebeten vor der Nigerianischen Botschaft zwischen Demonstraten und Einsatzkräften zu vermitteln, ich nahm meine Praktikantin mit, vor Ort habe ich zunächst den Einsatzleiter angesprochen und angeboten in die Botschaft zu gehen, um mit dort zu vermitteln – das wurde mir nicht gewährt. Ich habe mitgekriegt, dass an der Seite Sprechchöre laut wurden und eine Festnahme erfolgte, ich habe mich erneut an den Einsatzleiter gewandt und gefragt was mit den Leuten passiert, die festgenommen wurden – er antwortete, sie werden in die Gefangenensammelstelle gebracht. Ich habe kurz mit Mbolo Yufanyi gesprochen (er sagte er möchte eine Strafanzeige machen) und daraufhin erfahren, dass Herr Sy sich aus der Demonstration entfernen möchte, ich habe ihn und Mbolo Yufanyi begleitet, (sie sind nebeneinander gegangen) daraufhin spürte ich einen Schlag von hinten und ab da an habe ich nur noch versucht meine Praktikantin in Sicherheit zu bringen. Die war ganz außer sich „der hat dich geschlagen!“ geschockt, dass ich von einem Polizisten geschlagen wurde, es war eine für sie sehr überraschende Situation, die sich ihr sehr eingeprägt hat. Ich selbst habe keine Anzeige erstattet, da ich es wichtiger fand in dem Moment meine Praktikantin außer Gefahr zu bringen.
Hier nickt die Richterin mitfühlend, ohne allerdings die Frage zu stellen, warum eine von Einsatzkräften „gesicherte“ Demonstration eine Gefahrenzone darstellt, in der die Einsatzkräfte die ausführende Gefahr selbst sind. Oder gilt das Lächeln der Unschuld der Praktikantin, die wohl geglaubte hatte, sie könne gefahrlos in Begleitung einer Anwältin auf eine Demonstration gehen...das bleibt das Geheimnis der Richterin, nicht aber ihre Worte dazu, “das kann ich Verstehen.“ Damit wird die Zeugin entlassen. Es folgen die Plädoyers. Der Anwalt sieht keinen Strafbestand, stellt das Versammlungsrecht hervor und das bereits erwähnte Recht sich zu wehren gegen Körperverletzung im Amt. Beides hat Herr Yufanyi in Anspruch genommen, was Dank des zahlreichen Bildmaterials auch zu beweisen ist.
Das Ablschussplädoyer des Staatsanwalt, würde ich gerne, um die ganze Weltsicht dieses Mannes hier nachvollziehbar zu machen, wortwörtlich wiedergeben – hätte ich nicht so sehr gestaunt und mir dadurch einige beeindruckende Wortphrasen entgehen lassen. Er räumt zunächst ein, „ich kann mich der Kritik an den Zeugenaussagen von Seiten der Polizei nicht vollständig verschließen. Das ist nicht gut gelaufen.“ es gäbe einen „rechtswidrigen Umgang“ was die Zeugenaussagen der Polizei betrifft. Es sei sogar offensichtlich, dass Aussagen verfälscht und abgeglichen wurden – so würden, wenn es nur die Aussagen der Polizei gegeben hätte, keine belastenden Aussagen gegen Mbolo Yufanyi vorliegen. Die Schilderung des Pk. Lamprechts, er hätte Atemnot gehabt, hält er, der Staatsanwalt für übertrieben und „überzogen dargestellt“. Beweise dafür, dass Herr Yufanyi eine Festnahme verhindern wollte gäbe es nicht, diesen Anklagepunkt würde er fallen lassen. Überhaupt halte er das ganze für Übertrieben dargestellt. So beginnt der Staatsanwalt mit entlastenden Punkten, aber der rhetorische Bogen in seiner Stimme deutet schon an, dass diese noch so großzügige Wahrnehmung seinerseits nicht das Hauptanliegen betrifft – nämlich, das sich wehren dürfen gegen Körperverletzung ausgeübt durch Polizisten im Amt. Vorher allerdings noch eine Tirade, tatsächlich eine Tirade über die Definition von Rassismus, die ihm schwer auf der Seele zu liegen schien, während des gesamten Prozesses. Sein gequältes Lachen, sein stöhnen und abwinken, sein Kopfschütteln und schweres Atmen, werden hier endlich offenbart und Erleichterung finden.
Staatsanwalt
“Ich sehe keine Anhaltspunkte für ein rassistisches Motiv seitens der Polizei. Dafür hat sich kein Anhaltspunkt in der Hauptverhandlung erhärtet.“ es sei eher ein „kollektiv unterstellter Rassismus“ seitens der Verteidigung, das sei „lebensfremd“. Mit ironischem Unterton fährt er fort „Einzelne Punkte sind auch für mich lehrreich, dass er sich beleidigt fühlt, durch das Wort „farbiger““, vor zehn Jahren, hätte man diese Bezeichnung gefunden, da andere Bezeichnungen als Beleidigung empfunden wurden. Die Fragerei nach den Fahndungsmustern im Görlitzer Park bezeichnete er als „grotesk“. Auch der Zeuge P.k. Lamprecht hätte da „herumdrucksen“ müssen, „um nicht als Rassist da zu stehen“, nach welchen Kriterien sollte man denn sonst da fahnden. Wenn das so sei, dann „muss ich mich auch als Rassist outen“...Er würde genauso fahnden. Es könne auch nicht Aufgabe des Gerichts sein „Ursachenforschung zu betreiben“ warum „Asylbewerber keine andere Möglichkeit haben,“ als Drogen zu verkaufen. „Das kann auch nicht Aufgabe der Polizei sein.“ Von beiden Seiten sei „insgesamt alles übertrieben dargestellt“, es handle sich eigentlich um eine Lappalie, die keinen solchen Prozess rechtfertige. „Da wir in der dankbaren Situation sind genügend Bildmaterial zur Verfügung zu haben“, sehe man sehr deutlich das „am Kragen ziehen“, „der Tatvorwurf als solcher ist eindeutig belegt.“ und das sei durch keine höheren Zusammenhänge zu rechtfertigen, darum gehe es hier auch nicht. „Und um das noch mal klar zu stellen, die Voraussetzung bildet eine rechtswidrige Besetzung.“ Es gäbe auch keine „übergeordnete moralische Rechtfertigung“, die so ein Verhalten legitimiert – „die Strafrechtlichen Grenzen sind in dem Fall einzuhalten. das Herr Yuafnyi die Dienstnummer haben wollte mag sein, ändert aber nichts daran, dass Pk. Lamprecht in eine Maßnahme einbezogen war. Und nichts daran, dass eine Widerstandshandlung stattgefunden hat. Die Maßnahme, die Demonstrationsgruppen durch eine Polizeikette zu trennen ist gestört worden. Natürlich kommt es da zu Auseinandersetzungen. In Einbettung so einer Maßnahme kommt es auch zu Stoßen und Schlagen. Sie sind angehalten das mildeste Mittel anzuwenden, müssen aber effektiv sein.“ Sie hätten dort „einen Spielraum, den sie ausschöpfen können.“.. „Aus Sicht des Angeklagten mag das vermeidbar gewesen sein. Er mag dort aus seiner Grundhaltung, dass ihm Unrecht angetan wird, eingeschritten sein, beseelt von der Idee die Polizei sei per se rassistisch, dass er sich daher mit eigener Moral über die Handlung der Polizei stellt, in der Art und Weise, mag es geschehen sein, dass er sich dort einmischt.“ So versucht der Staatsanwalt moralisch dieses Verfahren zu richten, zurechtzurücken, zu erklären und vor allem den Verdacht auf Rassismus mit nahezu Großväterlicher Sorge um das Moralverständnis des Angeklagten und der Zuschauer zu zerstreuen und damit den institutionellen Rassismus selbst zu rechtfertigen. Dass Racial Profiling gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes verstößt, finden Sie wohl auch „grotesk“ Herr Staatsanwalt? Mit dem Ausruf „Dann muss ich mich auch als Rassisten outen“ hat er sich hinter den institutionellen Rassismus gestellt, seine Grundhaltung bezüglich dessen offen gelegt, sowie mit der Empörung der Macht, die sich einbildet unterdrückt zu sein, das Wort „outen“ in einen verkehrten, die Diskriminierung rechtfertigenden Zusammenhang gesetzt. Es bräuchte hier eine Richterin, die mit Scharfsinn und Logik, diese offenbarte Weltsicht des Staatsanwalts hinterfragt – immerhin vertritt er den Staat. Das Gegenteil ist der Fall. Die Richterin wird mit sich mit einer provokant falschen unlogischen Schlussfolgerung über den Einwand der Verteidigung lustig machen. Ist das ein Gericht, vor dem ich meine Rechte in diesem Rechtsstaat einklagen und verteidigen soll? Akzeptiert dieser Rechtsstaat ein solches Gericht? Akzeptiert die Gesellschaft einen solchen Rechtsstaat?
Der Staatsanwalt plädiert auf 60 Tagessätze, „die Strafe ist im unteren Bereich anzusetzen“, da der Angeklagte nicht vorbestraft sei und er könne „keine kriminelle Energie“ bei dem Angeklagten erkennen, er hätte aus idealistischen Motiven gehandelt.
Mbolo Yufanyi wies in seiner Abschlussrede noch einmal ausdrücklich auf die Schwierigkeit hin, hier vor diesem Gericht, bestehend aus ausschließlich „weißen“, Rassismus zu verhandeln und nicht in der Deutungshoheit des Gerichts (das nicht begreifen kann worum es geht und das offensichtlich auch nicht versucht) bleiben kann, was eine rassistische Beleidigung ist und was nicht. „Ich möchte von diesem Gericht nicht mehr als „Farbiger“ bezeichnet werden.“ Er stellt seinen politischen Kampf dar und seine Absicht diese Praktiken des Gerichts nicht hinzunehmen.
Die Urteilsbgründung
Erneut wird darauf hingewiesen, dass für dieses Verfahren „wie viele waren das 8 oder 9?“ Verhandlungstage nicht gerechtfertigt seien. „Ich bin durch die Polemik der Verteidigung nicht zu beeindrucken“, eröffnet die Richterin. Zunächst einmal wolle sie eine „Bemerkung“ machen, „das ist mir nach so einem langen Prozess auch mal gestattet.“ Sie habe nämlich sich wie der Herr Staatsanwalt gewundert, dass es eine Beleidigung sei jemanden mit „Farbiger“ zu bezeichnen und „Ich habe eine farbige Freundin gefragt, wie sie denn bezeichnet werden möchte, ob das eine Beleidigung für sie ist.“ Die Freundin hätte „gelacht und gesagt, wie soll man mich denn sonst bezeichnen.“ - Mbolo Yufanyis politisch geschulte Sensibilität scheint gegen die Aussage der behaupteten, abwesenden Freundin nicht zu zählen, er verlässt konsequenter Weise den Saal. Die Richterin fährt mit dem Verweis „das werde ich noch prüfen, wie das geahndet wird, dass der Angeklagte unaufgefordert den Saal verlässt“ fort zu Ihre privaten Überlegungen zu der Verwendung eines Begriffs aus der der „Sprache der Herrschenden“ (Max Frisch), den Zuschauern mitzuteilen. „ Ich wüsste gar nicht was eine andere Bezeichnung sein könnte.“ Dass es hier zudem um eine Polizisten geht, der per Funk, mit dem Ausweis in der Hand, neben Name, Adresse und Alter, diese zusätzliche Information durchgibt, was laut Grundgesetz diskriminierend ist, steht erst gar nicht zur Debatte. Dank einer nicht anwesenden Freundin der Richterin, die angeblich nichts dagegen hat. Was im Deutschunterricht der 10. Klasse eine falsche Schlussfolgerung, ein Fehler in der Argumentationskette ist, hier vor dem Gericht Moabit reicht es um einen Entscheidenden Punkt der Verteidigung lächerlich zu machen. Sie, die Richterin, habe genug davon „dass alles als rassistisch angesehen wird.“ Die ganze Situation sei durch „überhitzte Gemüter“ zustande gekommen und dadurch dann zu diesem „wie ich finde überflüssigem Verfahren.“ Bei den Aussagen des P.k. Lamprecht sei sie allerdings „vom Glauben abgefallen.“ „Dass sie zu zweit verhört werden und gemeinsam Beweisvideos anschauen, das geht gar nicht.“ „Ebenso auf der einen, wie auf der anderen Seite“, sei übertrieben worden was den Tathergang angeht. Bewiesen sei allerdings, dass es „im Zuge dieser Maßnahmen (der Polizeilichen Maßnahmen) stattfand, wenn Herr Yufanyi durch den Herrn Lamprecht einen Schlag abbekam. Auf dem Video, das der Anwalt eben noch als Beweismittel eingereicht hat, sei zudem noch einmal zu sehen, wie unübersichtlich und schwierig einzuschätzen die Situation für die Einsatzkräfte gewesen sei. „Ein unheimliches Durcheinander.“ Die Aussage der Zeugin Martina A. Belege auch nicht, dass der Schlag nicht vermeidbar gewesen wäre und von hinten kam. „Es geht aus ihrer Aussage nicht hervor, das der Schlag, den sie abbekommen hat, zur selben Zeit stattgefunden hat, wie die Situation, die Herr Yufanyi beschreibt. Zudem zeigt mir sein Auftreten heute wieder, dass er alle Rechte haben will, aber keine Pflichten einzuhalten bereit ist.“ Trotzdem sei die Strafe im unteren Bereich anzusiedeln. 50 Tagessätze.
Hintergrund Info:
• https://thevoiceforum.org/node/3265
• Deportation Chain - Police Brutality at N.E: http://www.youtube.com/watch?v=7DUBCWZ4em8
• Prozessbericht (Part 8): https://thevoiceforum.org/node/3458
• Prozessbericht (Part 7): https://thevoiceforum.org/node/3451
• Prozessbericht (Part 6): https://thevoiceforum.org/node/3436
• Gericht Verhandlung/Court Hearings in Berlin (Part 5): https://thevoiceforum.org/node/3419
• Gedächtnisprotokoll (Part 4): https://thevoiceforum.org/node/3407
• Richterliche Willkür - Besorgnis der Befangenheit - Pressemitteilung von The VOICE Refugee Forum: https://thevoiceforum.org/node/3388
• Gericht Verhandlung/Court Hearings in Berlin (Part 3): https://thevoiceforum.org/node/3370
• Stellungnahme und Auszug aus der Rede von Mbolo Yufanyi - https://thevoiceforum.org/node/3344
The VOICE Refugee Forum Berlin
Kontakt: Mbolo Yufanyu Movuh
mobil: +49170-8788124,
mail: the_voice_berlin@emdash.org
Finanzielle Unterstützung: https://thevoiceforum.org/node/3244
Förderverein The VOICE e.V.
Sparkasse Göttingen
Kontonummer 127829
BLZ: 260 500 01
BAN: DE97 2605 0001 0000 1278 29,
BIC: NOLADE21GOE
Kennwort: Botschaftsprotest Nigeria