Infos zu deutsch syrischem Abschiebeabkommen
Verweigerung der Abschiebung ist legitim.
Nach gescheiterter Abschiebung nach Syrien soll Herr Al Choli bestraft werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, Hammelsgasse 1
Gebäude E, Raum 21
17. Juni 2010 ab 13:00Uhr