Für den 7. Januar '09, zum Todestag Oury Jallohs, ist bereits die nächste Demo in Dessau geplant . . . . .
The game is over! lets build the resistance against police murder and colonial justice!! >>>> Unmask the attrocities of the rassist monsters.
Oury Jalloh – das war Mord!
BREAK THE SILENCE!!!
WAHRHEIT! GERECHTIGKEIT! ENTSCHÄDIGUNG!
Wir werden den Kampf nicht aufgeben, bis unsere Forderungen erfüllt sind.
Aus diesem Anlass ruft die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ alle auf, mit uns gegen rassistische Polizeigewalt und gegen Scheinprozesse, durch die Morde vertuscht werden, auch am 7. Januar 2009 in Dessau zu demonstrieren.
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*Presse Erklärung
der African Black Community (ABC) im Andenken an Oury Jalloh
*Oury Jallohs Halbbruder Mamadou Siliou
spricht über Reaktion seiner Familie in Guinea Das war’s dann-Die Prozesse zum Tod von Laya Condé in Bremen und Oury Jalloh in Dessau
Oury Jalloh Process in Dessau Oury Jalloh: Struktureller Mord im Luegengespinst der Polizei - Erklärung von Prof. Wolf-Dieter Narr
Das war’s dann-Die Prozesse zum Tod von Laya Condé in Bremen und Oury Jalloh in Dessau
*Ein Leserbrief: Ein Skandal aber kein Mord?-SZ Sueddeutsche Zeitung (08.12.2008)
Laya Condé Presse: Tod nach Brechmittel-Einsatz - Freispruch für den Polizeiarzt
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Fotostrecke Dessau - 08.12.2008;
*von Umbruch Bildarchiv aus Berlin: Aufklärung von Oury Jallohs Tod gescheitert
Fotos von thomsen aus Jena
*Björn Kietzmann Fotos
*Einem Tributvideo - Oury Jalloh Kampagne in Dessau (27/11/2008)
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Dessau: Struktureller Mord im Luegengespinst der Polizei
Köln/Berlin 9. Dezember 2008
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend finden Sie die Erklärung von Prof. Wolf-Dieter Narr, der im Namen des Komitee für Grundrechte und Demokratie der Urteilsverkündung im Prozess um den Tod des Asylsuchenden Oury Jalloh beiwohnte.
Komitee für Grundrechte und Demokratie
Aquinostr. 7-11
50670 Köln
Tel.: 0221-972 69 30
Fax : 0221-972 69 31
Struktureller Mord im Lügengespinst der Polizei
Ein ungewöhnliches Urteil der 6. Strafkammer zu Dessau
Am 7.1.2005 ist Oury Jalloh aus Sierra Leone im Polizeigewahrsam zu Dessau, in Zelle Nr. 5 auf einer Schaumgummimatratze festgekettet, um die Mittagszeit verbrannt. Oury Jalloh, Anfang zwanzig, hatte in der BRD vergebens Asyl gesucht. Warum wurde Oury Jalloh in eine Zelle gebracht und festgekettet; warum wurde die Situation des Gefesselten nicht andauernd überprüft; wer hat die Matratze in Brand gesteckt; wie kam ein Feuerzeug in die blitzsaubere Zelle; warum wurde Oury Jalloh nicht rechtzeitig losgekettet und gerettet? Fragen über Fragen.
Über zwei Jahre nach dem Feuertod in polizeigeschützter Gewahrsamzelle wurden zwei Polizeibeamte, einer höheren Rangs, staatsanwaltlich angeklagt. Sie hätten aufgrund pflichtmäßigen Versäumnisses und fahrlässig zum unerklärten Tod im äGewahrsamsbereich" der Dessauer Polizei beigetragen.
Am 8.1.2008 um 16.45 Uhr ging der Prozess mit einem längst erwarteten Freispruch wie einem musikalischen Scheinschluss zu Ende. Freunde Oury Jallohs protestierten. Hin und her gehen Protestrufe, Versuche in den Gerichtssaal gekommener Polizeileute, die Protestierenden hinauszudrängen. Der Vorsitzende Richter, Manfred Steinhoff, verkörperte Deeskalation durch Sichruhigverhalten. Um 17.30 Uhr hebt er damit an, Gründe für den Freispruch vorzutragen. Nun kommt alles andere als erwartet.
* Das Verfahren habe in einem rechtstaatlichen Sinne als Wahrheitssuche nicht stattfinden können.
* Die Suche nach einem angemessen Urteil seien in über 60 statt in sechs Sitzungen daran gescheitert, dass auf dem Boden sumpfiger Wahrscheinlichkeiten und unzuverlässiger Indizien keine harte Tatsachen und stimmigen Indizien hätten gesichtet werden können.
* Dafür aber seien drei ineinander verhakte Gründe schuldig: eine unzureichende staatsanwaltliche Zeugenvernahme und Klageschrift (letzteres deutete der Richter nur an); eine Polizeibehörde, die nicht nur das Verfahren ungehörig zu beeinflussen suchte, sondern lebenswichtige Vorkehrungen insbesondere in der Gewahrsamzelle und in Sachen Feuerschutz schlampig zu treffen versäumte; insbesondere aber ein anhaltendes Lügenspinnen der polizeilichen Zeugen, die Angeklagten eingeschlossen. Jede und jeder habe, ihre beruflichen Pflichten versäumt und statt dessen nach dem Prinzip des Opportunismus sich verhalten: rette sich wer kann. Darum häuften sich Fehlaussagen, Widersprüche, zu spät kommende Erinnerungen, groteske Kompetenzmängel und ähnliches mehr. Darum seien die Ermittlungen durch eine bunte Kette von "Pleiten, Pech und Pannen gekennzeichnet gewesen."
* "Sie - dieses Corps der Polizeibeamtinnen und Beamten, die Leitung eingeschlossen - alle haben dem Rechtsstaat geschadet." Der Freispruch erfolge, weil das Gericht "im Namen des Volkes" zur Wahrheit verpflichtet sei. Diese sei von der Polizei von Lügen zugehängt worden.
Richter Steinhoff sprach nicht von einer Prozessverhinderung durch die Polizei, einem äinstitutionellen Rassismus", abgefeimte Konstruktion der Tatsachen, die schon mit der staatsanwaltlichen Anklage begonnen habe, wie die treffliche Vertreterin und die beiden kompetent-engagierten Vertreter der Nebenklage. Er benutzte nicht den Ausdruck "Struktureller Rassismus", nicht "Lügengespinst der Polizei". Darauf lief jedoch die Urteilsbegründung ohne eigentliches Urteil hinaus. Ein Prozessergebnis, in dem der Polizei, und nicht nur der Dessauer mit durchschlagenden Gründen der Prozess gemacht wurde. Die Polizei: schlampig, inkompetent, fahrlässig, vorurteilsgeneigt, arrogant ob ihrer Gewalt, aber selbst festgefügt wie ein beweglicher Block mit raren Ausnahmen, sobald eigenen Mängeln nachgegangen werden sollte: sie, diese Polizei in ihrer Organisation von oben bis unten ist des Mordes an Oury Jalloh angeklagt. Die im Verfahren gesammelten Indizien fügen sich jenseits einzelner Personen zu einem schlüssigen Gesamtbild zusammen: Die Polizei zu Dessau ist schuldig.
Köln/Berlin 9. Dezember 2008
Wolf-Dieter Narr
Forum: cl.politik.migration
https://www.nadeshda.org/foren/cl.politik.migration/p2125s2127a20.html
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jungewelt.de, 10.12.2008 / Abgeschrieben / Seite 8Inhalt
Zum Urteil im Prozeß um den Tod von Oury Jalloh
Aus der Stellungnahme von Wolf-Dieter Narr, der im Namen des Komitees für Grundrechte und Demokratie der Urteilsverkündung im Prozeß um den Tod des Asylsuchenden Oury Jalloh beiwohnte:
Am 7.1.2005 ist Oury Jalloh aus Sierra Leone im Polizeigewahrsam zu Dessau, in Zelle Nr. 5 auf einer Schaumgummimatratze festgekettet, um die Mittagszeit verbrannt. Oury Jalloh, Anfang zwanzig, hatte in der BRD vergebens Asyl gesucht. Warum wurde Oury Jalloh in eine Zelle gebracht und festgekettet; warum wurde die Situation des Gefesselten nicht andauernd überprüft; wer hat die Matratze in Brand gesteckt; wie kam ein Feuerzeug in die blitzsaubere Zelle; warum wurde Oury Jalloh nicht rechtzeitig losgekettet und gerettet? Fragen über Fragen.
Über zwei Jahre nach dem Feuertod in polizeigeschützter Gewahrsamzelle wurden zwei Polizeibeamte, einer höheren Rangs, staatsanwaltlich angeklagt. Sie hätten aufgrund pflichtmäßigen Versäumnisses und fahrlässig zum unerklärten Tod im »Gewahrsamsbereich« der Dessauer Polizei beigetragen.
Am 8.1.2008 um 16.45 Uhr ging der Prozeß mit einem längst erwarteten Freispruch wie einem musikalischen Scheinschluß zu Ende. Freunde Oury Jallohs protestierten. Hin und her gehen Protestrufe, Versuche in den Gerichtssaal gekommener Polizeileute, die Protestierenden hinauszudrängen. Der Vorsitzende Richter, Manfred Steinhoff, verkörperte Deeskalation durch Sichruhigverhalten. Um 17.30 Uhr hebt er damit an, Gründe für den Freispruch vorzutragen. Nun kommt alles andere als erwartet.
– Das Verfahren habe in einem rechtstaatlichen Sinne als Wahrheitssuche nicht stattfinden können.
– Die Suche nach einem angemessenen Urteil sei in über 60 statt in sechs Sitzungen daran gescheitert, daß auf dem Boden sumpfiger Wahrscheinlichkeiten und unzuverlässiger Indizien keine harten Tatsachen und stimmigen Indizien hätten gesichtet werden können.
– Dafür aber seien drei miteinander zusammenhängende Gründe verantwortlich: eine unzureichende staatsanwaltliche Zeugenvernahme und Klageschrift (letzteres deutete der Richter nur an); eine Polizeibehörde, die nicht nur das Verfahren ungehörig zu beeinflussen suchte, sondern lebenswichtige Vorkehrungen insbesondere in der Gewahrsamzelle und in Sachen Feuerschutz zu treffen schlampig versäumte; insbesondere aber ein anhaltendes Lügenspinnen der polizeilichen Zeugen, die Angeklagten eingeschlossen. Jede und jeder habe berufliche Pflichten versäumt und statt dessen nach dem Prinzip des Opportunismus sich verhalten: Rette sich, wer kann. Darum häuften sich Fehlaussagen, Widersprüche, zu spät kommende Erinnerungen, groteske Kompetenzmängel und ähnliches mehr. Darum seien die Ermittlungen durch eine bunte Kette von »Pleiten, Pech und Pannen gekennzeichnet gewesen«.
– »Sie, dieses Corps der Polizeibeamtinnen und -beamten, die Leitung eingeschlossen – alle haben dem Rechtsstaat geschadet.« Der Freispruch erfolge, weil das Gericht »im Namen des Volkes« zur Wahrheit verpflichtet sei. Diese sei von der Polizei von Lügen zugehängt worden.
Richter Steinhoff sprach nicht von einer Prozeßverhinderung durch die Polizei, einem »institutionellen Rassismus«, abgefeimter Konstruktion der Tatsachen, die schon mit der staatsanwaltlichen Anklage begonnen habe, wie die treffliche Vertreterin und die beiden kompetent-engagierten Vertreter der Nebenklage. Er benutzte nicht den Ausdruck »struktureller Rassismus«, nicht »Lügengespinst der Polizei«. Darauf lief jedoch die Urteilsbegründung ohne eigentliches Urteil hinaus. Ein Prozeßergebnis, in dem der Polizei, und nicht nur der Dessauer, mit durchschlagenden Gründen der Prozeß gemacht wurde. Die Polizei: schlampig, inkompetent, fahrlässig, vorurteilsgeneigt, arrogant ob ihrer Gewalt, aber selbst festgefügt wie ein beweglicher Block mit raren Ausnahmen, sobald eigenen Mängeln nachgegangen werden sollte: Sie, diese Polizei in ihrer Organisation von oben bis unten, ist des Mordes an Oury Jalloh angeklagt. Die im Verfahren gesammelten Indizien fügen sich jenseits einzelner Personen zu einem schlüssigen Gesamtbild zusammen: Die Polizei zu Dessau ist schuldig.
http://www.jungewelt.de/2008/12-10/055.php
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Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh: Gericht spricht angeklagte Polizisten frei
Nach 22 Monaten Prozessdauer um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle hat das Landgericht Dessau die beiden angeklagten Polizisten frei gesprochen. Ihnen konnte keine Mitschuld am Tod des Mannes aus Sierra Leone im Januar 2005 nachgewiesen werden. «Trotz aller Bemühungen ist dieses Verfahren gescheitert», sagte Richter Steinhoff etwas später in seiner Begründung und kritisierte scharf die Polizei. Alles habe sich wegen der Zeugenaussagen auch von Polizeibeamten im Bereich von Wahrscheinlichkeiten bewegt. Das reiche nicht aus, um zu verurteilen, so der Richter.
Toter hatte Brand selbst gelegt
Laut Gutachter starb Jalloh durch einen Hitzeschock, weil er extrem heiße Brandgase einatmete. Er soll das Feuer trotz Fesselung selbst entzündet haben. Die Matratze in seiner Zelle war vollständig verbrannt. Dem einen angeklagten Polizisten wurde vorgeworfen, den Feueralarm am 07.01.2005 im Revier Dessau-Roßlau mehrfach ignoriert zu haben, sein mitangeklagter Kollege soll zuvor bei der Durchsuchung Jallohs ein Feuerzeug übersehen haben. Oberstaatsanwalt Christian Preissner hatte für den heute 48 Jahre alten ersten Angeklagten eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und eine Geldstrafe von 4.800 Euro gefordert, für den zweiten Angeklagten indes Freispruch. Jalloh war festgenommen worden, weil er Frauen belästigt und sich heftig gegen seine Mitnahme auf das Revier gewehrt haben soll.
Widersprüchliche Zeugenaussagen erschwerten den Prozess
Richter Steinhoff beklagte, dass viele Zeugenaussagen - besonders die einer Polizistin - widersprüchlich gewesen seien. Andere Zeugen hätten gelogen. «Trotz intensiver Bemühungen aller Prozessbeteiligten hatten wir nicht die Chance, in einem Verfahren, das man ein rechtsstaatliches Verfahren nennen könnte, aufzuklären.» Den Behörden warf er Schlamperei und Ignoranz vor.
Initiative zum Gedenken an Jalloh bezeichnet Prozess als «Farce»
Für die Initiative zum Gedenken an den 23-Jährigen aus Sierra Leone ist der Prozess bis zum Schluss eine «Farce» geblieben, mit einer Vielzahl von Vertuschungen. «Jalloh war ein lebenslustiger Mensch, der ein Kind hatte», betonte auch Nebenkläger Felix Isensee. Wäre ihm rechtzeitig geholfen worden, könnte er noch leben. Nebenklägerin Regina Götz geht noch weiter und spricht von «institutionellem Rassismus» in den Reihen der Polizei, gegen Flüchtlinge, gegen Menschen, die anders aussehen, eine andere Hautfarbe haben. Ein Fall wie der von Jalloh, bei dem Menschen in einer Polizeizelle sterben, sei kein Einzelfall in Deutschland.
beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 10. Dezember 2008 (von Petra Buch und Sabine Fuchs, dpa).
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=272246&docClass=NEWS&site…