Eng,Duetsch)
UNHCR: Free choice of residence for refugees: Published on: Friday, 10th of August 2007
https://thevoiceforum.org/node/562
- UNHCR: Deutschland bricht Völker- und Europarecht - Freie Wahl des Wohnsitzes für Flüchtlinge
https://thevoiceforum.org/node/553
-Update 4. October 2004 Gaston Ebua Vs Deutsche AusländerBehorden
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und des Reiseausweises für Flüchtlinge / Streichung der Wohnsitzauflage für die Stadt Darmstadt
https://thevoiceforum.org/node/609
-Freitag, 28.09.2007
Anwalt Vermerk-von Gaston Ebua / Deutsche Ausländerbehorde situation 27.09.07 M:\Mandate\Ebua\Vermerk1.doc
http https://thevoiceforum.org/node/604
- Zusammenfassung des aufenthaltsrechtlichen Situation von Herrn Gaston Ebua und dem Stand des Verfahrens bezüglich seine Wohnsitz
https://thevoiceforum.org/node/554
- UNHCR: Deutschland bricht Völker- und Europarecht - Freie Wahl des Wohnsitzes für Flüchtlinge
https://thevoiceforum.org/node/553
....................................................
RAinnen v. d. Behrens / Böhlo, Karl-Marx-Str. 30, 12043 Berlin
******
Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten
Ausländerbehörde
z. Hd. Frau Langeheine
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin
Per Telefax
Rechtsanwältinnen Antonia v. d. Behrens Berenice Böhlo
Karl-Marx-Straße 30
12043 Berlin
Tel: 030 / 629 877 20
Fax: 030 / 629 877 25
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05/832 ab
Datum
Berlin, den 04.10.07
- IV Z -
Herr Gaston Ebua, geb. 01.06.1973
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und des Reiseausweises für Flüchtlinge / Streichung der Wohnsitzauflage für die Stadt Darmstadt
Sehr geehrte Frau Langeheine,
in oben genannter Angelegenheit wenden wir uns direkt an Sie, da auf der Ebene des Sachgebiets keine Lösung erzielt werden konnte. Das Sachgebiet machte die Verlängerung von sachwidrigen Erwägungen abhängig.
Herr Ebua ist anerkannter Flüchtling (§ 51 Abs. 1 AuslG), dem vor einigen Jahren zusammen mit der Aufenthaltsbefugnis eine Wohnsitzauflage für die Stadt Darmstadt erteilt worden war. Herr Ebua zog im Jahr 2003 rechtmäßig nach Berlin, seit dieser Zeit lebt er offiziell in Berlin und bezieht hier ALG II. Zur Zeit ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein Rechtsstreit (Klage und einstweiliger Rechtsschutzantrag) anhängig, welche Ausländerbehörde (Berlin oder Darmstadt) für die Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis als Aufenthaltserlaubnis und die Verlängerung des Reiseausweises zuständig ist.
Nach Änderung der VABs im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes (VAB 12.2.2.) ist die Zuständigkeit des Landes Berlin für die Streichung der Wohnsitzauflage und die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und des Reiseausweises eindeutig. Aus diesem Grund stellten wir unter dem 19.09.2007 einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Behörde. Da die Unterzeichnerin sich um Urlaub befand, sprach Herr Ebua in Begleitung von Herrn RA Förster am 27.09.2007 bei dem Sachgebietsleiter von IV Z 3, Herrn Kieswetter, vor. Dieser hielt mit der Kollegin der Unterzeichnerin, Frau RAin Böhlo, telefonisch Rücksprache und es wurde vereinbart, dass gegen Erledigungserklärung die Aufenthaltserlaubnis und der Reiseausweis verlängert werden. Gegenüber Herrn RA Förster bestand Herr Kieswetter dann jedoch darauf, dass die Rechtsmittel zurückgenommen werden müssten, bevor die Aufenthaltserlaubnis und der Reiseausweis verlängert werden würden. Diese Rechtsauffassung bestätigte auch Herr Mazanke gegenüber Herrn RA Förster. Sogar eine Fiktionsbescheinigung wollte Herr Kieswetter nur nach Rücknahme der Rechtsmittel ausstellen.
Meine Kollegin, Frau RAin Böhlo, hatte eine Erledigungserklärung vorbereitet und diese Herrn Kieswetter zur Kenntnisnahme übersandt; nachdem dieser nun auf Klagerücknahme bestand, hat sie das entsprechende Erledungsschreiben wieder aus der Post genommen und nicht an das Verwaltungsgericht übersandt.
Auch der UNHCR Berlin hatte sich mehrmals schriftlich und mündlich an Ihre Behörde gewandt und bisher auf die Schreiben keinerlei Reaktion erhalten, telefonisch wurde Herrn Anstett vom UNHCR durch Herrn Kieswetter mitgeteilt, dass Aufenthaltserlaubnis und der Reiseausweis verlängert werden, sobald die Ausländerakte von dem Verwaltungsgericht zurückgesandt worden wären.
Uns ist völlig unverständlich, warum in dem vorliegenden Verfahren Herrn Ebua so viele Schwierigkeiten gemacht werden und noch nicht einmal auf die Schreiben des UNHCR reagiert wird. Herr Ebua hat sich schon früher um eine gütliche Einigung bemüht, was von Ihrer Behörde jedoch nicht akzeptiert wurde.
Die VABs und die Aussagen von Herrn Kieswetter sind eindeutig, Herr Ebua hat Anspruch auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und des Reiseausweises. Dieser Anspruch kann nicht von einem sachfremden Umstand wie der Rücknahme von Rechtsmitteln abhängig gemacht werden.
Selbstverständlich werden wir umgehend die Erledigungserkärung in beiden Verfahren an das Verwaltungsgericht senden, sobald Ihre Behörde die Verlängerung zusichert.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Nichterteilung ganz erhebliche Konsequenzen für Herrn Ebua hat. Dieser muss dringend nach London reisen, um sich an seiner Universität zurückzumelden, sein Status als Student ist dort völlig ungeklärt, da er seit Sommer 2006 aufgrund der abgelaufenen und nicht verlängerten Aufenthaltsbefugnis nicht mehr reisen kann. Herr Ebua kann sich jetzt - im besten Fall – noch rückwirkend gegen eine Strafgebühr zurückmelden. Außerdem sind Herrn Ebua mit Bescheid vom 20.09.2007 sämtliche Leistungen des JobCenters gestrichen worden, da er über keinen gültigen Aufenthaltstitel verfügt, Bescheid zur Kenntnisnahme anbei.
Wir bitten um eine schelle Regelung der Angelegenheit entsprechend der Grundsätze der VABs.
Mit freundlichen Grüßen
v.d. Behrens
Rechtsanwältin
Information in English and French:
Gaston court process and protest
UNHCR: Free choice of residence for refugees: Published on: Friday, 10th of August 2007
https://thevoiceforum.org/node/562
Mister Gaston Ebua:Summary of his process concerning his restriction of residence (“Wohnsitzauflage”) & of the legal situation
https://thevoiceforum.org/node/565
French:
Résumé de la situation de monsieur Gaston Ebua quant à son droit d'asile et aux procédures judiciaires en cours pour sa domicili
http://www.thevoiceforum.org/node/575
-German state and the Border Police monitor and control Gaston Ebua’s movement
http://www.thevoiceforum.org/gaston-border
-Gaston's Legal Battle from London against German Authorities on Residential Restriction on UN Travel Document:
http://www.thevoiceforum.org/gaston-damlon
German: - Gaston’s Rechtstreit.. / Gaston vs City of Darmstadt
http://www.thevoiceforum.org/gaston-Rechtstreit
Police Brutalilty and Racist Controls
Court acquits Gaston Ebua in Potsdam.
Dubious court process against Gaston Ebua in Potsdam 16.01.2007
https://thevoiceforum.org/gaston-potsdam18.01.2007
Freispruch für Gaston
Fragwürdiger Prozeß am Amtsgericht Potsdam gegen Gaston Ebua am 16.01.2007
https://thevoiceforum.org/gaston_potsdamn2007
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- UNHCR: Deutschland bricht Völker- und Europarecht - Freie Wahl des Wohnsitzes für Flüchtlinge
Super Gaston Ebua!
We warmly support the UNHCR response (in Deutsch) to your protest against the restiction for "Free choice to place of residence" in Germany from the Coyote-list.
That Gaston Ebua have SUCCESSFULLY pioonered this powerful protest which have brought this positive intervention of the UNHCR to support your struggles against the German authority's restriction on the "Free choice to place of residence" for accepted refugees or migrants under the Geneva convention in Germany, after 6 years of the campaign from Jena to Darmstadt, London and Berlin.
We hope that the german state yield to the demand of the UNHCR.
I am sure that no effort is wasted although you have to pay high price to resist from the stomach of these colonial-racist-monsters.
The struggle continues
We will live to tell our stories
Stay me well in Solidarity
osaren Igbinoba
NB: Updated information on the Struggles of Gaston Ebua for "Free choice to place of residence" for accepted refugees or migrants under the Geneva convention in Germany.
– Europe will be published soon with UNHCR acknowledgement of his protest by The VOICE Refugee Forum Online information on http://www.thevoiceforum.org.
-UNHCR: Freie Wahl des Wohnsitzes für Flüchtlinge
Veröffentlicht am: Freitag, 10. August 2007
Zusammenfassung des aufenthaltsrechtlichen Situation von Herrn Gaston Ebua und dem Stand des Verfahrens bezüglich seine Wohnsitzauflage für die Stadt Darmstadt
16.07.2007
-Interview mit Gaston Ebua zur Wohnsitzauflage
Radio Dreyeckland, Freiburg 102,3 MHz 17.07.2007
---------------------------- Original Message ----------------------------
Subject: [coyote-l] UNHCR-Stellungnahme zur Beschränkung der Wohnsitzfreiheit
Date: Fri, August 10, 2007 10:41 am
To: coyote-l@kein.org
---------------------------------------------------
UNHCR: Freie Wahl des Wohnsitzes für Flüchtlinge
Veröffentlicht am: Freitag, 10. August 2007
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) kritisiert die Praxis deutscher Behörden, anerkannten Flüchtlingen und Personen, die aus menschen-rechtlichen Gründen vor Abschiebung geschützt werden (sog. subsidiär schutzberechtigte Personen), keine freie Wahl des Wohnsitzes zu ermöglichen, wenn sie öffentliche Sozialleistungen beziehen. Diese Maßnahme sei "unvereinbar mit dem Völker- und Europarecht".
In einer heute veröffentlichten Stellungnahme betont die UN-Organisation, entsprechende Auflagen für die Betroffenen würden gegen die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) sowie andere Menschenrechtsverträge wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und gegen EU-Recht verstoßen. Dort sei neben Diskriminierungsverboten für die betroffenen Personengruppen das Recht auf Freizügigkeit verankert worden. Nach der GFK könne man die Freizügigkeit nur dann beschränken, wenn die entsprechende Regelung gleichermaßen für alle Ausländer in Deutschland mit ähnlichem Aufenthaltstitel gelten würde, was gegenwärtig nicht der Fall sei.
Darüberhinaus sind nach der EMRK Beschränkungen nur unter eng gefassten Bedingungen zulässig – z.B. um die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, Verbrechen zu bekämpfen oder zum Schutz der Gesundheit.
Hintergrund der Stellungnahme ist die in vielen Bundesländern gängige Praxis, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär geschützten Personen einen Wohnsitz nur in dem jeweiligen Bundesland, dem Bezirk oder dem Landkreis zu ermöglichen, in denen die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wurde. Selbst eine entsprechende Beschränkung auf einzelne Gemeinden hat es mancherorts schon gegeben.
Begründet wird dies durch das Ziel, eine unkontrollierte Binnenwanderung von ausländischen Sozialhilfe-Empfängern zu verhindern. Vermieden werden soll so eine Verschiebung der hierdurch entstehenden Kosten bei Ländern und Gemeinden.
Das neue UNHCR-Gutachten betont hingegen, diese Absicht könne nicht die Anwendung der EMRK-Ausnahmeregelungen rechtfertigen.
Beschränkungen des Rechts auf Freizügigkeit dürften laut Europäischem Menschenrechtsgerichtshof nur dann erfolgen, wenn ein so genanntes "zwingendes soziales Bedürfnis" vorliege. Der Eingriff müsse ferner dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit gerecht werden.
Dabei ist laut UNHCR zu berücksichtigen, welch schwerwiegender Eingriff die Beschränkung der Wohnsitzfreiheit für die Betroffenen bedeute. Die Maßnahme könne im Einzelfall lebenslang greifen. Sie sei umso gravierender, je kleiner der mit der Auflage zugewiesene Raum für die Wohnsitzwahl sei. Erhebliche Auswirkungen würden sich u.a. bei der Arbeitsplatzsuche ergeben sowie unter familiären und sozialen Aspekten, zum Beispiel, wenn im Krankheitsfall oder bei der Verarbeitung traumatisierender Ereignisse die hiervon Betroffenen nicht in Nähe der weiteren Familie oder von Landsleuten wohnen könnten.
Daneben bezweifelt UNHCR, ob überhaupt mit einer Beschränkung der Wohnsitzauflage eine Verschiebung der Sozialhilfelasten in relevantem Umfang verhindert werden könne. Denn die örtliche Zuständigkeit für Sozialhilfe hänge nach deutschem Sozialrecht teilweise vom tatsächlichen Aufenthaltsort des Leistungsberechtigten ab. Zudem würden die anfallenden Kosten seit Inkrafttreten der Hartz-IV-Reformen in erheblichem Umfang vom Bund getragen.
Zu bedenken sei ferner, dass durch den Finanzausgleich innerhalb der Bundesländer Kommunen für die bei ihnen verbleibenden Ausgaben bereits entlastet und darüber hinaus Kosten durch den Bund-Länder-Ausgleich kompensiert würden. Der Eingriff in die Wohnsitzfreiheit stehe auch aus diesem Grund nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem zu erreichenden Zweck, heißt es abschließend in dem UNHCR-Gutachten.
Veröffentlicht am: Freitag, 10. August 2007
http://www.unhcr.de/fileadmin/unhcr_
data/pdfs/rechtsinformationen/4.2._
D-Stellungnahmen/UNHCR_Wohnsitzauflage.pdf
---------
Zusammenfassung des aufenthaltsrechtlichen Situation von Herrn Gaston Ebua und dem Stand des Verfahrens bezüglich seine Wohnsitzauflage für die Stadt Darmstadt
16.07.2007
„Zugleich hat sich Herr Ebua an den UNHCR in Berlin gewandt. Alt anerkannter Flüchtling ist der UNHCR für Herrn Ebua zuständig. Der UNHCR hat sich in der Angelegenheit von Herrn Ebua an die Ausländerbehörde gewandt, eine Antwort ist noch eingetroffen.“ ..... Antonia v.d. Behrens Rechtsanwältin, Berlin
https://thevoiceforum.org/node/554
UNHCR: Freie Wahl des Wohnsitzes für Flüchtlinge
Veröffentlicht am: Freitag, 10. August 2007
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) kritisiert die Praxis deutscher Behörden, anerkannten Flüchtlingen und Personen, die aus menschen-rechtlichen Gründen vor Abschiebung geschützt werden (sog. subsidiär schutzberechtigte Personen), keine freie Wahl des Wohnsitzes zu ermöglichen, wenn sie öffentliche Sozialleistungen beziehen. Diese Maßnahme sei "unvereinbar mit dem Völker- und Europarecht".
http://www.thevoiceforum.org/node/553
Interview mit Gaston Ebua zur Wohnsitzauflage
Radio Dreyeckland, Freiburg 102,3 MHz 17.07.2007
Interview mit Gaston Ebua, der in Berlin lebt und eine Wohnsitzauflage für Darmstadt hat. Die Berliner Ausländerbehörde weigert sich seit Jahren, ein Gerichtsurteil aus Darmstadt anzuerkennen, das ihm erlaubt, in Berlin zu wohnen. Mittlerweile haben seine Papiere die Gültigkeit verloren... Gaston Ebua, anerkannter Flüchtling aus Kamerun spricht über seine Situation und die Forderungen der Gruppe The VOICE Africa and Refugee Forum.
RADIO Radio Dreyeckland, Freiburg
http://www.freie-radios.net/portal/content.php?id=18084
RADIO Radio Dreyeckland, Freiburg
+ Information on Gaston court process and protest
English:
-German state and the Border Police monitor and control Gaston Ebua’s
movement
http://www.thevoiceforum.org/gaston-border
-Gaston's Legal Battle from London against German Authorities on
Residential Restriction on UN Travel Document:
http://www.thevoiceforum.org/gaston-damlon
German:
- Gaston’s Rechtstreit.. / Gaston vs City of Darmstadt
http://www.thevoiceforum.org/gaston-Rechtstreit
Press Links:
Freitag, 10. August 2007
Scharfe Kritik von UN
Berlin bricht Völkerrecht
Die Vereinten Nationen haben Deutschland wegen unzulässiger Auflagen für anerkannte Flüchtlinge einen Bruch des Völkerrechts vorgeworfen. Flüchtlinge und Ausländer, die aus menschenrechtlichen Gründen vor Abschiebung geschützt werden, müssten ihren Wohnort frei wählen können, erklärte das UN- Flüchtlingskommissariat (UNHCR) in einer Stellungnahme. Die Praxis deutscher Behörden, den betroffenen Personen die freie Wahl des Wohnsitzes zu verweigern, wenn sie öffentliche Sozialleistungen beziehen, sei "unvereinbar mit dem Völker- und Europarecht", hieß es. Dies verstoße gegen die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und andere Menschenrechtsverträge wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie gegen EU-Recht.
http://www.n-tv.de/837810.html
Flüchtlinge
UNHCR: Deutschland bricht Völker- und Europarecht
Von Stephan Löwenstein, Berlin
Das UNHCR mahnt Verhältnismäßigkeit an
10. August 2007
Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) wirft deutschen Behörden vor, Völkerrecht und Europarecht zu brechen. Auflagen, die Flüchtlingen die freie Wahl des Wohnsitzes verwehrten, wenn sie Sozialleistungen beziehen, verstießen gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention und EU-Recht, teilte das UNHCR am Freitag in Berlin mit. Die Maßnahmen seien „unvereinbar mit dem Völker- und dem Europarecht“.
http://www.faz.net/s/Rub8ABC7442D5A84B929018132D629E21A7/
Doc~EEEC11516A9B54E3E9A75A04845118872~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Verstoß gegen Flüchtlingskonvention
UNHCR: Deutschland verletzt das Völkerrecht
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) hat Deutschland einen Verstoß gegen das Völkerrecht vorgeworfen. Flüchtlinge und Ausländer, die aus menschenrechtlichen Gründen vor Abschiebung geschützt werden, müssten ihren Wohnort frei wählen können, erklärte die Organisation in Berlin. Sie kritisierte die Praxis deutscher Behörden, den betroffenen Personen die freie Wahl des Wohnsitzes zu verweigern, wenn sie öffentliche Sozialleistungen beziehen.
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,
OID7270068_
TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html
UN werfen Deutschland Bruch des Völkerrechts vor
Auflagen für Flüchtlinge widersprechen nach Ansicht des Hilfswerks UNHCR der Genfer Konvention
Die Vereinten Nationen haben Deutschland wegen unzulässiger Auflagen für anerkannte Flüchtlinge einen Bruch des Völkerrechts vorgeworfen. Asylberechtigte Flüchtlinge und Ausländer, die aus menschenrechtlichen Gründen vor Abschiebung geschützt werden, müssten ihren Wohnort frei wählen können, erklärte das UN- Flüchtlingskommissariat (UNHCR) in einer am Freitag in Berlin veröffentlichten Stellungnahme.
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/
aktuell/?sid=7fd69db899520d52740a217289717401&em_cnt=1189315
Flüchtlingspolitik: Uno wirft Deutschland Verstoß gegen Völkerrecht vor
Wer in Deutschland als Flüchtling anerkannt ist, kann sich noch lange nicht einen Wohnsitz seiner Wahl aussuchen. Das übernehmen meist die Behörden. Das UN-Flüchtlingskommissariat hält das für völkerrechtswidrig.
Die Vereinten Nationen haben Deutschland wegen unzulässiger Auflagen für anerkannte Flüchtlinge einen Bruch des Völkerrechts vorgeworfen. Flüchtlinge und Ausländer, die aus menschenrechtlichen Gründen vor Abschiebung geschützt werden, müssten ihren Wohnort frei wählen können, erklärte das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) in einer heute veröffentlichten Stellungnahme. Die Praxis deutscher Behörden, den betroffenen Personen die freie Wahl des Wohnsitzes zu verweigern, wenn sie öffentliche Sozialleistungen beziehen, sei "unvereinbar mit dem Völker- und Europarecht", hieß es. Dies verstoße gegen die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und andere Menschenrechtsverträge wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie gegen EU-Recht.
http://www.zeit.de/news/artikel/2007/08/10/2355202.xml
11.08.2007 / Titel / Seite 1
Zum Inhalt dieser Ausgabe |
UNO rüffelt Deutschland
Vereinte Nationen fordern freie Wahl des Wohnsitzes für Flüchtlinge. BRD-Praxis der Beschränkung unvereinbar mit internationalem und europäischem Recht
Von Dirk Burczyk
http://www.jungewelt.de/2007/08-11/059.php
Aufenthaltsbeschränkende Maßnahmen für Flüchtlinge aufheben
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) appelliert an Innenminister von Bund und Ländern, aufenthaltsbeschränkende Maßnahmen für anerkannte Flüchtlinge aufzuheben.
http://www.unhcr.at/aktuell/einzelansicht/browse/
17/article/31/aufenthaltsbeschraenkende-
massnahmen-fuer-fluechtlinge-aufheben.html?
PHPSESSID=409ebad21290187172b6535354c396b0
Aussenpolitik
10.08.2007
UNHCR wirft Deutschland Völkerrechtsbruch vor
Berlin (dpa) - Die Vereinten Nationen haben Deutschland wegen unzulässiger Auflagen für anerkannte Flüchtlinge einen Bruch des Völkerrechts vorgeworfen. Flüchtlinge und Ausländer, die aus menschenrechtlichen Gründen vor Abschiebung geschützt werden, müssten ihren Wohnort frei wählen können.
Die Vereinten Nationen werfen Deutschland unzulässige Auflagen für anerkannte Flüchtlinge vor. (Symbolbild)
© dpa
Das erklärte das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) in einer in Berlin veröffentlichten Stellungnahme. Die Praxis deutscher Behörden, den betroffenen Personen die freie Wahl des Wohnsitzes zu verweigern, wenn sie öffentliche Sozialleistungen beziehen, sei "unvereinbar mit dem Völker- und Europarecht", hieß es. Dies verstoße gegen die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und andere Menschenrechtsverträge wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie gegen EU-Recht. http://magazine.web.de/de/themen/nachrichten/deutschland/
aussenpolitik/4464394-UNHCR-wirft-Deutschland-
Voelkerrechtsbruch-vor,cc=000005507900044643941OHxpr.html
UNHCR wirft Deutschland Völkerrechtsbruch vor
Berlin (dpa) Die Vereinten Nationen haben Deutschland wegen unzulässiger Auflagen für anerkannte Flüchtlinge einen Bruch des Völkerrechts vorgeworfen. Flüchtlinge und Ausländer, die aus menschenrechtlichen Gründen vor Abschiebung geschützt werden, müssten ihren Wohnort frei wählen können.
http://www.szon.de/news/politik/aktuell/200708100813.
html?apage=1&SZONSID=220b3f4396258874a6fa0d395078f198
Das UN-Flüchtlingskommissariat kritisiert fehlende freie Wohnortwahl bei anerkannten Flüchtlingen
UNHCR rügt Auflagen für Flüchtlinge in Deutschland
UNHCR rügt Auflagen für Flüchtlinge in Deutschland ©ddp
(© ddp) 10.08.2007 11:58:58 - Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) wirft Deutschland einen
Verstoß gegen das Völkerrecht vor. Die Organisation kritisierte am
Freitag in Berlin die Praxis deutscher Behörden, anerkannten
Flüchtlingen und Personen, die aus menschenrechtlichen Gründen vor
Abschiebung geschützt werden, keine freie Wahl des Wohnsitzes zu
ermöglichen, wenn sie öffentliche Sozialleistungen beziehen.
http://www.live-pr.com/unhcr-r-gt-auflagen-f-r-fl-chtlinge
-in-r16494.htm
10. August 2007 | 11:10 Uhr Kommentieren | Artikel drucken | Artikel versenden
UNHCR rügt Auflagen für Flüchtlinge in Deutschland
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) wirft Deutschland einen Verstoß gegen das Völkerrecht vor. Die Organisation kritisierte am Freitag in Berlin die Praxis deutscher Behörden, anerkannten Flüchtlingen und Personen, die aus menschenrechtlichen Gründen vor Abschiebung geschützt werden, keine freie Wahl des Wohnsitzes zu ermöglichen, wenn sie öffentliche Sozialleistungen beziehen. Das sei «unvereinbar mit dem Völker- und Europarecht».
http://www.ad-hoc-news.de/Politik-News/de/
12845825/UNHCR-r%FCgt-Auflagen-f%FCr-Fl%FCchtlinge-
in-Deutschland
UNHCR fordert freie Wahl des Wohnsitzes für Flüchtlinge Deutsche Praxis der Beschränkung laut Gutachten unvereinbar mit dem Völker- und Europarecht
AP 10.08.2007 09:01
http://www.dieneueepoche.com/articles/2007/08
/10/153107.html
Politik
Deutsche Praxis der Beschränkung laut Gutachten unvereinbar mit dem Völker- und Europarecht
UNHCR fordert freie Wahl des Wohnsitzes für Flüchtlinge
© AP
(PR-inside.com 10.08.2007 08:35:45)
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Berlin (AP) Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) hat die deutschen Behörden dringend aufgefordert, Flüchtlingen die freie Wahl ihres Wohnorts zu erlauben. Es unvereinbar mit dem Völker- und Europarecht, anerkannten Flüchtlingen und Personen, die aus menschenrechtlichen Gründen vor Abschiebung geschützt werden, die freie Wohnsitzwahl zu verwehren, wenn sie Sozialleistungen beziehen.
http://www.pr-inside.com/de/unhcr-fordert-
freie-wahl-des-wohnsitzes-r200380.htm
UNHCR wirft Deutschland in Flüchtlingsfrage Völkerrechtsbruch vor
Berlin (dpa) - Die Vereinten Nationen haben Deutschland wegen unzulässiger Auflagen für anerkannte Flüchtlinge einen Bruch des Völkerrechts vorgeworfen. Flüchtlinge und Ausländer, die aus menschenrechtlichen Gründen vor Abschiebung geschützt werden, müssten ihren Wohnort frei wählen können, erklärte das UN- Flüchtlingskommissariat in einer Stellungnahme. Die Praxis deutscher Behörden, den betroffenen Personen die freie Wahl des Wohnsitzes zu verweigern, wenn sie öffentliche Sozialleistungen beziehen, sei «unvereinbar mit dem Völker- und Europarecht», hieß es.
http://www.morgenpost.de/appl/newsticker2/index.php?channel=
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Deutschland: Völker- und Europarecht missachtet
UNHCR fordert freie Wahl des Wohnsitzes für Flüchtlinge - Beschränkung laut Gutachten unvereinbar mit dem Völker- und Europarecht
Berlin - Das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) hat die deutschen Behörden dringend aufgefordert, Flüchtlingen die freie Wahl ihres Wohnorts zu erlauben. Es unvereinbar mit dem Völker- und Europarecht, anerkannten Flüchtlingen und Personen, die aus menschenrechtlichen Gründen vor Abschiebung geschützt werden, die freie Wohnsitzwahl zu verwehren, wenn sie Sozialleistungen beziehen.
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Recht
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In einer am Freitag in Berlin veröffentlichten Stellungnahme betont die UN-Organisation, solche Auflagen würden gegen die Genfer Flüchtlingskonvention sowie andere Menschenrechtsverträge wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und gegen EU-Recht verstoßen.
http://derstandard.at/?url=/?id=2992743
UNHCR fordert freie Wohnsitzwahl für Flüchtlinge
Handlungen "unvereinbar mit Völker- und Europarecht"
Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) hat die in Deutschland gängigen Wohnsitz-Vorschriften für anerkannte Flüchtlinge als Verstoß gegen das Völker- und Europarecht kritisiert. Die Praxis deutscher Behörden, anerkannten Flüchtlingen und aus menschenrechtlichen Gründen vor Abschiebung Geschützten keine freie Wohnsitzwahl zu ermöglichen, wenn sie Sozialleistungen beziehen, sei "unvereinbar mit dem Völker- und Europarecht", erklärte das UNHCR. Die Auflagen verstießen sowohl gegen die Genfer Flüchtlingskonvention als auch gegen Menschenrechtsverträge wie die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen EU-Recht.
Dem UNHCR zufolge muss berücksichtigt werden, dass eine beschränkte Wohnsitzfreiheit für die Betroffenen ein schwerwiegender Eingriff sei, da dies "im Einzelfall lebenslang greifen" könne. Die Folgen seien desto gravierender, je kleiner der mit der Auflage zugewiesene Raum für die Wohnsitzwahl sei. Unter anderem bei der Arbeitsplatzsuche könne dies erhebliche Auswirkungen haben, jedoch auch unter familiären und sozialen Gesichtspunkten - etwa dann, wenn im Krankheitsfall die Betroffenen nicht in der Nähe der erweiterten Familie oder von Landsleuten leben könnten.
Neben Diskriminierungsverboten für diese Personengruppen sei in den Menschenrechtsverträgen auch das Recht auf Freizügigkeit verankert, erklärte das UNHCR. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention könne die Freizügigkeit nur beschränkt werden, wenn die entsprechende Regelung für alle Ausländer in Deutschland mit ähnlichem Aufenthaltsstatus gelte. Dies sei aber derzeit nicht der Fall. Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention seien Beschränkungen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig - um die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten, Verbrechen zu bekämpfen oder zum Gesundheitsschutz.
Hintergrund der Stellungnahme ist nach Angaben des UNHCR die in vielen Bundesländern gängige Praxis, anerkannten Flüchtlingen und aus menschenrechtlichen Gründen vor Abschiebung Geschützten einen Wohnsitz nur in dem jeweiligen Bundesland, dem Bezirk oder dem Landkreis zu ermöglichen, in dem die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wurde. Selbst eine entsprechende Beschränkung auf einzelne Gemeinden habe es mancherorts schon gegeben.
spe
© 2007 AFP
Veröffentlicht:10.08.2007 16:07 Uhr
Veröffentlicht:10.08.2007 16:07 Uhr
http://www.tah.de/afp/story.html?xF=afp//
deutsch/journal/pol/070810140732.orkwk7tk.xml
10.08.2007 - 14:14 Uhr FTD: Uno wirft Deutschland Bruch des Völkerrechts vor
Das Uno-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) hat die Auflagen für anerkannte Flüchtlinge in Deutschland scharf kritisiert. Die Bundesregierung soll eine freie Wahl des Wohnortes in Deutschland lebender Flüchtlinge sicherstellen.
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Das UNHCR kritisierte am Freitag die deutsche Praxis, anerkannten Flüchtlingen und vor Abschiebung geschützten Menschen die freie Wahl des Wohnsitzes zu verwehren, wenn sie öffentliche Sozialleistungen beziehen. Diese Auflage sei weder mit dem Völker- noch dem Europarecht vereinbar und richte sich gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, teilte die Organisation mit.
Hintergrund der Stellungnahme ist die in vielen Bundesländern gängige Praxis, anerkannten Flüchtlingen und vor Abschiebung geschützten Personen einen Wohnsitz nur in dem jeweiligen Bundesland dem Bezirk oder dem Landkreis zu ermöglichen, in denen die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wurde. Damit soll der unkontrollierte Umzug ausländischer Sozialhilfeempfänger verhindert werden. So soll eine Verschiebung der Kosten bei Ländern und Gemeinden vermieden werden.
Das Vorgehen der deutschen Behörden erschwere den Erhalt sozialer und familiärer Bindungen und die Arbeitsplatzsuche, monierte das UNHCR. Das Recht auf Freizügigkeit dürfe laut Europäischem Menschenrechtsgerichtshof nur dann beschränkt werden, wenn ein so genanntes "zwingendes soziales Bedürfnis" vorliege. Der Eingriff müsse ferner dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit gerecht werden, was hier nicht der Fall sei. Die Maßnahme könne im Einzelfall lebenslang greifen. Sie sei umso gravierender, je kleiner der mit der Auflage zugewiesene Raum für die Wohnsitzwahl sei.
(c) FTD
http://www.finanztreff.de/ftreff/news,id,
27288171,sektion,ftd.html