Oury Jalloh was Murdered!
English Text:
A statement of the ‘Initiative in Memory of Oury Jalloh’: One, Two or No Lighter at All? Devious Constructions - Made in Germany https://thevoiceforum.org/node/628
OURY JALLOH - DAS WAR MORD!
Stellungnahme der Initative in Gedenken an Oury Jalloh
Eins, zwei oder gar kein Feuerzeug?
Lügenkonstrukte - Made in Germany
Halle: Mitschnitt vom Oury Jalloh Vortrag mit Mouctar Bah und Ulrich von Klinggraf am 10.12. im VL online unter http://www.freie-radios.net/portal/content.php?id=20262
(EN/DE) CALL / AUFRUF DESSAU / BERLIN - MEMORIAL CONFERENCES AND DEMONSTRATION IN DESSAU 2008 https://thevoiceforum.org/node/654
Prozessbericht Oury Jalloh von Rechtsanwältin Regina Götz für die Konferenz und Gedenkveranstaltung am 01.12.2007 in Jena zum 3. Todestag von Oury Jalloh https://thevoiceforum.org/node/644
IHR SEID ALLE EINGELADEN MIT UNS AN OURY, DOMINIQUE UND ALLE ANDEREN ZU GEDENKEN:
5. Januar - Gedenk-Konferenz in Berlin, ab 16 Uhr, Mehringhof, Gneisenaustr. 2a
6. Januar - Black-Africa Konferenz, Dessau
7. Januar - Demonstration zur 3. Jahrestag des Mordes an Oury Jalloh,
13 Uhr, Hauptbahnhof Dessau
-Kein Ende im Prozess um Tod in Polizeizelle
/© AP/
*(PR-inside.com 31.10.2007 09:48:53)*
http://www.pr-inside.com/de/kein-ende-im-prozess-um-tod-r275552.htm
Telepolis Artikel-URL: Wenn Flüchtlinge in Deutschland sterben...
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26307/1.html
Eine Stellungnahme der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
Eins, zwei oder gar kein Feuerzeug?
Lügenkonstrukte - Made in Germany
Berlin, den 01. Novembre, 2007
An die nationale und internationale Öffentlichkeit:
Seit Ende März 2007 läuft ein Prozess im Landgericht Dessau. Angeklagt sind zwei Dessauer Polizeibeamte. Dem Hauptangeklagten, Andreas Schubert, wird "Körperverletzung mit Todesfolge" vorgeworfen. Dem zweiten Angeklagten, Hans-Jürgen März, wird "Fahrlässige Tötung" beim Verbrennungstod Oury Jallohs vorgeworfen. Am 9. Oktober, 2007, dem 27. Verhandlungstag, stand Peter K., ein Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt (LKA), im Zeugenstand. Der Brandgutachter gab an, beim "Fund" des Feuerzeuges, als Gutachter anwesend gewesen zu sein. Seine Aussage bekräftigt die schlimmsten Befürchtungen. Dazu wurde am 25. Oktober, dem 28. Verhandlungstag, bekannt, dass es eine Videoaufnahme vom Tatort gegeben habe, die aber verschwunden sei.
Hierzu die Stellungnahme der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh:
Für uns, die wir den Fall Oury Jallohs von Anfang an kritisch begleiten, sind die neuesten Entwicklungen im Prozess gegen die beiden Polizeibeamten vor dem Landgericht Dessau in keiner Weise überraschend.
Seit Anfang des Prozesses, im März 2007, sind wir ZeugInnen einer äußerst absurden und beunruhigenden Verschleierungstaktik der beteiligten Dessauer Polizisten geworden. Diese Taktik ist die Fortsetzung der bereits im Vorfeld des Prozesses bekannt gewordenen Vertuschung und Verschleppung durch die ermittelnden Behörden und die Staatsanwaltschaft.
Im Prozess selbst erleben wir auf allen Ebenen und fast ohne Ausnahme, wie die vorgeladenen Polizeibeamten alles Mögliche erzählen -- nur nicht die Wahrheit.
Aber nun kommt die Wahrheit und die Vertuschung eines unverzeihbaren Verbrechens langsam ans Licht. Denn jetzt fängt das gesamte Konstrukt, auf dem die Anklageschrift basiert, an auseinander zu brechen. Sieht man einmal davon ab, wie das später in der Asservatenliste aufgetauchte Feuerzeug in die Zelle gekommen sein soll, stellt sich nun für uns die Frage, ob es ein Feuerzeug überhaupt gab, mit dessen Hilfe Oury Jalloh sich hätte anzünden können, ob es zwei unterschiedliche Feuerzeuge gab oder ob eines im Nachhinein als Beweisstück aufgenommen wurde, um von den wirklichen Geschehnissen abzulenken.
Am 9. Oktober 2007.wurde der Zeuge Peter K. des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt angehört. Herr K. arbeitet für das LKA als Sachverständiger für Brand- und Raumexplosion in Magdeburg und besitzt 27 Jahre Berufserfahrung.
Nach Aussagen des Beamten K. brachte am 10. Januar 2007 die Polizeibeamtin Gisela P. eine einzige, von etwa ein Dutzend Tüten in sein Labor, mit Überresten aus der Zelle, in der Oury Jalloh verbrannt ist. Sie forderte ihn auf, zusammen mit ihr die Beweise zu identifizieren. Ein für uns unverständliches Vorgehen, da in einem Labor die MitarbeiterInnen täglich solche Identifizierungen vornehmen und dies in der Regel ohne die Anwesenheit von nicht im Labor Beschäftigten.
Warum brachte Gisela P. ausgerechnet diese Tüte? Als sie nun den Inhalt der Tüte gemeinsam auf den Tisch kippten, kam ein verschmortes Feuerzeug zum Vorschein, das bis dahin nicht gefunden worden war. Daraufhin rief Gisela P. ihren Vorgesetzten an und teilte ihm mit: "Da haben wir was."
So tauchte einige Tage später in einer zweiten Asservatenliste, auf der alle Dinge festgehalten sind, die in der Zelle gefunden wurden, auf einmal ein Feuerzeug auf, das in der ersten Asservatenliste nicht zu finden ist.
Nachdem die BeamtInnen Peter K. und Gisela P. den Inhalt der Tüte aufgelistet hatten, fügte Herr K. handschriftlich auf der Asservatenliste das Feuerzeug hinzu. Auf dem Protokoll in den Akten fehlt jedoch diese handschriftliche Notiz.
Hinzu kommt, dass der Zeuge Peter K. weder weiß, wie die nicht verschließbare Tüte beschriftet war, noch warum sie zu ihm gebracht worden war. Ferner weiß er nicht, wie der vorgesetzte Brandgutachter heißt, dessen Name nirgendwo in den Prozessakten auftaucht.
Die Aussagen von Herrn K. widersprechen den Aussagen des Beamten H. des Landeskriminalamtes Niedersachsen. Herr H. hatte am 7. Januar die Zelle inspiziert und die Beweise aufgenommen. Er schrieb in seinem Bericht, der sich in den Akten befindet und das Datum vom 25. Februar 2005 trägt, dass unter dem Rücken von Oury Jalloh ein Bereich weniger verbannt war.
Dort findet er einen gesamten "Block", in dem sich Reste der braunen Kordhose, des T-Shirts und der Matratze befanden. Dieser Block wird als ganzes gesichert. In seinem Bericht über die Beschreibung des gesicherten "Blocks" taucht ebenfalls ein Feuerzeug auf, das vom Brand nicht schwer in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Aussagen von Herrn H. basieren auf seiner Untersuchung der Zelle am gleichen Tag des Brandes.
Bei der Befragung von Herrn K. am 9. Oktober wurde dieser gefragt, ob das Feuerzeug, das er aus der von der Kollegin zu ihm gebrachten Plastiktüte in die Asservatenliste aufnahm, das gleiche sein könnte, welches Herr H. in seinem Bericht beschreibt. Herr K. gibt zu Protokoll, dass es sich nicht um das gleiche Feuerzeug handeln könne, da das eine Feuerzeug (beschrieben im Bericht von Herrn H.) durch das Feuer nicht schwer beschädigt wurde, während das andere Feuerzeug, das von ihm und der Kollegin inspiziert worden war, völlig verschmort gewesen sei. Auf die Frage der AnwältInnen der Nebenklage, ob die Beschreibung des Fotos in den Akten zum Feuerzeug nicht "Quatsch" sei, antwortete der Brandgutachter, "Ja, das ist Quatsch."
Wie viele Feuerzeuge existierten in der Zelle? Eines wurde später und nicht in der Zelle gefunden und untersucht und ein anderes fand man direkt nach dem Brand unter dem Rücken von Oury Jalloh? Wie kann jedoch das Feuerzeug, mit dem sich angeblich Oury Jalloh selbst angezündet haben soll unter seinem Rücken gelegen haben, wenn seine beiden Hände gefesselt waren? Welches Feuerzeug hat Herr K. begutachtet als die Kollegin am 10. Januar zu ihm kam?
Warum fanden die Beamten kein Feuerzeug bei der ersten Beweisaufnahme? Wo ist der vom Beamten K. gesicherte Block mit den nichtverbrannten Teilen der Hose, des T-Shirts, der Matratze und dem Feuerzeug? Und warum ist die Beweisaufnahme in diesem Fall überhaupt so fahrlässig durchgeführt worden? Es existiert keine Skizze, welche die Orte von denen die Beweise in der Zelle entnommen worden sind, beschreibt.
Eins, zwei oder gar kein Feuerzeug? Feuerzeuge Made in Germany von einem der gründlichsten Polizeiapparate dieser Erde, um die abscheulichsten Verbrechen zu decken?
Zu der feuerfesten Matratze, die Oury Jalloh angeblich angezündet haben soll, äußerte er sich Herr K. so: "Ich müsste, um das in Brand zu bekommen, einen Brandbeschleuniger benutzen oder das Gewebe von Innen anzünden." Wir wissen von der Zeugenvernehmung der Reinigungskraft, die am selben Tag die ganze Zelle geputzt hatte, dass die Matratze keine Schäden aufwies.
Wir dürfen nicht vergessen, dass schon einen Monat, nach dem veröffentlicht worden war, dass Oury Jalloh gefesselt auf einer feuerfesten Mattratze lag, Behörden und Staatsanwaltschaft die These aufstellten - die bis jetzt weder in Frage gestellt noch geändert worden ist - Oury Jalloh habe sich mit diesem fiktiven Feuerzeug selbst angezündet. Das gebrochene Nasenbein, das angeblich nicht bemerkt worden war (obwohl sie behaupten, Oury habe sein Gesicht mehrmals gegen die Wand geschlagen), die Verletzungen an seinem Mittelohr, sollen wir das alles vergessen und ignorieren, weil weder für die Staatsanwaltschaft noch für das Gericht solche eindeutigen Fakten eine Rolle spielen? Ist es für die Staatsanwaltschaft nur wichtig zu klären, ob die zwei Angeklagten, nach Ausbruch des Brandes genug Zeit gehabt hätten, das Leben von Oury Jalloh zu retten?
Seit dem Tag an dem Oury Jalloh ermordet wurde, bis heute haben wir immer wieder das Verbrechen und seine Vertuschung auf Schärfste verurteilt. Als Resultat davon wurden wir verfolgt und ausgegrenzt. Der Schrei "Break the Silence" fand kaum Echo in einer Gesellschaft, die an Passivität und Komplizenschaft gewohnt ist. Obwohl am Anfang des Prozesses sogar die internationale Presse davon berichtete, gab es in den letzten Monaten so gut wie gar keine Berichte mehr. Währendessen setzt sich die Verfolgung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh fort. Vor allem wird dem Vertreter der Familie Jalloh und Gründer der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh immer noch verweigert, sein Telecafé in Dessau und die Gewerbelizenz zurückzubekommen, was ihm, so haben wir das verstanden, als Bestrafung für seine Aktivitäten entzogen worden sind.
Die Verhandlung soll sich bis mindestens Februar nächsten Jahres hinziehen; das sind mehr als drei Jahre nach dem Mord an Oury Jalloh.
Denjenigen, die Zweifel hatten, müsste mittlerweile klar sein, dass die Strafe gegen die beiden Angeklagten (und viele andere noch nicht Angeklagte) viel härter ausfallen müsste, als wenn zwei Polizeibeamte nur fahrlässig gehandelt hätten. Das Konstrukt des Selbstmordes hat sich nun als das offenbart, was es immer war: eine menschenfeindliche Lüge.
Dafür muss es sowohl politische, als auch juristische Konsequenzen geben, und das nicht nur in Dessau!
Vor einigen Wochen hat Richter Steinhoff am Landgericht Dessau auf den Tisch gehauen und, bezogen auf die Vertuschung und Verlogenheit, proklamiert, dass hier keine Bananenrepublik sei. Ebenfalls vor einigen Wochen, sagte der nun pensionierte Vize-Direktor der Polizeidirektion, Hans-Christoph Glombitza, bezogen auf die Verfolgung rechtsextremistischer Straftaten, man müsse doch nicht alles sehen, denn die Regierungsprogramme gegen Rechtsextremisten seien nur "für die Galerie". Währenddessen geht die Misshandlung und Verfolgung von Flüchtlingen und MigrantInnen in Deutschland und Europa auf brutale Art und Weise weiter.
In diesem Fall erleben wir wie das Opfer zum Täter gemacht wird. Im Fall Oury Jallohs wird das verbrannte Opfer zum Brandstifter gemacht. Wir sehen wie durch kollektive Menschenverachtung, Verbrechen begangen bzw.
gerechtfertigt werden. Während für Richter Steinhoff die Hintergründe der angeklagten Polizisten keine Rolle spielen, benutzt er andererseits das Leben Oury Jallohs, um die Tat zu verdrehen. Das heißt konkret: es soll nicht darum gehen, warum Oury Jalloh drei Mal sein Leben verloren hat, wie er seine Familie liebte, wie er für das Recht auf sein in Deutschland geborenes Kind gekämpft hatte, sondern lediglich darum, welche Probleme er mit Drogen und Gewalt gehabt haben soll. Somit wird ein Mensch, dem in Deutschland das Recht auf Leben geraubt worden ist, als Krimineller dargestellt.
Nichtsdestotrotz muss irgendwann Schluss sein. Das kann nur passieren, wenn die Menschen die hier leben irgendwann aufstehen, den Mund aufmachen und das Schweigen brechen. Alle sind dazu aufgefordert die Straflosigkeit der Polizei nicht nur im Fall von Oury Jalloh, sondern auch anderer Opfer in der BRD und sonstwo anzuklagen, Recherchen durchzuführen und das menschenabscheuliche System zu benennen, das solche Verbrechen tagtäglich generiert. Wir fordern alle auf, sich dafür einzusetzen, dass in allen anderen Fällen, wie im Fall Dominique Koumadios aus Dortmund und John Achidis aus Hamburg, um nur zwei zu nennen, ein Prozess eröffnet wird. Wir rufen zu Solidarität auf, um genug Druck aufzubauen, damit bei Übergriffen durch die Polizei unabhängige Kommissionen und Verbände der Opfer die Ermittlungen überprüfen und eine Klage eröffnen können.
Break the Silence!
Aufklärung! Gerechtigkeit! Entschädigung!
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
Für mehr Information stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Pressesprecher der Initiative:
Cornelius Yufanyi Mbolo
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
Tel.: +49-(0)170-8788124
http://www.pr-inside.com/de/kein-ende-im-prozess-um-tod-r275552.htm
Kein Ende im Prozess um Tod in Polizeizelle
/© AP/
*(PR-inside.com 31.10.2007 09:48:53)*
Dessau (AP) Der mysteriöse Feuertod eines Asylbewerbers in einer Polizeizelle in Dessau ist auch nach 28 Verhandlungstagen vor dem Landgericht der Stadt in Sachsen-Anhalt noch immer ungeklärt. Der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff hat inzwischen wegen widersprüchlicher Zeugenaussagen weitere 17 Termine angesetzt. Ein Urteil wird nicht vor Ende Februar nächsten Jahres erwartet.
Ursprünglich waren für das Verfahren, das am 27. März eröffnet wurde, nur sechs Prozesstageeingeplant.
Angeklagt sind in dem Prozess vor der Sechsten Strafkammer des Landgerichts Dessau zwei Polizisten. Der 23-jährige Oury Jalloh aus Sierra Leone starb nach seiner Festnahme am 7. Januar 2005 in einer Polizeizelle an einem Hitzeschock, nachdem der alkoholisierte und an Händen und Füßen gefesselte Mann seine Matratze mit einem Feuerzeug selbst angezündet haben soll.
Dem 46-jährigen Dienstgruppenleiter Andreas S. wirft die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung vor: Er habe das Signal des Zellen-Rauchmelders zwei Mal ausgeschaltet und ignoriert. Jalloh starb sechs Minuten nach Ausbruch des Feuers. Der Staatsanwaltschaft zufolge könnte er noch leben, wenn ihm gleich nach Ertönen des ersten Signals geholfen worden wäre.
Der mitangeklagte 44-jährige Streifenpolizist Hans-Ulrich M., der bei der Durchsuchung das Feuerzeug übersehen haben soll, muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.
Inzwischen wurden in dem Prozess 34 Zeugen gehört, darunter 27 Polizisten.
Etliche verwickelten sich in Widersprüche. Sie hätten gemauert und offensichtlich bewusst die Unwahrheit gesagt, kommentiert Marco Steckel von der Beratungsstelle für Opfer rechter Straf- und Gewalttaten in Dessau ihr Verhalten. Steckel gehört zu den offiziellen Prozessbeobachtern und informiert die Öffentlichkeit auch im Internet detailliert über das Verfahren.
«Da ist ein Mensch verbrannt, und Zeugen versuchen, einem Kollegen durch bewusste Falschaussagen einen Freispruch zu verschaffen», sagt Steckel.
Eine Polizistin beispielsweise habe vier verschiedene Aussagen gemacht, eine noch am Abend des Todes von Jalloh, eine vor dem Ermittlungsrichter, eine weitere im Beisein ihres Anwaltes und eine ganz andere schließlich vor Gericht. «Und wir reden hier nicht von einer Putzfrau, sondern von einer ausgebildeten Polizeibeamtin mit eigenen Erfahrungen bei der Zeugenbefragung», argumentiert Steckel. Zudem fehlten wichtige Beweismittel, darunter Fotos und Videoaufnahmen.
Zwtl: Richter empört: «Wir leben in keiner Bananenrepublik Dem Protokoll zufolge riss Richter Steinhoff am zehnten Prozesstag endgültig der Geduldsfaden: Zumindest einer der Zeugen müsse bewusst falsch ausgesagt haben, um den Hauptangeklagten Andreas S. zu schützen.
«Nennen Sie uns den, der hier die Unwahrheit sagt», wandte sich der Richter an den Angeklagten. «Sie sind Beamter des Landes Sachsen-Anhalt, und wir leben in keiner Bananenrepublik.» Der Richter kündigte an, notfalls jeden Zeugen zehn Mal vorzuladen.
Mittlerweile steht fest, dass alle Beamten des Polizeireviers Dessau, die am Todestag von Oury Jalloh Dienst hatten, als Zeugen vorgeladen werden, wie Justizsprecher Frank Straube mitteilte. Das seien insgesamt rund 70 zusätzliche Zeugen. Der Jurist räumte einen «hohen logistischen Aufwand» ein. Doch die Kammer wolle beweisen, dass sie über jeden Verdacht erhaben sei.
Der Prozess steht auch im Blickpunkt einer internationalen Beobachtergruppe, die der Dessauer Polizei Gewalt, Rassismus und organisierte Verantwortungslosigkeit vorwirft. Das Gericht stehe vor der Wahl, den Rassismus der Polizei zu verurteilen oder ihn zu unterstützen, erklärten die Menschenrechtler, die unter anderem aus Großbritannien, Frankreich und Afrika zum Prozessbeginn nach Dessau gereist waren.
Das Aussageverhalten der Polizeibeamten habe bei vielen im Gerichtssaal Entsetzen über deren Korpsgeist erzeugt, berichtet Steckel. Doch inzwischen sei klar: «Der Rechtsstaat funktioniert doch.» Richter Steinhoff lade die Zeugen so lange vor, bis der Tod von Oury Jalloh geklärt ist. Eine Beweiserhebung ohne Ansehen der Person sei ein wichtiges Signal auch an die Freunde des Opfers, die noch immer in und um Dessau leben.
www.prozessouryjalloh.de
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Wenn Flüchtlinge in Deutschland sterben...
Albrecht Kieser 30.09.2007
Warum schlagen Asylbehörden, Ärzte und Gerichte immer wieder begründete Warnungen in den Wind, die auf das gefährdete Leben eines Flüchtlings hinweisen?
Es ist der erste Prozess dieser Art in Deutschland. Der Prozess gegen zwei Polizeibeamte in Dessau. Während ihrer Dienstzeit verbrannte der Asylbewerber Oury Jalloh qualvoll in der Arrestzelle des Reviers. Die Polizeidienststelle sprach von Selbstmord. Jalloh starb am 7. Januar 2005.
Zwei Jahre später begann der Prozess, bei dem bis heute nicht geklärt werden konnte, wie der an die Zellenpritsche gefesselte Jalloh eine schwer entflammbare Matratze selber hätte entzünden können und warum er starb. Aber Oury Jalloh war nicht der erste, der in "Gewahrsam" deutscher Ordnungsbehörden verbrannte.
Vor acht Jahren verstarb auf ähnliche grausige Weise der Asylbewerber Rachid Sbaai. In einer Arrestzelle der Abschiebehaftanstalt Büren. Ein Jahr später stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein. Auch hier zeigte sich die Behörde überzeugt, es habe sich um Selbstmord gehandelt. Sbaai soll, obwohl er sich nackt ausziehen musste und mit spezieller Anstaltskleidung versorgt wurde, ein Feuerzeug in die Zelle hineingeschmuggelt haben. Das Feuerzeug sei später am Körper des Toten gefunden worden. Ob Sbaai, der nicht gefesselt war, den Alarmruf betätigte, habe man aber nicht mehr feststellen können. Der Alarmknopf, der ein Dauerlichtsignal im Wachraum der Anstalt auslöst, sei zwar eingeschaltet gewesen, das aber könne auch durch die große Hitze in der Zelle verursacht worden sein.
Zur Erinnerung an Rachid Sbaai führte die Bürener Initiative für Menschen in Abschiebehaft (1) im August eine Mahnwache vor dem Gefängnis durch, um an den Tod von Rachid Sbaai zu erinnern. Für die Initiative sind noch immer zahlreiche Fragen nicht beantwortet. Selbst wenn der Gefangene sein eigenes Feuerzeug hätte in die Zelle schmuggeln können, und auch dann, wenn er den Brand selbst gelegt hätte, träfe die Anstaltsleitung und die Beamten eine Mitverantwortung. In der fernab im Keller gelegenen Arrestzelle hat es keinen Rauchmelder, erst recht keine Sprinkleranlage gegeben, nicht einmal das Fenster war zu öffnen.
Und das, obwohl es immer wieder vorgekommen sei, dass Gefangene aus Protest Matratzen oder Decken in ihren Zellen angezündet hätten. Nicht nachvollziehbar sei außerdem, warum die Staatsanwaltschaft Sbaai eine Selbstmordabsicht unterstellt habe, obwohl es dafür nicht das geringste Indiz gebe. Die Ermittlungsbehörde hatte die Akte mit der lakonischen Schlussfolgerung geschlossen, es könne, "auch nicht unterstellt werden, dass S. im Angesicht des bevorstehenden Erstickungstodes diese Absicht aufgegeben und Hilfe herbeigerufen hätte".
Der Fall des kurdischen Asylbewerbers Mustafa Alcali
Seit dem 1. Januar 1993 sammelt in Berlin die so genannte Antirassistische Initiative (2) ihr bekannt gewordene Fälle von selbst oder fremd verschuldeten Todesfällen, deren Opfer Flüchtlinge sind. 138 Selbstmorde zählt die Initiative bis heute, außerdem 669 Selbstverletzungen und versuchte Selbstmorde. 327 Flüchtlinge seien durch Zwangsmaßnahmen oder Misshandlungen während der Abschiebung verletzt worden. Der letzte von der Bundesregierung herausgegebene Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland zitiert die Auflistung der Initiative. Oury Jalloh und Rachid Sbaai sind darunter. Der kurdische Asylbewerber Mustafa Alcali noch nicht.
Am 27. Juni 2007 erhängte er sich in einem Einzelhaftraum der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main. Alcali war 1992 aus der Türkei nach Deutschland geflohen, weil er dem Militärdienst entgehen wollte.
Sein Antrag auf Asyl wurde 2004 abgelehnt, Folgeanträge ebenso. Im Mai 2007, kurz vor seiner drohenden Abschiebung, übergoss sich der 30-Jährige auf offener Straße mit Benzin und wollte sich anzuzünden.
Die Polizei verhinderte das, daraufhin wurde der verzweifelte Flüchtling in die Psychiatrische Klinik Hanau eingewiesen; schon zuvor, so berichtete seine Familie, sei er in stationärer psychiatrischer Behandlung gewesen.
Mustafa Alcali war in der Türkei gefoltert, sein Vater war von türkischen Soldaten umgebracht worden.
Das Klinikum Hanau betreute ihn mehrere Wochen und riet dringend nicht nur von einer Abschiebung in die Türkei ab, sondern auch von einer Unterbrechung der Behandlung im Klinikum. Der Rechtsanwalt von Alcali legte das Gutachten den Behörden und Gerichten vor, die sich in den folgenden Wochen mit dem Fall befassten. Ein Amtsrichter aus Hanau überstellte Alcali dennoch in das Justizkrankenhaus Kassel und begründete seinen Entscheid mit einem Telefonat: Die abschiebewillige Ausländerbehörde habe ihm versichert, Alcali sei im Gefängniskrankenhaus ausreichend versorgt. Im Gefängniskrankenhaus urteilte der zuständige Psychiater Heinrich Wilmer - ohne Rücksprache mit der Hanauer Klinik -, Mustafa Alcali sei überhaupt nicht krank, er habe nur die übliche Angst vor der Abschiebung. Die anderslautende Stellungnahme des Klinikums Hanau sei ein typisches "Gefälligkeitsgutachten". Der Inhaftierte sei "sowohl reise- als auch abschiebefähig".
Am selben Tag lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (3) einen Asylfolgeantrag ab, der mit der im Hanauer Klinikum diagnostizierten schizophrenen Psychose begründet worden war; Folter- und Todesängste, so die dortigen Ärzte, prägten die Träume von Alcali, bestimmten seine wachen Gedanken, und immer wieder würden Wahnvorstellungen von ihm Besitz ergreifen. Die Beamten des Bundesamtes fällten ein anderes Urteil: Der Antragsteller sei hinreichend gesund.
Und ganz im Sinne der gängigen Rechtsprechung: Die Krankheit liefere ihn nicht mit der "erforderlichen Wahrscheinlichkeit dem sicheren Tod aus".
Um die nun erneut drohende Abschiebung abzuwenden, beantragte der Rechtsanwalt von Mustafa Alcali beim Landgericht Hanau, wegen der völlig gegensätzlichen psychiatrischen Gutachten einen weiteren Gutachter einzuschalten. Das Landgericht lehnt ab. Alcali, inzwischen in die Haftanstalt Frankfurt am Main verlegt, erhängt sich zwei Tage später, am 27. Juni 2007.
Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl (4) hat die Chronologie (5) dieses Falles veröffentlicht. Und stellt Fragen an die Verantwortlichen. Die entscheidende: Warum schlagen Asylbehörden, Ärzte und Gerichte immer wieder begründete Warnungen in den Wind, die auf das gefährdete Leben eines Flüchtlings hinweisen? Und erklären stattdessen die Abschiebung von Schutz Suchenden für geboten und für unbedenklich?
Koste es auch den Tod.
LINKS
(1) http://www.gegenabschiebehaft.de/Freiheit.htm
(2) http://www.ari-berlin.org/
(3) http://www.bamf.de/
(4) http://www.proasyl.de/
(5) http://www.kommunikationssystem.de/news/Migration/Zum-Suizid-des-Kurden…
Telepolis Artikel-URL: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26307/1.html
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-----Original Message-----
From: Kay Wendel [mailto:kay.wendel@googlemail.com]
Sent: Donnerstag, 1. November 2007 03:12
To: wirgedenkenouryjalloh@lists.riseup.net
Subject: [wirgedenkenouryjalloh] Wenn Flüchtlinge in Deutschland sterben...
Text in Deutsch:
Pressemitteilung – NAFA Thüringen in Solidarität mit der Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh: https://thevoiceforum.org/node/634
Text in English:
Press Information of NAFA - Thueringen in Solidarity with Initiative in Memory of Oury Jalloh https://thevoiceforum.org/node/635