Dass der Umgang deutscher Verfolgungsbehörden mit Flüchtlingen, der sich als Rechtsstaatlichkeit verkauft, ein schlecht getarnter Rassismus ist, zeigte einmal mehr ein Verfahren gegen den Jenaer Flüchtlingsaktivist Osaren Igbinoba am 13. März 2012 am Suhler Amtsgericht, das wegen seiner Obskurität nicht anders als mit Freispruch zu beenden war.
Streitsache und Vorwurf