The execution of my deportation is in limbo, I am not safe in Germany
My deportation notification by foreigners' authority was supposed to be executed on 15th July 2015.
I did not commit any crime to harm anyone and I do not accept the crimes of deportation to Spain by the German police! Since I received the notice I have been searching for political support and trying to appeal against the deportation. I am seeking for an alternative housing to the refugee camp in Gerstungen to guarantee my safety. But I have not succeeded.
Der Vollzug meiner Abschiebung ist in der Schwebe, ich bin in Deutschland nicht sicher.
Meine Abschiebung, angekündigt durch ein Schreiben der Ausländerbehörde, sollte am 15. Juli 2015 durchgeführt werden.
Ich habe kein Verbrechen begangen und niemandem Schaden zu gefügt und ich akzeptiere nicht das Verbrechen einer Abschiebung durch die deutsche Polizei nach Spanien. Seit ich die Ankündigung erhalten habe, habe ich politische Unterstützung gesucht und versucht, gegen die Abschiebung zu klagen. Ich suche eine alternative Unterkunft zum Flüchtlingslager in Gerstungen, um meine Sicherheit zu garantieren. Aber bisher hatte ich keinen Erfolg.
In meinem Interesse und dem der Flüchtlings-Community in Thüringen, bitte ich um Unterstützung gegen meine Abschiebung.
knapp 60 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht – Zeit zu handeln?!
Die Bundesregierung hat bereits Handlungsmöglichkeiten auf den Weg gebracht – einen Gesetzesentwurf zur Asylrechtsverschärfung. Der „Gesetzesentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“, der schon über ein Jahr in der Diskussion steht, soll nun noch vor der Sommerpause von der großen Koalition verabschiedet werden.
Mitglieder der Oury-Jalloh-Initiative zu Geldstrafen verurteilt
Nach 18 Verhandlungstagen endete am Freitag ein Prozess gegen zwei Mitglieder der Initiative »In Gedenken an Oury Jalloh«. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 6.000 und 225 Euro, wie die Initiative am Wochenende informierte. Hintergrund war der achte Todestag des am 7. Januar 2005 unter ungeklärten Umständen im Dessauer Polizeirevier verbrannten Flüchtlings Oury Jalloh. Die Verurteilten sollen während der Gedenkdemonstration Beamte beleidigt haben. Außerdem sollen sie eine parallel dazu stattfindende städtische Versammlung »grob gestört« haben. Diese hatten die Aktivisten damals als »reine Alibiveranstaltung« bezeichnet.
Eine Polizeikontrolle ist dann als rassistisch motiviert einzustufen, wenn sie allein auf Grundlage äußerlich ersichtlicher – sog. phänotypischer oder auch ethnischer – Merkmale erfolgt und damit einem tief in der Gesellschaft verankerten, strukturellen Rassismus-Prinzip weithin sichtbaren Ausdruck verleiht.
Am 24.10.2014 fand im Amtsgericht Erfurt ein Prozess in Bezug auf eine landespolizeiliche Kontrolle nach dem Schema eines „Racial Profiling“ statt. Der Prozess wurde von einer Kundgebung unter dem Motto „Ein Prozess. Keine Gesellschaft. Ein rassistischer Komplex“ vor dem verhandelndem Gerichtsgebäude begleitet.