Residenzpflicht: Uni-Tür bleibt für ihn zu // Ich war erstmal schockiert .....
Hi Loite
Der Artikel der TLZ ist qualitativ nicht gut, denn eine Ablehnung/Widerruf meiner Immatrikulation durch die Uni war schriftlich. Diese schriftliche Löschung/Widerruf war geringfügig begründet, nach einem schriftlichen Widerspruch von mir, kam letztendlich eine Begründung nach Art. 56 des Asylverfahrengesetz (Residenzpflicht), dass ich nicht in Jena studieren kann!! Es ist in diesem Fall richtig, dass die Ausländerbehörde mein Antrag auf Umverteilung nach Jena mündlich benachrichtigt wurde, allerdings mit der Begründung mein Antrag auf Umverteilung sei unbegründet, da die Uni (die sie vorher angerufen) meine Immatrikulation widerrufen WIRD...Ich war erstmal schockiert, deswegen habe ich nicht richtig reagieren (Verwaltungsgericht)!